Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 5. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass alle 3 Möglichkeiten – Abwicklung, Reduzierung und Erweiterung der Aufgaben der MEGB – weiter beraten und bewertet werden müssen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass vor einer Entscheidung geklärt wird ob beispielweise Grunderwerbsteuer bei einer Übertragung der Grundstücke der MEGB auf die Stadt Bensheim anfällt. Wenn die Ausnahmevorschrift angewendet werden kann ist die dargestellte Rechnung bei der Abwicklung der MEGB beispielweise eine ganz andere.

Ø  Wir bitten den Magistrat, diese Fragen nach Möglichkeit in der Sitzung des HFA am 11. Juli 2022 beantwortet vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wenn eine Vorlage in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEGB mit Mehrheit beschlossen wurde aber im Beirat keine Mehrheit findet. Was würde dann gelten ?

2.       Auf wie viel Mitarbeitende kann die Beschäftigtenzahl bei der MEGB reduziert werden, wenn es zu keiner Aufgabenerweiterung bei der MEGB käme und die Themen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung alleine bei der Stadtverwaltung bearbeitet würden ?

3.       Was passiert mit den hohen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei einer Abwicklung der MEGB ? Seite 4 der Vorlage, Seite 33 der Vorlage.

4.        In welcher Höhe wäre zusätzliches Personal bei der MEGB notwendig, wenn die MEGB die Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen übernimmt und darüber hinaus die Übernahme des Sozialwohnungsbaus übernimmt ? Mit welcher annähernden Kostenbelastung ist zu rechnen ? Seite 8.

5.       Wenn städtische MitarbeiterInnen nicht zur MEGB wechseln sondern per Überlassungsvertrag Dienstleistungen für die MEGB erbringen fällt dann die Umsatzsteuer an ? Welche Kosten würden hier maximal anfallen (Annahme keine MitarbeiterIn wechselt zur MEGB)?

6.       In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren der MEGB für den Gechäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung ausgezahlt ? (Seite 36).

7.       Warum enthält der Vertrag über bautechnische Betreuung vom 12. Februar 2007 keine Umsatzsteuerregelung =? Seite 12 Schüllermann. Änderung vorgesehen ?

8.       Ab wann werden die steuerlichen Verlustvorträge der MEGB voraussichtlich aufgebraucht sein (Planung) und dann Ertragssteuern anfallen ? Mit welchen finanziellen Auswirkungen muß gerechnet werden ? Seite 17 Schüllermann. 

9.       Sollte die MEGB für die Vermietungen der städtischen Sozialwohnungen zuständig werden wird dann auf die Mieteinkünfte Körperschaftssteuer fällig ? Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen entstehen dann ? Seite 17 Schüllermann. 

10.   Bei der Übernahme weiterer Arbeitsfelder durch die MEGB soll die Finanzierung durch echte Zuschüsse sichergestellt werden. Schüllermann schreibt dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese  Gestaltung vor Umsetzung durch eine eingehende  steuerliche Prüfung abzusichern  wäre: In welcher Höhe würden hierfür Kosten anfallen ? 

11.   Fallen folgende Kosten bei einer Beendigung der MEGB, unter der Voraussetzung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, überhaupt an?: Kosten für die Erstellung von Wertgutachten der Grundstücke, geschätzte Kosten 66.000 Euro. Sollten diese Kosten und die Grunderwerbsteuer nicht anfallen, bitten wir um eine neue Darstellung der Kosten für die Übernahme der MEGB durch die Stadt Bensheim. Diese neue Rechnung würde dann ganz anders aussehen. Seite 34 Schüllermann.