BfB-Fraktion fragt nach Umsetzung von Beschlüssen zum Innenstadtdialog !

Bensheim. Die frühere Koalition aus CDU, GLB und Bürger für Bensheim (BfB) hat viele positive Beschlüsse gefasst. So wurden Vorschläge aus dem Innenstadtdialog Bensheim 2030 in Form von Arbeitsaufträgen an den Magistrat zur Prüfung beschlossen. Die Beschlüsse dazu wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018 gefasst. Rund 18 Monate nach der Beschlussfassung sollten die Prüfaufträge mittlerweile abgeschlossen sein, meint BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter.
Zu drei der beschlossenen Prüftaufträge hat die BfB-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2020 gestellt. Es handelt sich dabei um die Themen A) Mobilität – Parken, B) Kinder und Jugendliche und C) um das Thema Stadtklima, berichtet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.
Die BfB-Anfrage an den Magistrat lautet:
A) Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Umsetzung der obigen Prüfaufträge noch nicht informiert ?

B) Wann ist mit der Vorlage der Ergebnisse zu den drei Prüfaufträgen zu rechnen ?

C) Wann erfolgt gegebenenfalls die Umsetzung

BfB will ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb !

Bensheim. Bensheim braucht einen ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung des Marktplatzes und des Hauses am Markt. An der Umsetzung dieses Ziels werden wir weiter arbeiten. Diese Vorgehensweise hat Bürgermeister Richter und die CDU hintertrieben. Die Verengung des
städtebaulichen Wettbewerbs auf die Sichtbarkeit von 2/3 der Türbögen der
Kirche von St. Georg richtet sich gegen die Bensheimer Bürgerschaft. Nur wer
den Vergleich der Wettbewerbsbeiträge fürchtet kann diese Verengung
beschließen. Wir fürchten den Vergleich nicht. Wir wollen, dass Bensheims
Bürgerinnen und Bürger im weiteren Beteiligungsverfahren auswählen können.
Deshalb sollen sowohl eine Nichtbebauung, ein einstöckiges Gebäude und ein
zweistöckiges Gebäude, wie wir es favorisieren, bei dem Wettbewerb
zugelassen werden, erklären die Stadtverordneten der Wählergemeinschaft
Bürger für Bensheim (BfB) Franz Apfel, Norbert Koller, Helmut Reuter, Dr.
Ulrike Vogt-Saggau und Ruth Wohland in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Als BfB haben wir folgenden Weg in der Koalition vorgeschlagen:
Bürgerbeteiligung, Bürgerversammlung, ergebnisoffener städtebaulicher
Wettbewerb, erneute Bürgerversammlung bevor dann die städtischen Gremien
entscheiden. Dieser Weg hätte ergebnisoffen bis zum Schluss weiter betrieben
werden müssen.

Die FDP hatte von Anfang an von einem gesteuerten Verfahren gesprochen, hat
sich dann aber der Stimme in der Stadtverordnetenversammlung enthalten. Das
soll sie mal den Bürgerinnen und Bürgern erklären anstatt andere
anzugreifen, die daraus Konsequenzen gezogen haben.

Wir kritisieren, dass im Bürgerbeteiligungsprozess keine Abstimmung zu den
drei möglichen Varianten durchgeführt wurde. Der Moderator vom
Bürgernetzwerk ließ auf dem abschließenden Dialogforum mit rund 70
Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kolpinghaus doch wenigsten eine
Abstimmung zu. Zitat aus der Zusammenfassung des Bürgernetzwerkes in der
Verwaltungsvorlage:

„Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschließenden Dialogforums am 20.
November 2019 votierten für ein Gebäude mit zwei Geschossen.“ Eine
Abstimmung, ob die Fläche unbebaut bleiben sollte, wurde unterbunden. Diese
Vorgehensweise zeigt, dass die vorgegebene Richtung durchgesetzt werden
sollte. Das ist einer der Gründe warum wir die Zusammenarbeit mit der CDU
beendet haben. Wenn wir in der Koalition ergebnisoffen beschließen dann muß
das auch ergebnisoffen sein.

