STVV 10.10.2024 „Fußballplatz FC Italia“, Dr. U. Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Was lief eigentlich beim Umzug des FC Italia an den Berliner Ring gut?

Die Anfänge dieses Projektes liegen mit 2016 bereits 8 Jahre zurück.

Schon vor eineinhalb Jahren – im Mai 2023 – stand der Fußballplatz FC Italia auf der Liste der Themen der STVV.

Ich zitiere aus dem damaligen Antrag:

„Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit dem FC Italia Bensheim e.V. als Projektträger alsbald die Umzäunung des Vereins – insbesondere des Fußballfeldes – am Berliner Ring herzustellen.“

Fast wortgleich finden wir diese Formulierung in dem heutigen Antrag.

Wir fragen uns:

  • Warum wurde der Magistrat nicht tätig?
  • Warum wurde der FC Italia nicht tätig
  • Warum konnten die damals vorhandenen Restmittel hierfür nicht verwendet wurden?
  • Was lief schief?

Fragen über Fragen – aber bisher keine Antworten, die wir eigentlich im Bauausschuss  und HFA erwartet hatten.

Ich denke noch an die beeindruckende Präsentation im Mai 23 im SSK zurück. Die Dringlichkeit der Arbeiten wurden damals eindrucksvoll geschildert.

Übernimmt die KOA jetzt die Aufgabe des Magistrats, damit dieses Projekt endlich bearbeitet wird?

Von dem Funktionsgebäude – auch in der verkleinerten Form – wurde Abstand genommen. Nun ist geplant statt eines Gebäudes Container aufzustellen.

Wir sehen diesen Antrag nicht nur als Antrag für den FC Italia.

Es gibt weitere Fußballvereine, die diesen Platz nutzen und weiterhin nutzen möchten.

Eine Einzäunung ist dringend erforderlich und vor allem braucht es eine Möglichkeit zum Umkleiden wie auch Toiletten.

Wir stimmen dem Antrag der KOA zu und sehen dies als eine Art Investition in die Zukunft – die jedoch zeitnah umgesetzt werden sollte.

STVV 11.7.2024 „Marktplatz der Zukunft“, Norbert Koller    

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

es ist nicht zu vertreten, das Thema Marktplatz von der Haushaltssituation getrennt zu behandeln. Verstanden.

Niemand will jetzt Geld ausgeben, das an anderer Stelle gebraucht wird. Trotzdem wollen wir hier noch einmal genauer hinschauen.

Zum Marktplatz der Zukunft ist inzwischen viel erarbeitet worden und wir sind dank eines geordneten Wettbewerbs-verfahrens gut vorangekommen.  

Derzeit gibt noch keine beschlossenen Ergebnisse. Nur Absichtserklärungen und Empfehlungen. Jetzt ist es erforderlich, dass die (Zwischen) Ergebnisse des Wettbewerbes beschlossen werden, sonst ist das nicht vollendet. Ein vorzeigbares Ergebnis muss her!

Der Bauausschuß und der Antrag der FWG wollen alles ohne Ergebnis verschieben! Gibt es im Oktober wirklich Klarheit darüber, ob hier weitergearbeitet werden kann?

Also:  Wie können wir die Ergebnisse in die nächste Runde retten?

Grundsätzlich halte ich die beiden ersten Punkte a und b in diesem Sinne für zustimmungsfähig. Punkt c auch, wenn die Verwaltung, -wie es in der Vorlage steht die Flächenbedarfsermittlung- selber übernimmt. Und keine Haushaltsrelevanten Kosten entstehen. Frau Rauber-Jung, bitte Stellungnahme. Den Realisierungswettbewerb sehe ich momentan nicht im Bereich des Möglichen.

Wenn diese wesentlichen Vorhaben jetzt abgelehnt werden, steht die Stadtentwicklung generell auf dem Prüfstand.

Die Gefahr ist groß, dass wir dann später wieder von vorne anfangen. Und das bereits eingesetzt Kapital verloren ist.

Fazit: wir sollten heute einen Beschluss fassen, der die Wettbewerbsergebnisse berücksichtigt. Ich beantrage getrennte Abstimmung der einzelnen Vorlagen-Punkte.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 11.7.2024 „Renovierung/Instandsetzung Marktplatz 2 u. 3“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,   sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

ich finde den Antrag – im Zusammenhang mit der Aufwertung des Marktplatzes auch die beiden Häuser einzubeziehen – grundsätzlich okay. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Die Koa, BfB und VuA haben am 25.06. eine Anfrage gestellt.

