Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 5. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass alle 3 Möglichkeiten – Abwicklung, Reduzierung und Erweiterung der Aufgaben der MEGB – weiter beraten und bewertet werden müssen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass vor einer Entscheidung geklärt wird ob beispielweise Grunderwerbsteuer bei einer Übertragung der Grundstücke der MEGB auf die Stadt Bensheim anfällt. Wenn die Ausnahmevorschrift angewendet werden kann ist die dargestellte Rechnung bei der Abwicklung der MEGB beispielweise eine ganz andere.

Ø  Wir bitten den Magistrat, diese Fragen nach Möglichkeit in der Sitzung des HFA am 11. Juli 2022 beantwortet vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wenn eine Vorlage in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEGB mit Mehrheit beschlossen wurde aber im Beirat keine Mehrheit findet. Was würde dann gelten ?

2.       Auf wie viel Mitarbeitende kann die Beschäftigtenzahl bei der MEGB reduziert werden, wenn es zu keiner Aufgabenerweiterung bei der MEGB käme und die Themen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung alleine bei der Stadtverwaltung bearbeitet würden ?

3.       Was passiert mit den hohen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei einer Abwicklung der MEGB ? Seite 4 der Vorlage, Seite 33 der Vorlage.

4.        In welcher Höhe wäre zusätzliches Personal bei der MEGB notwendig, wenn die MEGB die Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen übernimmt und darüber hinaus die Übernahme des Sozialwohnungsbaus übernimmt ? Mit welcher annähernden Kostenbelastung ist zu rechnen ? Seite 8.

5.       Wenn städtische MitarbeiterInnen nicht zur MEGB wechseln sondern per Überlassungsvertrag Dienstleistungen für die MEGB erbringen fällt dann die Umsatzsteuer an ? Welche Kosten würden hier maximal anfallen (Annahme keine MitarbeiterIn wechselt zur MEGB)?

6.       In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren der MEGB für den Gechäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung ausgezahlt ? (Seite 36).

7.       Warum enthält der Vertrag über bautechnische Betreuung vom 12. Februar 2007 keine Umsatzsteuerregelung =? Seite 12 Schüllermann. Änderung vorgesehen ?

8.       Ab wann werden die steuerlichen Verlustvorträge der MEGB voraussichtlich aufgebraucht sein (Planung) und dann Ertragssteuern anfallen ? Mit welchen finanziellen Auswirkungen muß gerechnet werden ? Seite 17 Schüllermann. 

9.       Sollte die MEGB für die Vermietungen der städtischen Sozialwohnungen zuständig werden wird dann auf die Mieteinkünfte Körperschaftssteuer fällig ? Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen entstehen dann ? Seite 17 Schüllermann. 

10.   Bei der Übernahme weiterer Arbeitsfelder durch die MEGB soll die Finanzierung durch echte Zuschüsse sichergestellt werden. Schüllermann schreibt dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese  Gestaltung vor Umsetzung durch eine eingehende  steuerliche Prüfung abzusichern  wäre: In welcher Höhe würden hierfür Kosten anfallen ? 

11.   Fallen folgende Kosten bei einer Beendigung der MEGB, unter der Voraussetzung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, überhaupt an?: Kosten für die Erstellung von Wertgutachten der Grundstücke, geschätzte Kosten 66.000 Euro. Sollten diese Kosten und die Grunderwerbsteuer nicht anfallen, bitten wir um eine neue Darstellung der Kosten für die Übernahme der MEGB durch die Stadt Bensheim. Diese neue Rechnung würde dann ganz anders aussehen. Seite 34 Schüllermann. 

Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 05. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

1.        Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über eine  Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB zur Kenntnis. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird nicht weiter verfolgt. 

2.        Der Magistrat wird beauftragt, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen, in der geklärt wird ob es bei einer Immobilienübertragung der MEGB auf die Stadt Bensheim Grunderwerbsteuer anfällt oder die Befreiungsvorschrift vorliegt.

3.         Der Bereich des Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung wird in Zukunft ausschließlich durch die Stadt Bensheim wahrgenommen. Der Entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung in Höhe von Pauschal 60.000 Euro plus Umsatzsteuer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

4.        Die im Beschlussvorschlag enthaltene Konzeption zur Verwaltung der stätischen Sozialwohnungen durch die MEGB und die Übernahme des Sozialwohnungsbaus durch die MEGB wird nicht weiter geprüft und nicht weiter verfolgt.  

