BfB bereitet Stadtverordnetenversammlung vor

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) treffen sich am Dienstag, 15. September, um 18 Uhr zu ihrer nächsten turnusmäßigen Fraktionssitzung in der Kleingartenanlage Schloßblick.

Im Mittelpunkt steht die abschließende Vorbereitung der kommenden Stadtverordnetenversammlung. Die Tagesordnung ist umfangreich und zeigt erneut, wie breit die kommunalpolitischen Themen in Bensheim derzeit aufgestellt sind. Die BfB-Fraktion wird die vorliegenden Beschlussvorlagen beraten, Anträge und Anfragen der übrigen Fraktionen auswerten, mögliche Redebeiträge abstimmen und das jeweilige Stimmverhalten festlegen.

Dabei geht es der BfB nicht nur darum, einzelne Tagesordnungspunkte formal abzuarbeiten. „Wir wollen bei jeder Vorlage genau hinschauen: Was bedeutet sie für die Bürgerinnen und Bürger, für die Stadtteile, für den Haushalt und für die langfristige Entwicklung Bensheims?“, erklärt Stefan Beckmann, Fraktionsvorsitzender der BfB. Gerade bei größeren Entscheidungen sei es wichtig, frühzeitig die finanziellen Folgen, die soziale Wirkung und die praktische Umsetzbarkeit mitzudenken.

Auch die Ergebnisse der vorangegangenen Ausschusssitzungen werden in die Beratung einfließen. Die BfB will dabei prüfen, welche offenen Fragen aus den Ausschüssen noch in die Stadtverordnetenversammlung mitgenommen werden müssen und wo die Fraktion eigene Akzente setzen möchte.

Rückblickend zieht die BfB zudem ein positives Fazit zum Winzerfest. Viele Mitglieder nutzten die Gelegenheit, mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Rückmeldungen zu aktuellen Themen aufzunehmen. „Das Winzerfest hat wieder gezeigt, wie wichtig solche Begegnungen sind. Kommunalpolitik lebt vom direkten Austausch, nicht nur von Sitzungsunterlagen“, so Franz Apfel. Die BfB dankt den Organisatorinnen und Organisatoren, den Vereinen, Helferinnen und Helfern sowie allen Beteiligten, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

BfB bereitet Stadtverordnetenversammlung vor und besucht das Winzerfest

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) treffen sich am Dienstag, 8. September, um 18 Uhr zu einer digitalen Fraktionssitzung. Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung der nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Die Fraktion wird dabei die Beratungen aus den vergangenen Ausschusssitzungen auswerten – beginnend mit dem Sozial-, Sport- und Kulturausschuss, anschließend dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Haupt- und Finanzausschuss. Außerdem befasst sich die BfB mit den vorliegenden Beschlussvorlagen sowie den Anträgen und Anfragen der übrigen Fraktionen.

Zu den Themen gehören unter anderem die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus, die Zukunft des Basinusbades und der Schwimmvereine, die kommunale Wärmeplanung, Fragen der Mobilität, Innenstadtentwicklung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Fördermitteln und städtischen Finanzen.

„Uns ist wichtig, die Vorlagen nicht nur formal abzuarbeiten, sondern sie in ihren Auswirkungen für die Menschen in Bensheim zu bewerten“, erklärt Marion Machalowski. „Gerade bei Wohnen, Vereinen, Mobilität und sozialer Infrastruktur geht es immer auch darum, ob politische Entscheidungen im Alltag wirklich ankommen.“

Nach der Fraktionssitzung treffen sich die BfB-Mitglieder ab 19 Uhr auf dem Winzerfest. Treffpunkt ist die Bucht des Blauen Affen, auf der rechten Seite am Ende der Tanzfläche. Dort möchte die Fraktion den Abend nutzen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Eindrücke vom Winzerfest aufzunehmen und sich mit Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen. Wir freuen uns deshalb besonders über Gäste.