Liegt heute vor?

Allerdings frage ich mich, ob bei dem jetzigen Antrag von realistischen Voraussetzungen ausgegangen wird.

Wir konnten uns schon 2013 von dem inneren Zustand zumindest von Nr. 3 ein Bild machen. Wir hatten danach eine intensive Besprechung mit dem Bensheimer Bauamt. Also bei Nr. 3 kann nicht von einer Renovierung oder Instandsetzung ausgegangen werden. Wenn die Fassadenteile  gerettet oder wiederhergestellt werden können, wird dahinter ein Neubau entstehen, an den die Fassade angeklebt wird. Vermutlich, auch bei Schuh-Weigert. Es kann auch keine vernünftige Nutzung untergebracht werden. Nr. 3 hat eine sehr geringe Grundfläche.

Wir hatten damals den zuständigen Kreisbeigeordneten und den 1. Stadtrat aufgefordert hier u.a. im Sinnen des Instandsetzungsgebotes tätig zu werden-Leider ohne Erfolg.

Ich habe in diese Richtung wenig Hoffnung. Wie soll ein Instandsetzungsgebot umgesetzt werden? Wenn die Bausubstanz unbrauchbar ist?  Wir stimmen den 1. Absatz zu.

Die anderen Absätze sollen nach konkreten Ergebnissen bei den zuständigen Behörden der Stadtverodnetenversammlung noch einmal vorgelegt werden. Es fehlt auch ein aktuelles Gutachten, um die Vorgehensweise genauer zu bestimmen.  

Wir lehnen Absätze 2 und 3 ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit   

STVV 11.7.2024 „Bergsträßer Konsens“, Franz Apfel

 Mensch vor Verkehr ! 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren und sehr geehrte Gäste,

in einem gemeinsamen Antrag der BfB-Fraktion und der VuA-Fraktion 

sprechen wir uns unmißverständlich für die Beibehaltung des Bergsträßer 

Konsenses und damit für den bergmännischen Tunnel bis hinter Langwaden 

aus. Damit sind unsere Stadtteile Fehlheim, Schwanheim und Langwaden am 

besten vor Lärm geschützt und es ist die beste Wahl den Wald und die

Vogelschutzgebiete zu erhalten, vom Landschaftsbild ganz zu schweigen. 

Alle Kommunen – Lorsch und Einhausen und der Kreis Bergstraße bleiben 

beim Bergsträßer Konsens nur Bensheim, das mit seinen drei Stadtteilen stark 

betroffen ist, weicht vom Bergsträßer Konsens ab. Ohne bergmännischen 

Tunnel bleiben Mensch, Tier und Umwelt im warsten Sinne des Wortes auf 

der Strecke. 

Meine Damen und Herren,

ich muß an die Entstehung des Bergsträßer Konsens erinnern. Zu Beginn der 

Planungen war sowohl eine Führung der Neubaustrecke entlang der A 5 und 

der A 67 im Gespräch. Die Stadt Bensheim hätte es treffen können. Es gelang 

einen Konsens herzustellen: Neubaustrecke entlang der A 67 aber mit 

Bergsträßer Tunnel für Einhausen, Lorsch bis hinter Langwaden. Das war der 

Konsens hinter dem wir uns alle finden konnten. Das war keine 

Selbstverständlichkeit. Die jetzige Planung sieht allerdings nur den Tunnel für 

Lorsch und Einhausen bis ins Ried vor. Unsere drei Stadtteile Fehlheim, 

Schwanheim und Langwaden sind außen vor. Und deshalb müssen wir erneut 

für die Umsetzung des Bergsträßer Konsens kämpfen. Wir dürfen Langwaden 

nicht im Stich lassen.

Meine Damen und Herren,

wie sieht das den aus: Bensheim ist mit dem Verlauf der Neubaustrecke 

entlang der A 67 fein aus dem Schneider – das gelang aber nur wegen dem 

Bergsträßer Konsens.

