Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“

BfB-Fraktion Und VuA-Fraktion                                                                               28.11.2024   

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                        VuA-Fraktion 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

„Frau Bürgermeisterin Klein wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine satzungsmäßige ¾-Mehrheit innerhalb der GGEW-Gremien zum Teilverkauf der Bensheimer Aktien möglich ist. Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Verkauf der Aktien über Nennwert den verkaufenden Aktionären zugutekommen kann. 

Der Magistrat wird um Prüfung beauftragt, inwiefern ein Teilverkauf mittels satzungsmäßiger Änderung – wie oben beschrieben – möglich ist, und inwiefern der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstra0e (KMB) übernommen werden kann.“

Kurzbegründung:

Bei einem bilanzierten Wert zum 31.12.2023 in Höhe von rund 878,00 Euro je GGEW-Aktie lässt sich ein hoher Verkaufswert erzielen. 50,1 % der GGEW-Aktien sollen bei der Stadt Bensheim verbleiben. Allein mit dieser Maßnahme könnte die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte deutlich niedriger ausfallen. 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema „ehemaliges Kaufhaus Krämer“ 

BfB-Fraktion, VuA-Fraktion und FWG-Fraktion                               4. November 2024 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

Rathaus

Per E-Mail 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie den nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema ehemaliges Kaufhaus Krämer auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion                     VuA-Fraktion                 FWG-Fraktion 

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

Begründung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.

Die Fraktionen von BfB, VuA und FWG gehen ergebnisoffen an die zu treffende Entscheidung.

Fragen zu den drei Vorratsgesellschaften für zukünftige PV-Freiflächen-/Windprojekten

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                                                                       26.9.2024 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Klein und sehr geehrter Herr Wetzel,

wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Fragen zu den drei Vorratsgesellschaften für zukünftige PV-Freiflächen-/Windprojekten, siehe Seiten 53/54 der Verwaltungsvorlagen.

Sollte eine schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des HFA am 30.9.2024 nicht möglich sein so bitten wir die Fragen als Anfrage für die STVV am 10.10.2024 auf die TO zu nehmen. Vielen Dank!

Viele Grüße

Franz Apfel,                              Rolf Kahnt,

BfB-Fraktion                             VuA-Fraktion

1.       Welche Kosten entstehen mit der Bildung der drei Vorratsgesellschaften durch die GGEW ?

2.       Wer trägt die Kosten für die Vorratsgesellschaften für den Fall, dass drei (oder weniger als drei) Vorratsgesellschaften nicht wirksam werden?

3.       Welche prozesshaften Beteiligungsformen am Beschluss über die Vorratsgesellschaften sind für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen? 

4.       Zu welchem Zeitpunkt werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einbezogen?

5.       Welche Gebiete sind für die drei Vorratsgesellschaften vorgesehen?

6.        Welche Örtlichkeiten sind für Freiflächen-Photovoltaik und für Windkraft-Anlagen vorgesehen? 

7.       Zu welchem Zeitpunkt ist die Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehen?

8.       Welche Beteiligungsformen sind für die Bürgerschaft geplant?

Anfrage der BfB- und der VuA Fraktion zum Thema

„Sanierung des ehemaligen Kaufhauses Krämer – wie geht es weiter ?“ 

BfB-Fraktion                                                                                                                                     VuA-Fraktion

Bensheim, 20. August 2024 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB- und der VuA Fraktion zum Thema

„Sanierung des ehemaligen Kaufhauses Krämer – wie geht es weiter ?“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2024 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion                                                               VuA-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wurde mittlerweile eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde(n) zu den Themen „Abbruch Gebäude Schuhgasse inkl. Fassade und Verfüllung des Kellergewölbes in der Schuhgasse“ erteilt ? Wenn ja, wie lauten die Stellungnahmen ? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Stellungnahmen gegebenenfalls finanziell ?

2.       Wie ist der derzeitige Stand der Sanierung des ehemaligen Kaufhauses Krämer ?

3.       In welcher Höhe sind bereits Kosten angefallen ? 

4.       Wird an einen Verkauf des ehemaligen Kaufhauses Krämer an einen Investor gedacht ?

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Einhaltung der Stelllatzsatzung bei den Parkplätzen der Karl-Kübel-Schule“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 13. August 2024 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Einhaltung der Stelllatzsatzung bei den Parkplätzen der Karl-Kübel-Schule“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2024  zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Bei den neuen Stellplätzen der Karl-Kübel-Schule fehlen die Bäume laut der Stellplatzsatzung der Stadt Bensheim.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Wir bitten um Mitteilung über die Anzahl der erforderlichen Baumpflanzungen für die neuen Parkplätze an der Karl-Kübel-Schule.

2.        Werden die erforderlichen Baumpflanzungen noch nachgeholt und wenn ja, wann ist das vorgesehen ? 

3.        Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht ? 

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Ergebnisse des Zensus von 2022 für Bensheim und die Auswirkungen dazu“ 

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 13. August 2024 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Ergebnisse des Zensus von 2022 für Bensheim und die Auswirkungen dazu“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2024  zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Bei vielen Städten hat der Zensus eine reduzierte Einwohnerzahl ergeben. Eine kleinere Einwohnerzahl würde sich auf Zuschüsse vom Bund, Lad und der EU auswirken. Die Zahl der lehrstehenden Wohnungen in Bensheim ist ebenfalls von Interesse.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Welche Einwohnerzahl hat sich beim Zensus 2022 für Bensheim ergeben ? 

2.        Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Einwohnerzahl für Bensheim ?

3.        Wie viele lehrstehende Wohnungen gibt es in Bensheim ? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept fürdie Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ 

BfB-Fraktion
Bensheim, 8. November 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept für
die Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2023 zu setzen. Wir bitten um
offene und keine „vertrauliche“ Beantwortung unserer Anfrage. Sollte es
wirklich Fragen geben, die nur vertraulich beantworten werden dürfen, dann
bitten wir darum nur diese als vertraulich zu beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, 

Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Aus der Beantwortung einer BfB-Anfrage für die STVV am 26. März 2020 ergab
sich, dass im Wirtschaftsplan der MEGB für das Jahr 2020 eine Million
Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten
waren. Wir fragten damals konkret zur Sanierung und auch zu den Themen
Brandschutzauflagen und Lüftungskonzept. 

Wir verweisen auf eine weitere BfB-Anfrage zu diesem Thema, die am 3.2.2023
vom Magistrat beantwortet wurde. 

Wir stellen fest, dass die Sanierung der TG Beauner Platz – obwohl die
Schäden seit spätestens 2011 bekannt waren – nie angegangen wurden. Selbst
so kleine Probleme wie die Verunreinigung des Aufgangs zum Beauner Platz im
Bereich des Bürgerhauses wurden nie ernsthaft angegangen. Die entsprechende
Geruchsbelästigung war nie ein Aushängeschild für Bensheim. 

Mit der Verpachtung des städtischen Anteils der Tiefgarage Beauner Platz an
die Blackrock Real Estate GmbH ab dem 1.1. 2022 hat der Pächter auch
Pflichten übernommen. Diese Verpflichtungen sehen wir als gebrochen an. Die
kurzen Meldungen im BA vom 10.10.2023 „Feuer in Tiefgarage am Beauner Platz“
und vom 2.11.2023 „Autos müssen aus der Tiefgarage raus“ markieren einen
bisherigen Höhepunkt der vielen Fehler, die nach unserer Ansicht bei diesem
Thema begangen wurden. Der Artikel des Magistrats vom 4.11.2023 „Eigentümer
ist verantwortlich“ kann man nach dieser Vorgeschichte so wirklich nicht
stehen lassen.

Festzuhalten ist, dass mit dieser Entwicklung die Stadt Bensheim, die
Einzelhändler, der Pächter des Bürgerhauses, Parktheater etc. schwer
geschädigt wurden und dass in der vorweihnachtlichen Einkaufszeit. Die
Tiefgarage Beauner Platz mit insgesamt 364 Stellplätzen, davon 234 der Stadt
Bensheim, ist unverzichtbar. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Möglichkeiten bestehen, damit die Tiefgarage wieder zeitnah
und natürlich sicher eröffnen kann?

2. Wann rechnet der Magistrat mit einer Wiedereröffnung der Tiefgarage
Beauner Platz ?

3. Besteht die Möglichkeit, dass die TG Beauner Platz über einen langen
Zeitraum geschloßen bleibt wegen u. a. der Sanierung, Anpassungen an
Brandschutzauflagen und das Lüftungskonzept ? 

4. Erfolgte eine Abmahnung an die Blackrock Real Estate GmbH in
Darmstadt wegen nicht erfüllten Pflichtverletzungen aus dem Pachtvertrag
der TG Beauner Platz ? Wenn ja, wann ? Wenn Nein, warum nicht ?

5. Wurde eine außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen aus
dem Pachtvertrag geprüft ? Wurde dabei das Anwaltsbüro eingeschaltet mit dem
die Stadt eine vertragliche Regelung zur Beratung hat ? Mit welchem Ergebnis
?

6. Wurde an die Geltendmachung von Schadensersatz gedacht ? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum noch nicht ?

7. Hält der Magistrat an seiner Absicht fest, mit dem Investor einen
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen ? 