„Kommunalpolitik findet nicht nur im Sitzungssaal statt“, betont Stefan Beckmann, Fraktionsvorsitzender der BfB. „Das Winzerfest ist eine gute Gelegenheit, zuzuhören, ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, was die Menschen in Bensheim bewegt.“

Auch Franz Apfel sieht darin einen wichtigen Teil der politischen Arbeit: „Gute Entscheidungen entstehen nicht allein aus Aktenlagen. Sie brauchen den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Blick dafür, was vor Ort wirklich gebraucht wird.“

Für die BfB verbindet der Abend damit beides: die sachliche Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung und den direkten Kontakt zu den Menschen in Bensheim.

BfB – Fraktionssitzung am 1.9.26

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) treffen sich am Dienstag, 1. September, um 18 Uhr bei der Wohnbau, um sich vor Ort einen Überblick über aktuelle Fragen des Wohnungsbestandes, der Wohnraumentwicklung und des sozialen Wohnungsbaus zu verschaffen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen bezahlbarer Wohnraum, die Entwicklung bestehender Wohnanlagen, Sanierungen, Barrierefreiheit sowie die Frage, wie kommunal geprägter Wohnungsbau in Bensheim langfristig gestärkt werden kann. Die BfB möchte sich dabei nicht nur allgemein informieren, sondern konkrete Fragen zur Situation in Bensheim, zu künftigen Herausforderungen und zu möglichen Handlungsspielräumen stellen.

„Bezahlbarer Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Stadt. Deshalb ist es wichtig, mit den Akteuren direkt ins Gespräch zu kommen und die Lage nicht nur aus der Ferne zu bewerten“, erklärt die BfB.

Im Anschluss kommt die BfB-Fraktion ab 19:30 Uhr in der Kleingartenanlage Schloßblick zu ihrer Fraktionssitzung zusammen. Dort werden die Beratungen der vergangenen Ausschusssitzungen ausgewertet: zunächst aus dem Sozial-, Sport- und Kulturausschuss, anschließend aus dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

Außerdem bereitet die Fraktion die anstehende Stadtverordnetenversammlung vor. Dabei befasst sie sich mit den vorliegenden Beschlussvorlagen sowie mit Anträgen und Anfragen der übrigen Fraktionen.

Für die BfB geht es darum, soziale Verantwortung, solide Finanzen, Klimaschutz, Vereinsförderung, Stadtentwicklung und bezahlbares Wohnen zusammenzudenken.

Anfrage der BfB-Fraktion: „Geplanter Einsatz einer

mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplanter Einsatz einer

mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“ auf die

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Im Rahmen der bisherigen Informationen zur Entwicklung des Geländes der Alten Stobbefabrik

wurde bekannt, dass beim Rückbau der vorhandenen Gebäude möglicherweise eine mobile

Betonbrecheranlage auf dem Gelände eingesetzt werden soll, um anfallendes Abbruchmaterial

vor Ort aufzubereiten beziehungsweise zu recyceln.

Aufgrund der Nähe zu bestehenden Wohngebieten und der voraussichtlich längeren

Entwicklungs- und Bauzeit des Gesamtprojekts stellt sich die Frage, welche zusätzlichenBelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Betrieb einer solchen Anlage

entstehen könnten.

Beim Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage sind insbesondere mögliche Lärm-, Staub- und

sonstige Immissionen zu berücksichtigen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der hierzu erlassenen Verordnungen zu

beachten. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen müssen nach § 22 BImSchG so

betrieben werden, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und

unvermeidbare Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Trifft es zu, dass auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / dem Sanner-Gelände eine mobile

Betonbrecheranlage eingesetzt werden soll? Falls ja, an welchem Standort auf dem Gelände ist

diese vorgesehen?

2. Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang soll die mobile Betonbrecheranlage betrieben

werden? Welche täglichen beziehungsweise wöchentlichen Betriebszeiten sind vorgesehen?

3. Mit welchen Lärmemissionen ist durch den Betrieb der Anlage zu rechnen? Liegen hierzu

bereits Berechnungen, Gutachten oder Prognosen vor?

4. Welche Staub- und sonstigen Immissionen sind durch den Betrieb der Anlage sowie die

Lagerung und Aufbereitung des Abbruchmaterials zu erwarten? Welche Maßnahmen zur

Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dieser Belastungen sind vorgesehen?

5. Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gelten für den geplanten Betrieb der

mobilen Betonbrecheranlage? Ist insbesondere eine Genehmigung, Anzeige oder sonstige

behördliche Prüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise der 4.

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)

erforderlich?

6. Wurde eine entsprechende Genehmigung oder sonstige behördliche Zulassung bereits

beantragt oder erteilt? Falls ja, wann wurde diese beantragt beziehungsweise erteilt, welche

Behörde ist zuständig und welche Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft hinsichtlich Lärm,

Staub und Betriebszeiten wurden festgelegt?

7. Wurde geprüft, das anfallende Beton- beziehungsweise Abbruchmaterial außerhalb des

Sanner-Geländes in einer bereits bestehenden Recyclinganlage in Bensheim oder der näheren

Umgebung aufbereiten zu lassen? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

8. Wie bewertet der Magistrat den geplanten Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage

angesichts der Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und der möglichen Belastungen für die

Anwohnerinnen und Anwohner?

Anfrage der BfB-Fraktion: „Kundenservice und

Beschwerdemanagement der GGEW AG“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Kundenservice und

Beschwerdemanagement der GGEW AG“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Über das parlamentarische Büro erhielten die Fraktionen am 24. Juni 2026 Kenntnis von der

Beschwerde eines GGEW-Kunden. Darin werden aus Sicht des Verfassers Defizite im

Kundenservice sowie im Beschwerde- und Qualitätsmanagement beschrieben. Gleichzeitig

wurden konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die dieser Anfrage als Anlage beigefügt

sind.

Vorgeschlagen werden unter anderem eine zeitnahe Eingangsbestätigung, ein fester

Ansprechpartner, eine Vorgangsnummer, eine nachvollziehbare Dokumentation desBearbeitungsstandes, verbindliche Rückmeldungen bei längerer Bearbeitungsdauer und eine

Möglichkeit zur Bewertung des Kundenservice.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat die angesprochene Kundenbeschwerde bekannt und wurde diese

gegenüber beziehungsweise gemeinsam mit der GGEW aufgearbeitet?

2. Wie ist das Beschwerde- und Servicemanagement der GGEW derzeit organisiert? Erhalten

Kundinnen und Kunden eine Eingangsbestätigung, wird ein fester Ansprechpartner benannt,

werden Vorgänge mit einer Vorgangsnummer erfasst und können Kunden den

Bearbeitungsstand nachvollziehen?

3. Gibt es bei der GGEW verbindliche interne Bearbeitungs- oder Rückmeldefristen für

Kundenanfragen und Beschwerden? Falls ja, wie sehen diese aus?

4. Wie wird mit Kundenanliegen umgegangen, die nicht innerhalb der vorgesehenen

Bearbeitungszeit abgeschlossen werden können?

5. Werden Kundenzufriedenheit und Qualität des Kundenservice regelmäßig erfasst und

ausgewertet? Falls ja, in welcher Form?

6. Wie bewertet der Magistrat die als Anlage beigefügten Verbesserungsvorschläge,

insbesondere hinsichtlich fester Ansprechpartner, transparenter Vorgangsbearbeitung,

verbindlicher Rückmeldefristen, regelmäßiger Information bei Verzögerungen und einer

systematischen Kundenbewertung?

7. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten nach Einschätzung des Magistrats

beziehungsweise der GGEW umgesetzt werden und wie werden die kommunalen Anteilseigner

über wiederkehrende oder strukturelle Probleme im Kundenservice informiert?

Anlage: Verbesserungsvorschlag zum Kundenservice der GGEW

BfB begrüßt Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ – weitere Planung aufmerksam begleiten

BENSHEIM-AUERBACH. Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) stehen den grundsätzlichen Zielen der geplanten Entwicklung des Areals „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach positiv gegenüber. Die Umwandlung einer bislang gewerblich genutzten und teilweise brachliegenden innerstädtischen Fläche in ein neues Wohnquartier bietet aus Sicht der BfB eine große Chance für Auerbach.

