BfB befasst sich mit dem Angebot der Wohllebens Waldakademie

Bensheim. Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause trifft sich die BfB-Fraktion per Video-Konferenz am Dienstag, den 26. Juli 2022 um 18.00 Uhr. Wir besprechen u. a. die Antworten des Magistrats auf die Anfrage der BfB-Fraktion zu den Themen Schließung des Dalberger Hofes, Bau des MINT-Zentrums (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auf dem Gelände der Geschwister-Scholl-Schule, Umsetzung des Beschlusses für einen Nahversorger vom Ortsbeirat Mitte und die Antwort auf Fragen der BfB zur Zukunft der MEGB. Dieses Thema wird uns sicher noch mindestens das ganze Jahr befassen um eine gute abgewogene Entscheidung zu treffen, meint dazu BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Als weiteren Punkt besprechen wir das Angebot des Wildnisprojekt der Wohllebens Waldakademie. Einer der Eckpunkte ist ein Nutzungsverzicht in einem zusammenhängenden Waldgebiet von mindestens 100 ha für einen Zeitraum von 50 Jahren. In der Stellungnahme der Verwaltung wurde das Angebot abgelehnt. Ob dabei die relevanten Punkte berücksichtigt wurden, stellt BfB-Stadtverordnete Ulrike Vogt-Saggau in Frage.

Wir schlagen vor, das die Wohlleben Waldakademie, Naturschutzverbände zusammen mit dem zuständigen Förster und dem Team Grundstücksverkehr in den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss eingeladen werden um alle Seiten zu hören. Was im Lautertal möglich ist sollte auch bei uns möglich sein: wir wollen alle Seiten hören um uns ein ausgewogenes Bild machen zu können, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

STVV 21.7.2022 „Landesprogramm Zukunft Innenstadt“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

der Änderungs-Antrag der Koalition zum Landesprogramm Zukunft 

Innenstadt wurde erst im HFA vorgelegt. Da hatte ich keine 

Gelegenheit diese Änderung mit der BfB-Fraktion zu besprechen 

und das war der Grund warum ich mich im HFA enthielt.

Wir unterstützen als BfB-Fraktion die jetzt vorliegende 

Beschlussvorlage, die sich auf das Thema Hoffart-Gelände und 

urban gardening konzentriert. Wir sind uns als BfB sicher, dass sich 

in Bensheim ein Kreis finden würde, der sich um urban gardening 

kümmern würde und dieses Engagement sollte genutzt werden.

Für den Fall das ein schnellerer Verkauf des Hoffart-Geländes 

ansteht klärte ich im HFA ab, dass es keine längerfristige Festlegung 

von Landesseite für das Projekt speziell auf dem Hoffart-Gelände geben würde. 

Und da es sich um eine mobile Aktion handelt können wir diesem 

Projekt, das mit 100.000 Euro gefördert wird auch zustimmen. 90 % 

werden gefördert. Es bleiben aber 10.000 Euro bei uns als Stadt 

hängen. Wir hatten ohnehin eher den Beauner Platz für dieses 

Projekt im Blick. Wenn das Hoffart-Gelände verkauft wird, dann 

sollte urban gardening mobil auf einen Teil des Beauner Platzes 

umziehen. 

Das ist auch der Grund warum wir der geänderten Beschlussvorlage 

zustimmen. Dadurch wird der Haushalt der Stadt um 20.000 Euro 

entlastet und das sehen wir in diesem Punkt wie die Koalition und 

deshalb werden wir der geänderten Beschlussvorlage auch 

zustimmen.

Meine Damen und Herren,

der Änderungs-Antrag der FWG hätten wir lieber als richtigen 

Antrag gesehen. Als Änderung kurz vorher eingereicht geht der 

Kern, der hinter diesem Änderungs-Antrag steckt, leider unter.

Ich erinnere daran, dass wir als BfB-Fraktion zur Haushaltsberatung 

den Verkaufserlös für das Hoffart-Gelände eingestellt sehen 

wollten. Das war und ist ein wichtiger Beitrag zur 

Haushaltskonsolidierung.

Jetzt hörten wir im HFA das es offenbar mehrere Bewerber und 

Interessenten für das Hoffart-Gelände gibt. 