Wir als BfB-Fraktion haben kein Problem damit, dass alle drei Varianten in
einem städtebaulichen Wettbewerb dargestellt werden. Im Gegensatz zu CDU und SPD vertrauen wir auf das Urteil der Bensheimerinnen und Bensheimer, die ein Recht auf Auswahl und Vergleich haben müssen“, erklärt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Am kommenden Dienstag werden wir als BfB-Fraktion entscheiden ob wir das
Bürgerbegehren unabhängiger Bürgerinnen und Bürger aktiv unterstützen
werden. Bürgermeister Richter und die CDU haben jedenfalls erneut die Chance
verpasst, die Gestaltung des Marktplatzes auf eine breite Grundlage zu
stellen. Wir stehen als BfB weiter für ein ergebnisoffens Verfahren, heißt
es in der BfB-Mitteilung.

Sparkasse muss im Zentrum bleiben !

Bensheim. Die Vorstellung der Idee des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bensheim, Dr. Eric Tjarks, die Zentrale der Sparkasse an den Berliner Ring nach Auerbach zu verlegen, stößt bei der BfB auf scharfe Kritik. Dem Verwaltungsratsvorsitzenden, Bürgermeister Richter, sollte klar sein, dass eine möglicher neuer Standort außerhalb der Innenstadt sich sehr negativ für die Innenstadt auswirken wird. Die BfB-Fraktion lehnt diese Entwicklung als weiteren Tiefschlag für die Bensheimer Innenstadt entschieden ab, erklärt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Am 28. Mai 2019 erhielten die kommunalen Mandatsträger eine Stellungnahme der Sparkasse, in der diese u. a. folgendes zur „Neuen Hauptstelle“ betonte: „Die gesamte Baumaßnahme, die wir „Neue Hauptstelle“ nennen, wird Flächen effizienter nutzen, sodass wir in der Gesamtheit weniger Flächen als in den bisher zwei Standorten in Bensheim benötigen. Für uns Grundlage eines energieeffizienten, maßvollen Handeln: Moderne, kommunikative Flächen – ohne Prunk, aber mit „Wohlfühlatmosphäre“ – denn wir sind gerne „Gastgeber“. Ebenfalls liegt uns die Quartiersentwicklung im Herzen von Bensheim am Herzen. Dieser Verantwortung wollen wir mit der Sanierung und der „Rückgabe“ des Denkmals an die Bevölkerung sowie den Abriss des ehemaligen Bauhofs nachkommen. „Diese Quartiersentwicklung im Herzen von Bensheim mahnen wir an“, betont Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.

Wir werden auf unserer nächsten Fraktionssitzung am kommenden Dienstag das Thema Innenstadt und Marktplatz als weiteren Schwerpunkt in den Mittelpunkt unserer Sitzung stellen. Dabei wird es um die Einschränkung des städtebaulichen Wettbewerbes durch CDU und SPD zum Marktplatz/Haus am Markt ebenso gehen wie um das Thema Bürgerbegehren, das von Bürgern unserer Stadt initiiert wurde um alle Ergebnisse aus dem Bürgerdialog zu berücksichtigen. Unsere Bürger sollen selber ergebnisoffen entscheiden können, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Und das Thema Räumlichkeiten für das Familienzentrum wird an diesem Abend ebenfalls prominent bei der BfB behandelt werden. „Wir sind der Auffassung, dass das Familienzentrum in der Innenstadt einen wichtigen Beitrag zur Belebung leisten wird. Warum Bürgermeister Richter, den bereits unterschriebenen Vertrag mit dem Familienzentrum nicht eingehalten hat, sehen wir sehr kritisch. Wir vermissen wie bei der Sparkasse so auch beim Haus am Markt Verlässlichkeit und Geradlinigkeit des Bürgermeisters“, erklärt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel abschließend.

STVV 13.2.20, „Eckpunkte des städtebaulichen Wettbewerbs“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

im Koalitionsvertrag war der Neubau des Hauses am Markt das Vorzeigeprojekt der CDU und von Bürgermeister Richter.

Der  Abriss des Hauses am Markt, war nur in Verbindung mit einem Neubau in diesem Rahmen in der Koalition abgestim-mt. 

