Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zur Verwaltungsvorlage „Neue Stadtbuslinie 672 Berliner Ring“

BfB-Fraktion 29.03.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zur Verwaltungsvorlage „Neue Stadtbuslinie 672 Berliner Ring“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt zum Ende des Jahres 2025 eine Überprüfung darüber vorzunehmen wie gut die neue Stadtbuslinie angenommen wird. Diese Überprüfung ist der Stadtverordnetenversammlung mit einer Empfehlung zur Entscheidung vorzulegen.“

Kurzbegründung:

Die BfB-Fraktion hatte auf eine entsprechende Frage folgende Antwort erhalten: „Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Linie durch NutzerInnen nicht im erwarteten Ausmaß angenommen wird, können die im Rahmen der Linie 672 zubestellten Mehrkilometer auch ohne finanzielle Mehraufwendungen auf andere Gebiete der Stadt aufgeteilt werden.“

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, dass wir Ende 2025 eine Überprüfung vornehmen wie die neue Buslinie angenommen wird. Dann können wir noch handeln und falls erforderlich gegensteuern. Wir bitten deshalb um Unterstützung unseres Änderungs-Antrages dazu.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Landesprogramm Zukunft Innenstadt, Teilprojekt 2: Dynamisches Leerstands- und Freiflächenmanagement“

BfB-Fraktion 29.03.2022

Herrn

Ausschussvorsitzender des HFA

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Landesprogramm Zukunft Innenstadt, Teilprojekt 2: Dynamisches Leerstands- und Freiflächenmanagement“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. März 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

„Die Entscheidung unter TOP 2 „Begrünung der Innenstadt“ wird zurückgestellt und in die nächste Sitzung verschoben.“

Kurzbegründung:

Als BfB-Fraktion können wir uns gut vorstellen, dass die Freifläche am oberen Marktplatz kulturell genutzt wird bis zur Entscheidung wie es am Marktplatz weiter geht. Dieser Platz hat sowohl für die eine als auch für die andere Richtung viel Potential.

Das Thema Stadtbegrünung ist für uns sehr wichtig. Sicher kann und soll in diesem Bereich auch mehr für die Stadtbegrünung getan werden. Priorität sehen wir für diesen Bereich aktuell in der kulturellen Nutzung bis zur Entscheidung wie es am Marktplatz weiter geht.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Fragen zum Verkehrsgutachten Kindertagesstätte Berline Ring“

BfB-Fraktion
Bensheim, 21. März 2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Fragen zum
Verkehrsgutachten Kindertagesstätte Berline Ring auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2022 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die vorgesehenen Maßnahmen – Tempo 30, Fußgängerüberweg mit Mittelinsel,
Verschwenkung des Berliner Rings etc. – werden von uns unterstützt. Diese
Maßnahmen werden aber aus Sicht der BfB-Fraktion nicht ausreichen um eine
starke Verkehrsbehinderung mit Gefahrensituationen auf dem Berliner Ring im
Bereich der Kindertagesstätte nach deren Eröffnung auszuschließen. Der
Knackpunkt in dem Gutachten sind die 7,5 Minuten für Parken, Kind in der
KITA übergeben und wieder wegfahren. Diese Zeiten sind nicht einhaltbar:
„Kinder sind keine Stückgutware“.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viele Parkplätze müssen laut Stellplatzverordnung für eine
    Kindertagesstätte dieser Größe – 7-zügig – angelegt werden für

a) die Beschäftigten und

b) für den Bring- und Holverkehr ?

