BfB fragt nach Verfahrensstand Erweiterung EDEKA Merz in Auerbach

Auerbach. Mit dem Verfahrensstand zur Erweiterung des EDEKA-Marktes in Auerbach befasste sich die BfB-Fraktion. In der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juli 2020 wurde die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BA 15 (Dorfmühle“ – 2. Änderung (EDEKA Merz-Auerbach) in Form des Aufstellungsbeschlusses, des Beschlusses des Entwurfes und der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Die Verwaltungsvorlage wurde durch Anträge der SPD und der GLB mit der BfB geändert und einstimmig verabschiedet. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde ist es erstaunlich, dass das Verfahren zwei Jahre nach dem Beschluss bisher nicht weiter verfolgt wurde, meint Andreas Born, der die BfB im Magistrat vertritt. 

Die BfB-Fraktion hat die drei folgenden Fragen an den Magistrat zur Beantwortung gerichtet:

1. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren bisher nicht weiter verfolgt ? Welche konkreten Gründe liegen dazu vor ?

2. Wann werden voraussichtlich der Ortsbeirat Auerbach und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Verfahren befasst ?

Wenn das Verfahren bis Ende 2022 nicht weiter geführt wird bitten wir um Angabe welche Einwände aus der Nachbarschaft, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingereicht wurden.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“

BfB-Fraktion                                                                                                                        4. August 2022

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

In der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juli 2020 wurde die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BA 15 (Dorfmühle“ – 2. Änderung (EDEKA Merz-Auerbach) in Form des Aufstellungsbeschlusses, des Beschlusses des Entwurfes und der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Die Verwaltungsvorlage wurde durch Anträge der SPD und der GLB mit der BfB geändert und einstimmig verabschiedet. 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde ist es erstaunlich, dass das Verfahren zwei Jahre nach dem Beschluss bisher nicht weiter verfolgt wurde. Jedenfalls wurde die Stadtverordnetenversammlung damit nicht weiter befasst.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Aus welchen Gründen wurde das Verfahren bisher nicht weiter verfolgt ? Welche konkreten Gründe liegen dazu vor ?

2.        Wann werden voraussichtlich der Ortsbeirat Auerbach und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Verfahren befasst ?

3.        Wenn das Verfahren bis Ende 2022 nicht weiter geführt wird bitten wir um Angabe welche Einwände aus der Nachbarschaft, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingereicht wurden. 

Ø  Bitte informieren Sie den Ortsbeirat Auerbach über die Antwort.

BfB bereitet in der Sommerpause wichtige Themen vor

Bensheim. Die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für
Bensheim (BfB) macht Sommerpause. Unsere nächste Sitzung findet am Dienstag,
den 23. August 2022 statt. 

In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause befassten sich die
BfB-Stadtverordneten insbesondere mit dem Angebot der Wohlleben Waldakademie
für die Waldfläche Felsenberg an die Kommunen Bensheim und Lautertal.
BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau bearbeitet das Thema während der
Sommerpause und versucht einen Ortstermin mit den Initiatoren aus den
Naturschutzverbänden zu der Resolution zum Schutz des Waldes im
Naturschutzgebiet Felsberg zu vereinbaren. Diese Resolution wurde unserer
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert mit über 16.700 Unterschriften
übergeben, darauf macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau
aufmerksam.

Ein weiteres Thema war die Beantwortung einer BfB-Anfrage zur Schließung des
Dalberger Hofes durch den Magistrat. Der Dalberger Hof wurde durch den neuen
Pächter lediglich vom 3. März bis zum 15. Mai 2022 geöffnet. Dort wo andere
Gastronomen ihr Sommergeschäft mit der Außenbewirtschaftung machen hat der
Dalberger Hof geschlossen und soll erst ab Oktober 2022 wieder öffnen. Da
sind wir gespannt ob das tatsächlich zutrifft, meint BfB-Stadtverordneter
Norbert Koller. Miete wurde bisher keine gezahlt, geht aus der Antwort des
Magistrats hervor, die Verhandlungen würden noch andauern, heißt es. 

„Für uns ist diese Entwicklung nicht hinnehmbar. Niemand in unserer Stadt
hat unser Bürgerhaus für über 13 Millionen Euro saniert um dann
festzustellen, dass die Vereine die Clubräume nicht nutzen können weil die
Miete zu teuer ist. Hier erwarten wir dringend einen neuen Pachtvertrag
indem die Nutzungsbedingungen für Bensheimer Vereine nach unten angepasst
werden und wir fordern Bürgermeisterin Klein dringend auf einen Plan B zur
Bewirtschaftung des Bürgerhauses erarbeiten zu lassen und eine
Schadensanalyse zu beauftragen. Hier sehen wir einen dringenden
Handlungsbedarf: Bensheims Vereine benötigen die beiden Clubräume wie vor
der Sanierung, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

STVV 21.7.2022 „Unfallgefahr Platanenallee, Augartenstraße, Grieselstraße“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

zurecht ist dieser Ort in die Kritik geraten. Bin ich mal an diesem Ort, entsteht ein ungutes Gefühl. Alles zugeparkt, die Grieselstraße ist eng.

Alles sehr unübersichtlich. Dazu noch die Ein- und Ausfahrt Kaufhaus Ganz in der Grieselstraße.

Die Frage stellt sich für mich, ob mit geeigneten Maßnahmen das gut zu erreichende Parkhaus nicht so attraktiv gemacht werden kann, dass die PKW`s dort parken können und sich die Situation dadurch entspannt. 

Das Team Straßenverkehr hat die Situation geprüft (Schreiben vom 28.06.2022) und hat unfalltechnisch keine Bedenken.

 Die Straßenverkehrsbehörde schlägt darin vor, durch eine entsprechende Beschilderung die Verkehrssituation zu entschärfen zu können. 

Wir bitten um diese weitere Prüfung.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 21.7.2021 „Neubu Kita Fehlheim / Schwanheim“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Es ist geschafft!

Mit einem gemeinsamen Antrag von 6 Fraktionen wird der Beschluss der STVV vom Februar 2020 zum Bau einer Großkita im regionalen Grünzug zwischen Fehlheim und Schwanheim aufgehoben. Der Magistrat wird beauftragt, zwei Kitas in den jeweiligen Stadtteilen zu planen.

Warum nicht gleich so?

Die BfB hat sich von Anfang an für den Bau zweier kleinerer Kitas in den Stadtteilen ausgesprochen.

Uns ging es primär um den Erhalt des ökologisch wertvollen Grünzugs im alten Neckarbett. „Hier wird eine rote Linie überschritten!“ – so beschrieb damals Stefan Schäfer, Vorstand des Nabu Bensheim/Zwingenberg dieses Bauvorhaben.

Die BfB hatte in den letzten 2 Jahren zu 2 Ortsterminen in Fehlheim / Schwanheim eingeladen. Wir hatten mit den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen gesprochen, Vor- und Nachteile abgewogen und die Naturschutzverbände haben bzgl. der Bedeutung des alten Neckarbettes wichtige Aufklärungsarbeit geleistet.

Schon damals war die Resonanz in der Bevölkerung eindeutig für den Erhalt von 2 kleinen Kitas in den jeweiligen Ortsteilen.

Der heutige Abend zeigt, dass sich konstruktive Kritik lohnt:

Ohne den Einsatz der beiden Ortsvorstehern von Fehlheim und Schwanheim, der Elternvertreter der beiden Kindertagesstätten, der Kitaleitungen und den Vorständen der beiden Kirchengemeinden wäre dieser Erfolg nicht erreicht worden. 

Damals (3.7.21) war im BA von einem Vertreter der CDU zu lesen: ich zitiere:

“ 2 getrennte Kitas sind doch wirklich keine Alternative.“

Und weiter:

„Falls die neuen Ortsbeiräte das nicht so ganz verstanden haben, könne man ja mit ihnen reden und sie überzeugen.“

Diesmal ist es umgekehrt gelaufen – gut so!

Ich glaube, dass es einigen Politikern nicht so ganz bewusst ist, dass sie von den Bürger- und Bürgerinnen gewählt wurden, um deren Interessen umzusetzen – und nicht ihre eigenen!

Auf die Begründung des heutigen Antrages möchte ich nicht weiter eingehen.

Für uns ist Begründung genug, dass zum einen die Interessen der Bürger und Bürgerinnen von der Politik umgesetzt werden.

Zum anderen ist es ein ganz großer Erfolg für die Natur – für die Tiere und Pflanzen, die bekanntlich keine große Lobby hier im Stadtparlament haben.