Wenn wir zu Beginn der Diskussion davon ausgegangen wären was machbar 

ist, dann wäre es nie zum Bergsträßer Konsens gekommen. Die 

Kleingläubigen gingen schon damals davon aus, dass es keinen 

bergmännischen Tunnel geben würde, auch nicht für Lorsch und Einhausen. 

Aber das ist die Planung und mit dem Bergsträßer Konsens sind wir doch weit 

gekommen. Jetzt bedarf es einer neuen Kraftanstrengung aller Beteiligten um 

den Tunnel bis hinter Langwaden durchzusetzen und damit auch Fehlheim, 

Schwanheim und Langwaden optimal zu schützen. Lorsch, Einhausen, 

Zwingenberg, Heppenheim, der Kreis Bergstraße und die BI Mensch vor 

Verkehr etc. etc., alle haben den beschlossenen Bergsträßer Konsens nicht 

aufgehoben. Und ausgerechnet wir sollen davon abweichen. Da machen wir 

als BfB-Fraktion nicht mit. Diese Woche habe ich mit dem Vorstandssprecher 

der BI Mensch vor Verkehr gesprochen. Reimund Strauch aus Einhausen 

bleibt mit der BI bei der Forderung für einen bergmännischen Tunnel bis 

hinter Langwaden. 

Mensch vor Verkehr ! 

Auf zwei Punkte will ich ausdrücklich noch hinweisen: die Lebensqualität der 

Langwäder wird zusätzlich beeinträchtigt durch zwei Autobahnspuren die 

Richtung Ortskern erweitert werden sollen. Das Landschaftsbild wird nicht 

mehr wiedererkennbar sein – deshalb auch unsere Forderung wie die 

Forderung der BI von Lorsch und Einhausen: Mensch vor Verkehr ! 

Und die Finanzierung wird seit rund 20 Jahren bei 1,2 Milliarden Euro 

gesehen. Wenn die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch kommen dann wird die 

Prioritätenliste der Bahn nichts mehr Wert sein, dann wird gestrichen und 

verschoben. 

Die Formulierung im Änderungs-Antrag der Koalition ist geschmeidiger – vom 

Inhalt fehlt uns aber auch hier die Bekenntnis zum Bergsträßer Konsens. Wir 

lehnen die Verwaltungsvorlage und den Änderungs-Antrag der Koalition ab.

STVV 11.7.2024 „Zuwendung an die MEGB“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, 

die BfB-Fraktion lehnt Punkt 1 des Beschlußvorschlages ab. Wir wollen auf 

jeden Fall, dass eine maximale Höhe der Zuwendung an die MEGB 

beibehalten wird. Das sind immerhin 600.000 Euro. Ob diese Zuwendung in 

dieser Höhe beibehalten werden kann, das  können wir erst bei der Beratung 

des Haushaltsentwurfes 2025 sehen. 

Punkt 2 und 3 stimmen wir zu. Ich hatte mich kritisch zum generellen 

Abrücken vom vereinbarten Pachtvertrag für das Bürgerhaus ausgesprochen. 

Einsehbar war eine Umsatzpacht in der Zeit der Beschränken wegen Corona 

aber doch nicht in den Jahren 2023, 2024. Das läuft alles sehr Unvorteilhaft 

für die Stadt Bensheim ab. Ich will das auch daran festmachen: bei der 

verminderten Umsatzpacht wurden noch nicht einmal die Nebenkosten 

berücksichtigt. Das bedeutet keine Verantwortung des Pächters für Heizung, 

Wasser, Strom etc. Und da frage ich Sie und beantworten Sie das jede/r 

Einzelne für sich: Würden Sie als Verpächter einen solchen Pachtvertrag ohne 

Nebenkosten abschließen ? Als Weiteres kommt hinzu: die Wartungskosten 

von 2019 auf 2023 steigen um 43.328 Euro. Ein Fachmann für diesen Bereich 

hätte um den Abschluß von Wartungsverträgen wissen müssen. Das wurde 

alles nicht gut gehändelt. Die Mehrheit hat dies aber so beschloßen und so 

durchgehen lassen — nur deshalb stimmen wir Punkt 2 und 3 zu.