Insbesondere die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, eine soziale Durchmischung sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Alters- und Lebensformen sind wichtige Ansätze. Positiv bewertet die BfB, dass sozial geförderter Wohnraum vorgesehen ist. Der derzeitige Planungsstand sieht einen Anteil von 25 Prozent vor. Die BfB hält einen Anteil von mindestens 30 Prozent für angemessen und hat hierzu einen entsprechenden Antrag eingebracht. Geplant sind außerdem rund 80 betreute Seniorenwohnungen sowie eine Kindertagesstätte.

Auch der Grundgedanke einer flächenschonenden Innenentwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Anstatt zusätzliche Flächen am Siedlungsrand in Anspruch zu nehmen, soll ein bereits erschlossenes ehemaliges Gewerbeareal einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die vorgesehene Grünachse und der Anspruch einer hohen Freiraumqualität sind wichtige Bestandteile des Konzeptes.

Die Beratungen im Ortsbeirat Auerbach sollen ebenfalls in die weitere Bewertung des Projekts einfließen. BfB-Ortsbeiratsmitglied Barbara Ottofrickenstein-Ripper berichtet der Fraktion über die dort diskutierten Punkte und bringt diese in die weiteren Beratungen zur „Alten Stobbefabrik“ ein.

Gleichzeitig ist für die BfB klar: Eine grundsätzliche Zustimmung zur Entwicklung des Areals ist kein Freibrief für jede einzelne Ausgestaltung der weiteren Planung. Bei einem Vorhaben mit mehreren hundert Wohnungen müssen die Details sorgfältig geprüft und die politischen Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden.

Der aktuelle Planungsstand sieht rund 365 Wohnungen und zusätzlich bis zu 80 betreute Seniorenwohnungen vor. Die Entwicklung des Quartiers soll sich voraussichtlich über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren erstrecken. Da verschiedene Grundstückseigentümer und Bauträger an der Umsetzung beteiligt sein können, kommt den verbindlichen Regelungen im Bebauungsplan und in den städtebaulichen Vereinbarungen besondere Bedeutung zu.

„Entscheidend ist für uns, dass die heute formulierten Ziele nicht im Laufe der Umsetzung aus dem Blick geraten. Was jetzt für sozialen Wohnraum, Grün, Klimaschutz, Mobilität und die Qualität des Wohnumfeldes vereinbart wird, muss auch in späteren Bauabschnitten Bestand haben“, betont BfB-Stadtverordnete Marion Machalowski.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen aus Sicht der BfB die Themen Verkehr und Parkraum, Klima und Grünflächen, Lärmschutz, soziale Infrastruktur, Wärmeversorgung, Barrierefreiheit sowie die tatsächliche Qualität des späteren Wohnumfeldes. Ebenso müsse gewährleistet werden, dass die angestrebte soziale Mischung nicht nur ein Planungsziel bleibe, sondern tatsächlich umgesetzt werde.

Auch Umwelt- und Bodenfragen dürfen während der weiteren Entwicklung nicht aus dem Blick geraten. Nach den bisherigen Untersuchungen liegen derzeit im Wesentlichen keine Hinweise vor, die einer vorgesehenen Wohnnutzung grundsätzlich entgegenstehen. Gleichzeitig sind weitere Untersuchungen beziehungsweise eine umwelttechnische Begleitung bei Rückbau und Entwicklung vorgesehen.

Besondere Bedeutung hat dabei auch die Frage, wie der Rückbau der bestehenden Gebäude und Betonflächen erfolgen soll. Sollte eine mobile Brechanlage auf dem Gelände eingesetzt werden, müssen mögliche Belastungen durch Lärm und Staub für die Anwohner genau betrachtet werden. Gleichzeitig würde ein vollständiger Abtransport des Materials zu einer bestehenden Recyclinganlage zusätzliche Lkw-Fahrten durch Bensheim und Auerbach verursachen.

Die BfB spricht sich deshalb dafür aus, die unterschiedlichen Varianten nachvollziehbar miteinander zu vergleichen. Maßstab müsse sein, welche Lösung unter Berücksichtigung von Lärm, Staub, Baustellenverkehr, Klimawirkung und Belastungen der Nachbarschaft insgesamt am verträglichsten ist.