Mein besonderer Dank gilt den Naturschutzverbänden in Bensheim, die sich für den Erhalt des alten Neckarbettes in unermüdlicher Weise eingesetzt haben und vor allem in den Ortsterminen die Bevölkerung über die Bedeutung dieses Grüngürtels für die Tier- und Pflanzenwelt aufgeklärt haben.

Vielen Dank auch an die Koalition für das Angebot der Mitantragstellung.

BfB befasst sich mit dem Angebot der Wohllebens Waldakademie

Bensheim. Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause trifft sich die BfB-Fraktion per Video-Konferenz am Dienstag, den 26. Juli 2022 um 18.00 Uhr. Wir besprechen u. a. die Antworten des Magistrats auf die Anfrage der BfB-Fraktion zu den Themen Schließung des Dalberger Hofes, Bau des MINT-Zentrums (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auf dem Gelände der Geschwister-Scholl-Schule, Umsetzung des Beschlusses für einen Nahversorger vom Ortsbeirat Mitte und die Antwort auf Fragen der BfB zur Zukunft der MEGB. Dieses Thema wird uns sicher noch mindestens das ganze Jahr befassen um eine gute abgewogene Entscheidung zu treffen, meint dazu BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Als weiteren Punkt besprechen wir das Angebot des Wildnisprojekt der Wohllebens Waldakademie. Einer der Eckpunkte ist ein Nutzungsverzicht in einem zusammenhängenden Waldgebiet von mindestens 100 ha für einen Zeitraum von 50 Jahren. In der Stellungnahme der Verwaltung wurde das Angebot abgelehnt. Ob dabei die relevanten Punkte berücksichtigt wurden, stellt BfB-Stadtverordnete Ulrike Vogt-Saggau in Frage.

Wir schlagen vor, das die Wohlleben Waldakademie, Naturschutzverbände zusammen mit dem zuständigen Förster und dem Team Grundstücksverkehr in den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss eingeladen werden um alle Seiten zu hören. Was im Lautertal möglich ist sollte auch bei uns möglich sein: wir wollen alle Seiten hören um uns ein ausgewogenes Bild machen zu können, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

STVV 21.7.2022 „Landesprogramm Zukunft Innenstadt“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

der Änderungs-Antrag der Koalition zum Landesprogramm Zukunft 

Innenstadt wurde erst im HFA vorgelegt. Da hatte ich keine 

Gelegenheit diese Änderung mit der BfB-Fraktion zu besprechen 

und das war der Grund warum ich mich im HFA enthielt.

Wir unterstützen als BfB-Fraktion die jetzt vorliegende 

Beschlussvorlage, die sich auf das Thema Hoffart-Gelände und 

urban gardening konzentriert. Wir sind uns als BfB sicher, dass sich 

in Bensheim ein Kreis finden würde, der sich um urban gardening 

kümmern würde und dieses Engagement sollte genutzt werden.

Für den Fall das ein schnellerer Verkauf des Hoffart-Geländes 

ansteht klärte ich im HFA ab, dass es keine längerfristige Festlegung 

von Landesseite für das Projekt speziell auf dem Hoffart-Gelände geben würde. 

Und da es sich um eine mobile Aktion handelt können wir diesem 

Projekt, das mit 100.000 Euro gefördert wird auch zustimmen. 90 % 

werden gefördert. Es bleiben aber 10.000 Euro bei uns als Stadt 

hängen. Wir hatten ohnehin eher den Beauner Platz für dieses 

Projekt im Blick. Wenn das Hoffart-Gelände verkauft wird, dann 

sollte urban gardening mobil auf einen Teil des Beauner Platzes 

umziehen. 

Das ist auch der Grund warum wir der geänderten Beschlussvorlage 

zustimmen. Dadurch wird der Haushalt der Stadt um 20.000 Euro 

entlastet und das sehen wir in diesem Punkt wie die Koalition und 

deshalb werden wir der geänderten Beschlussvorlage auch 

zustimmen.

Meine Damen und Herren,

der Änderungs-Antrag der FWG hätten wir lieber als richtigen 

Antrag gesehen. Als Änderung kurz vorher eingereicht geht der 

Kern, der hinter diesem Änderungs-Antrag steckt, leider unter.

Ich erinnere daran, dass wir als BfB-Fraktion zur Haushaltsberatung 

den Verkaufserlös für das Hoffart-Gelände eingestellt sehen 

wollten. Das war und ist ein wichtiger Beitrag zur 

Haushaltskonsolidierung.

