Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zu den Themen „Streichung des Erwerbs von Grundstücken in künftigen Baugebieten“, „ Streichung Erneuerung Pflasterbelag am Seiteneingang Parktheater“, „Streichung Mastleuchte Festplatz Berliner Ring“ und „Vorlage Prüfergebnis Verkauf Tiefgarage Guntrum“

BfB-Fraktion                                                                                                                          15.11.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender 

Werner Bauer  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,     

nehmen Sie bitte die nachfolgenden Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zu den Themen „Streichung des Erwerbs von Grundstücken in künftigen Baugebieten“, „ Streichung Erneuerung Pflasterbelag am Seiteneingang Parktheater“, „Streichung Mastleuchte Festplatz Berliner Ring“ und „Vorlage Prüfergebnis Verkauf Tiefgarage Guntrum“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Koller,

BfB-Fraktionsvorsitzender 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

A)       „Im Teilfinanzhaushalt Seite 110, Konto-Nr.: 5001019 ausgewiesenen 250.000 Euro zum Ankauf von Grunderwerb in zukünftigen Baugebieten werden auf 12.000 Euro reduziert (Magistratsbeschluss vom 16.01.2013). 238.000 Euro werden eingespart.  

Kurzbegründung: 

Wir lehnen den Ankauf von Grundstücken für zukünftige Baugebiete ab.

B)       „die im Teilfinanzhaushalt Seite 428, Konto-Nr.: 6161200 ausgewiesenen 35.000 Euro zur Erneuerung Pflasterbelag Seiteneingang Parktheater werden gestrichen.“

Kurzbegründung:

Wir sehen keinen dringen Handlungsbedarf.

C)       „Die im Teilfinanzhaushalt Seite 462, Konto-Nr. 5001574 ausgewiesenen 45.000 Euro für die Mastleuchte Festplatz Berliner Ring wird gestrichen und eingespart.“

Kurzbegründung:

Ein dringender Bedarf wird nicht erkannt. 

D)      „Der Magistrat wird beauftragt, das Ergebnis des Prüfauftrages zum Verkauf der Tiefgarage Guntrum spätestens in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2022 vorzulegen.“

Kurzbegründung:

In der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021 wurde auf Antrag der BfB-Fraktion folgendes beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein Verkauf der Tiefgarage Guntrum möglich ist, welche Preise gegebenenfalls erzielt werden könnte, welche Einnahmen und welche Verwaltungskosten und weitere Kosten anfallen und Argumente für einen Verkauf bzw. für die Beibehaltung der Tiefgarage im städtischen Besitzt vorzutragen.“

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Information über Interessenten zum Ankauf des Hoffart-Geländes und das weiteres Vorgehen“

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 25. Oktober 2022 

Herrn Ausschussvorsitzender

Dr. Tomas Götz 

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrter Herr Dr. Thomas Götz, 

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Information über Interessenten zum Ankauf des Hoffart-Geländes und das weiteres Vorgehen“ auf die Tagesordnung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 1. Dezember 2022 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss möge beschließen: 

„Der Magistrat wird beauftragt, den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sitzung über die Pläne der Investoren, die Interesse am Hoffart-Gelände gezeigt haben, näher zu informieren.

Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, 

a)        einen Zeitplan über die Entscheidung zum Hoffart-Gelände in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt und Planungsausschuss und des Haupt- und Finanzausschusses vorzulegen und zwar zum einen mit dem „Bensheimer Weg“ und zum anderen ohne den „Bensheimer Weg“

b)       zu klären ob ein Bebauungsplan notwendig wird. 

Kurzbegründung:

Aus der Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der BfB-Fraktion und der Grünen Fraktion wurde mitgeteilt, dass in den letzten zwei Jahren drei Interessenten für das Hoffart-Gelände sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzten. 

Aus der Magistrats-Antwort geht hervor, dass es derzeit keinen Zeitplan gibt. Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass es zeitnah geklärt werden sollte, wie es mit dem Hoffart-Gelände weitergehen soll. Der beschlossene Verkauf sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. 

Der Verkauf des Hoffart-Geländes kann ein Mosaik-Stein – unter vielen anderen ! – für ein gelungenes Haushaltskonsolidierungskonzept werden.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Steuerliche Belastung von Überweisungen der MEGB an die Stadt Bensheim“

BfB-Fraktion
Bensheim, 4. Oktober 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Steuerliche
Belastung von Überweisungen der MEGB an die Stadt Bensheim“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Wir fragen den Magistrat:

1. In welcher Höhe wären Überweisungen der MEGB an die Stadtkasse
steuerlich belastet? 

2. Wären Überweisungen der MEGB an die Stadtkasse ein denkbarer Weg –
unter mehreren Bausteinen – für eine Konsolidierung des Bensheimer
Haushaltes? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtzahlungen der Bensheimer Event GmbH an die MEGB“

BfB-Fraktion
Bensheim, 4. Oktober 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich
„Pachtzahlungen der Bensheimer Event GmbH an die MEGB“ auf die Tagesordnung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 fragte die
BfB-Fraktion nach der gezahlten Pacht für den Dalberger Hof. Die Antwort
lautete sinngemäß es wurde noch keine Pacht gezahlt und es werden Gespräche
für eine Sonderregelung geführt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wurde mittlerweile Pacht für den Dalberger Hof gezahlt? Bzw. wann
soll die Pachtzahlung beginnen? 

2. Was haben die bisherigen Gespräche mit der Event GmbH dazu ergeben?

3. Wird Pacht für das Bürgerhaus Bensheim gezahlt? Bzw. wann soll die
Pachtzahlung beginnen?

4. Was haben die bisherigen Gespräche dazu ergeben?

5. Ist es u. a. Ziel dieser Gespräche Sonderkonditionen für die Stadt
Bensheim und für Bensheimer Vereine zur Nutzung des Bürgerhauses zu
vereinbaren? 

6. Auf welchen Betrag belaufen sich die ausstehenden Pachtzahlungen
für das Bürgerhaus und für den Dalberger Hof? 

7. Gibt es einen Plan B – nach Ansicht der BfB-Fraktion dringend
erforderlich – für die Bewirtschaftung und Geschäftsführung für das
Bürgerhaus/Dalberger Hof? 

Änderungs-Antrag zum Thema „Benutzungsordnung der Stadtbibliothek“

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 13.09.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Frau Ausschussvorsitzende Sibylle Becker 

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, Sehr geehrte Frau Becker und sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema „Benutzungsordnung der Stadtbibliothek“ auf die Tagesordnungen des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 14. September 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 19. September 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Die vorgeschlagenen Gebühren-Anhebungen für die InhaberInnen der Bensheim-Karte nach § 3 Absatz 1 e und f werden gestrichen.“

Kurzbegründung:

Bei den InhaberInnen der Bensheim-Karte handelt es sich um Leistungsempfänger nach SGB II (Hilfe zur Arbeit), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei andauernder Erwerbsminderung) oder um Asylbewerber. Diese Bevölkerungsgruppen bleiben von der Gebühren-Anhebung nach Vorstellung der BfB-Fraktion verschont. 

Die anderen Gebührenerhöhungen trägt die BfB-Fraktion mit.

Wir verweisen  darauf, dass bei der Umsetzung aller vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen nur eine Einnahmeverbesserung von 900 Euro pro Jahr herauskommen würde. 

Anfrage der BfB und GRÜNEN zum Thema „Information über Investoren zum Ankauf Hoffart-Gelände und weiteres Vorgehen“

Bensheim, den 4.9.22

An die Stadtverordnetenvorsteherin                          

der Stadt Bensheim

Kirchbergstraße 18

64625 Bensheim                                 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende  Anfrage der BfB und GRÜNEN zum Thema „Information über Investoren zum Ankauf Hoffart-Gelände und weiteres Vorgehen“ auf die Tagesordnung der  Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022 zu nehmen.

Vorbemerkung: 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde deutlich, dass

es mehrere Investoren gibt, die Interesse am Kauf des Hoffart-Geländes

gezeigt haben. Es ist wichtig, dass eine Klärung im Zusammenhang mit den Plänen für das Neumarkt-Center bzw. den Plänen für die Tiefgarage Beauner Platz erfolgt. Es soll über die Pläne der Investoren informiert werden, damit sich die Stadtverordneten dazu eine Meinung bilden können. Zusätzlich soll der Magistrat über das weitere, geplante Vorgehen informieren. 