Wenn es so ist, wie ich befürchte, dann kann „man“ nur noch die 

Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Wir haben das Hoffart-

Gelände, das wir verkaufen wollen. Und es wurde von manchen 

Seiten gespottet: „da findet sich niemand für das abgehangene 

Stück“. Wenn es jetzt so ist, dass Kaufinteressenten hingehalten 

werden, dann kann diese Stadtverordnetenversammlung nur noch 

Druck ausüben, dass dieses Grundstück endlich aus dem Ruf, an 

dem manche arbeiten oder besser „nicht arbeiten“, herauskommt. 

Natürlich muß die STVV hier sofort umfassend und transparent 

eingebunden werden und Investoren dürfen nicht auf den St. 

Nimmerleinstag vertröstet werden. Bensheim darf seinen Ruf beim 

Hoffart-Gelände nicht noch vertiefen. Das Hoffart-Gelände darf 

nicht weiter verbrannt werden und zwar von denen, die dafür 

sorgen müssten, dass das Hoffart Gelände mit einem guten Konzept 

verkauft wird. 

Wir bitten um Einzelabstimmung zum FWG-Änderungs-Antrag. 

Punkt 1 lehnen wir ab. Punkt 2 stimmen wir zu, hätten wir anders 

formuliert, stimmen aber zu.

STVV 21.7.2022 „MEGB mbH“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

es war ein Antrag der BfB-Fraktion in der STVV am 18.2.2021 der eine 

Mehrheit erhielt: der MA wurde beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage 

über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine 

Abwicklung der MEGB den Gremien vorzuschlagen. Der Grund für unseren 

Antrag war, dass das Hauptgeschäft der MEGB, die Vermarktung von immer 

weiteren Gewerbeflächen zu Ende geht. Das war mal Konsens. 

Der Magistrat beauftragte die Beratungsfirma Schülermann und Partner. In 

dem nun vorliegenden Papier gibt es zum einen erhellendes und zum anderen 

sind weitere Hausaufgaben absehbar. Und aus der Abstimmung im HFA war 

ja ersichtlich, dass eine Mehrheit mit der Verwaltungsvorlage Probleme hat. 

Deshalb unser gemeinsamer Antrag von BfB und FWG unter Punkt 3. 

Nur die Vertagung auf den Oktober hatte eine Mehrheit gefunden. 

Als BfB sehen wir die Abwicklung der MEGB gleichwertig zu den beiden 

anderen Optionen und deshalb muß auch diese Option aus unserer Sicht im 

Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger sauber geklärt werden.

In der Begründung – aber nicht im Beschluss ! – steht u. a. auf der Seite 5: 

„….Die MEGB verfügt über einen hohen Immobilienbestand, der bei einer 

Rückführung der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine verbindliche Auskunft 

sollte eingeholt werden. Sollten wir bei einer Abwicklung der MEGB keine 

Grunderwerbsteuer bezahlen müssen dann ist das ein wichtiger Punkt. Dann 

fallen ca. 300.000 Euro weg, Deshalb der Antrag von BfB und FWG zu Punkt 4. 

Und im Papier wird von der Effizienz der MEGB gesprochen. Richtig ist, dass 

die Vorsteuerabzugsberechtigung, die die MEGB auf viele Projekte hatte, ein 

Plus-Punkt war. Zum 1. Januar 2023 fällt dieser Plus-Punkt als entscheidungs-

relevantes Kriterium weg, siehe Seite 17. 

Interessant ist doch auch zu klären, was bei einer Abwicklung der MEGB mit 

dem Eigenkapital laut Vorlage in Höhe von 10.384.000 Euro passiert. Kann das 

Eigenkapital unter Abzug der Steuern auf die Stadt Bensheim übertragen 

werden ? Und was ist mit den Rückstellungen, ebenfalls in Millionenhöhe ? 

Kann das eine Teillösung für unsere Haushaltssanierung sein ? Das muß noch 

geprüft werden.

Manche meinen ja, dass die MEGB eine „Eierlegende Wollmilchsau“ wäre. 

Ich erinnere daran: die Stadt Bensheim mußte mal rund 15 Mio Euro als 

Einlage in die MEGB nachschießen. Mit einer Berufsakademie erlitt die MEGB 

Schiffbruch auf der ganzen Linie. Die MEGB mußte vor der Insolvenz gerettet 

werden um weiteren Schaden und Vertrauensschaden abzuwenden. 

Wäre die MEGB ein gut funktionierendes Unternehmen, dann hätte die MEGB 

die Kapitaleinlage der Stadt Bensheim mit ca. 15 Mio Euro abzüglich Steuern 

zurückgezahlt. 

Und zum Thema „Effizienz und Schnelligkeit der MEGB“ noch folgende 

Anmerkung: Ist es im Interesse der Stadt Bensheim, ihrer Vereine und ihrer 

Bürgerinnen und Bürger, wenn wir unser Bürgerhaus für über 13 Mio 

umfassend sanieren und dann noch nicht einmal unsere Vereine zu 

bezahlbaren Konditionen in die Clubräume können ? Oder das wir als STVV 

nicht im Bürgerhaus tagen weil es zu teuer ist. Eine geradezu absurde 

Situation, dass bei dem Vertragsabschluss auf solche Punkte nicht geachtet 

wurde. Genauigkeit statt Schnelligkeit wäre der bessere Grundsatz gewesen.

Und ist es „effizient“ wenn der Dalberger Hof wenige Tage öffnet, gleich 

wieder schließt um dann im Oktober angeblich wieder zu öffnen. Also 

ausgerechnet das Sommergeschäft nicht mitnimmt und im Oktober weiß 

niemand wie das mit Einschränkungen sein wird. Ist das zuzulassen 

„effizient“? 

Für uns als BfB-Fraktion ist es wichtig, dass Sie, Frau Bürgermeisterin Klein 

eine Risikoanalyse erstellen lassen und einen Plan B. Für uns ist klar, dass 

die Konditionen für die Vereine unserer Stadt und für die städtischen Organe 

nachverhandelt werden müssen. Niemand hat in diesem Haus die Hand ge-

hoben für ein KuKo, von Bensheim bezahlt, wo die Vereine nicht rein können. 

Meine Damen und Herren,

uns schmeckt auch die Tatsache überhaupt nicht, dass der Beirat – also die 

Vertretung der STVV sprich der HFA – quasi nur ein Informationsgremium ist 

der aber von dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung 

überstimmt wird. Das oberste Organ in unserer Stadt ist diese STVV und das 

müssen wir uns zurückholen. 

Meine Damen und Herren,

wir unterstützen keinesfalls die Prüfung ob die MEGB in Zukunft für den 

sozialen Wohnungsbau unserer Stadt zuständig wird. Die Prüfung wird Geld 

kosten. Die Umsetzung würde erhebliches Geld kosten. Zudem würden 

Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen. Die Wohnbau Bergstraße, die 

GGEW –nach Satzungsänderung -, und eine ganze Reihe von Investoren hat 

Erfahrung beim Bau von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigen Wohnungen. 

Und wir haben gerade vorhin die Wohnbau Bergstraße mit dem Almunia-

Paket betraut. 

Meine Damen und Herren,

wir haben die Befürchtung, dass hier hinnerum wie die Fraa vun Bensem in 

Richtung Bebauung Bensheim Süd gedacht wird. Wo besteht den ansonsten 

eine solche Fläche. Das haben alle vor der Kommunalwahl abgelehnt. Jetzt 

werden wir wieder kämpfen müssen.

Sowohl die Stadt Bensheim als auch die MEGB betreiben Stadtmarketing und 

Wirtschaftsförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Als Stadt 

bezahlen wir 18.050 Euro Umsatzsteuer an die MEGB und 60.000 Euro für die 

Wirtschaftsförderung: Diese Arbeitsbereiche sollen unserer Auffassung nach 

bei der Stadtverwaltung konzentriert werden. Dann fällt auch nicht mehr die 

Umsatzsteuer an. Übrigens arbeitet auch die Wirtschaftsförderung Bergstraße 

in diesen Bereichen, also teilweise eine Dreifachstruktur. 

Wir bitten um namentliche Abstimmung und Einzelabstimmung der 4 Punkte 

und ziehen hiermit den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion für diese STVV 

zurück.

Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion 

Umgestaltung des Neumarktcenters-Stellungnahme der BfB-Fraktion

Die Bürger für Bensheim begrüßen die Ertüchtigung des Neumarktcenters,
dessen Konzept nicht funktionierte und in seinem derzeitigen Zustand nicht
mehr tragbar ist. 