STVV 16.5.2024 „B-Plan Seegenberg, ehemaliges CBM-GeländeSTVV 16.5.2024“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste,

das Gebiet des B-Planes Seegenberg, also dem ehemaligen CBM-Gelände, ist u.
a. durch viele große Bäume gekennzeichnet. Der BUND Bensheim geht in seiner
Stellungnahme darauf ein: Die Fällung großer Bäume ist durch die
vorgesehenen Ersatzpflanzungen nicht ausgleichbar und es werden zu viele
Wohneinheiten zugelassen. 

Unabgesprochen orientieren wir uns als BfB-Fraktion am Beschluss des
Ortsbeirates Schönberg. Hier sehen wir große Gemeinsamkeiten, die sich auch
in unserem Änderungs-Antrag von BfB, FWG und VuA niederschlagen. 

Zitat aus dem BA vom 3. Mai 2024:

Zitat: „Dezember 2020…..erhöht sich die Anzahl der geplanten Wohnungen von
ursprünglich 40 bis maximal 81 Wohnungen auf jetzt 170 Wohnungen.“ Zitat
Ende. Heute sind wir im Entwurf bei 155 Wohneinheiten. Wir kommen aber von
ursprünglich 40 bis maximal 81 Wohnungen. 

Die deutlichen Erhöhungen der Wohneinheiten kamen nachdem 2015 das Gelände
von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung gekauft wurde. 

Zur Erinnerung: die Grünen stimmten am 17. Dezember 2020 gegen den damaligen
B-Plan. Hier richtete sich die Kritik gegen die Bebauungsdichte, die sich
von ursprünglich 15,3 Wohneinheiten pro Hektar auf 42,5 Einheiten
verdreifacht hatte.

Und bei dem jetzt vorliegenden B-Plan mit 155 Wohneinheiten stellt sich mir
die Frage: wessen Interessen vertreten wir ? Vertreten wir die Interessen
der Anwohner, der Umweltschützer, der Investoren oder welche Interessen
vertreten wir ? 

Es ist so, dass es für jede Sichtweise Begründungen gibt, auch gute
Begründungen. Und jemand der eine andere Sichtweise hat, der oder die ist
ausdrücklich nicht unser Feind sondern allenfalls unser Gegner mit einem
anderen Schwerpunkt. Das will ich hier ausdrücklich mal sagen. Wir setzen
uns alle für unsere Heimatstadt ein wenngleich auch aus unterschiedlichen
Blickwinkeln. Aber Feinde sind wir deswegen noch lange nicht !

BfB, FWG und VuA haben mit ihrem Änderungs-Antrag eine einigermaßen positive
und zukunftsgerichtete Antwort. Wir sollten uns erlauben von den starren
Regelungen abzugehen und die Menschen für die parlamentarische Demokratie
gewinnen indem wir mehr auf sie hören. 

Meine Damen und Herren,

wir stellen als BfB-Fraktion zusammen mit den Fraktionen der FWG und der VuA
folgende Änderungs-Anträge:

1. Die Verwaltungsvorlage B“ 8 „Seegenberg“ wird zurückgestellt.

2. Vorlage des auf Anfrage der BfB-Fraktion vom 24.2.2022 zugesagten
dreidimensionalen Darstellung der Baukörper im Plangebiet durch den
Vorhabenträger.

3. Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung in der die
Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den geänderten B-Plan informiert und
gehört werden.“ 

Wir sehen Punkt 3 als notwendige vertrauensbildende Maßnahme. Der Ortsbeirat
Schönberg hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 darauf aufmerksam gemacht,
dass die Verwaltung in der Sitzung am 24.1. eine Informationsveranstaltung
vor Offenlage angekündigt hat. Dann kann und darf man doch jetzt nicht so
vorgehen nach dem Motto „Augen zu und durch“. 

Und Punkt 2 wurde uns in einer Antwort auf unsere Anfrage doch zugesagt. 

Meine Damen und Herren,

ich gehe noch auf einen Punkt einer behördlichen Stellungnahme ein. Dort 

heißt es u. a.: 

Zitat: „Daneben ist Boden eine endliche Ressource, mit der schonend
umgegangen werden muss, um unsere Lebensgrundlage und die der kommenden
Generationen zu erhalten. Je mehr Böden versiegelt werden, desto mehr steigt
der Intensivierungsdruck auf den verbleibenden Flächen.“Zitat Ende. 