Kurzbegründung:

Zu 2. Wenn keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muß ist die Rechnung auf Seite 34 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG eine ganz andere. Dann fallen mindestens 297.704 Euro an Kosten weg. Gegebenenfalls auch mehr. Aus diesem Grunde sollte die Möglichkeit einer Abwicklung der MEGB nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu 3. Sowohl die MEGB als auch die Stadt Bensheim betreibt Stadtmarketing und Wirtschaftförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Siehe Seite 20 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG. Laut Mittelanmeldung der MEGB für 2022 hat die Stadt Bensheim für Tätigkeiten der MEGB im Bereich der Wirtschaftsförderung Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 18.050 Euro zu zahlen, Seite 19. Darüber hinaus verweisen wir auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Hier liegt somit zum Teil eine Dreifachstruktur bei der Wirtschaftsförderung vor. 

Zu 4. Die Entwicklung einer Konzeption für den sozialen Wohnungsbau wird mit weiteren Kosten belastet sein. Wir verweisen bei dem Bau von Sozialwohnungen auf die Arbeit der Wohnbau Bergstraße. Auch das GGEW hat eine Satzungsänderung vollzogen und baut bzw. will in Zukunft preiswerte Mietwohnungen bauen. Auch durch weitere private Investoren werden Sozialwohnungen gebaut und zwar von Gesellschaften die damit bereits Erfahrung haben (Meerbachsportplatz, Dammstraße, Georg-Moller-Weg etc.). Hier würden kostenmäßig teure Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen.

Ortsbeirat West: Antrag zum TOP 2. „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Franz Apfel (BfB)
28. Juni 2022 

Frau

Ortsvorsteherin

Ingrid Schich-Kiefer 

Betr.: Antrag zum TOP 2. „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Sehr geehrte Frau Schich-Kiefer, 

bitte stellen Sie meinen nachfolgenden Änderungs-Antrag zur Abstimmung im
Ortsbeirat West.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel

Der Magistrat wird gebeten folgende Änderungen zur 4. Änderung des
Bebauungsplans BW 22 westlich der Amperestraße vorzunehmen:

Seite 18: „Sofern diesbezügliche Arbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen in
der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden, müssen die
entsprechenden Gebäude oder Gebäudeteile unmittelbar vor dem Beginn der
Arbeiten sorgfältig durch eine fachlich qualifizierte Person auf das
Vorhandensein von Nestern überprüft werden.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Seite 18: „Da es sich bei der Gruppe der Fledermäuse um eine im höchsten
Maße bedrohte Artengruppe handelt und auch gebäudegebundene Arten durch
vielfältige Gebäudesanierungsmaßnahmen stetig Quartierverluste erleiden,
wird festgesetzt, an den Neubauten verbindlich nutzbare Quartierstrukturen
vorzusehen.“

Änderung: statt „empfohlen“ – wird festgesetzt. 

Seite 18: „So müssen z. B. bei Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Lebensgrundlagen von Bienen, Hummeln und anderen Insekten
Pflanzen und Saatgut verwendet werden, welche die Tracht der Bienen
besonders unterstützen und/oder sich auf andere Weise für Nutzinsekten
besonders eignen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. „Möglichst“ streichen. 

Seite 18: „Bei der Grünlandansaat müssen bevorzugt arten- und blütenreiche
Saatgutmischungen verwendet werden, welche für die Bienenweide günstig sind
und möglichst weitgehend aus regionaler Herkunft stammen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Antrag zum „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

BfB-Fraktion
28. Juni 2022 

Herrn

Dr. Thomas Götz

Vorsitzender des

Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses

Betr.: Antrag zum „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Sehr geehrter Herr Dr. Götz, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag zur Abstimmung im Bau-,
Umwelt- und Planungsausschuss am 7. Juli 2022. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Magistrat wird beauftragt folgende Änderungen zur 4. Änderung des
Bebauungsplans BW 22 westlich der Amperestraße vorzunehmen:

Seite 18: „Sofern diesbezügliche Arbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen in
der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden, müssen die
entsprechenden Gebäude oder Gebäudeteile unmittelbar vor dem Beginn der
Arbeiten sorgfältig durch eine fachlich qualifizierte Person auf das
Vorhandensein von Nestern überprüft werden.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Seite 18: „Da es sich bei der Gruppe der Fledermäuse um eine im höchsten
Maße bedrohte Artengruppe handelt und auch gebäudegebundene Arten durch
vielfältige Gebäudesanierungsmaßnahmen stetig Quartierverluste erleiden,
wird festgesetzt, an den Neubauten verbindlich nutzbare Quartierstrukturen
vorzusehen.“

Änderung: statt „empfohlen“ – wird festgesetzt. 

