Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste,
in der STVV am 18.2.2021 beantragte die BfB-Fraktion die Vorlage des
aktuellen Immobilienkatasters. Einnahmen und Ausgaben dieser Immobilen
sollten gegenübergestellt werden. Unser Antrag beinhaltete auch die Bitte
um Mitteilung welche Immobilien verkauft werden können. Der Beschluss
wurde mit 40 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.
Mit Schreiben vom 20. April 2021 wurde das aktualisierte Immobilienkataster
den Fraktionen zugeleitet.
Meine Damen und Herren,
alle Fraktionen erklären, dass sie eine Anhebung der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer ablehnen. Doch was tut sich um dieses Ziel zu erreichen –
dickes Fragezeichen !
Im Grunde müssen wir an viele Punkte ran und die Verwaltung schreibt ja
selber, dass es strategische Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich
Immobilien geben muß. Doch was tut sich ? Was tut diese Koalition um die
Anhebung der Steuern 2024 zu vermeiden ? Sie tut bisher alles, dass die
Anhebung der Steuern erfolgen muß, siehe Umsetzung der Haushaltswünsche
der Koalition.
Als BfB-Fraktion haben wir vier Objekte identifiziert, die aus unserer Sicht
geprüft werden sollten, ob diese verkauft werden können bzw. in anderer
Weise zu einer Konsolidierung unserer Finanzen beitragen können.
Da ist das Objekt Nr. 3303 Verkauf Alte Gerberei. Hier ist in Zukunft mit
erheblichem Sanierungsbedarf zu rechnen. Derzeitige jährliche
Aufwendungen: 75.558 Euro. Wenn wir hier einen privaten Eigentümer
finden würden, der für Kultur etwas übrig hat, dann könnte die Alte Gerberei
mit Auflagen verkauft werden. Ein privater Eigentümer könnte dann wegen
Anreizen zur Abschreibung Denkmalschutz ganz anders agieren als unsere
Stadt. Zumal die Aussage im Immobilienkataster nicht zutrifft. Dort steht bei
Auslastung 100 %. Das Restaurant in der Alten Gerberei, zu besonderen
Anlässen eine Augenweide, steht leer. Ich erinnere an den Rodensteiner Hof,
dort wurde auch eine private Lösung gefunden oder ich erinnere an die
Übernahme des Hallen/Freibades und des Badesees durch das GGEW,
seitdem funktioniert das deutlich besser.
Objekt Nr. 3307 Volkshochschule Am Wambolder Hof 2. Jährliche Aufwendungen 25.707 Euro. Hier sollte geprüft werden ob die VHS – die ja
jetzt beim Kreis ist – nicht in andere städtische Räume untergebracht werden
kann oder ob die VHS nicht z. B. mit in den Neumarkt zur Stadtbibliothek
umziehen kann. Auch eventuell nach der neuen Entwicklung dort.
Objekt Nr. 3312 Stadtkeller, Dalberger Gasse, bekannt unter dem Namen
„Riedelkeller“ – dort soll es aber nicht mehr rieseln. Dort wäre doch eine
Entwicklung für einen privaten Käufer möglich. Natürlich käme ein Verkauf
nur dann in Betracht wenn die Zuschüsse für den Stadtkeller dann nicht
zurückgezahlt werden müssen.
Auf der Seite 86 steht zu Thema Rathaus folgendes: „Generell ist darüber
nachzudenken, ob der Zustand des Rathauses eine Mietminderung
rechtfertigt.“ Dies haben wir im 4. Punkt aufgegriffen.
Wir bitten nicht nur um Zustimmung zu unseren Prüf-Aufträgen sondern
fordern die Koalition und die Verwaltung auf selber geeignete Vorschläge der
STVV zu unterbreiten.