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 

1. Wie viele Interessenten/Käufer haben an dem Hoffartgelände in den letzten beiden Jahren Interesse gezeigt? 

2. Welche Projekte/Bauabsichten hatten diese Interessenten?

3. Bei einem Verkauf des Hoffart-Geländes kann gegebenenfalls eine Ablösung der

Parkplätze über die Tiefgarage Beauner Platz erfolgen. Welche Probleme bzw. Möglichkeiten sieht der Magistrat hierbei? 

4. Welchen Zeitplan sieht der Magistrat  für die  zukünftige Entwicklung des Hoffartgeländes vor? 

   BfB Fraktion                                          GRÜNE Fraktion                         

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“

BfB-Fraktion                                                                                                                        30. August 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion bedauert, dass für das Jahr 2022 kein Nachtragsplan aufgestellt wurde. Aufgrund verschiedener positiver Meldungen beispielweise über deutliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Gewinnsituation bei der Sparkasse Bensheim, höhere Steuereinnahmen bei der Frühjahrssteuerschätzung als in der November-Steuerschätzung vorausgesagt, etc. halten wir es für wichtig, dass die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung über die aktuelle Haushaltssituation für 2022 informiert werden. 

Mittlerweise dürften auch mehrere Zusagen für Zuschüsse und Darlehen von Landesseite vorliegen die bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 noch nicht berücksichtigt werden konnten. 

Die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW vom Finanzamt ab dem Jahr 2017 müßte mittlerweile auch greifbarer werden. 

Vielleicht ist es sogar möglich für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt – spätestens zum Jahresabschluss 2022 zu erreichen ?

Wir fragen den Magistrat:

1.        Welche Einnahmeverbesserungen liegen bei der Gewerbesteuer für 2022seit Verabschiedung des Haushaltsplanes vor ? 

Ø  Welche weiteren Einnahmeverbesserungen ab 100.000 Euro liegen seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 vor ? 

Ø  In welcher Höhe wird es zu Zahlungen der Sparkasse Bensheim an die Gewährsträgerkommunen im Haushaltsplan 2022 kommen ? 

Ø  Wann ist mit der Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW durch das Finanzamt zu rechnen ? Um welchem Betrag handelt es sich wenn der steuerliche Querverbund, wie in den letzten Jahren, anerkannt wird ?

Ø  Welche Projekte, die im Haushalt 2022 vorgesehen sind, sind bereits erkennbar für 2022 nicht mehr umsetzbar ? 

Ø  Welche Zuschüsse und Darlehen sind mittlerweile seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 eingegangen ? 

Ø  Welche Haushaltsverschlechterungen ab 100.000 Euro liegen vor ? 

Ø  Wie wirkt sich der außerordentlich positive Jahresabschluss 2020 aus ?

Ø  Mit welchem Ergebnis wird im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt 2022 bis zum Jahresabschluss aufgrund der heutigen Fakten gerechnet ? 

Ø  Wir bitten um eine Aufstellung über die letzten 10 Jahre aus der die bei der Verabschiedung im Haushaltsplan veranschlagte Gewerbesteuer im Vergleich zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer beim Jahresabschluss hervorgeht. Die Ausgleichzahlung vom Land Hessen wegen Corona ist zu berücksichtigen.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“

BfB-Fraktion                                                                                                                        4. August 2022

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

In der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juli 2020 wurde die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BA 15 (Dorfmühle“ – 2. Änderung (EDEKA Merz-Auerbach) in Form des Aufstellungsbeschlusses, des Beschlusses des Entwurfes und der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Die Verwaltungsvorlage wurde durch Anträge der SPD und der GLB mit der BfB geändert und einstimmig verabschiedet. 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde ist es erstaunlich, dass das Verfahren zwei Jahre nach dem Beschluss bisher nicht weiter verfolgt wurde. Jedenfalls wurde die Stadtverordnetenversammlung damit nicht weiter befasst.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Aus welchen Gründen wurde das Verfahren bisher nicht weiter verfolgt ? Welche konkreten Gründe liegen dazu vor ?