Seite 18: „So müssen z. B. bei Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Lebensgrundlagen von Bienen, Hummeln und anderen Insekten
Pflanzen und Saatgut verwendet werden, welche die Tracht der Bienen
besonders unterstützen und/oder sich auf andere Weise für Nutzinsekten
besonders eignen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. „Möglichst“ streichen. 

Seite 18: „Bei der Grünlandansaat müssen bevorzugt arten- und blütenreiche
Saatgutmischungen verwendet werden, welche für die Bienenweide günstig sind
und möglichst weitgehend aus regionaler Herkunft stammen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umsetzung Beschluss Ortsbeirat Mitte für Nahversorger für Stadtmitte“

BfB-Fraktion
Bensheim, 22. Juni 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umsetzung
Beschluss Ortsbeirat Mitte für Nahversorger für Stadtmitte“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Der Ortsbeirat von Bensheim Mitte hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 auf
Antrag der Ortsbeiräte Dankwerth, Wüstner und Zencke den beigefügten
Beschluss gefasst. Die Abstimmung erfolgte mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
und einer Enthaltung. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Was hat der Magistrat bisher zur Umsetzung des Beschlusses
unternommen ?

2. Was wird der Magistrat zur Umsetzung des Beschlusses noch
unternehmen ? Wir bitten um Angabe der beabsichtigten Vorgehensweise mit
Zeitschiene. 

3. Ist z. B. beabsichtigt die Umsetzung des Beschlusses im Rahmen der
Innenstadt-Offensive des Landes Hessen – Ab in die Mitte ! – anzugehen ? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung des Dalberger Hofes“

BfB-Fraktion
Bensheim, 16. Juni 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung
des Dalberger Hofes“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am
21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel 

Vorbemerkung:

Aus der Bevölkerung wurden wir informiert, dass der Dalberger Hof bereits
wieder geschlossen hat. Wir sind der Auffassung, dass ein solcher Vorgang
von der MEGB und dem Magistrat kommuniziert werden muß. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Seit wann hat der Dalberger Hof wieder geschlossen ?

2. Wie lange war der Dalberger Hof unter dem neuen Pächter geöffnet ?

3. Welche Gründe liegen für die Schließung vor ? 

4. Wurde die Miete für den Dalberger Hof bezahlt, wenn ja in welcher
Höhe ? Die Antwort kann auch auf rosa Papier – vertraulich – gegeben werden.

5. Was ist in dem Vertrag mit dem neuen Pächter zum Dalberger Hof
konkret geregelt ? 

6. Was hat der Magistrat und die MEGB mittlerweise unternommen?

7. Was wird der Magistrat bzw. die MEGB unternehmen ?

8. Wann ist mit der erneuten Öffnung des Dalberger Hofes zu rechnen ? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Wettbewerbsunterlagen Landesprogramm Zukunft Innenstadt – urban gardening und Aufwertung Wambolder Hof“

BfB-Fraktion                                                                               Bensheim, 07. Juni 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Wettbewerbsunterlagen Landesprogramm Zukunft Innenstadt – urban gardening und Aufwertung Wambolder Hof“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel                                                

Vorbemerkung:  

Seit Ende letzten Jahres hat die BfB-Fraktion über das Thema urban gardening auf dem Beauner Platz gesprochen.

Aus dem BA vom 24. Mai 2022 – Überschrift: „Gärtnern auf dem Hoffart-Gelände ?“ – geht hervor, dass 1. Stadträtin Rauber-Jung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 18. 5.2022 mitteilte, „dass man quasi auf den letzten Drücker Mitte Mai die Bewerbungsunterlagen eingereicht habe.“ „Das stätische Gärtnern soll mobil angelegt werden, damit es im Falle eines Verkaufs des Grundstücks an einem anderen Standort weiterbetrieben werden kann.“ 

Wir fragen den Magistrat:

1.     Wie lauten die eingereichten Bewerbungsunterlagen für das Landesprogramm Zukunft Innenstadt ? Wir bitten um einen Ausdruck der Bewerbungsunterlagen.