Als Bürgermeister Richter im August 2019 die Notbremse zog waren weder der Koalitionspartner eingebunden, noch die CDU. Hier ist ein beträchtlicher Vertrauens- und finanzieller Schaden entstanden. Aus meiner Sicht war die  Koalition danach angezählt und letztlich zum Scheitern verurteilt.

Die BfB-Fraktion hat sich in dieser schwierigen Situation konstruktiv eingebracht und den einzig möglich Weg skizziert: Bürgerbeteiligung mit dem Bürgernetzwerk, Bürgerversammlung, ergebnisoffener städtebaulicher Wettbewerb die erneute Bürgerversammlung bevor die städtischen Gremien entscheiden.

Beim „Marktplatz der Zukunft“ geht es jetzt nicht nur um die wunderbaren „Schorschblick“ sondern eben auch um eine vernünftige Nutzung durch alle Jahreszeiten und die Wirtschaftlichkeit.

Offen bleibt, wie ein Gebäude genutzt werden soll? Spielt das jetzt gar keine Rolle mehr? Wir alles dem Bürgermeisterwahlkampf untergeordnet? Der „Schorschblick“ als Wahlkampfthema?

In den Zeitungsveröffentlichungen, Gesprächen in der Stadt und im Bürgerforum wurde oft die Sichtbarkeit der Rosette bei der Kirche St. Georg benannt.

Niemals war da von der starren Festlegung auf die  Türen-bögen die Rede.

In der Verwaltungsvorlage sind ab S. 47 die Ansichten dargestellt und zeigen möglichen Höhenfestlegungen.

In jeder Variante sind die beiden Türme und die Rosette – je nach Standort- durchaus komplett zu sehen.

Durch die Festlegung in der Vorlage mit der Sichtbarkeit von mindestens 2/3 des oberen Bereichs der Türen wird auf der westlichen Seite eine einheitliche 2-geschossige Fassade von vorneherein ausgeschlossen.

Wir verweisen auf Seite 52 der Verwaltungsvorlage dort heißt es in der Zusammenfassung „Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschliessenden Dialogforums am 20.11.2019 votierte für ein Gebäude mit 2 Geschossen.

Kein halbes, nicht nur hinten an der Mauer, oder seitlich 2- geschossig, sondern ein kompletter Baukörper soll möglich sein! Keine zwanghaften Schrängen oder Versprünge. 

Diese Variante muß in den Ausschreibungsunterlagen zulässig sein. Das ist ebenfalls Bürgerwille. 

Unser oberstes Ziel ist die Belebung des Marktplatzes mit einem zentralen Gebäude, das eine flexible Nutzung zulässt. So schön der Schorschblick auch sein mag, zu einer Belebung des Platzes trägt er außerhalb der wichtigen Festivitäten in Bensheim nicht bei.

Alle klugen Kommentaren, die die Belebung durch ein Gebäude bezweifeln, sollen mal ihr Konzept auf den Tisch legen!

Wir waren von Anfang für eine offenes Wettbewerbsverfahren. Das sehen wir hier nicht gewährleistet.

Der Wettbewerb soll offen sein und so vielfältig wie möglich. Ein- oder 2-geschossig, der beste Entwurf soll gewinnen.

In den Vorlagen wurde schon viel zu viel festgelegt und die Freiheit der Ideenfindung schon von Vorneherein auf eine Lösung eingeengt!

Wir  werben um die Zustimmung unseres Antrages, eine rundum  2-geschossige Bebauung zuzulassen und die Festlegung der Türbogen aus den Wettbewerbsbedingungen herauszunehmen.

Weiterhin darum, eine Toilettenanlage an zentraler Stelle zu installieren, der Antrag von CDU und BfB.  