  1. Wie viele Parkplätze stehen für die KITA Berliner Ring tatsächlich
    zur Verfügung ?
  2. Wie viel Minuten sind in der KITA Gartenstraße für den Bring- und
    Holverkehr vorgesehen, sind das 15 Minuten ?
  3. Im Verkehrsgutachten Seite 14/70 steht im ersten Absatz 15 Parkstände
    auf dem Grundstück der KITA. Auf Seite 1/57 der Vorlage stehen 12 Parkplätze – wie ist der Unterschied zu verstehen ? Waren zunächst 15 Parkplätze statt
    der 12 vorgesehen und warum wurden diese vorgesehenen 15 auf 12 verringert ?
  4. Wie würde sich die Verkehrssituation auf dem Berliner Ring und bei
    der Einfahrt vom Berthold-Brecht-Ring auf den Berliner Ring darstellen bei
    10 Minuten Belegungsdauer der Stellplätze ?
  5. Wie würde sich die Verkehrssituation auf dem Berliner Ring und bei
    der Einfahrt vom Berthold-Brecht-Ring auf den Berliner Ring darstellen bei
    15 Minuten Belegungsdauer der Stellplätze ?
  6. Wie würde sich die Verkehrssituation darstellen bei einer
    Ampelregelung Ecke Berthold-Brecht-Ring auf den Berliner Ring ?
  7. Welche Mehrkosten ergeben sich bei der Installation dieser Ampel ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „letter of intent“

BfB-Fraktion Bensheim, 08.03.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „letter of intent“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 wurde dem „letter of intend“ (der Absichtserklärung), mit der Firma Sanner, betreffend der Altfläche in Auerbach, vertreten durch den damaligen Geschäftsführer Dr. J. Willelm van Vliet, zugestimmt.

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde die Firma Sanner durch Global Healthcare Opportunities bzw. GHO Capital Partners LLP im letzten Quartal 2021 durch eine Mehrheitsbeteiligung übernommen. Durch diese neue Situation stellen sich weitere Fragen.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wann wurde der „letter of intend“ von beiden Vertragspartnern verbindlich unterzeichnet ?
  2. Ist der „letter of intend“ nun auch für die neuen Eigentümer bindend ?
  3. Wurde dieser vom neuen Investor mitunterzeichnet bzw. anerkannt ? Gegebenenfalls in welcher Form ?
  4. In den Antworten zur BfB-Anfrage vom 1.11.2021 bezüglich „Verkauf der Mehrheit der Forma Sanner“ wurde mehrfach sinngemäß geantwortet: „Dem Magistrat ist diesbezüglich nicht bekannt, dem Magistrat sind keine Auswirkungen bekannt“. Gibt es zu den damals an den Magistrat gestellten Fragen nun neue bekannte Sachverhalte ? Wurde bzw. wird hier seitens des Magistrats nachgefragt ?
  5. Die MEGB hat mit der Firma Sanner einen Kaufvertrag abgeschlossen. Als Antwort zur Frage 7 bezüglich der oben erwähnten Anfrage der BfB-Fraktion vom 1.11.2021 wurde mitgeteilt: „Zurzeit wird der Vertrag von der Firma Sanner geprüft.“ Wie ist die Prüfung ausgefallen ? Mit welchem Ergebnis ? Wurde der Vertrag von beiden Seiten mittlerweile unterschrieben ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „ErgänzendenFragen zur KITA Fehlheim-Schwanheim“

BfB-Fraktion
Bensheim 07.02.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Ergänzende
Fragen zur KITA Fehlheim-Schwanheim“ am 17.2.2022 (ehemals vorgesehene STVV)
zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Ergänzend zu den Fragen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP bitten wir um
Beantwortung folgender Fragen:

  1. Mit Stand Oktober 2020 gab es noch kein Bodengutachten für die
    Groß-KITA zwischen Fehlheim und Schwanheim. Wurde mittlerweile ein
    Bodengutachten erstellt? Wenn ja, mit welchen Aussagen in Bezug auf einen
    erhöhten Aufwand für Gründungsarbeiten?
  2. Die Verwaltung hat umfangreiche Erfahrungen mit Bauen im alten
    Neckarbett. Wir bitten deshalb um eine annähernde Einschätzung der
    Mehrkosten durch den Bau im alten Neckarbett zwischen Fehlheim und
    Schwanheim. Wir bitten auch um die Betrachtung in Bezug auf den Neubau am
    bestehenden Standort der KITA in Schwanheim.
  3. In Ergänzung zur Frage Nr. 5 der Koalition fragen wir: Trifft es zu,
    dass kirchliche Kindertagesstätten eine höhere Förderung erhalten als
    kommunale ? Wenn ja, wie wirkt sich das finanziell aus ?
  4. Die beiden Ortbeiräte von Fehlheim und Schwanheim, die
    Kirchengemeinden, die KITA-Leitungen und die Elternvertretungen haben sich
    für zwei kleinere KITAs, eine in Fehlheim und eine in Schwanheim,
    ausgesprochen. Alle werden das Kindeswohl an erster Stelle im Auge haben.
    Will der Magistrat ernsthaft eine 7zügige Groß-KITA gegen beide Stadtteile
    durchsetzen ? Diese Frage ist an den Magistrat und – zum darüber nachdenken an alle Stadtverordneten gerichtet.