„Unser Grundsatz lautet deshalb: Zustimmung zu einer sinnvollen Innenentwicklung – aber mit einem wachsamen Blick auf die konkrete Umsetzung“, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Dabei müsse besonders berücksichtigt werden, dass eine Entwicklungszeit von rund zehn Jahren für die unmittelbaren Anwohner eine lange Phase mit Baustellenverkehr und möglichen weiteren Beeinträchtigungen bedeute. Umso wichtiger seien ein gut abgestimmtes Bauablaufkonzept und Maßnahmen, mit denen Belastungen bereits während der einzelnen Bauabschnitte möglichst gering gehalten werden.

Mit Blick auf das weitere Verfahren begrüßt die BfB ausdrücklich die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Auffassung der Fraktion sollte es damit jedoch nicht getan sein. Die BfB hat deshalb beantragt, nach Auswertung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und noch vor dem abschließenden Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.

Dabei soll nachvollziehbar dargestellt werden, welche Anregungen aus der bisherigen Beteiligung und der Offenlage aufgegriffen wurden, welche Änderungen daraus entstanden sind und welche Vorschläge nicht berücksichtigt werden konnten.

„Bei einem Projekt dieser Größenordnung reicht es nicht aus, die Bürgerinnen und Bürger einmal nach ihrer Meinung zu fragen. Sie sollten auch nachvollziehen können, was aus ihren Hinweisen geworden ist. Transparenz und Beteiligung tragen dazu bei, dass am Ende ein Quartier entsteht, das von möglichst vielen Menschen mitgetragen werden kann“, erklärt BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim sagen daher grundsätzlich Ja zur Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ – verbunden mit der klaren Erwartung, dass bei jedem weiteren Schritt auf Qualität, soziale Ausgewogenheit, Umweltverträglichkeit und die Interessen der Menschen vor Ort geachtet wird.

Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper

im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.

September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie

im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem

Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss

eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17

Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer

Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.

Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4

Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2

Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen.

Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der

überbaubaren Flächen nicht begrenzt.

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine

Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine

kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund

bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen

Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der

Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet

werden?

2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter

Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise

Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten

miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei

den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?

3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von

Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese

Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne

Gebäudeteile beschränkt werden?

4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger

Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und

im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer

gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?

5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der

Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen

sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im

Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?

6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung

sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor?

Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?

7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen

langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt?

Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und

Kaltlufttransport untersucht?

8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu

Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild

ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie

daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor

Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das

Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende

Beschlussvorlage einfließen kann?

Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gemeinschaftliches und

generationsübergreifendes Wohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-,

Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte

Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier „Alte

Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde Mehrgenerationenwohnen ausdrücklich als gewünschte

Wohnform genannt. In den fachlichen Impulsen wurden zudem gemeinschaftliche Wohnformen, Co-Housing,

Genossenschaften, Baugruppen und Generationenwohnen als mögliche Bausteine eines sozial vielfältigen Quartiers

beschrieben.

Im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde von einer selbstorganisierten Interessengruppe ein gemeinschaftliches

Wohnprojekt angesprochen. In der Ergebnisdokumentation wird festgehalten, dass gemeinschaftliches Wohnen

ermöglicht und für solche Wohnprojekte auch ein Konzeptvergabeverfahren geprüft werden sollte. Nach Informationen

der BfB-Fraktion hatte der Verein Wohnvision Bergstraße Interesse bekundet, auf dem Sanner-Gelände ein

generationsübergreifendes Wohnprojekt zu verwirklichen. Im aktuellen Planungsstand ist nicht erkennbar, ob und wie

dieses Interesse weiterverfolgt wurde.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der Stadt Bensheim beziehungsweise den Projektverantwortlichen das Interesse des Vereins Wohnvision

Bergstraße an einem gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnprojekt auf dem Gelände der „Alten

Stobbefabrik“ bekannt? Wann und in welcher Form wurde dieses Interesse gegenüber Stadt, Eigentümern oder

Projektentwicklern vorgetragen?

2. Aus welchen Gründen wurde ein entsprechendes Wohnprojekt im derzeitigen städtebaulichen Konzept bislang nicht

erkennbar berücksichtigt beziehungsweise weiter konkretisiert?