Ende Juni und Mitte Juli fanden städtische Veranstaltungen statt, in denen
das Team rund um einen Darmstädter Investor (Fa. Blackrock)
Mandatsträger/innen sowie Bürger/innen das neue Nutzungskonzept des
Neumarktes vorgestellte. Auf verschiedenen Rundgängen wurden städtebauliche
Problempunkte verdeutlicht. 

An diesem Standort sollen u.a. 70- 80 neue Wohneinheiten entstehen, ein Café
und die Stadtbibliothek soll an zentraler Stelle platziert werden. Die
Umsetzung des Projektes ist innerhalb den nächsten 2 -3 Jahren geplant.

„Wir unterstützen das Bürgerbeteiligungsverfahren, das im Prozessverlauf die
Stadtgesellschaft mitnimmt. Die konzeptionelle Neuausrichtung des
Gebäudekomplexes und seines Umfeldes ist dringend erforderlich. Die bis in
die 70er Jahre vorhandene Hindenburg-Anlage, die in Bensheim als
Begegnungsort und als innerstädtische Grünzone sehr beliebt war, verschwand
ersatzlos zugunsten der wirtschaftlichen Nutzung der Tiefgarage unter dem
Beauner Platz, dessen Gestaltung nach wie vor beschämend ist. Von der
Expertise des am Planungsverfahren beteiligten Professors für Garten-
Landschaftsgestaltung erwarten wir an diesem Standort ein effektives Konzept
zur Verbesserung des Stadtklimas. Vor allem in Anbetracht des großen
Gebäudekomplexes, der hier entstehen soll, ist eine intensive Begrünung des
Areals dringend erforderlich“ so Ulrike Vogt-Saggau, BfB-Stadtverordnete. 

„Die Anpassung an die vorhandene Baustruktur wird begrüßt. Die Bebauung in
der Promenadenstraße ist jedoch so hoch, wie die westlich Blockrandbebauung,
die bereits den ortsüblichen Maßstab sprengt. Historisch war die niedrigere
Gebäudekubatur der Eckbebauung (Fa. Kuhn) für die Promenadenstraße
maßgebend. Die vorgestellte neue nördliche Fassadengestaltung zum Beauner
Platzes ist massiv, uneinheitlich und stellt keinen gelungenen Übergang zur
Bahnhofstraße her. Der Anschluss an die Bäckerei Grimminger, als Rücksprung
im OG mit begrünter Terrassierung ist nicht gelungen. Die Nordfassade als
Gegenstück zum Bürgerhaus bzw. dem Parktheater ist argumentativ nicht
überzeugend. Die Baumasse korrespondiert vor allem mit den Gebäuden der
anschließenden Bahnhofstraße und nicht mit den weiter nördlich stehenden
öffentlichen Einzelgebäuden. Die formale Gebäudeausprägung hin zum Beauner
Platz, – mit EG-Verglasung, den Balkonen und einem turmartigen Aufbau –
wirkt wie ein Fremdkörper. In einem Umfeld von historischen Bauwerken und
welchen aus den 70er /80er Jahren und später, die in ihren Konstruktionen
vor allem wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgen (Am Wambolderhof, Ecke
Promenaden/Bahnhofstraße). Anspruchsvolle Architekturbeispiele, die sich in
historische Gebäudestrukturen einfügen, sind die neueren Bauten nicht “ so
Norbert Koller, BfB Mitglied im Bau- Umwelt und Planungsausschuss. 

„Von der Nutzung her ist die Anordnung der Stadtbibliothek und eines Cafés
an zentraler Stelle eine Aufwertung. Nach dem Verzicht des Familienzentrums
in das umgestaltete Gebäude einzuziehen, sollte alles unternommen werden,
den dringend benötigten Nahversorger im Gebäudekomplex unterzubringen.
Weiterhin ist die Einfahrt der Tiefgarage nicht geklärt, ein wesentlicher
Punkt, denn die Anzahl der Wohneinheiten erzeugen verstärktes
Verkehrsaufkommen in der Promenadenstraße“ so Franz Apfel,
BfB-Stadtverordneter. 

Themenschwerpunkte der Fraktionssitzung 19.7.2022

Bensheim. Zu ihrer nächsten Video-Konferenz trifft sich die BfB-Fraktion

am 19.7.2022 um 18 Uhr. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen die Vorbereitungen zur Stadtverordnetenversammlung.

„Wir sind unserem Ziel – zwei Kindertagesstätten, eine in Fehlheim und eine in Schwanheim – erheblich näher gerückt. Als BfB unterstützen wir mit dem gemeinsamen Antrag von 6 Fraktionen. Dieser Antrag hebt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Bau einer 7zügigen Groß-KITA im regionalen Grünzug vom 13.2.2020 auf und beauftragt den Magistrat zwei KITAs in Fehlheim und in Schwanheim zu bauen. 

Als BfB-Fraktion bedanken wir uns ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen dafür, dass Sie den Bau der 7zügigen Groß-KITA aufgeben und zusammen mit der Opposition die Planung und den Bau von zwei KITAs, eine in Fehlheim und eine in Schwanheim beauftragen“, informiert BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. 

Ohne den Einsatz der beiden Ortsvorstehern von Fehlheim und Schwanheim, der Eltern der beiden Kindertagesstätten in Fehlheim und Schwanheim und der beiden Kirchengemeinden wäre dieser Erfolg nicht erreicht worden. In Bensheim lohnt sich konstruktive Kritik“, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.

Unser besonderer Dank gilt auch den Vertreter der Naturschutzverbände, die bei den Ortsterminen stets anwesend waren, um die Bedeutung dieses Neckarbettes für die Natur aufzuzeigen. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung wird die Resolution zur Biodiversität in Hessen sein. Wir werden die vorgeschlagenen Maßnahmen diskutieren. 

BfB-Fraktion besucht Familienzentrum zu einem Informationsgespräch – Doppel- und Dreifachstrukturen lehnt die BfB-Fraktion bei der MEGB ab- wichtige Fragen noch nicht geklärt !

Bensheim. Zu einem Informationsgespräch trifft sich die BfB-Fraktion am Dienstag, den 12. Juli 2022 um 18.00 Uhr im Familienzentrum, Hauptstr. 81 ( frühere Räumlichkeiten Büro Werner) mit der Vorsitzenden und der Geschäftsführerin des Familienzentrums. „Wir informieren uns über die weiter wachsenden Aufgabenbereiche des Familienzentrums und über die gute Akzeptanz des neuen Standortes, der zu einer Belebung der unteren Fußgängerzone beiträgt“, informiert BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Im Anschluss an das Informationsgespräch besprechen wir die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Insbesondere das Thema MEGB Ist für uns von besonderer Bedeutung. 

In der letzten Wahlperiode erreichten wir als BfB-Fraktion mit einem Antrag, dass der Magistrat beauftragt wurde eine Entscheidungsgrundlage über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Diese Entscheidungsgrundlage wurde vom Magistrat jetzt vorgelegt. Der Magistrat kommt zu dem Schluss, dass die MEGB weiter bestehen bleiben und mit zusätzlichen Aufgaben betreut werden soll. Diesen Schluss wiedersprechen wir ausdrücklich aufgrund der bisherigen Datenlage, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel klar und weist darauf hin, das zunächst eine verbindliche Information beim Finanzamt eingeholt werden muß um klar zu stellen, dass bei einer Übertragung der Grundstücke von der MEGB auf die Stadt Bensheim keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden muß. Sollte dies zutreffen, so stellt sich die Abwägung über Erhalt, Fortführung oder Abwicklung der MEGB in einem ganz anderen Licht dar als die vorliegende Berechnung angibt.

Der Magistrat schlägt vor, die Aufgabenbereiche der MEGB um zwei wichtige Bereiche zu erweitern. So soll eine Konzeption zur Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen durch die MEGB erstellt werden und die Übernahme des Sozialwohnungsbaus durch die MEGB geprüft werden. Hier weisen wir darauf hin, dass in Bensheim bereits die Wohnbau Bergstraße, nach Satzungsänderung auch die GGEW (bezahlbaren Wohnraum) und private Investoren wie z. B. auf dem Meerbachsportplatz, der Dammstraße, Georg-Moller-Weg etc. umfassend tätig sind. Bei diesen Unternehmen ist der erforderliche Personalbestand  vorhanden und es liegen umfassende Erfahrungen vor. Anzunehmen ist, dass die MEGB vor allem Projektsteuerungsaufgaben übernehmen würde. Weiterhin sind die Wohnbauflächen in Bensheim begrenzt, sodass weitere Naturflächen im Außenbereich herangezogen werden müßten. Dass diese Aufgabenfelder bei der MEGB angesiedelt werden sollen, das lehnen wir ab, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Sowohl in der Stadtverwaltung, als auch bei der MEGB du bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße wird Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing betrieben. Deshalb schlagen wir vor, dass der Bereich Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing in Zukunft ausschließlich bei der Stadt Bensheim angesiedelt wird. Teure Doppel- und Dreifachstrukturen – benötigt niemand, stellt die BfB-Fraktion abschließend fest.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 5. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass alle 3 Möglichkeiten – Abwicklung, Reduzierung und Erweiterung der Aufgaben der MEGB – weiter beraten und bewertet werden müssen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass vor einer Entscheidung geklärt wird ob beispielweise Grunderwerbsteuer bei einer Übertragung der Grundstücke der MEGB auf die Stadt Bensheim anfällt. Wenn die Ausnahmevorschrift angewendet werden kann ist die dargestellte Rechnung bei der Abwicklung der MEGB beispielweise eine ganz andere.

Ø  Wir bitten den Magistrat, diese Fragen nach Möglichkeit in der Sitzung des HFA am 11. Juli 2022 beantwortet vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wenn eine Vorlage in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEGB mit Mehrheit beschlossen wurde aber im Beirat keine Mehrheit findet. Was würde dann gelten ?

2.       Auf wie viel Mitarbeitende kann die Beschäftigtenzahl bei der MEGB reduziert werden, wenn es zu keiner Aufgabenerweiterung bei der MEGB käme und die Themen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung alleine bei der Stadtverwaltung bearbeitet würden ?

3.       Was passiert mit den hohen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei einer Abwicklung der MEGB ? Seite 4 der Vorlage, Seite 33 der Vorlage.

4.        In welcher Höhe wäre zusätzliches Personal bei der MEGB notwendig, wenn die MEGB die Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen übernimmt und darüber hinaus die Übernahme des Sozialwohnungsbaus übernimmt ? Mit welcher annähernden Kostenbelastung ist zu rechnen ? Seite 8.

5.       Wenn städtische MitarbeiterInnen nicht zur MEGB wechseln sondern per Überlassungsvertrag Dienstleistungen für die MEGB erbringen fällt dann die Umsatzsteuer an ? Welche Kosten würden hier maximal anfallen (Annahme keine MitarbeiterIn wechselt zur MEGB)?

6.       In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren der MEGB für den Gechäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung ausgezahlt ? (Seite 36).

7.       Warum enthält der Vertrag über bautechnische Betreuung vom 12. Februar 2007 keine Umsatzsteuerregelung =? Seite 12 Schüllermann. Änderung vorgesehen ?

8.       Ab wann werden die steuerlichen Verlustvorträge der MEGB voraussichtlich aufgebraucht sein (Planung) und dann Ertragssteuern anfallen ? Mit welchen finanziellen Auswirkungen muß gerechnet werden ? Seite 17 Schüllermann. 

9.       Sollte die MEGB für die Vermietungen der städtischen Sozialwohnungen zuständig werden wird dann auf die Mieteinkünfte Körperschaftssteuer fällig ? Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen entstehen dann ? Seite 17 Schüllermann. 

10.   Bei der Übernahme weiterer Arbeitsfelder durch die MEGB soll die Finanzierung durch echte Zuschüsse sichergestellt werden. Schüllermann schreibt dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese  Gestaltung vor Umsetzung durch eine eingehende  steuerliche Prüfung abzusichern  wäre: In welcher Höhe würden hierfür Kosten anfallen ? 

11.   Fallen folgende Kosten bei einer Beendigung der MEGB, unter der Voraussetzung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, überhaupt an?: Kosten für die Erstellung von Wertgutachten der Grundstücke, geschätzte Kosten 66.000 Euro. Sollten diese Kosten und die Grunderwerbsteuer nicht anfallen, bitten wir um eine neue Darstellung der Kosten für die Übernahme der MEGB durch die Stadt Bensheim. Diese neue Rechnung würde dann ganz anders aussehen. Seite 34 Schüllermann. 

Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 05. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

1.        Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über eine  Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB zur Kenntnis. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird nicht weiter verfolgt. 

2.        Der Magistrat wird beauftragt, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen, in der geklärt wird ob es bei einer Immobilienübertragung der MEGB auf die Stadt Bensheim Grunderwerbsteuer anfällt oder die Befreiungsvorschrift vorliegt.

3.         Der Bereich des Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung wird in Zukunft ausschließlich durch die Stadt Bensheim wahrgenommen. Der Entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung in Höhe von Pauschal 60.000 Euro plus Umsatzsteuer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

4.        Die im Beschlussvorschlag enthaltene Konzeption zur Verwaltung der stätischen Sozialwohnungen durch die MEGB und die Übernahme des Sozialwohnungsbaus durch die MEGB wird nicht weiter geprüft und nicht weiter verfolgt.  

Kurzbegründung:

Zu 2. Wenn keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muß ist die Rechnung auf Seite 34 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG eine ganz andere. Dann fallen mindestens 297.704 Euro an Kosten weg. Gegebenenfalls auch mehr. Aus diesem Grunde sollte die Möglichkeit einer Abwicklung der MEGB nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu 3. Sowohl die MEGB als auch die Stadt Bensheim betreibt Stadtmarketing und Wirtschaftförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Siehe Seite 20 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG. Laut Mittelanmeldung der MEGB für 2022 hat die Stadt Bensheim für Tätigkeiten der MEGB im Bereich der Wirtschaftsförderung Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 18.050 Euro zu zahlen, Seite 19. Darüber hinaus verweisen wir auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Hier liegt somit zum Teil eine Dreifachstruktur bei der Wirtschaftsförderung vor. 

Zu 4. Die Entwicklung einer Konzeption für den sozialen Wohnungsbau wird mit weiteren Kosten belastet sein. Wir verweisen bei dem Bau von Sozialwohnungen auf die Arbeit der Wohnbau Bergstraße. Auch das GGEW hat eine Satzungsänderung vollzogen und baut bzw. will in Zukunft preiswerte Mietwohnungen bauen. Auch durch weitere private Investoren werden Sozialwohnungen gebaut und zwar von Gesellschaften die damit bereits Erfahrung haben (Meerbachsportplatz, Dammstraße, Georg-Moller-Weg etc.). Hier würden kostenmäßig teure Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen.

BfB: Dickes Fragezeichen bei Erweiterung der Aufgaben für die MEGB

Bensheim. Zu ihrer nächsten Video-Konferenz trifft sich die BfB-Fraktion bereits um 17.30 Uhr. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen die Beratungen über die Verwaltungsvorlagen für die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung.

Zum Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Bensheimer Möbelvertriebs (BMV) haben wir einen Änderungs-Antrag eingereicht. Mehrere positive Empfehlungen, die Naturschutzmaßnahmen betreffen, möchten wir als konkrete Festsetzungen beschlossen wissen. So schlagen wir u. a. vor, dass für die Fledermäuse, die stetig Quartiersverluste erleiden, an den Neubauten verbindlich nutzbare Quartiersstrukturen vorzusehen sind. Im Bebauungsplan steht dies nur als Empfehlung, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

Der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung zur städtischen Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB), der auf Antrag der BfB-Fraktion beschlossen wurde, steht im Mittelpunkt der Video-Konferenz. Wie die SPD-Fraktion gehen wir davon aus, dass eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholt werden muß falls es zu einer Abwicklung der MEGB käme. Bei einer Vermögensübertragung von der MEGB auf die Stadt Bensheim wäre es von entscheidender Bedeutung, dass keine Grunderwerbsteuer anfalle. Das muß zweifelsfrei vor einer Entscheidung geklärt werden. Die Verwaltungsvorlage geht von einer Erweiterung der Aufgabenbereiche für die MEGB aus, da setzen wir ein dickes Fragezeichen, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest. 

Dass Europa-Filmfestival auf der Wiese im Kronepark (Auerbach) findet in diesem Jahr zum zweiten Mal statt. Vom 29. Juli bis zum 7. August werden 10 Filme aus 7 Ländern gezeigt. „Wir wünschen dem Filmfestival einen guten Zuspruch und besseres Wetter als im letzten Jahr“, meint Barbara Ottofrickenstein-Ripper, die die BfB im Ortsbeirat Auerbach vertritt.