Ich will das insofern vertiefen: im hügeligen Gelände und insbesondere in
Bachtälern – wie hier vorliegend – geht es doch in der letzten Zeit auch um
die Themen Bodenversiegelung und Hochwasserschutz. Die Koalition selber hat
dieses Thema doch 

ebenfalls erkannt und aufgegriffen: Ausgerechnet in dieser Hanglage soll
dieses Thema keine Rolle spielen ? Das sollten Sie überdenken. 

Thema Verkehr: 155 Wohneinheiten, das sind ca. 300 Fahrzeuge. Dann kommt
über kurz oder lang die Bebauung der Thermoplastik hinzu. Und es kommen noch
mindestens zwei neue Baugebiete im Lautertal hinzu, Schmelzig und DESTAG. 

Können wir den so tun als ob wir die Situation am Ritterplatz vom Lautertal
kommend nicht kennen. Ein Verkehrsstau jagt den nächsten in den
Hauptverkehrszeiten und das wird sich weiter zuspitzen. Sehenden Auges. Auch
deshalb: jede Wohneinheit weniger ist ein Gewinn für die Lebensqualität für
viele Tausende Menschen, die über den Ritterplatz müssen. 

Meine Damen und Herren,

wir sehen auch was Positives in der Verwaltungsvorlage: und das ist der
Wechsel des Aufstellungsverfahrens. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungs-Antrag und um Einzelabstimmung
der Punkte 20 b von a bis d) 

STVV 16.5.2024 „Rodauer Staße Nord“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

 An dieser Stelle in Fehlheim, soll eine Fläche von 4.190 m² bebaut werden, momentane Nutzung als Grünland und Obstbaumbestand. Es ist die Erweiterung eines bestehenden Wohngebietes. Geplant sind gem. Verwaltungsvorlage 43 Wohneinheiten mit etwa 90 bis 100 Bewohnerinnen. Das ist für das Gebiet sehr umfangreich.

Wir sehen die Belastung für die Anwohnerinnen, die zurecht hier wiedersprechen. Wir sehen das Gebäude der Firma Mehl, das nunmehr die Umgebung und alle Neubautätigkeit prägt. Der Investor hat das Flachdach in sein Konzept übernommen. Die neuen Gebäude mit 3 Vollgeschossen und teilweise Staffelgeschossen. Sozialwohnungen und Mehrgenerationen-wohnen.

Die Kommunalpolitik sollte daran interessiert sein, der Bensheimer Bevölkerung gute und preiswerte Wohnungsan-gebote zur unterbreiten. Wohnraum ist knapp. Investoren sollen darauf achten, dann die Dimensionen stimmen, die Wohnungen auch der Bevölkerung vor Ort zugutekommt und in die Struktur des Ortes passt. Die Einwände des Ortsbeirates halten wir für richtig. Weniger Gebäude mit geringerer Dichte, angepasst an die Umgebung. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag der Koalition zu, der hier die richtige Richtung vorgibt. Wer heute baut nutzt alles aus, so gut es geht. Die Rahmenbedingungen im Bauwesen sind immer schwieriger geworden.

STVV 16.5.2024 „Bebauungsplan BA21, Darmstädterstr./ Franz-Schubert-Str.“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

Bensheim verwandelt sich. Von einer in den Ortsteilen eher kleinstädtisch, dörflichen Struktur verwandelt geht immer mehr in Richtung Großstadt. Und es ist richtig, dass hier an dieser Stelle eine Neuordnung des Gebietes erforderlich ist. In der Vorlage ist zu sehen, dass eine weitere Verdichtung im Innenbereich stattfinden soll. 15 Wohneinheiten mit etwa 40 Bewohnerinnen.

Wir sehen die beiden Dreher-Häuser an der Darmstädter Straße, die nunmehr die Umgebung und alle Neubautätigkeit prägen. Mit einer Firsthöhe von immerhin: 15,50 m. Dieser geplante Neubau mit Sozialwohnungen an der Darmstädter Straße ist sehr mächtig mit 15 m Firsthöhe. Ansonsten sind die Gebäude in der Darmstädter Str. von 1 ½ bzw. 2-geschossigen Gebäuden geprägt, giebelständig. An die Höhe der Dreherhäusern orientiert sich die weitere auch zukünftige Bebauung, die darauf ausgerichtet ist, die Grundstücke auszunutzen und so rationell wie möglich zu bauen. Das ist legitim.