8. Welche Rolle spielt der Verwalter der Tiefgarage Beauner Platz im
Vertrag zwischen Blackrock Real Estate GmbH in Darmstadt und der Stadt
Bensheim ? Geht die Stadt Bensheim gegen den Verwalter der Tiefgarage vor ?

9. Sollte es zu einer längeren Schließung der Tiefgarage Beauner Platz
kommen: gilt dann der Bestandsschutz hinsichtlich der Regelungen zum
Brandschutz für den weiteren Betrieb der Tiefgarage oder gelten dann
aktuelle baurechtliche Regelungen ? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen ? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Städtischer Schülerhort Kirchberg“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 23. Oktober 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Städtischer Schülerhort Kirchberg“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 2. November 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Laut mündlicher Auskunft in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Oktober 2023 will der Kreis Bergstraße die Kirchbergschule insofern trennen, dass die Grundschule im Gebäude des Eigenbetriebes Kinderbetreuung untergebracht werden soll. Der städtische Kinderhort soll angeblich schließen. 

Im Jahre 2020 schlug das Thema „Kirchbergschule“ schon einmal hohe Wellen sowohl in den städtischen Gremien als auch im Bergsträßer Kreistag. 

Am 30. Juni 2020 wurde uns vom parlamentarischen Büro den beigefügten Artikel zugeschickt wonach der Grundschulbereich und der Förderbereich in der Bensheimer Kirchbergschule erhalten bleiben, so festgelegt im Schulentwicklungsplan des Kreises Bergstraße für die Jahre 2020 bis 2025. Diese Entscheidung viel nach großer Kritik von Eltern, Lehrern und der Schulleitung. 

Über den städtischen Schülerhort Kirchberg hört „man“ viel Positives aus der Elternschaft. Dort wird von einer Vorzeigeeinrichtung gesprochen. 

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.        Gibt es einen Beschluss des Kreistages, wonach der Grundschulbereich und der Förderbereich an der Kirchbergschule nun doch getrennt werden sollen ?

2.        Wenn nein, auf welcher Basis soll die Trennung zwischen Grundschule und Förderbereich erfolgen ? 

3.        Wie stehen die Eltern, Lehrer und die Schulleitung zu der Trennung der Grundschule vom Förderbereich an der Kirchbergschule ? 

4.     Gibt es Möglichkeiten den Schülerhort Kirchberg im Gebäude Darmstädter Str. 52 trotz Umzugs des Grundschulbereiches dort weiter zu betreiben ? Bzw. zum Teil dort weiter zu betreiben ? 

5.     Wenn dies nicht möglich sein sollte: welchen Ersatz bietet der Magistrat den Eltern als Schülerhort an ?

6.     Ab wann sollen die Umbauarbeiten im Gebäude Darmstädter Straße 52 beginnen ?

7.     Sind die Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb des Schülerhorts geplant ?

8.     Wenn ja, wie ist sichergestellt, dass der Schülerhort Kirchberg durch die Umbauarbeiten nicht beeinträchtigt wird ?

9.     Für wann ist die Schließung des Schülerhort Kirchberg geplant?

10. Trifft es zu, dass es Pläne gab, das Mensagebäude der Kirchbergschule zu erweitern um den benötigten Platz zu schaffen ?

11. Wenn ja, warum werden diese Pläne nicht weiterverfolgt ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sicherungdes artenreichen Geländes der Firma Blechschmidt“

BfB-Fraktion
Bensheim, 25. September 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sicherung
des artenreichen Geländes der Firma Blechschmidt“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, 

stv. Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Der Standort der Firma Blechschmidt für die Deponie für Erdaushub etc. wird
an den Berliner Ring verlegt. Die bestehende Deponie liegt im
Geltungsbereich des Vogelschutzgebietes „Hessische Altneckarschlingen“ mit
dem dazugehörigen Planungsraum Rodau-Langwaden. Dies wurde erstmals mit der
Verordnung über die NATURA 2000-Gebiete in Hessen vom 16. Januar 2008 (GVBl.
I vom 7.3.2008, S.30) und aktuell mit der Verordnung über die NATURA
2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt vom 20. Oktober 2016 (StAnz. Nr.
44, vom 31.10.2016, S.1104 ff.) als Natura 2000-Gebiet rechtlich gesichert. 

Der bisherige Standort erfüllt nach Aussagen des NABU Bensheim/Zwingenberg
die Merkmale eines wertvollen Biotops. Auf dem Gelände kommen u. a. die sehr
seltene Kreuzkröte und Knoblauchkröte vor, ebenso zahlreiche Vogelarten, die
unter besonderem Schutz stehen. Wir verweisen hier auf die Aufzeichnungen im
Bewirtschaftungsplan für das Vogelschutzgebiet „Hessische
Altneckarschlingen“ – Planungsraum Rodau-Langwaden. 