3. Besteht im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit, für ein gemeinschaftliches oder generationsübergreifendes

Wohnprojekt eine geeignete Teilfläche beziehungsweise ein Baufeld vorzusehen? Falls nein, welche planerischen,

eigentumsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen?

4. Wurde oder wird für geeignete Teilflächen eine Konzeptvergabe beziehungsweise ein vergleichbares Verfahren

geprüft, bei dem nicht ausschließlich der Grundstückspreis, sondern insbesondere soziale, gemeinschaftliche und

ökologische Konzeptqualitäten berücksichtigt werden? Falls nein, warum nicht?

5. Wie könnte die Stadt im weiteren Verfahren sicherstellen oder unterstützen, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte

bei Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und künftigen Bauträgern tatsächlich eine Chance auf Umsetzung

erhalten?

6. Ist vorgesehen, den Verein Wohnvision Bergstraße beziehungsweise andere konkret interessierte gemeinschaftliche

Wohninitiativen im weiteren Planungs- und Vermarktungsprozess erneut einzubeziehen?

Anfrage der BfB-Fraktion „Sozialwohnungen und

wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“ 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Sozialwohnungen und

wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“ auf die

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-FraktionsvorsitzenderVorbemerkung:

Für das Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots waren neben der Errichtung von

Sozialwohnungen auch eine rund 2.000 Quadratmeter große wohnortnahe Grünfläche sowie

ursprünglich eine Kindertagesstätte vorgesehen.

Die Planung einer Kindertagesstätte an diesem Standort wird nach dem derzeitigen Stand nicht

weiterverfolgt. Damit stellt sich die Frage, wie die vorgesehenen Sozialwohnungen und die

Grünfläche umgesetzt werden und welche weitere Nutzung für den ursprünglich für die

Kindertagesstätte vorgesehenen Teil des Geländes geplant ist.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Errichtung von Sozialwohnungen auf dem Gelände

des ehemaligen Bundeswehrdepots?

2. Wie viele Sozialwohnungen sollen dort entstehen?

3. Welche Grundstücksflächen sind für die Wohnbebauung vorgesehen?

4. Finden bereits Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Förderstellen oder

anderen möglichen Projektpartnern statt? Falls ja, mit wem und mit welchem bisherigen

Ergebnis?

5. In welchem Zeitraum sollen die Planungen, die erforderlichen Beschlüsse und die bauliche

Umsetzung erfolgen?

6. Welche Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau sollen genutzt beziehungsweise

geprüft werden?

7. Wann soll die vorgesehene, rund 2.000 Quadratmeter große Grünfläche zur wohnortnahen

Erholung hergestellt werden?

8. Wo genau soll diese Grünfläche auf dem Gelände liegen und wie soll sie dauerhaft

planungsrechtlich gesichert werden?

9. Welche Gestaltung und Ausstattung der Grünfläche sind vorgesehen?

10. Soll die Grünfläche zeitgleich mit der Wohnbebauung oder bereits vorher hergestellt

werden?11. Welche Nutzung sieht der Magistrat für die Fläche vor, auf der ursprünglich die

Kindertagesstätte errichtet werden sollte?

12. Werden für diese Fläche weitere Wohnbebauung, soziale Einrichtungen, eine Erweiterung

der Grünfläche oder andere öffentliche Nutzungen geprüft?

13. Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Entwicklung des gesamten

Geländes informiert und an den erforderlichen Entscheidungen beteiligt?

Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Wärmeversorgung des

Quartiers Alte Stobbefabrik und kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie

im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem

Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Wärmeversorgung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ und kommunale

Wärmeplanung

Vorbemerkung:

Im Letter of Intent zur Folgenutzung des ehemaligen Sanner-Betriebsgeländes wurde bereits 2021

festgehalten, dass für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energiekonzept erarbeitet werden soll, das

eine ressourcensparende Strom- und Wärmeversorgung des neuen Wohngebietes sicherstellt.

Auch im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde nach einem Heizungs- und Wasserkonzept sowie

nach möglichen Lösungen wie Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt

war die konkrete Wärmeversorgung noch offen; als Möglichkeit wurden unter anderem Heizzentralen

für einzelne Bauabschnitte genannt.