2.        Wann werden voraussichtlich der Ortsbeirat Auerbach und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Verfahren befasst ?

3.        Wenn das Verfahren bis Ende 2022 nicht weiter geführt wird bitten wir um Angabe welche Einwände aus der Nachbarschaft, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingereicht wurden. 

Ø  Bitte informieren Sie den Ortsbeirat Auerbach über die Antwort.

Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 5. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass alle 3 Möglichkeiten – Abwicklung, Reduzierung und Erweiterung der Aufgaben der MEGB – weiter beraten und bewertet werden müssen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass vor einer Entscheidung geklärt wird ob beispielweise Grunderwerbsteuer bei einer Übertragung der Grundstücke der MEGB auf die Stadt Bensheim anfällt. Wenn die Ausnahmevorschrift angewendet werden kann ist die dargestellte Rechnung bei der Abwicklung der MEGB beispielweise eine ganz andere.

Ø  Wir bitten den Magistrat, diese Fragen nach Möglichkeit in der Sitzung des HFA am 11. Juli 2022 beantwortet vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wenn eine Vorlage in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEGB mit Mehrheit beschlossen wurde aber im Beirat keine Mehrheit findet. Was würde dann gelten ?

2.       Auf wie viel Mitarbeitende kann die Beschäftigtenzahl bei der MEGB reduziert werden, wenn es zu keiner Aufgabenerweiterung bei der MEGB käme und die Themen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung alleine bei der Stadtverwaltung bearbeitet würden ?

3.       Was passiert mit den hohen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei einer Abwicklung der MEGB ? Seite 4 der Vorlage, Seite 33 der Vorlage.

4.        In welcher Höhe wäre zusätzliches Personal bei der MEGB notwendig, wenn die MEGB die Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen übernimmt und darüber hinaus die Übernahme des Sozialwohnungsbaus übernimmt ? Mit welcher annähernden Kostenbelastung ist zu rechnen ? Seite 8.

5.       Wenn städtische MitarbeiterInnen nicht zur MEGB wechseln sondern per Überlassungsvertrag Dienstleistungen für die MEGB erbringen fällt dann die Umsatzsteuer an ? Welche Kosten würden hier maximal anfallen (Annahme keine MitarbeiterIn wechselt zur MEGB)?

6.       In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren der MEGB für den Gechäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung ausgezahlt ? (Seite 36).

7.       Warum enthält der Vertrag über bautechnische Betreuung vom 12. Februar 2007 keine Umsatzsteuerregelung =? Seite 12 Schüllermann. Änderung vorgesehen ?

8.       Ab wann werden die steuerlichen Verlustvorträge der MEGB voraussichtlich aufgebraucht sein (Planung) und dann Ertragssteuern anfallen ? Mit welchen finanziellen Auswirkungen muß gerechnet werden ? Seite 17 Schüllermann. 

9.       Sollte die MEGB für die Vermietungen der städtischen Sozialwohnungen zuständig werden wird dann auf die Mieteinkünfte Körperschaftssteuer fällig ? Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen entstehen dann ? Seite 17 Schüllermann. 

10.   Bei der Übernahme weiterer Arbeitsfelder durch die MEGB soll die Finanzierung durch echte Zuschüsse sichergestellt werden. Schüllermann schreibt dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese  Gestaltung vor Umsetzung durch eine eingehende  steuerliche Prüfung abzusichern  wäre: In welcher Höhe würden hierfür Kosten anfallen ? 

11.   Fallen folgende Kosten bei einer Beendigung der MEGB, unter der Voraussetzung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, überhaupt an?: Kosten für die Erstellung von Wertgutachten der Grundstücke, geschätzte Kosten 66.000 Euro. Sollten diese Kosten und die Grunderwerbsteuer nicht anfallen, bitten wir um eine neue Darstellung der Kosten für die Übernahme der MEGB durch die Stadt Bensheim. Diese neue Rechnung würde dann ganz anders aussehen. Seite 34 Schüllermann.