Nahversorger in der Innenstadt Bensheims

Yvonne Dankwerth Martin Zencke
Heinrich-von-Kleist-Straße 3 64625 Bensheim Kleine Hasengasse 10

Bensheim, den 21.01.2022

An Herrn

Ortsvorsteher

Marco Weißmüller

Gemeinsamer Antrag der Ortsbeiräte Yvonne Dankwerth und Martin Zencke,
gerichtet an den Ortsbeirat Bensheim-Mitte, zur Beratung am 31.01.2022:

Sehr geehrter Herr Weißmüller,

bitte nehmen Sie den unten aufgeführten Antrag zum Thema Nahversorger in der Innenstadt Bensheims auf die Tagesordnung des Ortsbeirates Bensheim Mitte am 31. Januar 2022 bzw. auf die nächste Sitzung des Ortsbeirates.

Mit freundlichen Grüßen

(Yvonne Dankwerth) ( Martin Zencke)

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Abplanung von 3 ha Wohnbaufläche in Fehlheim und in Zell als Ausgleich für die Fläche für die Firma Sanner“

BfB-Fraktion Bensheim, 11. Januar 2022

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Abplanung von 3 ha Wohnbaufläche in Fehlheim und in Zell als Ausgleich für die Fläche für die Firma Sanner“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Per E-Mail antwortete Bürgermeister Richter am 31. August 2020 auf Fragen der BfB-Fraktion zur „Erweiterung Stubenwald II und Kompensation“ u. a.:
„Wie viel Flächenreduzierung von dem im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Siedlungsflächen erfolgen soll, wird mit den jeweiligen Ortsbeiräten (gemeint sind Fehlheim und Zell) abgestimmt. Diese Gespräche sollen im Oktober stattfinden. In Summe soll eine Flächenreduzierung von ca. 3 ha erfolgen, die der geplanten Inanspruchnahme der Gewerbeflächenerweiterung im Stubenwald für die Firma Sanner entspricht“.
Und weiter:
„Im Rahmen der Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfs, wird auch die Vorlage der entsprechenden Flächenreduzierung der Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan erfolgen.“
Das Schreiben von Bürgermeister Richter an die Mitglieder des Magistrats und der Fraktionsvorsitzenden vom 31.8.2021 ist der Anfrage nochmals beigefügt.

Ebenfalls beigefügt ist die E-Mail von 1. Stadträtin Rauber-Jung vom 21.9.2021mit der Ankündigung der Verwaltungsvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Abplanung von Flächen für Fehlheim und Zell für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2021.

Der Ortbeirat Fehlheim hat dieser Änderung zugestimmt, der Ortsbeirat Zell hat diese Änderung bisher abgelehnt. Daraufhin hatte der Magistrat die Verwaltungsvorlage für die Sitzung der STVV am 7.10.2021 zurückgezogen.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wurden mittlerweile Gespräche mit dem Ortsbeirat Zell wegen der Verwaltungsvorlage Änderung des Flächennutzungsplanes mit Abplanung eines Gebietes im Zusammenhang mit der Erweiterung von Stubenwald II geführt und wenn ja mit welchem Ergebnis ?
  2. Wenn der Ortsbeirat Zell bei seiner ablehnenden Stellungnahme bleibt: a) Wie beabsichtigt der Magistrat hier weiter vorzugehen ? b) Welche Lösungsmöglichkeiten sieht der Magistrat an anderer Stelle auf die insgesamt ca. 3 ha Abplanung von Siedlungsflächen im Zusammenhang mit der Umsiedlung der Firma Sanner zu kommen ?
  3. Wann erfolgt die Vorlage der Verwaltungsvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Zusammenhang ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtvertrag der Stadt Bensheim mit der Blackrock Real Estate GmbH für die Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion Bensheim 11.01.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtvertrag der Stadt Bensheim mit der Blackrock Real Estate GmbH für die Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.2.2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 zu setzen.

Ø Wir bitten darum, dass die Beantwortung der Anfrage nach Möglichkeit bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.2.2022 erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Wir fragen den Magistrat:

  1. Unter welchen Voraussetzungen können die Rückstellungen der MEGB für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz auf die Stadt Bensheim übertragen werden ? Gegebenenfalls: wann soll die Übertragung stattfinden ?
  2. Wenn eine Übertragung der Rückstellungen der MEGB für die Sanierung der TG Beauner Platz an die Stadt Bensheim nicht ohne Besteuerung etc. möglich sein sollte: Aus welchen Gründen hat der Magistrat der Übertragung des TG-Anteils von der MEGB auf die Stadt Bensheim zugestimmt ?
  3. Ist gegebenenfalls an eine Korrektur dieser Entscheidung gedacht ?
  4. Oder sollen im noch vorzulegenden Erbpachtvertrag zu den Sanierungskosten Regelungen dazu getroffen werden ? Wenn ja, an welche Regelungen wird hierbei von Seiten der Verwaltung gedacht ?
  5. Welche Überlegungen des Pächters zum abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag gem. Schreiben vom 29.10.2021 sind der Stadt bekannt und wie lauten diese ?
  6. Wann wird der Erbbaurechtsvertrag voraussichtlich den kommunalen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sachstand B-Plan ehemaliges CBM-Gelände“

BfB-Fraktion Bensheim 11. Februar 2022

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sachstand B-Plan ehemaliges CBM-Gelände“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

In einer Pressemitteilung des Magistrats vom 16. Juli 2021 heißt es u.a., dass weitere Gutachten zu verschiedenen Themen erforderlich sind. Weiterhin heißt es dort, „Besprochen wurde auch, dass es sinnvoll ist, das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes auf eine andere gesetzliche Grundlage zu stellen. In diesem Zusammenhang wird es dann erforderlich, zusätzlich zu den bisher offen gelegten Unterlagen einen Umweltbericht zu erstellen.“

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche konkreten zusätzlichen Gutachten werden erstellt ?
  2. Wird der Magistrat vorschlagen, dass vereinfachte Verfahren zu ändern ?
  3. Wird der Magistrat eine Bürgerinformations-Veranstaltung mit dem neuen B-Plan-Entwurf durchführen bevor die städtischen Gremien beraten und entscheiden ?
  4. Wann ist mit der Vorlage des geänderten Bebauungsplanes zu rechnen ?

Antrag der BfB-Fraktion „Beratung Auswirkungen Pachtvertrag Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion Bensheim 11.1.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion „Beratung Auswirkungen Pachtvertrag Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Februar 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 zu nehmen. Bitte prüfen Sie ob der TOP öffentlich beraten werden kann. Ansonsten bitten wir den TOP unter Nichtöffentlich zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktionsvorsitzender

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt zu begründen, warum die TG Beauner Platz an die Stadt Bensheim überging und nicht bei der MEGB verblieb. Die dringend anstehende Sanierung der TG wird ein Millionenprojekt, dass die Stadt Bensheim nur sehr schwer tragen kann, auch bei hälftigen Kosten.

Zudem gibt die Regelung zu den Parkgebühren einen großen Spielraum.“

Gegebenenfalls wird die Beratung des TOP in der STVV am 17.2.2022 überflüssig wenn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.2.2022 eine nachvollziehbare Begründung gegeben wird und die Beantwortung der eingereichten Anfrage zu diesem Thema Unklarheiten beseitigt.