Nach unseren Informationen soll auf diesem Gelände eine große
Photovoltaikanlage entstehen. Dadurch würde dieses Gelände ökologisch
entwertet. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Informationen liegen dem Magistrat in Bezug auf den Bau
einer Photovoltaikanlage vor ? Um welche Größenordnung handelt es sich?

2. Werden die Kommunalen Gremien mit dem Projekt befasst?
Gegebenenfalls wann?

3. Wurde bzw. wann wurde das Regierungspräsidium Darmstadt Bereich
Regionalplanung, Obere Naturschutzbehörde und Bodenschutz mit dem Vorhaben
befasst?
4. Liegen Antworten vor und wie lauten diese ?
5. Will die Stadt ein Bauleitplanverfahren durchführen, bzw. unter
welchen Voraussetzungen?

6. Ist der Magistrat über die ökologische Bedeutung dieses Geländes
informiert? Was kann der Magistrat/die Verwaltung zusätzlich zu der
Vorbemerkung über die Bedeutung des Gebietes mitteilen? 

7. Welche Pläne hat der Magistrat zur ökologischen Sicherung des
Gebietes ?

8. Welche Bedeutung misst die Stadt dem Schutzgut „Erhalt der
Artenvielfalt und Biodiversität“ prinzipiell zukünftig zu? (Verantwortung
der Kommunalen Selbstverwaltung).
9. Welche weiteren Maßnahmen kann die Stadt Bensheim ergreifen um die
im Bewirtschaftungsplan vorgeschlagenen Ziele zu erreichen ? Wir verweisen
in diesem Zusammenhang darauf, dass die Jahresabschlüsse der Stadt Bensheim
für die Auskiesung der Erlache durch die Fa. Rohr folgende Mehrerlöse
erbrachte: Jahr 2020 = 100.000 Euro, 2021 = 119.300 Euro und 2022 = 82.000
Euro. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung der Stadtbibliothek wegen baulicher Mängel“

BfB-Fraktion                                                                               Bensheim, 19. August 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung der Stadtbibliothek wegen baulicher Mängel“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, Fraktionsvorsitzender                                                 

Vorbemerkung:

Bauliche Mängel und Wasserschäden gibt es bereits seit einem längeren Zeitraum im Neumarktgebäude. Für die Öffentlichkeit ist bis heute nicht klar um welche baulichen Mängel es sich handelt und ebenfalls ist nicht klar in welcher Höhe Mietminderungen geltend gemacht wurden. Es fehlt die Transparenz.

Unsere Fragen bauen zum Teil auf Antworten des Magistrats auf CDU-Fragen auf.  

Wir bitten darum, dass die Antworten auf unsere Fragen nicht als vertraulich gekennzeichnet werden bzw. wenn doch, dass dann nur die entsprechenden Antworten, die vertraulich sind, als solche gekennzeichnet werden. 

Wir fragen den Magistrat:

1.     Welche Mängel wurden seit Juli 2021 gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht ?

2.     In welcher Höhe beläuft sich die geltend gemachte Mietminderung gegenüber dem Eigentümer seit Juli 2021 ?

3.     Welche Mängel wurden ab Februar 2023 gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht und führten zu einer weiteren Mietminderung. Bitte die Höhe der Mietminderung ab Februar 2023 angeben. 

4.     In welcher Höhe wurde die weitere Mietminderung ab Juli/August 2023 geltend gemacht ? 

5.     Welche Gründe liegen nach Ansicht des Magistrats vor, dass der Eigentümer geltend gemachte Mängel nicht ordnungsgemäß behoben hat ? 

6.     Was ergab die vom Team Gebäude und Freiflächen veranlasste Messung der Luftqualität ? Liegt eine Gefährdung für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen vor ?

7.     Was ergab die Prüfung der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße darüber ob weitere Baumängel bestehen, die einer Nutzung von Teilen des Gebäudekomplexes entgegen stehen ?

8.     Was wurde konkret von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises geprüft ? Mit welchem Ergebnis ?

9.      Falls noch keine Ergebnisse vorliegen sollten ? Wann wird die Vorlage der Prüfungsergebnisse erwartet ?

10. Welche Ausweichräume kommen für die Unterbringung der Stadtbibliothek kurzfristig in Betracht ?

11. Welche weitere Lösung sieht der Magistrat ? 

12. Sieht der Magistrat als mittelfristige Lösung den Neubau der Stadtbibliothek beispielweise mit Wohnungen auf dem Hoffartgelände durch einen Investor für möglich ? 

13. Von den drei Investoren, die Interesse an dem Erwerb des Hoffart-Geländes hatten, hat da ein Investor den Bau der Stadtbibliothek auf dem Hoffart-Gelände angeboten ?