B-Plan in Fehlheim: klimaschützende Belange im Vordergrund !

Fehlheim. „Der Bebauungsplan BF 19 „Langgewann“ in Fehlheim stellt
klimaschützende Belange in den Vordergrund um den Zielen des Masterplans 100 % Klimaschutz Rechnung zu tragen. Wir begrüßen ausdrücklich die verbindliche Festsetzung der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der neu entstehenden Wohngebäuden. Damit der gesamte Strombedarf der Haushalte im Neubaugebiet gedeckt werden kann, sollten die PV-Anlagen 40 % der Dachflächen einnehmen. Auf die Eigentümer kommen durch diese Regelung auch wirtschaftliche Vorteile zu“, stellt Stadtverordneter Norbert Koller von der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) fest.

„Die GGEW plant für das Gebiet ein innovatives Klima- und
ressourcenschonendes Energiekonzept, dass es der GGEW ermöglicht, den
zukünftigen Gebäudeeigentümern attraktive Angebote zur Energieversorgung und zu weiteren Dienstleistungen wie beispielweise Breitbandversorgung und Elektro-Mobilität zu machen“, unterstützt BfB-Stadtrat Joachim Uhde die Verwaltungsvorlage als vorbildlich.

Im Jahr 2013 wurden in Bensheim rund 3.600 MWh mit Photovoltaikanlagen auf Dachflächen produziert. Dies entsprach einem Anteil von 1,7 % am gesamten städtischen Stromverbrauch. Bezogen auf die Dachflächen in Bensheim besteht allerdings ein Potential von rund 50.000 MWh bis zum Jahr 2050, was den Anteil von Solarstrom auf rund 40 bis 60 % ansteigen lassen würde. Dieses Potential wollen wir in Zukunft stärker nutzen, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter verweist auch auf die Initiative der
BürgerSolarBeratung, die ihre Erfahrungen gerne an Interessierte weitergibt.
Sie beraten ehrenamtlich, kostenlos und völlig neutral. Vor allem aber
beraten sie individuell. Vor Ort ermitteln sie zusammen mit dem Hausbesitzer
die jeweiligen Rahmenbedingungen, entwickeln auf dieser Basis ein
Anlagenkonzept und erstellen eine wirtschaftliche Prognose.

BfB wandert durch das Naturschutzgebiet zum Hemsbergturm

Bensheim. Die diesjährige Sommerwanderung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Samstag, den 29. Juni 2019 hat das Naturschutzgebiet Hemsberg und den Hemsbergturm zum Ziel. Treffpunkt ist um 15.00 Uhr am oberen Ende des Hambacher Weges in Bensheim-Zell. Interessierte Gäste und Naturliebhaber sind zu der Wanderung gern gesehen, informiert der BfB-Stadtverordnete Helmut Reuter, der die Sommerwanderung organisiert.
Jürgen Schneider, Vorsitzender des Naturschutzbundes Meerbachtal, führt die BfB und ihre Gäste durch das Naturschutzgebiet Hemsberg. Dort findet man bestimmt auch sehr seltene Schmetterlinge und mit etwas Glück auch die Gottesanbeterin. Da wir das Naturschutzgebiet nicht betreten dürfen empfiehlt es sich ein Fernglas mit zu nehmen um die Blumen und Insekten besser sehen zu können.
Am Ende der informativen Wanderung werden wir am Hemsbergturm vom Zeller Ortsvorsteher Hans-Peter Ott empfangen. Bei einem Getränk und einer Kleinigkeit zu Essen klingt der Rundgang in geselliger Runde aus. Wer an der informativen Wanderung teilnehmen möchte wird gebeten sich bis zum 22. Juni 2019 unter info@bfb-bensheim.de anzumelden.

Bauschuttrecycling-Anlage nach BfB-Ortstermin abgewendet!

Bensheim. „Die FWG schreibt in einem Artikel, „die Bauschuttrecycling-Anlage
ist vom Tisch.“ „Das trifft zu. Nach dem öffentlichen Ortstermin der
Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) an der bestehenden
Brecher-Anlage der Firma Gölz kam kurze Zeit später das „Aus“ für die
Brecher-Anlage an der Riedwiese-Süd durch einen gemeinsamen Artikel von
Bürgermeister Richter und den drei Fraktionsvorsitzenden von CDU, GLB und
BfB. An dem Ortstermin der BfB nahmen sehr viele Anwohner aus der Weststadt
und Vertreter der Bürgerinitiative teil. „Für uns war spätestens zu diesem
Zeitpunkt klar, dass die Riedwiese-Süd nicht der passende Standort für die
Brecher-Anlage ist. Deshalb führten wir den öffentlichen Ortstermin durch“,
informiert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Die kritische Aussage der FWG zum Gewerbegebiet nördlich der Schwanheimer Straße haben wir nicht verstanden. Haben doch die Vertreter der FWG im Ortsbeirat West und der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt. Es besteht ein großer Bedarf an Gewerbeflächen für kleinere Handwerksbetriebe in Bensheim. Das Gewerbegebiet war seit langem als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Die jetzt erfolgten Änderungen waren nur positiv im Vergleich zur bisherigen
Planung“, informiert Joachim Uhde, der die BfB im Magistrat vertritt.

Die Stadt macht auf unsere Initiative viel im Bereich der Blühwiesen und
Blühstreifen. Das ist auch dringend notwendig und muß auch noch mehr werden um den Insekten und Vögeln wieder Lebensraum zurückzugeben. Die kritische Haltung der FWG zu Blühstreifen wird in der Bevölkerung kaum jemand verstehen ebenso wie die positive Haltung der FWG zur Bebauung der Südstadt.
Diese Fläche gilt es dauerhaft zu schützen und als Naherholungsbiet zu
erhalten, das sehen wir als einen wichtigen Auftrag von uns in der
Koalition. Dort kann die FWG ihre unkritische Haltung zum Thema
Flächenverbrauch korrigieren“, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike
Vogt-Saggau.

„Wir gewinnen zunehmend den Eindruck, dass bei der FWG die Linke nicht weiß was die Rechte gerade macht. Jetzt soll die Riedwiese Süd nicht mehr bebaut und der Natur zurückgegeben werden, schlägt die FWG vor. Vor kurzem stand ein Leserbrief eines FWG-Vertreters im BA, der dort ernsthaft einen Parkplatz forderte. Also Bensheims Südstadt im großen Maße zubauen und an der Riedwiese nicht bauen. Das stellt sich so in eine Reihe der
FWG-Politik, die einen Nahversorger für die Innenstadt ablehnt und die
Bedarfsampel für Fußgänger in der Wormser Straße abschaffen und damit
die Schuldkinder in den Angstraum Unterführung pressen will. Soll das mal
jemand verstehen, meint BfB-Stadtverordneter Franz Apfel abschließend.

STVV 23.5.2019, Bericht des Vorsitzenden des Wahlvorbereitungsausschusses zur Wahl der 1. Stadträtin bzw. des 1. Stadtrates, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die Stadtverordnetenversammlung hat am 13. Dezember 2018 auf Antrag der Fraktionen von CDU, GLB und BfB die Bildung eines Wahlvorbereitungsaus-schusses zur Wahl der 1. Stadträtin bzw. des 1. Stadtrates der Stadt Bensheim beschlossen. Die Wahl soll am 23. Mai 2019 stattfinden.

Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung war zur Wiederbesetzung der Stelle einer hauptamtlichen Stadträtin bzw. eines hauptamtlichen Stadtrates ein Wahlvorbereitungsausschuss einzusetzen. Für die heute angesetzte Wahl sieht das vorgegebene Verfahren vor, dass der Ausschussvorsitzende einen Bericht über die Arbeit und die Ergebnisse des Ausschusses abgibt und zwar in öffentlicher Sitzung. Als erstes weise ich Sie auf die Erläuterungen hin, die der Einladung zur heutigen Stadtverordnetenversammlung beigefügt waren.

Der Wahlvorbereitungsausschuss hat insgesamt fünf mal getagt. Für heute ist zur 6. Sitzung eingeladen worden. Dieses 6. Treffen findet allerdings nur statt falls dies noch erforderlich werden sollte.

Für die konstituierende Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses am 21. Januar 2019 lud die Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert ein.

Der Wahlvorbereitungsausschuss tagt grundsätzlich nichtöffentlich.

In der konstituierenden Sitzung am 21.1.2019 wurden einvernehmlich gewählt:

Franz Apfel (BfB) zum Vorsitzenden. Christiane Lux (SPD) und Doris Sterzelmaier (GLB) zu stv. Vorsitzenden. Zum Schriftführer wurde Herr Benjamin Swatschina gewählt.

An der konstituierenden Sitzung des Ausschusses nahmen 7 Stadtverordnete von CDU, SPD, GLB und BfB teil. Die Fraktionen von AfD und FDP endsanden keine Vertreter.

Neben der Wahl des Vorstandes wurde auf der konstituierenden Sitzung der Termin für die 2. Sitzung am 4. Februar 2019 und weitere Termine festgelegt.

Erste Stichwörter für die Stellenausschreibung wurden gesammelt und die Medien festgelegt, in denen die Stellenausschreibung veröffentlicht werden soll:

Es sind dies: FAZ, BA, Mannheimer Morgen, Echo, Staatsanzeiger und Deutsches Architektenblatt (DAB), sowie die Homepage der Stadt Bensheim. Es wurde festgelegt, dass die Bewerbungsfrist am 25. März 2019 endet.

In der 2. Nichtöffentlichen Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses am 4. Februar 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Ø Die Stellausschreibung soll ebenfalls im Portal „Interamt“ – das ist ein Online-Portal für Stellenanzeigen für den öffentlichen Dienst – veröffentlicht werden.

Ø Der von mir vorgelegte Text für die Stellenausschreibung wurde geändert und abschließend besprochen und beschlossen.

Ich zitiere einige Voraussetzungen aus der Stellenanzeige:

„Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung zum höheren allgemeinen bzw. technischen Verwaltungsdienst (große Staatsprüfung im Bereich Architektur, Städtebau bzw. vergleichbare Qualifikation oder Zweite juristische Staatsprüfung). Dies hat fundierte Kenntnisse des Verwaltungsrechts und des öffentlichen Baurechts zu umfassen mit der Fähigkeit, die städtebauliche Entwicklung der Stadt Bensheim zu steuern und zu beurteilen.“

Die Stellenanzeige liegt Ihnen zur Gänze vor.

Am Donnerstag, 28. März 2019 trafen sich der Vorsitzende, Franz Apfel und die stellvertretende Vorsitzende, Christiane Lux um 8.30 Uhr im Rathaus und öffneten die eingegangenen Bewerbungen. Es waren insgesamt vier Bewerbungen eingegangen.

Am gleichen Tag traf sich der Wahlvorbereitungsausschuss zu seiner 3. Nichtöffentlichen Sitzung und sichtete die Bewerbungen. Vier Bewerbungen waren eingegangen, eine davon zu spät. Anhand des Poststempels war ersichtlich, dass der verspätete Zugang der Bewerbung nicht an der Absenderin gelegen hat. Durch einstimmiges Votum des Ausschusses wurde diese Bewerbung zugelassen. Alle Ausschussmitglieder sichteten die Bewerbungsunterlagen und verständigten sich einvernehmlich darauf, dass zwei Bewerberinnen zur persönlichen Vorstellung eingeladen werden.

Bewerbungen wurden eingereicht von:

Frau Anette Haas-Samstag, Fachhochschule Darmstadt, Abschluss Dipl. Ing. (FH) Fachbereich Architektur, Studiengang Innenarchitektur. Geboren am 26. Juni 1966, wohnhaft in Bensheim, verheiratet, 1 Tochter. Frau Haas-Samstag bildete sich nach Mitarbeit in mehreren Architekturbüros an der Probstei Johannesberg zur „Architektin in der Denkmalpflege“ weiter und war in der Folge mehrere Jahre in der unteren Denkmalbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg tätig. Frau Haas-Samstag wechselte 2009 in den Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße, wo sie seit Juli 2016 stellv. Fachbereichsleiterin ist.

