Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verkauf der Mehrheit der Firma Sanner an den Finanzinvestor GHO und dessen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und beschlossene Planungen“

BfB-Fraktion
Bensheim, 1.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verkauf der
Mehrheit der Firma Sanner an den Finanzinvestor GHO und dessen Auswirkungen
auf Arbeitsplätze und beschlossene Planungen“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Der Verkauf der Mehrheit der Firma Sanner an den britischen Finanzinvestor
GHO muß bereits seit vielen Monaten verhandelt worden sein. Zum Thema
Transparenz und Glaubwürdigkeit ist es wichtig zu erfahren wann die
Bürgermeisterin, wann die MEGB und wann der Magistrat über den Verkauf der
Firma vom bisherigen Familienunternehmen informiert wurden. Wir gehen davon
aus, dass die Antworten auf unsere Fragen nicht der Vertraulichkeit
unterliegen.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wann wurden

A) die Bürgermeisterin

B) der Magistrat und

C) die MEGB über den Verkauf der Mehrheit der Firma Sanner informiert?

  1. Sind bereits Auswirkungen in Bezug auf die beschlossenen Planungen,
    auf die Anzahl der Arbeitsplätze, auf den Zeitplan etc. bekannt ?
  2. Ist zu befürchten, dass der Standort Bensheim zugunsten
    Produktionsstätten in China abgebaut wird (sowohl Sanner als auch GHO ist in
    China aktiv) ?
  3. Was beinhaltet der Verkauf der Mehrheit an Sanner bezüglich der
    bisherigen Absichtserklärungen zur Umwandlung des bisherigen
    Betriebsgeländes zum Wohngebiet und zum Sozialen Wohnungsbau ?
  4. Wurde bei dem Verkauf an den britischen Finanzinvestor GHO das
    bisherige Firmengelände ausgeklammert und verbleibt dieses Gelände bei der
    Familie Sanner ?
  5. Was ist dem Magistrat bezüglich der Firmenpolitik von GHO bekannt ?
  6. Hat die MEGB bzw. die Stadt Bensheim im Kaufvertrag Grundstück
    Stubenwald/Sanner eine bindende und befristete Bauverpflichtung für den
    Käufer (Sanner) von z. B. 3 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit) eingebaut,
    wie in der Vergangenheit üblich ?
  7. Hat die MEGB bzw. die Stadt Bensheim einen Planungs- und
    Erschließungsvertrag vereinbart bzw. vorbereitet, der beispielweise regelt,
    dass die Stadt Bensheim 25 % besser 30 % des bisherigen Firmengeländes
    kostenlos erhält ? Schließlich wird das bisherige Gewerbegrundstück in
    Wohnbaufläche um das Mehrfache finanziell aufgewertet.

Anfrage der BfB-Fraktion „Sanierungsauftrag Hauptstr. 27 ( Krämer…)“

BfB-Fraktion Bensheim, 26.10.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich
„Sanierungsauftrag Hauptstr. 27 ( Krämer…)“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Während einer Veranstaltung des Vereinsvorstandes des Vereins Stadtmarketing
Bensheim e. V. am 24. Oktober 2021 wurde u. a. darüber informiert, dass die
MEGB einen Workshop mit hiesigen Architekten organisiert hatte um die
Sanierung der Hauptstraße 27 in Angriff zu nehmen. Ein Darmstädter Architekt
wäre dazu ebenfalls eingeladen gewesen. Wir sehen es als dringend
erforderlich an, dass bei einem so anspruchsvollen Objekt ein Blick von
außen unerlässlich ist und neue Aspekte einbringen kann.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Warum wurden nur Bensheimer Architekturbüros und ein Darmstädter
    Architekt zu dem Workshop eingeladen ?
  2. Der Blick von außen wird immer für wichtig erachtet, warum in diesem
    Falle nicht ?
  3. Warum wurden den parlamentarischen Gremien nicht mehrere Entwürfe zur
    Entscheidung vorgelegt ?
  4. Haben die Sieger des Workshops einschlägige Erfahrungen und
    Referenzen bei der Sanierung von Gebäuden in der Größenordnung Hauptstr. 27
    (Krämer…)
  5. Wie setzte sich die Jury, die die Sieger des Wettbewerbs kürten,
    personell zusammen ?

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Antrag von CDU, SPD und FWG zum Hochwasserrückhalt in Gronau“

BfB-Fraktion 28. September 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

bitte nehmen Sie den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Antrag von CDU, SPD und FWG zum Hochwasserrückhalt in Gronau“ die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2021.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, den beiden Ortsbeiräten in Gronau und Zell, dem KMB und dem Gewässerverband Bergstraße zum beigefügten Antrag der FWG-Zell zum Hochwasserschutz zu organisieren.“

Kurzbegründung:

Der Antrag der FWG-Zell ist in der Anlage beigefügt. Wir bitten unseren Änderungs-Antrag als Ergänzung zum Antrag von CDU, SPD und FDP zu verstehen.

ANTRAG DER FWG-ZELL FÜR DIE ORSTSBEIRATSSITZUNG VOM 30. SEPTEMBER 2021

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadt Bensheim wird aufgefordert, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch-wasserschutzes im Meerbachtal zu ergreifen. Dazu sind u. a. folgende Schritte in Angriff zu neh-men:

  • Schaffung einer Rückstaufläche geeigneter Größe östlich von Gronau. Die entsprechenden For-derungen der UWG Gronau werden vom Ortsbeirat Bensheim-Zell nachdrücklich unterstützt.
  • Schaffung einer zusätzlichen Rückstaufläche in den sogenannten „Zeller Wiesen“ zwischen Zellund Gronau!

Beide Maßnehmen werden als dringend notwendig angesehen!

  • Erstellung einer Hochwassergefahrenkarte für den Meerbach
  • Schaffung eines größeren Rückhaltebeckens im Bereich „Im Gehren“, Ausbaggerung des dortvorhandenen Beckens, Vergrößerung des Straßeneinlaufs „Im Gehren / Gronauer Straße“
  • Häufigere Reinigung der Wasserlöcher und Straßeneinläufe „Feldwege – Dorfstraßen“ im Orts-gebiet (Im Gehren, Steiniger Weg, Hohle Gasse, Hemsberg, Hemsbergeweg, Kapellgrund)
  • Prüfung, inwieweit Anlandungen am Meerbach entfernt werden müssen, um einen geeignetenBachquerschnitt sicherzustellen (ohne kanalartige Ausbaggerung des Baches); Sicherstellung,dass Einläufe in den Meerbach frei von Anlandungen sind
  • Freihalten des Bachlaufes im Unterdorf; hier haben sich an den Störsteinen schon Bäume ange-siedelt, die im Hochwasserfall eine Gefahr darstellen könnten.

Begründung:

In seiner Sitzung am 29. Juni 2016 bat der Ortsbeirat Bensheim-Zell in Anbetracht der durch Stark-regen in verschiedenen Gegenden Deutschlands aufgetretenen Schäden um die Bereitstellung fi-nanzieller Mittel zur Begutachtung der Situation im Meerbachtal im Hinblick auf mögliche Gefah-ren durch Starkregen und Hochwasser für das Haushaltsjahr 2017. Die entsprechende Analysewurde dem Magistrat am 22.08.2018 und den Ortsbeiräten Zell und Gronau am 22.05.2019 (nachdrei Jahren) vorgestellt. Passiert ist seitdem nichts. Der Ortsbeirat Bensheim-Zell hat trotz Nach-frage nach dem gegenwärtigen Sachstand keine Informationen darüber erhalten, welche konkre-ten Schlüsse die Verwaltung aus dem inzwischen seit über zwei Jahren vorliegenden Gutachtenzieht.

Mit unserem Antrag zielen wir auf schnellstmögliche Umsetzung konkreter Maßnahmen ab. DieHochwasserereignisse im Ahrtal machen Dringlichkeit unseres Anliegens deutlich und erübrigen je-de weitere Erläuterung.