2.     Wann erfolgt die Entscheidung über die Förderung der eingereichten Projekte des Landesprogramms ?

3.     Gibt es Überlegungen wie das Projekt urban gardening umgesetzt werden könnte, z. B. durch die Gründung eines Vereins ? 

4.     Das Hoffart-Gelände soll seit vielen Jahren verkauft werden. Deshalb soll das „städtische Gärtnern“ mobil angelegt werden. Wäre ein Teil des Beauner Platzes für ein mobiles urban gardening Projekt ebenfalls geeignet ?

5.     Wird das Thema urban gardening auf dem Hoffart-Gelände bzw. auf einem Teil des Beauner Platzes auch dann weiterverfolgt wenn die StadtBensheim bei dem Landesprogramm nicht gefördert wird ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Photovoltaik-Anlagen“

BfB-Fraktion                                                           Bensheim, den 23. Mai 2022  

Frau                                                                                                                                  Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert                                                   über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Photovoltaik-Anlagen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 02. Juni 2022 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion, Norbert Koller

Vorbemerkung:

Am 25.03.2022 wurde eine Anfrage der regierenden Koalitions-Fraktionen für die Sitzung am 31.03.2022 beantwortet.

Wir möchten gerne den aktuellen Stand der Umsetzung erfragen (s. Punkt 1. b der Anfrage vom 25.03.2022).

Wir bitten den Magistrat um folgende Angaben: 

  • Eine Mitteilung welche über den Verlauf der Umsetzung (Auswahl der Liegenschaften, Mobilisierung Eigentümer, Installation von PV-Anlagen, Park- und Stellplätze usw.).
  • Wie ist der Stand des Richtpreisangebotes bezüglich der Umsetzung „eines konkreten Projektes“? Um welches Projekte handelt es sich? Wurden die Unterlagen vervollständigt? Sind Zuschüsse über die Landesregierung derzeit noch möglich bzw. von der Stadt Bensheim bereits beantragt?
  • Das städtische PV-Förderprogramm ist bereits seit April 2022            ausgeschöpft. Ist für das laufende Jahr 2022 noch ein Nachtragsplan vorgesehen? Wie soll es 2023 weitergehen?

Begründung: Aufgrund der weltpolitischen Lage ist es wichtig, dass die Stadt Bensheim entsprechende Maßnahmen zeitnah umsetzt und zur Klimawende beiträgt.

Ergänzungs-Antrag der BfB-Fraktion bezüglich „Informationsveranstaltung für die Anlieger zum Thema Grundsatzbeschluss zum Bau- und Betrieb eines Kinder- und Jugendparks in der Taunusanlage“

BfB-Fraktion                                                                                   17. Mai 202  

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

Frau Vorsitzende des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses,  Sibylle Becker 

Herrn Vorsitzenden des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, Dr. Thomas Götz

Herrn Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Werner Bauer

Betr.: Grundsatzbeschluss zum Bau- und Betrieb eines Kinder- und Jugendparks in der Taunusanlage- 

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrte Frau Becker, sehr geehrter Herr Dr. Götz und sehr geehrter Herr Bauer,

bitte nehmen Sie den nachstehenden Ergänzungs-Antrag der BfB-Fraktion bezüglich „Informationsveranstaltung für die Anlieger zum Thema Grundsatzbeschluss zum Bau- und Betrieb eines Kinder- und Jugendparks in der Taunusanlage“ auf die Tagesordnungen des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 18.5.2022 und des Haupt- und Finanzausschusses am 19.5.2022 sowie der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni 2022. 

Die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen: 

„Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit dem Ideengeber Harry Hegenbarth, eine Informationsveranstaltung für die Anlieger durchzuführen, in der über das Projekt informiert wird.“

Kurzbegründung:

In die Ortsbeiratssitzung West am 16. Mai 2022 waren einige Anwohner der Taunusanlage gekommen. Aus den Redebeiträgen in der vorgeschalteten Sitzung wurde deutlich, dass ein großer Informationsbedarf besteht. 

Der Ortsbeirat West hat diesen Antrag einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion