Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,
meine Damen und Herren,
in der STVV am 1.12.2020 beantragte die CDU die Durchführung der mit dem
Bürgerbegehren vom 3. Juli 2020 verlangten Maßnahmen. Nur durch diesen
Antrag, konnte die Durchführung des Bürgerentscheides abgewendet
werden. Beschlossen wurde dieser Antrag mit 29 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-
Stimmen der SPD und bei 4 Enthaltungen der FDP.
Und am 20.5.2021 beschloss diese STVV einstimmig u.a.: „Hierbei ist
insbesondere darzustellen, wie der Beschluss der STVV vom 1.12.2020 zur
Gestaltung der Ostseite des Marktplatzes unter Einbeziehung des gesamten
Marktplatzareals weiter umgesetzt wird.“ Zitat Ende.
Eigentlich soweit so gut, könnte „man“ meinen.
Für uns als BfB-Fraktion stellt sich aber die entscheidende Frage: warum
koppelt „man“ nicht den ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb von
dem 365-Tage-Prozess ab. Alle argumentierten doch, wir dürfen keine Zeit
verlieren. Das spielt jetzt plötzlich keine Rolle mehr.
Die BfB-Fraktion unterstützt eindeutig die Ziele des Bürgerbegehrens
Durchführung des ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerbs mit
anschließender Bürgerbeteiligung, so wie das beschlossen wurde – das ist
unsere Position und die wollen wir auch nicht mit sprachlichem Hokuspokus
aufweichen lassen.
Meine Damen und Herren,
wenn wir den BA und die Stellungnahmen der BI Bensheimer Marktplatz
richtig lesen, dann hat diese BI Angst, dass der Prozess den ergebnisoffenen
städtebaulichen Ideenwettbewerb aushöhlt. Diese Befürchtung kann „man“
in der Tat haben.
Sehr unglücklich empfingen wir, dass es der Bürgermeisterin und der 1.
Stadträtin nicht gelungen ist, die BI im Prozess so zu beteiligen, dass sie sich
darin wiederfindet und gut aufgehoben fühlt. Da sind sie an ihrer eigenen
Vorlage schon gescheitert.
Ich muß die Seite 10 der Vorlage zitieren und zwar zwei Fragestellungen:
Nr. 2 lautet: „Wie können Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft in
laufende Prozesse – zum Beispiel zum Thema Marktplatz – eingebunden
werden ?“ Der wichtigste Akteur zum Thema Marktplatz ist die
Bürgerinitiative und die ist gerade ausgestiegen.
Nr. 4. Lautet: „Wie können Entscheidungen zustande kommen, die nicht
sofort wieder neuerlichen Disputen zum Opfer fallen.“
Scheitern Sie zu Beginn schon an ihren Ansprüchen ?
Sie müssen die „BI Bensheimer Marktplatz besser beleben“ wieder mit ins
Boot holen und dazu werden sie den Prozess ergebnisoffener städtebaulicher
Ideenwettbewerb vom Prozess 365 Tage abkoppeln müssen.
Wir haben als BfB-Fraktion auch ein Interesse, dass die Bensheimer
Innenstadt darüber hinaus weiter betrachtet wird. Das unterstützen wir
ausdrücklich, aber das sollte abgekoppelt werden.
Sie schreiben im Papier vom „Bensheimer Weg“ – wenn die Bürgerinitiative
nicht mit dabei ist, dann geht der „bisherige Bensheimer Weg“ im Streit
gerade so weiter. Das war nicht ihr Interesse und dass kann nicht unser aller
Interesse sein. Wir wollen, dass der Prozess weiter geht, dass Sie als
Bürgermeisterin, Frau Klein, und Sie als 1. Stadträtin, Frau Rauber-Jung, das
notwendige tun, damit die BI mit ins Boot geht, dazu gehört unserer Meinung
nach eine klare Trennung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs und des
365 Tage Prozesses. Sonst ist der heutige Beschluss auf Sand gebaut !
Die dürftige Mitteilung vom 22.6.2021, dass die BI aus dem Prozess
ausgestiegen ist war im Übrigen das Gegenteil von hilfreich. Hier hätten wir
erwartet, dass die Gründe der BI mitgeteilt würden. Eine Kommunikations-
panne erster Güte ! Die BI hat ihre Gründe über die Presse Mitgeteilt. Als BfB können wir diese Gründe jetzt gut nachvollziehen.
Meine Damen und Herren,
zum Schluss, beachten Sie die Vorstellungen von Klaus Becker zum
Marktplatz, die sind lesens- und bedenkenswert. Dieses Wissen und dieses
Können, dass die BI mobilisieren kann ist ein Schatz und muß in den Prozess !
Wir stimmen zu – aber wir erwarten, dass es Anstrengungen gibt, die Bürgerinitiative wieder mit in das Boot zu holen und wir erwarten, dass die beiden Prozesse voneinander getrennt werden: der ergebnisoffene städtebauliche Ideenwettbewerb muß nicht auf den 365-Tage-Prozess warten. Wir sehen die Sinnhaftigkeit des 365-Tage-Prozesses, da stehen wir aber am Anfang. Bei dem städtebaulichen Ideenwettbewerb stehen wir am Start. Wir Stimmen der Vorlage zu – haben aber ganz konkrete Erwartungen.