STVV 20.5.2021 „Antrag FWG Zufahrtsbeschränkung LKW Berliner Ring“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,                    20. Mai 2021

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

der Berliner Ring ist breit ausgebaut und dient als Zufahrtsstraße für die dort

angesiedelten kleineren und größeren Gewerbegebiete. Im Bereich zwischen

Wormser Straße und der Straße An der Riedwiese gibt es keine

Wohnbebauung. Warum dieser Bereich vom LKW-Verkehr ausgenommen

werden und Umwege in Kauf nehmen soll, erschließt sich uns nicht.

Die FWG schreibt bei der Begründung: bei der Prüfung des Antrages bezüglich

der Umsetzbarkeit sollten aus Sicht der FWG auch Orts- und sachkundige

BürgerInnen aus den angrenzenden Wohngebieten etc. einbezogen werden.

Ich erinnere daran, Frau Bürgermeisterin Klein wohnt im angrenzenden

Wohngebiet. Auf der Stellungnahme des Teams Straßenverkehr vom

10.3.2021 ist auch das Kürzel von Bürgermeisterin Klein zu finden. In dieser

Stellungnahme heißt es u. a.: ich zitiere:

„Diese Einschränkung darf nicht willkürlich erfolgen und alle Auswirkungen

sind abzuwägen. Durch LKW-Verbote sollen die Wohngebiete vor dem

Schleichverkehr geschützt werden. Da es sich jedoch sowohl bei der Straße

An der Riedwiese als auch Beim Berliner Ring um Straßen der

Gebietsausweisung „Gewerbegebiet“ handelt und diese Straßen LKW Verkehr

aufnehmen können und hierfür ursprünglich gebaut wurden, ist ein LKW

Verbot rechtlich nicht möglich.“ Zitat Ende.

Der LKW-Verkehr von Norden und von Westen wird ohnehin über die Straße

An der Riedwiese fahren – alles andere wäre ein Umweg.

Die FWG schreibt, dass sich die LKW-Belastung durch die Anbindung des

Betriebsgeländes von SIRONA an den Berliner Ring noch deutlich erhöhen

wird. Ja, das wird vermutlich so sein. Der Berliner Ring als breit ausgebaute

Straße ohne jegliche Wohnbebauung in diesem Bereich kann diesen LKW-

Verkehr aufnehmen. Dadurch werden Straßen mit Wohnbebauung ganz

konkret entlastet.

Meine Damen und Herren,

zum Thema Tempo 30 für diesen Bereich hat der zuständige neue

Verkehrsdezernent Stadtrat Oyan die Stellungnahme vom 11.11.2019 uns

allen zukommen lassen. Demnach ist für diesen Bereich eine Tempo-30-

Regelung nicht möglich. Das wurde bereits geprüft.

Die FWG hat daraufhin ihren Änderungs-Antrag erneut geändert und diesen

Bereich fallen gelassen. Damit wird immer deutlicher: solange die Kommunen

dazu nicht selber entscheiden können muß jeder Bereich für sich betrachtet

werden ob der die Voraussetzungen für Tempo 30 erfüllt. Das sollten wir an

der einen oder anderen Stelle tun.

STVV 17.2.2021 „MEGB“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die städtische Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB) steht aus verschiedenen Gründen immer wieder in der öffentlichen Kritik.

Als BfB beantragen wir, dass eine Grundsatzentscheidung zu Beginn der nächsten Wahlperiode darüber getroffen wird ob die MEGB erhalten werden soll, eine Änderung der Aufgaben erfährt oder abgewickelt werden kann.

Es gibt sowohl Pro- als auch Contra-Argumente, die transparent zusammengeführt werden müssen um dann eine Entscheidung aufgrund der zusammengetragenen Fakten zu treffen. Ein wichtiges Argument für den Erhalt der MEGB ist z. B., dass die MEGB Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese Möglichkeit hat uns beispielweise bei bestimmten Bauprojekten der MEGB viel Geld eingespart.

Als BfB sprechen wir uns gegen die Ausweisung neuer großer Gewerbegebiete aus. Diesen Flächenverbrauch wollen wir für die Zukunft stoppen.

Wir setzen uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Grünflächen für unsere Umwelt und für die Naherholung ein. Für die Zukunft entfällt die Vermarktung großflächiger Gewerbegebiete. Ob die MEGB deshalb wirtschaftlich noch tragfähig aufgestellt sein kann, darüber ist in der neuen Wahlperiode anhand von Fakten zu entscheiden.

Neben dem Erhalt der MEGB bzw. deren Abwicklung gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Die Verlagerung des Aufgabenschwerpunktes der MEGB weg von der Erschließung und dem Verkauf großer Gewerbeflächen hin zu einem funktionierenden Stadtmarketing für Bensheim und für Auerbach. Die Beratung von Hausbesitzern und Geschäften zugunsten eines ausgewogenen Geschäftemix wären spannende und wichtige Aufgaben nach der Rückkehr zur Normalität und der Aufhebung der Beschränkungen.

Die Gegenüberstellung der Pro- und Contra-Argumente soll auf jeden Fall mit dem vorhandenen Sachverstand von Stadtverwaltung und MEGB passieren und nicht nach außen vergeben werden.

STVV 17.2.2021 „Stubenwald II“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes Stubenwald II finden unsere Zustimmung und zwar aus folgenden Gründen:

Die Vorlagen stehen im Zusammenhang mit dem Umzug und der Erweiterung eines alteingessenen Betriebes- der Firma Sanner in Auerbach- finden unsere Zustimmung. Da durch wird die Fa. Sanner in Bensheim gehalten. Die Arbeitsplätze und die Zukunft des Betriebes sehen wir als wichtig an.

Für uns als BfB ist es ganz wichtig, dass in diesem Zusammenhang 3 ha. Wohnfläche in Fehlheim-Süd-Ost und in Zell im Regionalplan abgeplant werden.

Zudem wird sich die belastende Verkehrssituation im Wohngebiet um die Firma Sanner in Auerbach sehr deutlich verbessern. Auf dem Firmengelände werden 25 % Sozialwohnungen gebaut – auch das ist für die Stadt ganz wichtig.

Das Wohngebiet in Auerbach wird dann nicht so dicht bebaut sein, wie jetzt mit dem Firmengelände, zudem wird es Dach- und Fassadenbegrünung geben, Photovoltaik-Anlagen.

Ein innovatives Energie- und Infrastruktur-Konzept ist hier gefragt. Außerdem setzen wir uns für die Erstellung eines Grünflächenkonzepts für das freiwerdende Areal ein. Schottergärten dürfen dort nicht entstehen. Die Kosten für Wohnfolgeeinrichtungen wie Kindertagesstätten und Änderungen im Verkehrsbereich müssen von der Firma Sanner mitgetragen werden. Und wir können uns in diesem Gebiet auch ein Projekt für die Förderung neuer Lebens- und Wohnformen vorstellen.

Wir stimmen beiden Verwaltungsvorlagen zu

STVV 17.12.2020 „Änderungsantrag BO 62, Bahnhofstraße Südwest“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

die Sparkasse in der Bahnhofstraße wurde vor kaum 20 Jahren saniert, umgebaut und mit einem zukunftsweisenden Gebäudeanbau versehen.  Über 14 Millionen- jetzt noch einmal vermutlich 30-35 Millionen für Abriss und Neubau. 

Rund um ein Bankgebäude! Weil es für die Sparkasse wirtschaftlich knapp ist, soll das Gelände noch mitvermarktet werden. Wer soll das verstehen? In einer Stadt wie Bensheim.

Das dazugehörige B-Planverfahren macht das Ganze nicht besser.

Wenn Stadtverordnete „nur“ über Verfahren und B-Plan-Bereichs-grenzen sprechen, das ist nicht nachvollziehbar. Es geht um den Grundsatz! Hier wird Vermögen verbrannt.

Es gab einen internes Sparkassenverfahren, wie ich hörte kein Wettbewerb, ein „Gemeinprojekt“, natürlich nur sparkassenintern.

Der B-Plan ist nicht sparkassenintern. Wir sollen das beschließen, ohne zu murren „Beschluss auf Vorrat“. Wo ist ein Brandschutz- oder das statische Gutachten? Oder die eingereichten Entwürfe der Büros.  Was hat zu der Abriss-Entscheidung geführt? Warum wird das Verfahren nicht transparent gemacht?

Jetzt liegt der Ball bei der neuen Bürgermeisterin, bei Ihnen Frau Klein. Sie haben das jetzt zu entscheiden. Eine schwere Hypothek. Wir wollen einen Aufschub, bis Sie sich eingearbeitet haben und eine eigene Position beziehen, wie in unserem Antrag. Wir warten bis im Juli – besser früher – bis Frau Klein in das Sparkassenvorstands-gremium aufgenommen wird.