Jetzt hörten wir im HFA das es offenbar mehrere Bewerber und 

Interessenten für das Hoffart-Gelände gibt. 

Wenn es so ist, wie ich befürchte, dann kann „man“ nur noch die 

Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Wir haben das Hoffart-

Gelände, das wir verkaufen wollen. Und es wurde von manchen 

Seiten gespottet: „da findet sich niemand für das abgehangene 

Stück“. Wenn es jetzt so ist, dass Kaufinteressenten hingehalten 

werden, dann kann diese Stadtverordnetenversammlung nur noch 

Druck ausüben, dass dieses Grundstück endlich aus dem Ruf, an 

dem manche arbeiten oder besser „nicht arbeiten“, herauskommt. 

Natürlich muß die STVV hier sofort umfassend und transparent 

eingebunden werden und Investoren dürfen nicht auf den St. 

Nimmerleinstag vertröstet werden. Bensheim darf seinen Ruf beim 

Hoffart-Gelände nicht noch vertiefen. Das Hoffart-Gelände darf 

nicht weiter verbrannt werden und zwar von denen, die dafür 

sorgen müssten, dass das Hoffart Gelände mit einem guten Konzept 

verkauft wird. 

Wir bitten um Einzelabstimmung zum FWG-Änderungs-Antrag. 

Punkt 1 lehnen wir ab. Punkt 2 stimmen wir zu, hätten wir anders 

formuliert, stimmen aber zu.

STVV 21.7.2022 „MEGB mbH“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

es war ein Antrag der BfB-Fraktion in der STVV am 18.2.2021 der eine 

Mehrheit erhielt: der MA wurde beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage 

über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine 

Abwicklung der MEGB den Gremien vorzuschlagen. Der Grund für unseren 

Antrag war, dass das Hauptgeschäft der MEGB, die Vermarktung von immer 

weiteren Gewerbeflächen zu Ende geht. Das war mal Konsens. 

Der Magistrat beauftragte die Beratungsfirma Schülermann und Partner. In 

dem nun vorliegenden Papier gibt es zum einen erhellendes und zum anderen 

sind weitere Hausaufgaben absehbar. Und aus der Abstimmung im HFA war 

ja ersichtlich, dass eine Mehrheit mit der Verwaltungsvorlage Probleme hat. 

Deshalb unser gemeinsamer Antrag von BfB und FWG unter Punkt 3. 

Nur die Vertagung auf den Oktober hatte eine Mehrheit gefunden. 

Als BfB sehen wir die Abwicklung der MEGB gleichwertig zu den beiden 

anderen Optionen und deshalb muß auch diese Option aus unserer Sicht im 

Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger sauber geklärt werden.

In der Begründung – aber nicht im Beschluss ! – steht u. a. auf der Seite 5: 

„….Die MEGB verfügt über einen hohen Immobilienbestand, der bei einer 

Rückführung der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine verbindliche Auskunft 

sollte eingeholt werden. Sollten wir bei einer Abwicklung der MEGB keine 

Grunderwerbsteuer bezahlen müssen dann ist das ein wichtiger Punkt. Dann 

fallen ca. 300.000 Euro weg, Deshalb der Antrag von BfB und FWG zu Punkt 4. 

Und im Papier wird von der Effizienz der MEGB gesprochen. Richtig ist, dass 

die Vorsteuerabzugsberechtigung, die die MEGB auf viele Projekte hatte, ein 

Plus-Punkt war. Zum 1. Januar 2023 fällt dieser Plus-Punkt als entscheidungs-

relevantes Kriterium weg, siehe Seite 17. 

Interessant ist doch auch zu klären, was bei einer Abwicklung der MEGB mit 

dem Eigenkapital laut Vorlage in Höhe von 10.384.000 Euro passiert. Kann das 

Eigenkapital unter Abzug der Steuern auf die Stadt Bensheim übertragen 

werden ? Und was ist mit den Rückstellungen, ebenfalls in Millionenhöhe ? 

Kann das eine Teillösung für unsere Haushaltssanierung sein ? Das muß noch 

geprüft werden.

Manche meinen ja, dass die MEGB eine „Eierlegende Wollmilchsau“ wäre. 

Ich erinnere daran: die Stadt Bensheim mußte mal rund 15 Mio Euro als 

Einlage in die MEGB nachschießen. Mit einer Berufsakademie erlitt die MEGB 

Schiffbruch auf der ganzen Linie. Die MEGB mußte vor der Insolvenz gerettet 

werden um weiteren Schaden und Vertrauensschaden abzuwenden. 

Wäre die MEGB ein gut funktionierendes Unternehmen, dann hätte die MEGB 

die Kapitaleinlage der Stadt Bensheim mit ca. 15 Mio Euro abzüglich Steuern 

zurückgezahlt. 

Und zum Thema „Effizienz und Schnelligkeit der MEGB“ noch folgende 

Anmerkung: Ist es im Interesse der Stadt Bensheim, ihrer Vereine und ihrer 

Bürgerinnen und Bürger, wenn wir unser Bürgerhaus für über 13 Mio 

umfassend sanieren und dann noch nicht einmal unsere Vereine zu 

bezahlbaren Konditionen in die Clubräume können ? Oder das wir als STVV 

nicht im Bürgerhaus tagen weil es zu teuer ist. Eine geradezu absurde 

Situation, dass bei dem Vertragsabschluss auf solche Punkte nicht geachtet 

wurde. Genauigkeit statt Schnelligkeit wäre der bessere Grundsatz gewesen.

Und ist es „effizient“ wenn der Dalberger Hof wenige Tage öffnet, gleich 

wieder schließt um dann im Oktober angeblich wieder zu öffnen. Also 

ausgerechnet das Sommergeschäft nicht mitnimmt und im Oktober weiß 

niemand wie das mit Einschränkungen sein wird. Ist das zuzulassen 

„effizient“? 

Für uns als BfB-Fraktion ist es wichtig, dass Sie, Frau Bürgermeisterin Klein 

eine Risikoanalyse erstellen lassen und einen Plan B. Für uns ist klar, dass 

die Konditionen für die Vereine unserer Stadt und für die städtischen Organe 

nachverhandelt werden müssen. Niemand hat in diesem Haus die Hand ge-

hoben für ein KuKo, von Bensheim bezahlt, wo die Vereine nicht rein können. 

Meine Damen und Herren,

uns schmeckt auch die Tatsache überhaupt nicht, dass der Beirat – also die 

Vertretung der STVV sprich der HFA – quasi nur ein Informationsgremium ist 

der aber von dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung 

überstimmt wird. Das oberste Organ in unserer Stadt ist diese STVV und das 

müssen wir uns zurückholen. 

Meine Damen und Herren,

wir unterstützen keinesfalls die Prüfung ob die MEGB in Zukunft für den 

sozialen Wohnungsbau unserer Stadt zuständig wird. Die Prüfung wird Geld 

kosten. Die Umsetzung würde erhebliches Geld kosten. Zudem würden 

Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen. Die Wohnbau Bergstraße, die 

GGEW –nach Satzungsänderung -, und eine ganze Reihe von Investoren hat 

Erfahrung beim Bau von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigen Wohnungen. 

Und wir haben gerade vorhin die Wohnbau Bergstraße mit dem Almunia-

Paket betraut. 

Meine Damen und Herren,

wir haben die Befürchtung, dass hier hinnerum wie die Fraa vun Bensem in 

Richtung Bebauung Bensheim Süd gedacht wird. Wo besteht den ansonsten 

eine solche Fläche. Das haben alle vor der Kommunalwahl abgelehnt. Jetzt 

werden wir wieder kämpfen müssen.

Sowohl die Stadt Bensheim als auch die MEGB betreiben Stadtmarketing und 

Wirtschaftsförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Als Stadt 

bezahlen wir 18.050 Euro Umsatzsteuer an die MEGB und 60.000 Euro für die 

Wirtschaftsförderung: Diese Arbeitsbereiche sollen unserer Auffassung nach 

bei der Stadtverwaltung konzentriert werden. Dann fällt auch nicht mehr die 

Umsatzsteuer an. Übrigens arbeitet auch die Wirtschaftsförderung Bergstraße 

in diesen Bereichen, also teilweise eine Dreifachstruktur. 

Wir bitten um namentliche Abstimmung und Einzelabstimmung der 4 Punkte 

und ziehen hiermit den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion für diese STVV 

zurück.

Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion 

Umgestaltung des Neumarktcenters-Stellungnahme der BfB-Fraktion

Die Bürger für Bensheim begrüßen die Ertüchtigung des Neumarktcenters,
dessen Konzept nicht funktionierte und in seinem derzeitigen Zustand nicht
mehr tragbar ist. 

Ende Juni und Mitte Juli fanden städtische Veranstaltungen statt, in denen
das Team rund um einen Darmstädter Investor (Fa. Blackrock)
Mandatsträger/innen sowie Bürger/innen das neue Nutzungskonzept des
Neumarktes vorgestellte. Auf verschiedenen Rundgängen wurden städtebauliche
Problempunkte verdeutlicht. 

An diesem Standort sollen u.a. 70- 80 neue Wohneinheiten entstehen, ein Café
und die Stadtbibliothek soll an zentraler Stelle platziert werden. Die
Umsetzung des Projektes ist innerhalb den nächsten 2 -3 Jahren geplant.

„Wir unterstützen das Bürgerbeteiligungsverfahren, das im Prozessverlauf die
Stadtgesellschaft mitnimmt. Die konzeptionelle Neuausrichtung des
Gebäudekomplexes und seines Umfeldes ist dringend erforderlich. Die bis in
die 70er Jahre vorhandene Hindenburg-Anlage, die in Bensheim als
Begegnungsort und als innerstädtische Grünzone sehr beliebt war, verschwand
ersatzlos zugunsten der wirtschaftlichen Nutzung der Tiefgarage unter dem
Beauner Platz, dessen Gestaltung nach wie vor beschämend ist. Von der
Expertise des am Planungsverfahren beteiligten Professors für Garten-
Landschaftsgestaltung erwarten wir an diesem Standort ein effektives Konzept
zur Verbesserung des Stadtklimas. Vor allem in Anbetracht des großen
Gebäudekomplexes, der hier entstehen soll, ist eine intensive Begrünung des
Areals dringend erforderlich“ so Ulrike Vogt-Saggau, BfB-Stadtverordnete. 

„Die Anpassung an die vorhandene Baustruktur wird begrüßt. Die Bebauung in
der Promenadenstraße ist jedoch so hoch, wie die westlich Blockrandbebauung,
die bereits den ortsüblichen Maßstab sprengt. Historisch war die niedrigere
Gebäudekubatur der Eckbebauung (Fa. Kuhn) für die Promenadenstraße
maßgebend. Die vorgestellte neue nördliche Fassadengestaltung zum Beauner
Platzes ist massiv, uneinheitlich und stellt keinen gelungenen Übergang zur
Bahnhofstraße her. Der Anschluss an die Bäckerei Grimminger, als Rücksprung
im OG mit begrünter Terrassierung ist nicht gelungen. Die Nordfassade als
Gegenstück zum Bürgerhaus bzw. dem Parktheater ist argumentativ nicht
überzeugend. Die Baumasse korrespondiert vor allem mit den Gebäuden der
anschließenden Bahnhofstraße und nicht mit den weiter nördlich stehenden
öffentlichen Einzelgebäuden. Die formale Gebäudeausprägung hin zum Beauner
Platz, – mit EG-Verglasung, den Balkonen und einem turmartigen Aufbau –
wirkt wie ein Fremdkörper. In einem Umfeld von historischen Bauwerken und
welchen aus den 70er /80er Jahren und später, die in ihren Konstruktionen
vor allem wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgen (Am Wambolderhof, Ecke
Promenaden/Bahnhofstraße). Anspruchsvolle Architekturbeispiele, die sich in
historische Gebäudestrukturen einfügen, sind die neueren Bauten nicht “ so
Norbert Koller, BfB Mitglied im Bau- Umwelt und Planungsausschuss. 

„Von der Nutzung her ist die Anordnung der Stadtbibliothek und eines Cafés
an zentraler Stelle eine Aufwertung. Nach dem Verzicht des Familienzentrums
in das umgestaltete Gebäude einzuziehen, sollte alles unternommen werden,
den dringend benötigten Nahversorger im Gebäudekomplex unterzubringen.
Weiterhin ist die Einfahrt der Tiefgarage nicht geklärt, ein wesentlicher
Punkt, denn die Anzahl der Wohneinheiten erzeugen verstärktes
Verkehrsaufkommen in der Promenadenstraße“ so Franz Apfel,
BfB-Stadtverordneter.