Dem Antrag der GLB, den gesamten Marktplatz zu betrachten stimmen wir zu, beim FWG-Antrag werden wir uns enthalten.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

BfB fordert ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb

Bensheim. Der Bürgerbeteiligungsprozess zu dem städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung des Marktplatzes/Haus am Markt wurde von der Stadtverwaltung von Anfang an in die Richtung des von Bürgermeister Richter gewünschten späteren Ergebnisses gesteuert. Wir kritisieren diese Einengung und erinnern daran, dass dieser Prozess ergebnisoffen geführt werden sollte, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Wir bedauern, dass im Bürgerbeteiligungsprozess keine Abstimmung zu den drei möglichen Varianten durchgeführt wurde. Der Moderator vom Bürgernetzwerk ließ auf dem abschließenden Dialogforum mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kolpinghaus doch wenigsten eine Abstimmung zu. Zitat aus der Zusammenfassung des Bürgernetzwerkes in der Verwaltungsvorlage:

„Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschließenden Dialogforums am 20. November 2019 votierten für ein Gebäude mit zwei Geschossen. Dafür gibt es unterschiedliche Beweggründe, wie bei vorausgegangenen Veranstaltungen des Bürgernetzwerkes zur Zukunft der Innenstadt immer wieder deutlich wurde:

Ø Ein Teil der Befragten stört sich an der Dominanz der Kirche als Sakralbau im Stadtbild und hält das empfundene optische und konfessionelle Übergewicht als unangemessen und unzeitgemäß.
Ø Andere wünschen sich vor allem mehr nutzbare Flächen in einem Neubau, als in einem eingeschossigen Gebäude untergerbacht werden können. Eine dritte Gruppe erachtet eine höhere Kubatur als notwendig, um einen an die historische Gebäudesituation angepassten östlichen Platzabschluss herzustellen.“ Zitat Ende.

Eine Abstimmung, ob die Fläche unbebaut bleiben sollte, wurde unterbunden. „Wir sind der Auffassung, dass an dieser Stelle ein bedeutendes Gebäude den Platz städtebaulich abschließen soll. Die Rosette muß zu sehen sein, damit kommen wir dem Wunsch vieler BensheimerInnen entgegen. Unser Schwerpunkt liegt in der Belebung des Marktplatzes und dem städtebaulichen Abschluss des Marktplatzes. Wir haben aber kein Problem damit, dass alle drei Varianten in einem städtebaulichen Wettbewerb dargestellt werden. Im Gegensatz zu CDU und SPD vertrauen wir auf das Urteil der Bensheimerinnen und Bensheimer, die ein Recht auf Auswahl und Vergleich haben müssen“, erklärt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Bürgermeister Richter und die CDU haben diese Chance, den städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung des Marktplatzes auf eine breite Grundlage zu stellen, erneut verpasst. Wenn wir an die Vorgeschichte erinnern, so müssen wir anhand der Fakten feststellen, dass es keinerlei Verlässlichkeit und Geradlinigkeit bei den Verantwortlichen gibt: Millionen Euro wurden in den Sand gesetzt und die Bürgerbeteiligung auf den Kopf gestellt, stellt BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter fest.

Wir fordern die städtische MEGB und deren Geschäftsführer Helmut Richter auf, die Vertragsbestandteile des Mietvertrages mit dem Cafe Extra-Blatt offen zu legen. Die Bürger und die Stadtverordneten haben ein Recht darauf zu erfahren ob Mängel bei der Ausarbeitung des Vertrages vorliegen und ob dadurch gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in bedeutender Höhe auf die Stadt zukommen, erklärt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Wir werden das Ergebnis (städtebaulicher Wettbewerb), auf das von vornherein hingesteuert wurde, jedenfalls nicht akzeptieren und werden uns weiter für einen Bürgerdialog stark machen, der diesen Namen tatsächlich verdient. Bei der Gestaltung unseres Marktplatzes – unserem zentralen Platz, der in die ganze Fußgängerzone positiv ausstrahlen muß – wird es zu Recht keine Ruhe in der Bürgerschaft geben, betont BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland abschließend.