Für das Quartier sind nach dem aktuellen Planungsstand rund 365 Wohnungen sowie zusätzlich bis

zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen vorgesehen.

Parallel erarbeitet die Stadt Bensheim im Konvoi Bergstraße ihre kommunale Wärmeplanung. Vor

diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Liegt für das Quartier „Alte Stobbefabrik“ inzwischen das im Letter of Intent angekündigte auf das

Gesamtprojekt zugeschnittene Energie- und Wärmekonzept vor? Falls ja, welche

Versorgungsvariante wird derzeit favorisiert und kann das Konzept den politischen Gremien

vorgelegt werden? Falls nein, wann soll es erstellt werden?

2. Wie wird das Plangebiet im aktuellen Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung eingeordnet?

Wird es als mögliches Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder als Gebiet mit voraussichtlich dezentraler

Wärmeversorgung betrachtet? Falls noch keine Einordnung erfolgt ist: Soll diese vor dem

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausdrücklich vorgenommen werden?

3. Wurde für das Gesamtquartier oder für einzelne Bauabschnitte die Errichtung eines Quartiers- oder

Nahwärmenetzes technisch und wirtschaftlich untersucht? Welche Wärmequellen werden dabei

geprüft, beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie,

unvermeidbare Abwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen?

4. Sind die GGEW AG beziehungsweise die Wärmeversorgung Bergstraße GmbH bereits konkret in

die Prüfung der künftigen Wärmeversorgung des Quartiers eingebunden? Falls ja, mit welchem

bisherigen Ergebnis und welche Rolle könnten diese bei Planung, Bau oder Betrieb einer

gemeinsamen Wärmeversorgung übernehmen?

5. Falls überwiegend dezentrale Wärmepumpen vorgesehen werden: Welche zusätzlichen

elektrischen Leistungen entstehen durch die Wärmeversorgung des Quartiers und wie wird

sichergestellt, dass Stromnetz, Transformatoren und Hausanschlüsse auch zusammen mit

Elektromobilität und Photovoltaik ausreichend dimensioniert sind?

6. Wie wird verhindert, dass durch eine abschnittsweise Bebauung über mehrere Jahre frühzeitig

dezentrale Einzellösungen entstehen, die eine spätere wirtschaftliche Quartierswärmeversorgung

erschweren oder zu Doppelstrukturen und Fehlinvestitionen führen? Werden vorsorglich Flächen

für Energiezentralen sowie Trassen für mögliche Wärmeleitungen gesichert?

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 2Fortsetzung – Wir fragen den Magistrat:

7. Wie soll bei mehreren Grundstückseigentümern und unterschiedlichen Bauträgern sichergestellt

werden, dass ein einheitliches beziehungsweise aufeinander abgestimmtes Wärme- und

Energiekonzept über alle Bauabschnitte hinweg umgesetzt wird? Welche verbindlichen

Regelungen sind hierzu im städtebaulichen Vertrag vorgesehen?

8. Werden für die in Betracht kommenden Versorgungsvarianten neben Investitionskosten auch

Betriebskosten, CO2-Emissionen, langfristige Preisstabilität und die Auswirkungen auf die

Wohnnebenkosten verglichen? Wie wird dabei insbesondere die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und

Mieter sowie für die sozial gebundenen Wohnungen berücksichtigt?

9. Welche Rolle sollen Photovoltaik, Stromspeicher, Lastmanagement und eine mögliche Kopplung

von Strom-, Wärme- und Ladeinfrastruktur im Energiekonzept spielen? Ist vorgesehen, diese

Komponenten quartiersbezogen aufeinander abzustimmen statt ausschließlich gebäudeweise zu

planen?

10. Ist für das Neubauquartier eine Versorgung über Erdgas oder perspektivisch Wasserstoff

vorgesehen oder wird eine neue fossile Gasinfrastruktur ausgeschlossen? Falls entsprechende

leitungsgebundene Optionen geprüft werden, auf welcher technischen, wirtschaftlichen und

klimapolitischen Grundlage?

11. Ist vorgesehen, das abschließende Wärme- und Energiekonzept einschließlich der Abstimmung

mit der kommunalen Wärmeplanung vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem

zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen?