STVV 3.4.2025 „Wertabschöpfung insbesondere bei Wohngebieten“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion stellen gemeinsam folgenden Antrag:

„Der Magistrat wird beauftragt, ab sofort eine angemessene 

Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit 

den Eigentümern bzw. den Investoren von Grundstücken heraus zu 

handeln und in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB 

abzusichern.“

Bei anstehenden Bebauungsplänen – wie beispielweise das 

Grundstück der Familie Sanner – – wird beispielweise ein 

Firmengrundstück mit rund 200 Euro pro qm in eine Wohnbaufläche 

mit ca. 700 Euro oder mehr für den qm umgewandelt. 

Uns geht es nicht nur um die ca. 30 % Flächenanteil nach § 58 

BauGB, sondern um eine angemessene Wertabschöpfung durch die 

Kommune für ihre vielfältigen Aufgaben die sie für Ihre Bürgerinnen 

und Bürger erbringt. 

Wie es unserer Auffassung nach auf keinen Fall laufen darf, ist der 

Vorgang des Bauprojektes in der Dammstraße. Dort dürfen keine 

Kinder aus gesundheitlichen Gründen einziehen. Das wird niemand 

überwachen und das wird auch niemand durchsetzen können. 

Trotzdem wurde dem Investor über 100.000 Euro für die Beteiligung 

an Kinderbetreuungseinrichtungen erlassen. Jede und Jeder von uns 

weiß, dass da selbstverständlich auch Kinder wohnen werden.

Die Koalition hat diese Verwaltungsvorlage durchgesetzt obwohl zu 

dem damaligen Zeitpunkt die Finanzlage unserer Stadt schon alles 

andere als gut war. 

Meine Damen und Herren,

uns ist bewußt, dass es über den 30 %igen Flächenanteil für die 

Stadt schwer wird, einen Anteil von 40 – 45 % zu verhandeln und zu 

bekommen. Das ist Verhandlungssache und in diese Richtung soll 

und muß es unserer Meinung nach im Rahmen eines 

städtebaulichen Vertrages gehen. 

Für die Entwicklung von Wohnbaugebieten haben sich inzwischen 

ein Abschöpfungsanteil von bis zu 50% entwickelt, natürlich nur auf 

Verhandlungsebene. Wobei wir 40 – 45 % für durchaus angemessen 

halten. Sie werden fragen, wo das bisher vereinbart wurde ?: Ein 

Fachmann, mit dem wir dabei in Kontakt stehen, will die 

Kommunen nicht nennen, wo sie das erreicht haben. Er empfiehlt 

und wir greifen diese Empfehlung auf, dass die Bürgermeisterin 

beim Hessischen Städte- und Gemeindebund und beim Städtetag 

und beim RP und beim Hessischen Innenministerium Informationen 

dazu einholt. Wir haben einen entsprechenden Ergänzungs-Antrag 

dazu eingereicht und bitten um Zustimmung. 

Für die Zukunft geht es nicht nur um „Sann-City“ sondern es geht 

auch um das Gelände von Thermoplastik und CBM.

Das „Thermoplastik“- Gelände bietet sich für Kleingewerbe an. 

Beim „Sanner“- Areal könnte ein Teil der Fläche zur Um- und 

Ansiedlung von geräuscharmen, nicht störenden Kleingewerbe 

vorgesehen werden. Es könnte dort auch die sehr beengte FFW 

Auerbach einen verkehrlich gut gelegenen neuen Standort finden.

Und natürlich geht es dort auch um den sozialen Wohnungsbau, 

eine Kindertagesstätte und um das Projekt der Wohnvision Alt und 

Jung zusammenleben. Das haben ja alle Fraktionen bekommen.

Wir bitten um Zustimmung zum Antrag von BfB und VuA. 

 Es gilt aber hier das gesprochene Wort:

Der Änderungs-Antrag der Koalition greift unser Anliegen auf. Der ist etwas merkwürdig formuliert wenn es heißt ob eine Wertabschöpfung sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Für die Stadt ist das natürlich sinnvoll und wirtschaftlich, für die Familie nicht. Wir sind ja für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt da. Der Antrag geht aber trotzdem in die richtige Richtung. Ich schlage vor, das unser Ergänzungs-Antrag noch in den Änderungs-Antrag eingebaut wird, dann muß unser Antrag nicht abgestimmt werden und wir nehmen den nach Verabschiedung des Änderungs-Antrages zurück.

Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend beschließen: 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei den kommunalen Spitzenverbänden Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, dem RP Darmstadt und dem Hessischen Innenministerium Informationen über vertraglich vereinbarte Wertabschöpfungen bei der Umwandlung von Firmengelände in Wohngelände einzuholen, die über die 30 % laut § 58 Bau GB hinausgehen.“

BfB-Fraktion                                                    VuA-Fraktion

Wir bitten um Zustimmung.

STVV 3.4.25 „Grundsteuer B und Gewerbesteuer „, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, 

die Verwaltungsvorlage mit einem Hebesatz von 1275 Punkten 

lehnen wir ab: zu hoch, nicht vermittelbar und vor allem unsozial ! 

Das ist die eine Seite, die andere Seite sieht so aus: die Stadtkasse 

braucht Liquidität und der Liquiditätskredit von 10 Millionen Euro 

genügt nicht. Das hat uns Herr Schneider im HFA deutlich gemacht. 

Der Haushalt unserer Stadt hätte im Dezember für das Jahr 2025 

beschlossen werden sollen, dann sollte es April 2025 werden, jetzt 

wird es Juni 2025 – und wer weiß, mit was die Verwaltung sonst 

noch kommen wird. Da ist man ja mittlerweile vor nichts mehr 

sicher. Wir vermissen die Beratung des Haushaltsentwurfes für 

2025. Wir vermissen die Beratung von Einsparpotentialen und wir 

vermissen die Untersuchung von außen, die zu 

Strukturveränderungen und mehr interkommunaler 

Zusammenarbeit führen soll. 

Meine Damen und Herren,

wir sehen die maximale Erhöhung der Grundsteuer B aufgrund der 

außergewöhnlichen Situation über den Einbruch der 

Gewerbesteuer und Rückzahlungen von Gewerbesteuern aus 

früheren Jahren bei dem Wert von 1000 Punkten. Und auch dieser 

Wert könnte weiter gesenkt werden wenn der 

Konsolidierungszeitraum von der obersten Kommunalaufsicht für 

unseren speziellen Fall auf 10 Jahre festgelegt würde. Dazu haben 

wir für heute auch eine Anfrage gestellt, den diese wichtige 

Entscheidung schlummert vor sich hin, hat aber eine ganz 

entscheidende Auswirkung auf die zu beschließenden Steuern.

Meine Damen und Herren,

die BfB-Fraktion beantragt heute zusammen mit der VuA-Fraktion 

die Grundsteuer B von der Verwaltungsvorlage von 1275 Punkten 

auf 1000 Punkten zu senken. Dieser Wert ist aufgrund der 

besonderen Situation – und nur deswegen, das betone ich 

nachdrücklich, –  gerade noch verkraftbar. 

Gleichzeitig beantragen wir – BfB und VuA – zusammen, die 

Gewerbesteuer um wenige Punkte auf 400 Punkte zu erhöhen. Das 

sind nur 10 Punkte, die uns aber ebenfalls helfen werden. Ein 

Hebesatz bei der Gewerbesteuer von bis zu 400 Punkten belastet 

Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht. Die 

Kommunalberatung hat uns extra auf diesen Umstand hingewiesen. 

Wir hoffen, dass aus der breiten Ablehnung im HFA mittlerweile die 

Übernahme von Verantwortung durch die Koalition gewachsen ist. 

Wer auf seiner Sicht einfach sitzen bleibt drückt sich vor der 

Verantwortung. Im HFA wurde deutlich, dass der Liquiditätskredit 

nicht ausreicht – unsere Stadt steuert im Juni auf die 

Zahlungsunfähigkeit zu.

Meine Damen und Herren,

folgende weitere Maßnahmen würden die Haushaltslage stützen und soziale Verwerfungen reduzieren:

Ø Abbau der Kapitalrücklage bei der MEGB von 4 Millionen Euro und Überweisung an die Stadtkasse. Als die MEGB mit über 12 Millionen Euro gerettet werden mußte, wurde offenbar kein Vertrag zur Rückzahlung vereinbart. Wie hier gearbeitet wird, da kann man sich nur mit Grausen abwenden. 

Ø Verkauf von GGEW-Anteilen der Stadt auf 50,1 % – damit behalten wir die Mehrheit. Das würde uns ebenfalls deutlich helfen. Die Satzung muß geändert werden. Wir sind für die Prüfung, dass der KMB diese Anteile übernimmt. 

Ø Eine hohe Ausschüttung der Sparkasse an die Trägerkommunen würde uns ebenfalls helfen. 

Diese Einnahmeverbesserungen zusammen mit dem Verkauf 

einiger Gebäude, der Kürzung von freiwilligen Leistungen und der 

Streichung und Verschiebung von Investitionen und einer 

Stellenbesetzungssperre natürlich mit Ausnahmen wird uns in 

die Lage versetzen, die Situation zu meistern.

STVV 20.2.2025 „Masterplan Klimaschutz „, Franz Apfel

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, 

der Masterplan Klimaschutz II ist ein unbezahlbares Wunschkonzert, dass sich 

selbst in guten Jahren finanziell nicht umsetzen ließe, geschweige denn in der 

Finanzsituation, in der wir gerade über mehrere Jahre sein werden.

Am 30. Oktober letzten Jahres fragte ich bei der Info-Veranstaltung der 

Wirtschaftsvereinigung Bensheim, ob das Papier auf Bensheim bezogen ist 

oder im Grunde bei jedem Auftrag in einer anderen Kommune leicht 

verändert überall präsentiert wird. Genauso diesen Eindruck muß man 

gewinnen, denn die besondere finanzielle Bensheimer Situation spielt bei 

diesem Papier keine Rolle. 

Ich nenne wirklich nur kurz einige Beispiele:

Der Masterplan geht auf Seite 38 davon aus, dass bis zum Jahr 2040  30 % 

der LKWs Wasserstoffbetrieben sein werden und dass 70 % Batteriebetrieben 

sein werden. Reines Wunschdenken. 

Oder bei dem Thema ÖPNV: Auf Seite 30 des Masterplans werden als 

Maßnahmen u. a. vorgeschlagen: Einführung neuer Buslinien, die Bensheim 

im Radius von 30 Km anfahren; Verdichtung des Busnetzes; Erhöhung der 

Buslinientaktung, Attraktive Tarifgestaltung. Das sind alles Punkte, die wir 

selbst bei guten Haushaltsjahren nicht umsetzen könnten.

Und dabei will ich es belassen, im Grunde zieht sich das durch jedes Kapitel. 

Meine Damen und Herren,

die Koalition hat einen Änderungs-Antrag eingereicht, den wir unterstützen.

Das sind Maßnahmen, die umsetzbar sind. 

Es gibt natürlich im Masterplan II auch andere Punkte, die kaum Geld kosten 

und für die Gesellschaft sinnvoll sind: ich nenne hier die Seite 42: 

„Wohnungstausch für Interessierte“, Alternative Wohnformen, 

Gemeinschaftliche Wohnprojekte, z. B. Thema Wohnen im Alter. Das ist 

sinnvoll, diese Ansätze zu verfolgen. 

Noch etwas zur Windenergie: für uns als Bürger für Bensheim ist es wichtig, 

dass es keine Windkraftanlagen in FFH-Gebieten gibt also nicht oberhalb von 

Gronau in den alten Buchenbeständen und nicht oberhalb von Hochstädten. 

Das lehnen wir ab, dass da Hektarweise Wald geopfert wird und dann 

kommen ja auch noch die Schneisen für die Zugangsstraßen. Das sind für uns 

NoGo-Standorte. 

Entscheidend wird sein, was jeweils konkret beschloßen wird und da hoffen 

wir natürlich, dass wir da was mit zu entscheiden haben werden.

Wichtig ist z. B. dass das Bauamt es erleichtert und ermöglicht, dass 

Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen gebaut werden dürfen. Da muß eine 

Änderung in Bezug auf die Bäume auf den Parkplätzen her. Da muß was 

passieren. Da geht es um bereits verbrauchte Fläche. Danke an das GGEW, 

dass hier vorbildlich voranging. 

Die BfB-Fraktion unterstützt den Änderungs-Antrag der Koalition.

STVV 20.2.2025 „Antrag der Grünen Parkraumbewirtschaftung“, Franz Apfel

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr 

geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

der Antrag der Grünen zur Parkraumbewirtschaftung ist wenige Tage vor der  

Bundestagswahl ganz schön mutig. Was Sie unseren Bürgerinnen und Bürgern 

und unseren Gästen, die für die Belebung unserer Fußgängerzone 

Voraussetzung sind, zumuten ist schon eine ausgewachsene Zumutung. 

Wenn man überlegt: starke Erhöhung der Grundsteuer B, extreme Erhöhung 

der Service-Pauschale beim GGEW und dann noch Verdoppelung der 

Parkgebühren, Parkgebühren nachts und am Wochenende, Abschaffung 

der Brötchentaste und weitere Nettigkeiten. 

Ihr Antrag ist ein Programm um Kunden vom Besuch der Fußgängerzone 

Abzuhalten und regelrecht zu vertreiben. 

Meine Damen und Herren, 

richtig ist folgendes: wir müssen auch die Parkgebühren maßvoll anheben. 

Mit Maßvoll haben ihre Vorschläge aber rein gar nichts zu tun. 

Wir beantragen deshalb zusammen mit der Fraktion VuA, dass wir ihren 

Antrag in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verschieben. 

Dort sollten wir klären ob wir gemeinsam einen Betrag finden um den die 

Parkgebühren erhöht werden können ohne der Fußgängerzone zu schaden.

Für uns ist es wichtig, dass wir an vielen Stellrädern Änderungen vornehmen 

um die Grundsteuer B sehr deutlich für unsere Bürgerinnen und Bürger von 

dem ursprünglich vorgesehenen Satz von 1740 Punkten zu reduzieren. Das ist 

notwendig und muß die oberste Priorität haben um den sozialen Frieden in 

unserer Stadt zu erhalten. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungs-Antrag.

STVV 20.2.2025 „Vorbereitung Wahl 1. Stadtrat/1. Stadträtin“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

wir haben heute 2 Anträge auf der Tagesordnung bei denen es bei beiden Anträgen um die Besetzung der Stelle der 1. Stadträtin bzw. 1. Stadtrates geht. 

Die Grünen beantragen die Wiederwahl der hauptamtlichen 1. Stadträtin Frau Rauber-Jung (CDU). Die Koalition aus CDU, SPD und FDP beantragt die Bildung eines Wahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl eines 1. Stadtrates/einer 1. Stadträtin. 

Die CDU-Fraktion hat sich somit gegen die Wiederwahl ihrer Parteikollegin Frau Rauber-Jung ausgesprochen. 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und FDP ist folgendes zum Thema 1. Stadtrat/1. Stadträtin geregelt:

Die CDU stellt weiterhin die Erste Stadträtin bzw. den Ersten Stadtrat. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass das Vorschlagsrecht für eine Wiederwahl oder für die Person zur Neubesetzung der Stelle bei der CDU liegt. Die vorgeschlagene Kandidatin bzw. der vorgeschlagene Kandidat wird von allen drei Koalitionspartnern gewählt werden.

Soweit der Koalitionsvertrag dazu.

Meine Damen und Herren,

die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim ist an keinen Koalitionsvertrag gebunden. Wir werden die best qualifizierteste bzw. den best qualifiziertesten zur 1. Stadträtin bzw. zum 1. Stadtrat wählen ganz unabhängig davon welches Parteibuch der- bzw. diejenige besitzt.

Wir haben uns gegen eine unmittelbare Wiederwahl von Frau Rauber-Jung entschieden. Wir wollen uns aufgrund einer Auswahlmöglichkeit entscheiden können. Wir werden deshalb den grünen Antrag ablehnen und dem Koalitionsantrag zustimmen.

Geheime Wahlen sind in Bensheim bisher immer ein Risiko. Das haben die letzten geheimen Wahlen gezeigt. Und das bleibt auch nach der heutigen Wahl eine spannende Personalie. 

Meine Damen und Herren,

soll der neue 1. Stadtrat bzw. die neue 1. Stadträtin eine Fachfrau oder Fachmann aus dem Finanzbereich kommen oder wie bisher aus dem Baubereich. Für beides gibt es gute Argumente. Es wird spannend.

STVV 20.2.2025 „Sozialwohnungen für das Frauenhaus“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

wir lassen nicht locker bei diesem Thema!

Und ja – wir sind der Meinung, dass Plakate und bedruckte Brötchentüten allein nicht ausreichen.

Diese Aktionen sind wichtig, weil sie die Bürger und Bürgerinnen dafür sensibilisieren, dass es Frauen und vor allem Kinder in unserer Gesellschaft gibt, die täglicher Gewalt ausgesetzt sind.

Bei Gewalt dürfen wir nicht wegschauen. Ich denke, dass wir als Gesellschaft dazu verpflichtet sind, dieses Leid in unserer Stadt zu lindern.

Dies versuchen wir mit allem Nachdruck mit unserem Antrag.

Die Plätze im Frauenhaus sind begrenzt. Die Zurückweisung von Frauen, die endlich Mut gefasst haben zum Telefon zu greifen um im Frauenhaus um Hilfe zu bitten, dann aber zurückgewiesen werden müssen – das ist hart für die Frauen aber auch für die Mitarbeiterinnen, die einfach nicht helfen können.

Es muss davon ausgegangen werden, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in der Gewaltsituation verbleiben.

Auch wichtig zu wissen:

Knapp zwei Drittel der Frauen, die im Jahr 2022 Zuflucht in den Frauenhäusern gefunden haben, sind nicht in Deutschland geboren und nur 36 Prozent besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Auch die Migration verschärft die Situation um ein Vielfaches – und damit hört die Gewalttätigkeit der deutschen Männer ja nicht auf.

Ziel muss es sein, die Frauen und Kinder, nachdem ihnen im Frauenhaus geholfen wurde, in ein normales gewaltfreies Leben zu führen –  und dafür brauchen sie eine Wohnung.

Gleichzeitig wird wieder Platz im Frauenhaus geschaffen.

Alleinerziehende werden auf dem Wohnungsmarkt ungleich behandelt, – in anderen Worten – sie werden diskriminiert.

Die meisten Vermietenden in Deutschland sind Privatleute. Laut einer aktuellen Umfrage der Internetseite Immoscout24 vermieten diese am liebsten an Paare ohne Kinder oder direkt an Singles.

Vor allem Alleinerziehende sind wenig erwünscht. Gerade mal 10 % gaben an, an diese Bevölkerungsgruppe zu vermieten.

  • Diese Frauen und Kinder haben, ohne unsere Hilfe, kaum eine Chance eine Wohnung zu finden.

Deshalb beantragen wir, dass 10 % der Sozialwohnungen, die in Bensheim neu gebaut werden, für Frauen aus dem Frauenhaus berücksichtigt werden.

Außerdem wäre es eine große Hilfe, wenn zusätzlich Bürgerinnen und Bürger ihre freien Wohnungen dem Frauenhaus melden würden.

Es geht in unserem Antrag keineswegs darum verschiedene Gruppen bei der Wohnungssuche gegeneinander auszuspielen – es geht darum Frauen und besonders Kinder vor physischer und psychischer Gewalt zu schützen.

Ich bitte sie alle diesen Antrag zu unterstützen.

STVV 20.2.2025 „Öffnungszeiten des Bürgerbüros“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

auch die BfB setzt sich als Mitantragssteller für die Umsetzung bürgerfreundlicherer Öffnungszeiten des Bürgerbüros ein.

Der weitaus größere Teil der Kunden sucht das Bürgerbüro ohne vorherige Terminbuchung auf. Das sollte respektiert und durch entsprechende Maßnahmen ermöglicht werden.

Meine Vorredner sind bereits auf die vielen Argumente eingegangen, die auch wir unterstützen.

Ich möchte nur 2 Punkte hervorheben, die uns als BfB sehr wichtig sind:

Zum einen: Bei den „offenen“ Sprechstunden müssen die Wartezeiten für die Kunden in einem akzeptablen Rahmen bleiben.

Wartezeiten von teilweise mehr als 2 Stunden sollten die absolute Ausnahme bleiben.

Zum zweiten liegt unser Hauptaugenmerk bei den Kosten für die Umsetzung. Es sollten weder Mehrkosten für die Stadt – verständlich in der jetzigen Situation – als auch für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.

Wir wissen, dass dieser Antrag und damit diese Aufgabe nicht einfach ist in der Umsetzung, zumal nicht vergessen werden darf, dass die Einwohnerzahl in Bensheim weiter stetig steigt.

Wir vertrauen wir darauf, dass eine für alle akzeptable Lösung gefunden wird.

STVV 19.12.2024 “ Sozialwohnungen für das Frauenhaus“, Babara Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin Frau Deppert, sehr geehrte Damen und Herren

Die Wohnsituation in Bensheim ist seit Jahren ein drängendes Thema.

Besonders betroffen sind Menschen, die auf Sozialwohnungen angewiesen sind.

Ich weise auf die ganz besonders schwierige Situation der Frauen und ihrer Kinder hin, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Aus einem Bericht des Frauenhauses in Bensheim geht hervor, daß im Jahre 2023 

112 Frauen mit ihren 135 Kindern nicht aufgenommen werden konnten, es gibt zu wenige Plätze.

Haben betroffene Frauen Schutz im Frauenhaus gefunden und könnten nach einer Phase der Stabilisierung in eine eigene Wohnung ziehen, haben sie oft Probleme eine Wohnung zu finden.

Daher setzen wir uns  für eine Nutzungsbindung von 10% der Sozialwohnungen für Frauen aus dem Frauenhaus ein.

Jeder Platz, jede Wohnung, die deswegen frei wird, damit Frauen das Frauenhaus verlassen können,

macht ja auch wieder Plätze im Frauenhaus frei für neue Schutzsuchende.

Ich bitte daher, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

STVV 19.12.2024 „Teilverkauf der GGEW-Aktien“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren,

wir müssen deutlich runter vom Grundsteuer B-Satz von sage und schreibe 1740 Punkt. Da wären wir in Hessen einsame Spitze. Das würde viele Menschen, viele Haushalte empfindlich treffen. Das kann nicht unser Ziel sein: hoher Gewerbesteuereinbruch und dafür die Grundsteuer B anheben und das wars im wesentlichen. 

Als BfB-Fraktion schlagen wir zusammen mit der Fraktion VuA konkret die Prüfung eines Teilverkaufs der GGEW-Aktien vor und zwar bis auf 50,1 %, dann hat die Stadt Bensheim immer noch eine Mehrheit. 

Aus der Beantwortung auf eine BfB-Anfrage in der letzten Sitzung der STVV geht hervor, das in der GGEW-Satzung eine ganze Reihe von Regelungen enthalten sind um den Handel mit GGEW-Anteilen zu unterbinden. Es ist deshalb notwendig ernsthaft zu klären ob eine Satzungsänderung mit einer 3/4-Mehrheit in den GGEW-Gremien möglich ist.

Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Verkauf der Aktien über Nennwert den verkaufenden Aktionären zugutekommt. 

Weiterhin ist es wichtig zu prüfen ob die Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße – also der KMB –den zu verkaufenden Anteil übernehmen kann. Das würde das Argument des „Verkaufs des Tafelsilbers“ doch sehr deutlich befrieden. Und die Dividende von 179 Tausend Euro käme zum Teil der Stadt Bensheim über den KMB wieder zu gute. Eine Verschlechterung der Konditionen für das GGEW bei der Aufnahme von Krediten wäre damit erledigt. 

Meine Damen und Herren,

für uns ist wichtig, dass wir Konsequenzen aus dem einmalig starken Einbruch bei der Gewerbesteuer ziehen. Die Anteile an der GGEW sind zum 31.12.2023 mit einem Buchwert von 33.407.648,80 Euro beim Eigenbetrieb Kinderbetreuung bilanziert. Pro Aktie ergäbe das 878 Euro – ich verweise auf die Antwort des Magistrats auf die BfB-Anfrage hierzu. Bei einem bilanziellen Wert je Aktie von 878 Euro lässt sich ein hoher Verkaufswert erzielen. 

Die Stadt Bensheim hat derzeit 54,82 % Anteile am GGEW. Wenn wir auf 50,1 % runter gehen, dann sind das 3277 Aktien weniger. Das würde einen Betrag ergeben von rund 2.877.206 Euro. Mit diesem Vorgehen würden wir die Grundsteuer B von 1740 Punkten deutlich reduzieren. 

Und natürlich, meine Damen und Herren, müssen wir auch weiter kräftig sparen. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag der BfB-Fraktion und der VUA-Fraktion.

STVV 19.12.2024 „Partnerschaft für Demokratie“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

„Partnerschaft für Demokratie“ – wer könnte da dagegen sein ? Dagegen können alle sein, die nicht wollen, dass die AfD schon wieder in den Mittelpunkt gestellt wird mit dem Ergebnis, dass die AfD sich wieder in der Opferrolle findet. Solche Vorgehensweisen, das müßte doch jede und jeder mittlerweile verstehen, die gingen in der Vergangenheit immer nach hinten los und die AfD wurde stärker. Also bitte nicht eine vom Staat finanzierte Struktur gegen die AfD.

Die AfD wird in der Vorlage nicht genannt. Frau Bürgermeisterin Klein begründete die Vorlage aber mit dem Hinweis, dass es ein Wahllokal in Bensheim mit über 20 % AfD-Anteil geben würde. Es ist also schon klar in welche Richtung das Programm gehen wird. 

Alle Strukturen von der Kommune bis über die Länder und die Bundesregierung stöhnen unter wegbrechenden Einnahmen. Trotzdem soll für dieses Programm in Bensheim 140.000 Euro ausgegeben werden. Der Eigenanteil von Bensheim beträgt zwar nur 3556 Euro. Aber wir müssen das doch alle mit unseren Steuergeldern auf Landes- und Bundesebne bezahlen. 

Und es ist doch nicht so, dass Bensheim unter Demokratiefeindlichkeit leidet. Ich sehe da keinen Bedarf. Und wenn jemand „Konzerte gegen rechts“ veranstalten will, dass soll diejenige oder derjenige das doch tun, aber doch nicht innerhalb einer teuren staatlichen Struktur. Die Konzerte „Rock gegen Rechts“, die vor Jahrzehnten durchgeführt wurden, die waren erfolgreich und haben das Lebensgefühl einer damals jungen Generation wiedergegeben. Wir wären doch aber nie auf die Idee gekommen, da eine teure staatliche Struktur aufzubauen, das wurde selber gemacht, was den sonst.

Meine Damen und Herren,

ob das Land Hessen seinen Anteil über 12.000 Euro beisteuert – auch das ist völlig unklar, die haben große Haushaltsprobleme. Und es ist doch auch so, dass es nicht nur am rechten Rand Probleme gibt, sondern auch am linken Rand – und ich meine nicht Die Partei „Die Linke“  sondern z. B. der schwarze Block, der sehr gewalttätig auftritt. Dazu ist in der Vorlage nichts zu lesen. Das ist alles sehr einseitig auf die AfD ausgerichtet. Die werden in ihrer „Opferrolle“ davon wieder profitieren. Daran haben wir kein Interesse.