Ich beantrage namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungs-punkt.   

STVV 17.12.2020 „Bebauung Meerbachsportplatz“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

im Antrag von GLB-/FDP/und FWG auf Neuausschreibung erkenne ich das Ansinnen, ein großes Projekt nicht allein den Investoren zu überlassen und mehr Einfluss für die Gesellschaft zu übernehmen.  Erbbaurecht ist grundsätzlich eine gute Idee, aber in Bensheim nicht umsetzbar, soweit ich mich erinnern kann wurde das geprüft.  

Dass das Umsetzungsverfahren insgesamt viel zu lange dauert, ja, – das ist kritisch zu sehen- in Bensheim wird Wohnraum dringend benötigt.

Allerdings sind die Entscheidungs- Planungs- und Bauprozesse in ganz Deutschland meist langwierig und mühselig, nicht nur in Bensheim.  Grundsätzlich das ganze umfassende Verfahren infrage zu stellen und wieder von vorne bei anzufangen ist fatal. Klingt irgendwie nach einer weiteren Reißleinenaktion. Das ist teuer und nicht zielführend, der 1. Teil der Verkaufssumme müßte wohl zurück-gezahlt werden. In einer früheren Phase, okay, aber jetzt? Wer von Ihnen Antragsteller/innen übernimmt die Verantwortung für die Mehrkosten –Niemand!

Der als Vertragsgrundlage dienende Vorentwurf war in Ordnung und grundsätzlich akzeptabel. Im Planungsprozess ergaben sich immer wieder neue Aspekte, die eine Modifikation erforderlich machten.

Kein 100 m langer Baukörper, aber eine Maßnahme (die Glasscheibe), den Schall aus dem Gebiet zu halten, die Anordnung der Baukörper ist besser als vorher. Die Gestaltung der Wohnungen ist gut, die Grundrisse und der Wohnungsmix sind jetzt trotz weiter Verdichtung in Ordnung. Unser Antrag mit CDU/SPD und AfD, betreffend die Vertragsverlängerung, den Verzicht auf das Rücktrittsrecht und der nicht zu erfolgenden Haftungsübernahme für Bensheim bezüglich nicht vorhersehbarer Gremienbeschlüsse, ist richtig. Sie sind zu spät dran, warum wurden die Einwände nicht zu einem früheren Zeitpunkt deutlich eingebracht?

Wir bitten um Zustimmung des bereits erwähnten Antrages.

Den FDP-Antrag lehnen wir ab.

Dem neuen CDU-Antrag stimmen wir zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

STVV 17.12.2020 „Stadtbuslinie“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die BfB-Fraktion steht einer Stadtbuslinie Entlang des Berliner Rings grundsätzlich positiv

gegenüber. Ob aber die neue  Stadtbuslinie im Haushalt 2021 finanziert werden kann wollen wir im

Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltes 2021 entscheiden. Es geht immerhin um den

Betrag in Höhe von 330.000 Euro.

Bisher wird der Bereich durch ein Ruftaxi abgedeckt. Es ist zu erwarten, dass ein Bus mit

verlässlichen Zeiten sicher mehr Benutzerinnen und Nutzer in Anspruch nehmen. Die Frage ist nur:

können wir das derzeit finanziell stemmen, das ist die entscheidende Frage.

 In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden wir informiert, dass die

verwaltungsinternen Planungen derzeit ein Defizit von ca. 12 Mio Euro ausweisen. Die Corona-

Krise lässt grüßen. Es geht in der Verwaltung um Beträge von 5.000 Euro die hier und dort

eingespart werden, dieser Hinweis macht die Dimension und die vertrakte Situation deutlich.

Deshalb können wir guten Gewissens diese Vorgabe für den Haushalt 2021 jetzt nicht beschließen.

Wir beantragen deshalb, dass der Antrag der SPD-Fraktion in die Sitzungsrunde zur

Haushaltsverabschiedung für das Jahr 2021 verschoben wird. Dann sehen wir alle klarer.

In der Stellungnahme des Teams Straßenverkehr geht hervor, dass nach Ende der Baustelle der B 3

In Zwingenberg die Buslinie 669 in zwei Linien geteilt werden soll.  Die Variante 1 schließt

beispielweise das Weiherhausstadion an. Die Variante 2 schließt am Wochenende eine

Verlängerung bis Weiherhaus mit ein. Der VRN hat diese beiden Möglichkeiten vorgestellt. Gut

möglich das eine dieser beiden Varianten zum Schluss zum Tragen kommt.

Zum CDU-Änderungs-Antrag:

Das entscheidet der Kreis und der VRN, das entscheidet nicht die Stadt Bensheim. Insofern

empfehlen wir den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion auf jeden Fall zu beschließen.

Diese Lösung wollen wir noch nicht beerdigt wissen sondern mit dem Haushalt 2021 beraten. Dann

wissen wir auch mehr über die Absichten des Kreises und des VRN. Der Satz in der Begründung des

CDU-Änderungs-Antrages ist im übrigen ein Trugschluss: „..so dass die Bereitstellung zusätzlicher

Haushaltsmittel nicht erforderlich ist.“ Zitat Ende. Die Anlegung behindertengerechter

Bushaltestellen sind das Gegenteil von kostenlos.  

Im BAU und im HFA wurde unserem Änderungs-Antrag mit Mehrheit zugestimmt. Wir hoffen

darauf, dass auch die STVV entsprechend beschließt, jetzt vielleicht auch mit den Stimmen von SPD und GLB ?     

STVV 17.12.2020 „Antrag der GLB-Fraktion Realisierungsvarianten für Radwege“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

als erstes wollen wir Danke an den KMB sagen, dass er bereits im Oktober

2020 Kontakt mit einem Ingenieurbüro aufgenommen hat um ein Angebot

zur Überarbeitung und Aktualisierung der Planungsüberlegungen für einen

gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Zell und Gronau anzufordern.

Natürlich haben sowohl die GLB mit ihrem Antrag als auch der KMB auf die

Vorschläge aus der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung zurückgegriffen.

Die Überarbeitung und Aktualisierung werden für beide Projekte – Gronau –

Zell und Hochstädten Auerbach mit  jeweils 20.000 Euro veranschlagt somit

zusammen 40.000 Euro. Die Mittel dafür sind vom KMB für den

Haushaltsentwurf 2021 angemeldet. Die Beauftragung der

Planungsleistungen kann jedoch frühestens mit der Genehmigung des

Haushaltes 2021 erfolgen. Auch deshalb setzt sich die BfB-Fraktion dafür ein,

dass wir den Haushaltsentwurf auf keinen Fall erst nach der Kommunalwahl

am 14. März 2021 vorgelegt bekommen. Die Verabschiedung wäre dann erst vor der

Sommerpause und die Genehmigung erst mit Abstand nach der Sommerpause

2021. Davor können wir auch aus anderen Gründen nur warnen. U. a. auch

deshalb weil dann den Spekulationen Tür und Tor geöffnet werden.

Meine Damen und Herren,

mit unserem Änderungs-Antrag unterstützen wir das Vorgehen des KMB und

wir wollen gleichzeitig sicher stellen, dass die 40.000 Euro für die

Planungsleistungen im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt werden.

Die veralteten Planungen müssen aktualisiert und überarbeitet werden – die

alten Planungen führten nicht zum Erfolg. Als BfB-Fraktion hoffen wir, dass es

eine gute Lösung für einen Geh- und Radweg für die Verbindung dieser vier

Stadtteile geben wird. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Noch

etwas zum Abschluss. Auch wenn sich Möglichkeiten zur Realisierung auftun:

wir wissen, dass wir alle froh sein müssen wen am Ende der nächsten

Wahlperiode ein positives Ergebnis steht.

STVV 17.12.2020 „Tempobegrenzungen auf Tempo 30“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren sehr geehrte Gäste,

es ist nicht nachvollziehbar warum eine Stadt wie Bensheim mit über 40.000

Einwohner nicht selber über die Einführung von Tempobegrenzungen auf

Tempo 30 entscheiden kann.

Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, die in der Stellungnahme des

Magistrats zum SPD-Antrag aufgeführt sind.

Grundsätzlich stehen wir dem Antrag auf Tempo 30 positiv gegenüber. Das

nützt aber nichts wenn die Voraussetzungen dazu nicht erfüllt sind. Jede

einzelne Maßnahme muß begründet und abgewogen werden und dann wird

die Polizeidirektion und der Kreis Bergstraße angehört und entschieden.     

Als Fraktion der Bürger für Bensheim sind wir Anhänger der kommunalen

Selbstverwaltung. Deshalb sind wir eindeutig für mehr Handlungsspielräume

bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Deshalb haben wir in der STVV am 25. Juni 2020, zusammen mit der GLB

einen Antrag eingereicht, der den Beschluss des Präsidiums und

Hauptausschuss des Hessischen Städtetages unterstützt, Stichwort: Wir

wollen mehr Entscheidungskompetenz der Kommunen bei Tempo 30. Der

Antrag fand eine Mehrheit in der STVV.

Tempo 30  ist ein langwieriges Geschäft. Da müssen dicke Bretter gebohrt

werden damit die Verkehrswende vor Ort auch umgesetzt werden kann.

Beschlüsse zu fassen, genügt nicht.

Und mit Beschlüssen für die Zuschauer zu fassen da kommen wir auch nicht

weiter.

Weiter kommen wir dann, wenn wir als Stadt mit über 40.000 Einwohnern

das selber entscheiden dürfen. Und dann müssen wir natürlich auch die

Menschen in unserer Stadt mitnehmen – auch das ist ein wichtiges Anliegen

von uns.

Wir denken dabei an eine Bürgerversammlung wenn der Verkehrsentwick-

lungsplan vorliegt.

Meine Damen und Herren,

wir haben Sympathie für den SPD-Antrag, wissen aber, das der so derzeit

nicht umsetzbar ist. Deshalb werden wir uns bei dem TOP enthalten. 

Wir erinnern uns gut, wie schwierig es war auf der Heidelberger

Straße mit guten Gründen Tempo 30 einzuführen und wie groß die

Gegenwehr aus manchen Fraktionen dazu war. Jede Maßnahme muß gut

begründet werden, bevor diese umgesetzt wird.

STVV 17.12.2020 „Sanierung der K 58 in Gronau“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

wir beschließen heute über eine für niemanden „Vergnügungssteuer-

pflichtige“ Baumaßnahme der Sanierung der K 58 in Gronau.

Zur Erinnerung:

  • Die ursprüngliche Projektsumme belief sich auf 2,6 Mio Euro;
  • Infolge des Ausschreibungsergebnisses gab es eine Erhöhung auf 3,6 Mio Euro.
  • Die Projektsumme wurde erhöht auf 5,8 Mio Euro aufgrund der Änderung auf Borpfahlwand und Bau einer Umleitungsstrecke – damit ist die STVV den Forderungen des OB Gronau entgegen gekommen;
  • Dann erfolgte die Erhöhung der Baukosten bei der Bohrpfahlwand nach der Angebotseinholung auf 6,7 Mio Euro.

Meine Damen und Herren,

der Ortsbeirat Gronau hat der Verwaltungsvorlage zugestimmt.  Die BfB-

Fraktion stimmt ebenfalls für die Verwaltungsvorlage. Wir erleben hier

eine Situation, die wir im Baubereich öfters erleben müssen: wenige

Anbieter von Bauleistungen rufen saftige Preise zur Erledigung auf. Fakt

bleibt, dass die Sanierung abgeschlossen werden muß und wir maßen uns

auch nicht an, die besten Bauleiter zu sein…. 

STVV 17.12.2020 „Bebauung ehemaliges CBM-Gelände, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin meine Damen und Herren,

wir tragen die Änderungen im B-Plan Seegenberg, oder besser ehemaliges

CBM-Gelände mit. Aufgrund tiefergehender Untersuchungen mußte eine

Umplanung stattfinden.

Der bisher vorgesehenen Abbruch eines Bestandsgebäudes muß entfallen, da

dieses Gebäude den Hang an dieser Stelle abfängt, dazu hat ein Statiker

dringend geraten. Dadurch müssen auch die Straßenplanung umgeplant

werden.

Am Übergang zur Landschaft werden sowohl entlang der Planstraße 3 als

auch entlang der hinteren Grundstücksgrenze Flächen mit Pflanzbindungen

festgesetzt.

Mit der LBBW wird vertraglich vereinbart, 20 % der Wohnfläche für den

Mietpreisreduzierten Wohnungsbau zur sozialen Wohnraumförderung zur

Verfügung zu stellen. Auch das ist in unserem Sinne.

Die BfB-Fraktion stimmt zu.