Frau Solveig Horstmann wurde am 2.09.1974 in Dortmund geboren und ist ledig. Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität Bochum. Erste und zweite juristische Staatsprüfung. Leistungssachbearbeiterin im SGB II Regionalstelle Witten, Justiziariat des Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, Leiterin des Rechts-, Ordnungs- und Sozialamtes der Stadt Trossingen. Seit 1. Juni 2018 Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef. Ab 17. Januar 2019 Prokuristin und Geschäftsführerin der Grundstücksgesellschaft Bad Honnef mbH, Geschäftsführerin der Bad Honnef Service GmbH.

Frau Jessica Sarah Jung wurde am 29. Juli 1986 in Emmerich am Rhein geboren. Hochschule Niederrhein – Duales Studium Biotechnologie/Ausbildung Chemie-Laborantin. Bachelor-Studium an der Universität Kassel Stadt-und Regionalplanung. Master-Studium an der Uni Kassel Stadt- und Regionalplanung. Von Oktober 2016 bis voraussichtlich Oktober diesen Jahres Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Städtebau.

Frau Nicole Rauber-Jung wurde am 18.04.1967 in Saarbrücken geboren, ist verheiratet und hat einen Sohn. Universität Kaiserslautern, Abschluss Diplom-Ingenieurin Studiengang Raum-und Umweltplanung. Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Fachgebiet Stadtbauwesen, Abschluss: große Staatsprüfung, 2. Staatsexamen. Frau Rauber-Jung war mehrere Jahre in der Projektbearbeitung und Projektleitung in mehreren Ingenieurbüros im Bereich Verkehrsplanung und Stadtplanung/Bauleitplanung bevor Sie seit 1999 die Leitung der Abteilung Stadtplanung/Amt für Planen und Bauen beim Magistrat der Stadt Kelkheim im Taunus übernahm wo sie bis heute diese Leitung ausübt. Seit April 2018 bis heute ist Frau Rauber-Jung freiberufliche Projektberaterin.

Der Wahlvorbereitungsausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Frau Jessica Sarah Jung die geforderten Voraussetzungen zur Bewerbung nicht erfüllt.

Aus dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, dass die Volljuristin, Frau Solveig Horstmann, nicht zur persönlichen Vorstellung eingeladen wird, da Bewerbungen aus dem Bereich Stadtplanung vorliegen. Der Ausschuss folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Der Ausschuss beschloss die beiden Bewerberinnen Frau Haas-Samstag und Frau Rauber-Jung zur persönlichen Vorstellung im Ausschuss einzuladen. Beide Bewerberinnen konnten sich bis zu 15 Minuten vorstellen, danach auf Fragen der Ausschussmitglieder antworten. Insgesamt war für jede Kandidatin 45 Minuten vorgesehen.

In der 4. Nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 11.04.2019 stellten sich die beiden persönlich eingeladenen Bewerberinnen vor und beantworteten Fragen der Ausschussmitglieder.

Die 5. Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses fand am Montag, den 20. Mai 2019 statt.

Der Wahlvorbereitungsausschuss stellte einvernehmlich fest, dass lediglich die Bewerberin Frau Rauber-Jung die geforderten Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt.

Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen Frau Nicole Rauber-Jung der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl zu empfehlen, Gegenvorschläge wurden keine unterbreitet.

In der folgenden Abstimmung beschloss der Wahlvorbereitungsausschuss mehrheitlich der Stadtverordnetenversammlung die Wahl von Frau Nicole Rauber-Jung zur 1. Stadträtin der Stadt Bensheim zu empfehlen.

Ich bedanke mich ausdrücklich für die sehr gute und sehr sachliche Zusammenarbeit im Ausschuss bei ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen und bei Herrn Wetzel und Herrn Swatschina von der Verwaltung sowie bei Bürgermeister Richter.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Jugendbewegung „Fridays For Future“ in den Sozialausschuss einladen

Bensheim. Fragen zum Thema „Jugend“ will der Sozial-, Sport- und
Kulturausschuss (SSK) in seiner nächsten Sitzung behandeln und besprechen.
Die Vertreterinnen im Ausschuss wurden deshalb gebeten entsprechende Fragen einzureichen, damit der Magistrat sich auf diese Fragen inhaltlich
vorbereiten kann.

In ihrer jüngsten Sitzung befasste sich die Stadtverordnetenfraktion der
Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) mit diesem Thema. Als Ergebnis der Sitzung hat die BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau folgende Vorschläge an die Ausschussvorsitzende gerichtet:

Ø Wir bitten um einen Sachstandbericht zum Thema „Jugendsozialarbeit“. Was hat der Magistrat bisher bereits unternommen und wie geht der Magistrat das Thema weiter an ?

Ø Weiterhin bitten wir um Darstellung der Möglichkeiten des ÖPNV und der
Ruftaxis in den späteren Abendstunden, damit auch Jungendliche ohne Auto
Veranstaltungen in den Abendstunden besuchen können.

Außerdem schlagen wir vor, die Jugendbewegung „Fridays For Future“ in den
Sozial-, Sport und Kulturausschuss zeitnah einzuladen, damit diese über ihre
Ziele und Erwartungen berichtet, heißt es abschließend in der
BfB-Mitteilung.

STVV 23.5.2019, Einführung von Tempo 30 auf der Friedhofstraße, Helmut Reuter

Sehr geehrter Herr Apfel, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,
zuerst die gute Nachricht:

ab dem 1. Juni 2019 wird mit dem 3. Bauabschnitt auf dem Euler-Gelände begonnen. Während der Bauzeit, die über ein Jahr dauern wird, wird der Bereich in der Friedhofstraße auf Tempo 30 km/h beschränkt sein. Die Straßenverkehrsbehörde handelt sachgerecht und im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Tempo 30 ist ein mit vielen Emotionen besagtes Thema. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft – das prophezeien Experten bei einer Einführung von Tempo-30 in Ortschaften.

Die Rechtliche Grundlage von Tempo 30 ist im Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Sachliche Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Diese kann bestimmte Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit, ob im Bereich der Friedhofstraße Lärmkonflikte bestehen und ob man aufgrund von Lärmgründen die Geschwindigkeit auf 30 km/h nachts und oder auch tagsüber heruntersetzen kann. Bei der Prüfung wird sich herausstellen ob vorgeschriebene Schwellenwerte eingehalten werden. Andere rechtliche Voraussetzungen bestehen hier nicht.

 Also alles im grünen Bereich und die Straßenverkehrsbehörde handelt !

An dieser Stelle will ich auch in Erinnerung rufen, dass die Straßenverkehrsbehörde auch im Bereich der Heidelberger Straße sachgerecht gehandelt hat als Tempo 30 bis zum Krankenhaus angeordnet wurde. Das Alten- und Pflegeheim der Caritas liegt dort, ein Krankenhaus und sowie Kindertagesstätten. Das waren die Sachgründe, die es erlaubten hier Tempo 30 anzuordnen. Die Gründe für Tempo 30 lagen vor und es wurde gehandelt.

Ohne triftigen Grund keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Ob diese Gründe für die Friedhofstraße im Bereich des Lärmschutzes vorliegen wird wie schon erwähnt derzeit geprüft.

Aufgrund der bisherigen Arbeit haben wir Vertrauen darauf, dass es eine gesetzeskonforme Lösung für die Friedhofstraße geben wird.

Jetzt kommt erst mal Tempo 30 wegen den Bauarbeiten.

Wir als BfB-Fraktion haben kein Problem damit, wenn es auf Bundes- und Landesebene zu einem Umdenken kommt und den Kommunen mehr Selbstständigkeit bei diesen Entscheidungen zugebilligt wird. Das entscheiden wir aber nicht in Bensheim.
Den Prüf-Antrag von Dr. Tiemann lehnen wir ab, denn es wird längst geprüft und es ist bereits angeordnet:
ab 1. Juni Tempo 30km/h auf der Friedhofstraße wegen den Bauarbeiten.

 

STVV 23.5.2019, Besetzung der Stelle der/des hauptamtlichenErsten Stadträtin / Stadtrates der Stadt Bensheim, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

im Oktober 2019 soll Frau Rauber-Jung das Amt der 1. Stadträtin in Bensheim von Helmut Sachwitz übernehmen.

Die BfB-Fraktion hat das Auswahlverfahren kritisch verfolgt.

Es bleibt wichtig, dass eine Person die Stelle einnimmt, die mit dem Thema Stadtentwicklung und den vielfältigen Bauaufgaben im städtischen Kontext in einer –(etwa) vergleichbaren Kommune- vertraut ist. Wir hatten uns die beiden mögliche Kandidatinnen eingeladen und intensiv mit ihnen über das umfangreiche Aufgabenfeld diskutiert.