Fazit: Durchwachsene Zukunft der Baubranche für 2024 erwartet. Baustoffmangel, hohe Baustoffpreise, steigende Zinsen, die damit einhergehende geringere Nachfrage von Bauleistungen und vieles mehr wirkt sich negativ auf die Baukonjunktur im Jahr 2024 in Deutschland aus.

Es ist darauf zu achten, dass ein guter Wohnungsmix angeboten wird mit erschwinglichen Mietpreisen, die auf Dauer auch beibehalten werden können.

Die Kommunalpolitik kann nur daran interessiert sein, der Bensheimer Bevölkerung gute und Preiswerte Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Wir stimmen zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit   

STVV 21.3.2024 „Kita und B-Plan Bundeswehrdepot“

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

  1. Kita Änderungsantrag

unser Antrag zielt darauf ab eine andere Baukultur in Bensheim einzuführen. In der Zwischenzeit wird nicht mehr von 2- oder 3 Geschossigkeit gesprochen, sondern von Mehrgeschossigkeit. Das ist okay. Ziel ist es ja, die Grundstückfläche möglicht wirtschaftlich zu nutzen. Dabei sind auch weiterführende flexible Planungsideen erwünscht. In Kombination mit anderen Nutzungen.

Das Konzept in den Gremien zu besprechen, ist auch in Ordnung.

Damit können wir leben und stimmen diesem Ä-Antrag der Koa auch zu. Unseren Antrag ziehen wir zurück.

  • Bebauungsplan Bundeswehrdepot Änderungsanträge

Grundsätzlich halten wir für richtig so viel wie möglich Grün zu erhalten. Wir wollen möglichst die komplette Fläche von 2000 qm erhalten. In diesem Quartier wird das Grün immer weiter reduziert. Die Erweiterung des Fachmarktes entlang des Bahndammes in der Fabrikstraße vernichtet Grünbereiche und wie es bei Sirona aussieht, das sehen Sie ja selbst.

Flexibel mit dem vorhandenen Planungsgebiet umzugehen, kann nicht auf Kosten der Grünfläche gehen. Wie das die Koalition im Ände-rungsantrag und die 1. Stadträtin das im Bau- Umwelt und Planungsausschuß dargestellt haben, geht es vor allem darum die Kosten für die Außenanlagen und die Grünpflege deutlich zu reduzieren und so gut es Kosten einzusparen. Auch von Personalmangel in der Verwaltung war die Rede. Es kann nicht sein, dass in Bensheim mögliche Grünflächen versiegelt werden, mit dem Grund, dass kein Geld für die Pflege vorhanden ist. 

Wir lehnen diesen Änderungsantrag der Koa ab.

Die Grünen wollen die Freifläche wie wir erhalten. Dem Grünen-Antrag stimmen wir zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 21.3.2024 „Vereinbarung mit dem ZAKB“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

seit 2013 hat der ZAKB die Kosten für die Einsammlung und Entsorgung von 

wildem Müll durch die Mitgliedskommunen nicht mehr berücksichtigt. Nach 

nunmehr 10 Jahren hat ZAKB festgestellt, dass die Beseitigung wilder 

Müllablagerungen in den Zuständigkeitsbereich des ZAKB fällt. Es geht hier 

um eine beträchtliche Summe. Wenn die Verbände Städtetag und Städte- und 

Gemeindebund zu der Rechtsauffassung kommen, dass der ZAKB die 

Pauschale für die letzten 10 Jahre zahlen muß dann ist vielleicht über 

Gespräche –ohne Einschaltung von Gerichten – eine Lösung einvernehmlich 

möglich. 

Zur Klarstellung: wir stellen jetzt nicht den Antrag zusammen mit der 

VuA juristisch gegen den ZAKB vorzugehen sondern erst eine Rechtsauskunft 

in den beiden Verbänden einzuholen, in denen wir Mitglied sind.

Unser Änderungs-Antrag lautet: 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei den Verbänden Städte- und 

Gemeindebund und Städtetag Informationen einzuholen ob der ZAKB 

verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für die Einsammlung des 

wild abgelagerten Mülls an die Kommunen zu zahlen.“

Wir bitten um Zustimmung.