Bensheim-Zell, den 15. September 2021

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Mietkosten der Räume im neusanierten Bürgerhaus“

BfB-Fraktion Bensheim, 23. September 2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Mietkosten der Räume im neusanierten Bürgerhaus“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Für Anfang Oktober 2021 ist die Eröffnung des grundlegend sanierten Bürgerhauses vorgesehen. Für die Vereine und Bürgerinnen/Bürger unserer Stadt ist es wichtig, dass es bezahlbare Mietkosten für die Räume im Bürgerhaus gibt.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Mietkosten sind für die einzelnen Räume im Bürgerhaus vorgesehen ? Wir bitten um Angabe der Mietkosten für jeden Raum. Wir bitten um eine Gegenüberstellung der früheren und der jetzigen Mietkosten.
  2. Welche Rückmeldungen zu der Höhe der Mietkosten gibt es innerhalb des Magistrats/der Verwaltung ?
  3. Hält der Magistrat die Höhe der Mietkosten für angemessen bzw. was wird der Magistrat in Bezug auf die Höhe der Mietkosten unternehmen ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aufstellungsbeschluss Kalkgasse“

BfB-Fraktion
Bensheim, 26.09.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich
„Aufstellungsbeschluss Kalkgasse“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

In der Verwaltungsvorlage steht u. a.: folgendes zur Begründung des
Aufstellungsbeschlusses: „Um sicherzustellen, dass im Übergangsgebiet zum
Außenbereich keine zu großflächige Bebauung entsteht und um die Bebauung der
Grundstücke in diesem Bereich zu lenken, soll ein Bebauungsplan aufgestellt
werden.“

Und weiter:

„Neben der Wohnnutzung soll der Fokus auch auf die Nutzung der Grundstücke
für den sozialen Zweck gelegt werden. Für beide bereits vorhandenen
Nutzungen soll eine an den sensiblen Standort im Übergang zum Außenbereich
angepasste Bebauung möglich sein.“

Wir fragen den Magistrat:

  1. Um den Flächenverbrauch tatsächlich einzudämmen: Wenn das Hospiz
    gegebenenfalls erweitert werden soll, ist es dann nicht sinnvoll das Gebäude
    der Maria-Ward-Schwestern mit zu nutzen bzw. dafür vorzusehen ?
  2. Aus welchen Gründen werden die Grundstücke 1039/1 und 1035/9 nicht in
    den Aufstellungsbeschluss einbezogen ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Alternativen zu dem geplanten Bau zweier neuer Turnhallen am Berliner Ring“

BfB-Fraktion

  1. August 2021

Franz Apfel

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Alternativen
zu dem geplanten Bau zweier neuer Turnhallen am Berliner Ring“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Der Bau zweier neuer Sporthallen mit Parkplätzen am Berliner Ring ist wegen
des Flächenverbrauchs umstritten. Bodenschutz bedeutet auch Klimaschutz. Mit
unserer Anfrage wollen wir auf mögliche andere Lösungsmöglichkeiten
hinweisen.

In den letzten Jahren sind eine ganze Reihe von neuen Turnhallen gebaut
worden. Hier sehen wir einen Ansatz um zu prüfen ob in mehreren Fällen eine
Erweiterung möglich ist. Der beabsichtigte Bau zweier neuer Turnhallen am
Berliner Ring ist sehr weit von den genannten Schulen, die dort weiteren
Schulsport anbieten sollen, entfernt.

Als zweiten Ansatzpunkt verweisen wir auf die Überprüfung der Nutzungen von
Vereinen. Die 2017 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte
stichprobenartige Überprüfung hat zahlreiche Probleme offenbart wie
beispielweise „keine Nutzer angetroffen“ oder „eine sehr geringe Anzahl
Nutzer angetroffen“.

In einer E-Mail vom 6.8.2021 aufgrund einer Bitte der BfB-Fraktion zur
Belegung der Sporthallen schreibt Frau 1. Stadträtin Frau Rauber-Jung u. a.:

„Der Kreis selbst fragt in Abständen nach, ob wir Vereinszeiten zurückgeben
können, um weitere Zeiten für eine schulische Nutzung zu gewinnen. Teilweise
werden die Zeitfenster für unsere Vereinsnutzung bereits kleiner.“

Und weiter:

„Vor Ort wird die Belegung durch unsere Hallenwarte überprüft und
Fehlbelegungen an uns gemeldet.“

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welchen nachgewiesenen zusätzlichen Bedarf an Hallenkapazitäten gibt
    es ?
  2. Wie wurde dieser Bedarf nachgewiesen ?
  3. Wurde mit der TSV-Auerbach und der SSG geklärt ob bestehende
    Turnhallen für eine Erweiterung in Frage kämen ?
  4. Die bestehende Nibelungenlandhalle, Wilhelmstraße 86, liegt ideal um
    möglichen zusätzlichen Schulsport für das Goethe-Gymnasium und das AKG
    anzubieten. Wurde die Möglichkeit einer Erweiterung dieser Halle in
    Gesprächen der TSV-Auerbach, der SSG Bensheim, dem Kreis Bergstraße und der
    Stadt Bensheim geprüft ?
  5. Eine der neuen Hallen soll von Handballerinnen und Handballern
    genutzt werden, damit dort mit Harz gearbeitet werden kann. Welche
    speziellen Vorkehrungen müssen für die Nutzung mit Harz getroffen werden?
    Wie verträgt sich die Nutzung von Harz mit der geplanten Nutzung für den
    Schulsport?
  6. Vor wenigen Jahren wurde auf dem Gelände des Weiherhausstadions eine
    neue Sporthalle errichtet. Weshalb wurde diese Sporthalle nicht bereits so
    dimensioniert, dass sie für Cheerleader genutzt werden kann? Könnte diese
    Halle dahingehend erweitert werden?
  7. In einem Artikel im BA vom 30.6.2021 suchen die Cheerleader des TSV
    neue Mitglieder. Weshalb besteht bereits jetzt ein Hallenbedarf für eine
    Sportart, deren Mitgliederzahl in Bensheim offenbar derzeit unzureichend
    ist?
  8. In Presse-Artikeln ist angegeben, dass die geplante Drei-Feld-Halle 4
    Mio Euro und die geplante Cheerhalle 1,2 Mio Euro kosten würden. Die
    Baupreisentwicklung hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch gezeigt.
    Von welchen aktuellen Baukosten gehen die Vereine bzw. der Magistrat für den
    Bau der Drei-Feld-Halle, den Bau der „Cheerhalle“ und den Bau der Parkplätze
    aus ?
  9. Ist in der Machbarkeitsstudie zum Bau der zwei neuen Turnhallen am
    Berliner Ring ein städtischer Zuschuss vorgesehen ? Wenn ja, in welcher Höhe
    ?
  10. Der Damm am Winkelbach ist auf der Seite zum Weiherhaus etwas höher was
    bedeuten würde, dass der Bereich der Sporthallen und der Bereich der
    Kappesgärten von einem Hochwasser betroffen wären. Wie bewertet der
    Magistrat diese Problematik und welche Lösungen sind vorgesehen ?
  11. Wie stellt sich der Magistrat zu dem Vorschlag der „Bürgerinitiative
    Rettet Bensheim“ zu einem runden Tisch nach der Sommerpause zu diesem Thema
    einzuladen, siehe BA vom 23. Juni 2021 ?
  12. Welche Konsequenzen aus der Präsentation des Sporthallenportfolio 2017
    wurden gezogen

a) Bei Gruppen/Vereinen bei denen keine Nutzer angetroffen wurden ?

b) Bei Gruppen/Vereinen bei denen eine sehr geringe Zahl an Nutzer
angetroffen wurde ?

c) Bei Gruppen und Vereinen bei denen andere Gruppen als gemeldet
angetroffen wurden ?

  1. Wo wurden die Zeitfenster für unsere Vereinsnutzung bereits kleiner,
    siehe E-Mail Frau Rauber-Jung vom 6.8.2021 ?
  2. Aus welchen Gründen wurden mehreren Vereinen die Nutzung der Turnhalle
    in der Joseph-Heckler-Schule aufgehoben ?
  3. Welche Fehlbelegungen (Nicht- bzw. Unternutzung etc.) wurden seit der
    Vorstellung des Sporthallenportfolios 2017 festgestellt ?
  4. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen ?

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Beratung des aktualisierten Sporthallenportfolio“

BfB-Fraktion

  1. August 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

bitte nehmen Sie den Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Beratung des
aktualisierten Sporthallenportfolio“ auf die nächste Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, dass Sporthallenportfolio von 2017 zu
aktualisieren und in einer gemeinsamen Sitzung der drei Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Sportkommission vorzustellen.

In dieser gemeinsamen Sitzung soll darüber informiert werden ob es
Kapazitäten in Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäusern gibt, die aufgrund
zu geringer Belegung oder keiner Belegung anderweitig vergeben werden
können.

In der gemeinsamen Sitzung soll ebenfalls geklärt werden ob auf den Bau
weiterer Sporthallen verzichtet werden kann bzw. bestehende Sporthallen in
Zusammenarbeit mit dem Kreis Bergstraße erweitert werden könnten.“

Kurzbegründung:

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere BfB-Anfrage zum Thema
Sporthallenportfolio.

Wir verweisen ebenfalls auf das 2017 präsentierte Sporthallenportfolio in
einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Der Bestand an Hallen in
Bensheim hat sich mittlerweile weiter erhöht.

Das Team Gebäudemanagement hatte die Nutzungen der Vereine für die Dauer von
einem Jahr stichprobenartig kontrolliert.

Einige der Feststellungen bei der Kontrolle lauteten:

Ø Keine Nutzer angetroffen;

Ø Eine sehr geringe Zahl Nutzer angetroffen,

Ø Andere Gruppen als gemeldet angetroffen;

Zitat aus der Präsentation: „Stellenweise wurden in großen
wettkampfgerechten Hallen kleine Gruppen Freizeitsportler vorgefunden,
während es Leistungssportlern, die sich im Saisonbetrieb befinden an Zeiten
mangelt.“

Bei der Präsentation des Sporthallenportfolio wurde deutlich, dass aufgrund
dieser Feststellungen weitere Hallen-Kapazitäten freigemacht werden können.
Entscheidend ist ob an dieser Problematik innerhalb der Stadtverwaltung
weiter gearbeitet wurde.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umzug der Firma Sanner. Abplanung von ca. 3 ha Wohnbaufläche und Schutz des Hecken- und Waldzuges“

BfB-Fraktion Bensheim, 10.08.2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umzug der Firma Sanner. Abplanung von ca. 3 ha Wohnbaufläche und Schutz des Hecken- und Waldzuges“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Per E-Mail antwortete Bürgermeister Richter am 31. August 2021 auf Fragen der BfB-Fraktion zur „Erweiterung Stubenwald II und Kompensation“ u. a.:
„Wie viel Flächenreduzierung von dem im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Siedlungsflächen erfolgen soll, wird mit den jeweiligen Ortsbeiräten ( gemeint sind Fehlheim und Zell) abgestimmt. Diese Gespräche sollen im Oktober stattfinden. In Summe soll eine Flächenreduzierung von ca. 3 ha erfolgen, die der geplanten Inanspruchnahme der Gewerbeflächenerweiterung im Stubenwald für die Firma Sanner entspricht“.
Und weiter:
„Im Rahmen der Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfs, wird auch die Vorlage der entsprechenden Flächenreduzierung der Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan erfolgen.“
Das Schreiben von Bürgermeister Richter an die Mitglieder des Magistrats und der Fraktionsvorsitzenden vom 31.8.2021 ist der Anfrage beigefügt.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Fanden die für Oktober letzten Jahres beabsichtigten Gespräche mit den beiden Ortsbeiräten Fehlheim und Zell zur Flächenreduzierung im Flächennutzungsplan statt?
  2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Welche Flächen werden in Fehlheim und welche in Zell abgeplant ?
  3. Wenn Nein, aus welchem Grunde fanden diese Gespräche nicht noch statt und wie ist das weitere Vorgehen zu diesem Punkt geplant ?
  4. Können wir davon ausgehen, dass das Schreiben von Bürgermeister Richter in Bezug auf die Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestand hat ?
  5. Auf der östlichen Seite der geplanten Ansiedlung der Firma Sanner befindet sich ein betonierter Feldweg. Danach kommt ein Hecken- bzw. schmaler Waldzug in einem flachen Graben, der zu einem Biotopverbund mit feuchten Gräben gehört. Wie kann dieses Biotop besser geschützt werden ? Kann dem Vorschlag von Naturschutzverbänden auf Rückbau des betonierten Feldweges stattgegeben werden und zum Graben ein Abstand von 50 m bis zur Bebauung eingehalten werden ?

„Absetzung TOP Flächennutzungsplan und Bebauungsplan BF 20 KITA Fehlheim-Schwanheim von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021“

BfB-Fraktion,Grüne Fraktion und FWG-Fraktion 9. Juli 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen von BfB, Grünen und FWG zum Thema „Absetzung TOP Flächennutzungsplan und Bebauungsplan BF 20 KITA Fehlheim-Schwanheim von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 zu setzen und zu Beginn der Tagesordnung darüber abstimmen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion Grüne Fraktion FWG-Fraktion

Franz Apfel, Doris Sterzelmaier, Moritz Müller Dr. Rolf Tiemann,

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die Tagesordnungspunkte Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan BF 20 KITA Fehlheim-Schwanheim werden in die nächste Sitzungsrunde (September/Oktober 2021) verschoben. Bis dorthin ist eine Informationsveranstaltung mit beiden betroffenen Ortsbeiräten durchzuführen.“

Kurzbegründung:

Mit dem Änderungs-Antrag übernehmen wir den Beschluss des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses in seiner letzten Sitzung.

Beide Ortsbeiräte haben die Verwaltungsvorlage einstimmig bzw. mit sehr großer Mehrheit abgelehnt. Die Gründe sind aus dem Protokoll zu ersehen.

„Umsetzung der lange anstehenden Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion Bensheim, 02.07.2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umsetzung der lange anstehenden Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion hat mehrmals zu der stark sanierungsbedürftigen Tiefgarage Beauner Platz nachgefragt, zuletzt für die (ausgefallene) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020. Aus der Antwort der Verwaltung/der MEGB ging u. a. hervor, dass die MEGB 1 Million Euro an Rückstellungen für die TG Beauner Platz gebildet hat. Bereits 2011 hatte die MEGB mit dem Aufbau der Rückstellungen für die TG Beauner Platz aufgrund einer Schätzung aus dem Jahr 2011 der Firma CSZ Ingenieurconsult begonnen. Laut Kostenschätzung vom April 2011 wurden die Sanierungskosten für den Tiefgaragenanteil der MEGB mit 944 TEUR brutto angegeben. Mit einer Kostensteigerung gegenüber 2021 werde mit 20 bis 30 % gerechnet, so die Auskunft der MEGB vom 11.3.2020.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wurden die Rückstellungen für die Sanierung des TG-Anteils der MEGB mittlerweile wenigstens um die 20 bis 30 % geschätzten Kostensteigerungen erhöht ? Uns kommen die geschätzten 20 % bis 30 % seit 2011 ohnehin sehr niedrig vor.
  2. Wann erfolgt die Sanierung der TG Beauner Platz gemeinsam zwischen der MEGB und dem weiteren Eigentümer ?
  3. Wann erfolgte die letzte technische/bauliche Prüfung der Tiefgarage Beauner Platz ?
  4. Welche Mängel wurden konkret festgestellt ?
  5. Welche Mängel-Änderungen wurden im Vergleich zu der Prüfung davor festgestellt ?

Gespeichert unter: Anfrage BfB-Fraktion 2021 TG Beauner Platz, 2.7.2021