Bensheim befindet sich im Wandel und steht auch nach der Umsetzung der bekannten Bauprojekte vor wichtigen Aufgaben und Herausforderungen. Unsere Stadt wächst immer weiter. Das geht mit der Erweiterung der Infrastruktur einher. Lebensqualität im Mittelzentrum bedeutet u.a. erträgliche Verkehrsströme, Umstieg auf klimaneutrale Mobilität mit guter Radverkehrs- und Fußgängervernetzung, ein gutes ökologisches Kleinklima, Grünflächen und Luftschneisen. Städtischer Raum für alle – nicht nur für die Autofahrenden.  

Der Erhalt von Grün- und Naturflächen sollte gesichert werden. Die Folgen der umfassenden Baumaßnahmen werden uns auch in Zukunft weiter beschäftigen.

Doch zurück zum heutigen Thema. Die BfB empfand Frau Rauber-Jung als geeignete Kandidatin. Ihr Lebenslauf zeigt, dass sie die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringt. Als Stadtplanerin, und Leiterin des Bauamtes in Kelkheim ist sie auch mit Bürgerbeteiligungsverfahren vertraut.

Die BfB hält die hauptamtliche Besetzung des Dezernat B für unverzichtbar. Wir werden wie bisher vertrauensvoll mit diesem Fachgebiet zusammenarbeiten.

Wir freuen uns, dass eine engagierte Frau – die 1. Frau in dieser Position- die Stelle übernehmen kann. Viel Glück und Erfolg für Sie, Frau Rauber-Jung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 23.5.2019, „Bebauungsplan BW 56 Ecke Wormser Straße / Moselstraße“ , Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Das ehemalige EKZ-Gelände an der Ecke Wormserstraße / Moselstraße wird zum Wohngebiet. Auf einer Fläche von mehr als 13 000 Quadratmetern werden 125 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, außerdem zehn Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäuser entstehen.

Ausgewiesen sind hierbei 25 Sozialwohnungen. Wir alle wissen, dass der Bedarf in Bensheim deutlich größer ist – aber auch dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Neben der Bebauung, die von meinen Vorrednern bereits ausführlich vorgestellt wurde, sind uns von der BfB natürlich auch die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur wichtig.

 Oft wird argumentiert, dass das Gelände nach Fertigstellung mehr Grün aufweist als damals als Einkaufszentrum – das ist richtig und auch gut so.

Aber wir dürfen bei alledem nicht Vergessen, dass das nahezu vollständig zugepflasterte jetzige Fachmarktzentrum zuvor eine „grüne Oase“ mit viel grün und großen Bäumen in der Weststadt war.  

Die neue Wohnsiedlung wird durchgrünt – auch zum Wohle der Menschen, die dort wohnen werden. Schon lange ist bekannt, dass Grün in Wohnsiedlungen nicht nur für die Tier- und Pflanzenwelt wichtig ist. Grün leistet einen wichtigen Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Bewohner.

 Wir begrüßen die Errichtung einer Tiefgarage, durch die vermieden wird, dass ebenerdig größere Flächen zum Parken versiegelt werden. Von Nachteil ist allerdings, dass einige erhaltenswerte Bäume nun gefällt werden müssen.

 Für die Begrünung über der Tiefgarage wurde eine Substratstärke von nun 60 cm festgelegt, was zum einen für die neue Baumbepflanzung wichtig ist. Zum anderen dient es gleichzeitig zur Aufnahme von anfallendem Niederschlagswasser oder auch Starkregenfällen, wie wir es gerade wieder erlebt haben.

 Ein wichtiger Beitrag zur Begrünung ist das Verbot der sog. „Gärten des Grauens“, d.h. die Verschotterung von Gärten und Vorgärten sowie der übrigen Teilbereichsflächen.

Sehr gut ist, dass diese Anweisung nicht nur als Empfehlung sondern als Vorgabe in den Bebauungsplan aufgenommen wurde.

 Sämtliche Flachdächer werden begrünt – auch dort, wo Photovoltaik vorgesehen ist. Hier kann es keine Prioritäten geben – eine Entscheidung zwischen Natur und Klima.

 Große Skepsis in der Bevölkerung gibt es beim Thema „Verkehr“. Die Wormserstraße ist schon jetzt überlastet – ein Linksabbiegen z.B. von der Freynastraße oder deren Parallelstraßen fast unmöglich. Umwege müssen gefahren werden.

 Berechtigt sind Befürchtungen der Anwohner, dass die Autofahrer Ausweichstraßen suchen – sei es die Rheinstraße oder auch die Schwanheimer Straße. Deshalb begrüßen wir den Antrag an den Magistrat zu prüfen, wie der Verkehr hier bewohnergerecht geregelt werden kann.

 Wichtig ist – und das gilt für jede Baumaßnahme – dass die Interessen und vor allem auch die Lebensqualität der bisherigen Anwohner nicht vergessen wird.

Verkehr ist ein Thema, dass die Lebensqualität immens beeinträchtigt. Und der Verkehr wird es letztendlich sein, der dem Wachstum von Bensheim eine natürliche Grenze setzen wird.

Den Antrag von Dr. Tiemann bzgl. der Ertüchtigung der Fußgängerunterführung der Wormserstraße werden wir ablehnen. Eine Elterninitiative hatte vor vielen Jahren die Bedarfsampel für ihre Kinder zum Überqueren der Wormserstraße gefordert – weil die Unterführung ein Angstraum darstellt – mit oder ohne Videoüberwachung.

Dem Bebauungsplan wird die BfB geschlossen zustimmen.

Firmengelände naturnah gestalten!

Die BfB-Fraktion möchte Unternehmen in Bensheim dazu motivieren ihre Grundstücke naturnah zu gestalten – beispielsweise mit Blühwiesen.

mehr unter

https://www.morgenweb.de/bergstraesser-anzeiger_artikel,-bensheim-firmen-sollen-in-blumenwiesen-investieren-_arid,1454016.html

BfB: Nahversorger für die Innenstadt wichtig !

Bensheim. Bei der Umfrage der FDP unter Passanten in der Fußgängerzone
nimmt das Thema Nahversorger für die Innenstadt zu Recht einen Spitzenplatz ein. Das ist auch der Grund warum sich die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) seit vielen Jahren für einen Nahversorger in der Innenstadt stark macht. „Wir unterstützen die Gespräche unseres Bürgermeisters Rolf Richter mit dem Eigentümer des Neumarktes, die auch einen Nahversorger zum Ziel haben. Davon würden die Bewohner der Innenstadt profitieren“, betont BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland.

Das die FDP sich ebenfalls für einen Nahversorger einsetzt, gibt ihr nicht
das Recht eine falsche Behauptung im BA vom 15.5.2019 in die Welt zu setzen. Dort heißt es: „Der Hinweis der Koalitionäre von CDU, GLB und BfB sowie der Rathausspitze um Bürgermeister Richter, man habe mit dem Einkaufszentrum auf dem ehemaligen Güterbahnhofgelände und dem Supermarkt auf dem ehemaligen AOK-Gelände ausreichend Versorgungsmöglichkeiten…“, ist eine Falschdarstellung der FDP. „Zu keinem Zeitpunkt gab es eine solche Aussage von Seiten der BfB-Fraktion. Tatsache ist vielmehr, dass wir immer wieder nachfragen und uns für die Ansiedlung eines Nahversorgers einsetzen“, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. Auch von unseren Koalitionspartnern CDU und GLB ist uns eine solche Äußerung unbekannt. Auch im Europawahlkampf sollte die FDP bei der Wahrheit bleiben.

Ein Nahversorger für die Innenstadt ist und bleibt für uns als BfB ein
wichtiges Ziel. In der Innenstadt wohnen auch viele ältere Menschen. Neben
einem Nahversorger liegt uns ebenfalls der Ausbau der Marktstände auf dem
Marktplatz am Herzen. Das hat sich bisher schon gut entwickelt und wir sehen
mit Zuversicht auf die weitere Entwicklung am Marktplatz, betont Ingrid
Bader, die die BfB im Ortsbeirat Mitte vertritt.