STVV 13.2.2020, „Alternative Hundekotbeutel“, Helmut Reuter

Sehr geehrter stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Herr Apfel, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

In den meisten Städten gibt es mittlerweile eine Plicht für Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Herrchen oder Frauchen müssen also bei jedem Gassi gang entsprechende Beutel mit sich führen
Üblicherweise werden dafür kleine Plastiktütchen genutzt, die in Drogerien und Supermärkten günstig erhältlich sind und von manchen Gemeinden sogar kostenlos ausgegeben werden Dies ist auch in Bensheim der Fall.
Diese herkömmlichen Hundekotbeutel haben jedoch einige Nachteile:

Zunächst sind die Tütchen Einwegprodukte:
Pro Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 500 Millionen Beutel verbraucht – eine kaum vorstellbare Menge zusätzlichen Plastikmülls

Zur Herstellung der handelsüblichen Hundekotbeutel sind bis zu 50ml Erdöl und ein Chemiegemisch erforderlich.:
Gebrauchte Hundekotbeutel schaffen zudem oft nicht den Weg zum nächsten Mülleimer, sondern landen im nächsten Gebüsch. Die Plastiktüten sind aber leider nicht biologisch abbaubar und zersetzen sich durch äußere Einflüsse nur sehr sehr langsam So gelangt über einen längeren Zeitraum Mikroplastik in die Umwelt.
Da die Beutel nicht recyclebar sind, landen sie selbst bei ordnungsgemäßer Entsorgung vollständig im Restmüll und anschließend auf der Müllverbrennungsanlage.

Eine nachhaltigere Alternative wäre Papier bzw. Pappe.oder
feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel

In Bensheim wurden die ersten Hundebeutelstationen aus
Kartonage angeschafft. Aber die Hundehalter beschwerten sich hierzu beim Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung über die sehr umständliche Handhabung der Tüten.

So wurden bei der Anschaffung neuer Hundebeutelstationen diese wieder mit Plastik Tüten bestückt. Diese Tüten werden von den Hundehaltern gut angenommen.

Sollte ein Umstieg auf Feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel erfolgen, müssten auch alle aktuellen Ständer neu angeschafft werden

Für 2020 ist der komplette Vorrat an Hundekotbeuteln und Hundekotkartonagen (Alte Stationen) beim KMB eingelagert.  

Wir die BfB befürworten den Antrag die kostenlosen Stätischen Plastik-Hundekotspender der Umwelt zuliebe so schnell wie möglich diese mit feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel auszustatten.

Bensheim soll Austragungsort für Bundesliga-Handball-Spiele der Frauen bleiben !

Bensheim. Kann Bensheim weiter Austragungsort für die Bundesliga-Handball-Spiele der Frauen bleiben ? Diese Frage stand im Mittelpunkt der jüngsten BfB-Fraktionssitzung. Die Handball Bundesliga-Frauen (HBF) hat geänderte Voraussetzungen für die Hallen beschlossen, der BA berichtete darüber am 7.2.2020. Die Weststadt-Halle kann derzeit eine der Voraussetzungen nicht erfüllen: die Hallen müssen zwei Längstribünen vorweisen, darauf macht BfB-Stadtverordneter Franz Apfel aufmerksam.

„Das Thema muß in den drei Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sportkommission sowie mit den Sportvereinen und gegebenenfalls Sachverständigen behandelt werden. Die BfB-Fraktion ist an einer gemeinsamen Antragsstellung für die Stadtverordnetenversammlung interessiert, informiert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Wir haben folgenden Antrag eingereicht:

„1. Der Magistrat wird beauftragt, in einer Sondersitzung der drei Ausschüsse zusammen mit der Sportkommission, über die Änderungen bei den Hallenanforderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen zu informieren und mögliche Wege aufzuzeigen, wie Bensheim die Anforderungen der HBF erfüllen könnte. Der Magistrat wird beauftragt, Vertreter der betroffenen Sportvereine und, falls erforderlich, Sachverständige nach § 62 Abs. 6 HGO zu der Sitzung zuziehen. Die Sondersitzung der drei Ausschüsse und der Sportkommission soll vor der Sommerpause 2020 stattfinden.

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, welche finanziellen Aufwendungen für verschiedene Alternativen erforderlich sind um die neuen Hallenanforderungen der HBF zu erfüllen. Dabei ist darüber zu informieren, welche Fördermöglichkeiten von Kreisseite, Landesebene, Bundesebene und gegebenenfalls Europaebene sowie vom Landessportbund Hessen e. V. genutzt werden können. Das Thema Sponsoring ist hier ebenfalls zu klären.

„Der eingereichte Antrag ist selbstverständlich veränderbar. Bei einer gemeinsamen Antragsstellung werden wir unseren Antrag zugunsten eines gemeinsamen Antrages zurückziehen. Erklärt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„Wir wollen, dass die möglichen Alternativen aufgezeigt und die Fördermöglichkeiten auf allen Ebene abgeklärt werden. Auch das Thema Sponsoring, muß angesprochen werden. „Wir sind bereit an einem Strang zu ziehen, damit die Flames weiter in Bensheim spielen können“. Die Fakten müssen erhoben und breit diskutiert werden, erklärt BfB-Stadtrat Joachim Uhde abschließend.

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zwingende Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion, 18. Februar 2020

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zwingende
Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. März zu setzen. Bitte leiten Sie
auch die drei beigefügten Bilder weiter. Danke !

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel, BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Im BA vom 12. Februar 2020 wurde von bereits vor vier Jahren als zwingend
festgestellten Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz
geschrieben. Bereits 2010 ! wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Aus der
Anlage 13 zum Haushaltsplan 2020 geht aus dem Wirtschaftsplan der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim mbH (MEGB) hervor, dass 4.324.218,65 Euro für sonstige Rückstellungen enthalten sind.

Wir fragen den Magistrat:

  1. A) Für welche Problemstellungen wurden 2020 Sonstige Rückstellungen
    im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ? 1 B) Wir bitten um Angabe in welcher Höhe Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten sind.
  2. Wann wurden erstmals Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der
    Tiefgarage Beauner Platz im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ?
  3. Wie konkret und durch welches Fach-Büro wurde die Höhe der Sonstigen
    Rückstellungen für die Sanierung der TG Beauner Platz ermittelt und wann erfolgte die Ermittlung der Höhe der Sanierungskosten für die TG Beauner Platz ?
  4. Mit welcher Kostensteigerung für die Sanierung der TG Beauner Platz
    ist aus heutiger Sicht zu rechnen ? Wir bitten um Angabe der Steigerung der Baukosten im Vergleich zur letzten Ermittlung der Sanierungskosten.
  5. Warum erfolgte die bereits vor vier Jahren als zwingend festgestellte
    Sanierung der TG Beauner Platz bisher nicht ? Was sind die konkreten Gründe?
  6. Warum wurde die Zeit nach dem Wechsel des Betreibers nicht für eine
    umfassende Sanierung genutzt?
  7. War einer der Gründe, warum der vorherige Betreiber der Tiefgarage
    (Q-Park) zum Jahresende 2019 gekündigt hatte, die fehlenden
    Sanierungsmaßnahmen?
  8. Sind gegebenenfalls weitere Einschränkungen bei der Benutzung der
    Tiefgarage zusätzlich zu der notwendigen Sanierung zu erwarten durch z. B. geänderte Brandschutzauflagen oder Belüftungskonzepte ? Werden diese beiden Themen im Sanierungskonzept behandelt und gelöst ?
  9. Wurde mit einem weiteren Eigentümer der TG Beauner Platz dazu Kontakt
    aufgenommen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum nicht?
  10. Wann ist die umfassende Sanierung der TG Beauner Platz konkret
    vorgesehen ?

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema“Änderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF) in Bezug auf neue Anforderung bei den Hallenspielstätten“

BfB-Fraktion
18.02.2020

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Änderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF) in Bezug auf neue Anforderung bei den Hallenspielstätten“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2020.

Sehr geehrter Herr Wetzel, sehr geehrte Damen und Herren,

bitte versenden Sie den Antragsentwurf an alle Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung sowie Stadtverordneten Dr. Tiemann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind an einer gemeinsamen Antragsstellung interessiert ! Der
eingereichte Antrag ist selbstverständlich veränderbar. Bei einer
gemeinsamen Antragsstellung können wir unseren Antrag zugunsten eines
gemeinsamen Antrages zurückziehen. Bitte informieren Sie uns ob Sie an einer
gemeinsamen Antragsstellung interessiert sind.

Viele Grüße

Franz Apfel, BfB-Fraktionsvorsitzender

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„1. Der Magistrat wird beauftragt, in einer Sondersitzung der drei
Ausschüsse zusammen mit der Sportkommission, über die Änderungen bei den
Hallenanforderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen zu informieren und
mögliche Wege aufzuzeigen, wie Bensheim die Anforderungen der HBF erfüllen
könnte. Der Magistrat wird beauftragt, Vertreter der betroffenen
Sportvereine und, falls erforderlich, Sachverständige nach § 62 Abs. 6 HGO
zu der Sitzung zuziehen. Die Sondersitzung der drei Ausschüsse und der
Sportkommission soll vor der Sommerpause 2020 stattfinden.

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, welche finanziellen Aufwendungen für verschiedene Alternativen erforderlich sind um die neuen Hallenanforderungen der HBF zu erfüllen. Dabei ist darüber zu informieren, welche Fördermöglichkeiten von Kreisseite, Landesebene, Bundesebene und gegebenenfalls Europaebene sowie vom Landessportbund Hessen e. V. genutzt werden können. Das Thema Sponsoring ist hier ebenfalls zu klären.

Kurzbegründung:

Im BA vom 7. Februar 2020 wird über geänderte Hallenanforderungen bei der
Handball Bundesliga-Frauen berichtet. Die Weststadthalle erfüllt dabei
beispielweise nicht die zukünftige Voraussetzung von zwei Längstribünen. Wie
kann Bensheim in Zukunft Austragungsort für Spiele in der Handball
Bundesliga-Frauen bleiben ? Die möglichen Alternativen, auch unter dem
Gesichtspunkt der finanziellen Fördermöglichkeiten, sollen aufgezeigt
werden.

Sanierung Tiefgarage Beauner Platz notwendig

Bensheim. Mit der Situation in der Tiefgarage Beauner Platz und den
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen befasste sich die
Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB).
Bereits vor 4 Jahren waren als zwingend festgestellte Sanierungsmaßnahmen anden Magistrat gemeldet worden. Bereits 2010 wurde ein Sanierungskonzept für die Tiefgarage Beauner Platz erstellt, informiert BfB-Stadtverordneter
Norbert Koller.

Wir haben einen Fragenkatalog an den Magistrat eingereicht, der von der MEGB
beantwortet werden soll. Die Zeit des kostenlosen Parkens hätte die MEGB
nutzen müssen um größere Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, informiert
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel

Die insgesamt 10 Fragen der BfB-Fraktion:

  1. A) Für welche Problemstellungen wurden 2020 Sonstige Rückstellungen
    im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ? 1 B) Wir bitten um Angabe in welcher Höhe Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten sind.
  2. Wann wurden erstmals Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der
    Tiefgarage Beauner Platz im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ?
  3. Wie konkret und durch welches Fach-Büro wurde die Höhe der Sonstigen
    Rückstellungen für die Sanierung der TG Beauner Platz ermittelt und wann erfolgte die Ermittlung der Höhe der Sanierungskosten für die TG Beauner Platz ?
  4. Mit welcher Kostensteigerung für die Sanierung der TG Beauner Platz
    ist aus heutiger Sicht zu rechnen ? Wir bitten um Angabe der Steigerung der Baukosten im Vergleich zur letzten Ermittlung der Sanierungskosten.
  5. Warum erfolgte die bereits vor vier Jahren als zwingend festgestellte
    Sanierung der TG Beauner Platz bisher nicht ? Was sind die konkreten Gründe?
  6. Warum wurde die Zeit nach dem Wechsel des Betreibers nicht für eine
    umfassende Sanierung genutzt?
  7. War einer der Gründe, warum der vorherige Betreiber der Tiefgarage
    (Q-Park) zum Jahresende 2019 gekündigt hatte, die fehlenden
    Sanierungsmaßnahmen?
  8. Sind gegebenenfalls weitere Einschränkungen bei der Benutzung der
    Tiefgarage zusätzlich zu der notwendigen Sanierung zu erwarten durch z. B. geänderte Brandschutzauflagen oder Belüftungskonzepte ? Werden diese beiden Themen im Sanierungskonzept behandelt und gelöst?
  9. Wurde mit einem weiteren Eigentümer der TG Beauner Platz dazu Kontakt
    aufgenommen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum nicht?
  10. Wann ist die umfassende Sanierung der TG Beauner Platz konkret
    vorgesehen ?