STVV 17.9.2020 „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

unter „normalen Umständen“ ist die Zusammenlegung eines Bürger-begehrens mit der Kommunalwahl, die ohnehin stattfindet sinnvoll und vernünftig, Synergien können entstehen, Zeit und Energie wird gespart.  

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Termin am 17.01.2021 liegt genau zwischen Bürgermeister- und Kommunalwahl. Damit wird vermieden, dass ein Sachthema direkt mit der Wahl in Verbindung gebracht wird.    

Das Ergebnis aus den Bürgerbeteiligungsprozess–durchgeführt vom Bürgernetzwerk – nämlich die 3 Varianten, um dies es hier geht – wurden letztendlich auf dem „Schorschblick“ mit Flachdachbau eingedampft. Und dieses Verfahren soll nun das Nonplusultra sein?

Nein, damit sind nicht alle – über 40.000 Bürgerinnen und Bürger von Bensheim einverstanden.

Eine gewichtige Anzahl von Bensheimer Bürgerinnen und Bürger, nämlich über 3.400, haben ihre Unterschrift für ein Bürgerbegehren  abgegeben, die ermöglicht, mehrere Varianten für den Wettbewerb zuzulassen.

Deshalb soll ein fairer städtebaulicher Wettbewerb stattfinden, mit einem neutralen Preisgericht und einem passenden Wahltermin.

Das ist der 14. März 2021 am Tag der Kommunalwahl.

Der Bürgerwille hat oberste Priorität, nicht machtpolitische Spielchen.

Das sollte auch die Meinung des Stadtparlaments sein.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

STVV 17.9.2020 „Sparkasse“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,   sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

Bensheim-die Stadt der Baustellen.

Gerade 17 Jahre ist es her, als die Sparkasse in der Bahnhofstraße umgebaut und mit einem zukunftsweisenden Gebäudeanbau versehen wurde.

Zum Tag der Architektur 2003 wurde dieses Gebäude ausgewählt. Gestalterisch sehr ansprechend, nur das feinste war gut genug. Auch damals wurden lautstark Hymnen auf die Zukunft des Institutes gesungen.

Jetzt gilt das alles nicht mehr. Es sollen Tatsachen geschaffen werden, Abriss -weg mit dem Gebäude.

Eine neue Filiale muss her, das Gelände soll so optimal wie möglich ausgenutzt werden.

Die Vorstellung das Institut wieder gut aufzustellen, um als Fusionskandidat attraktiv zu sein, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zuerst die Zerstörung von immensen Immobilienwerten um dann wieder wie Phönix aus der Asche zu neuen Höhenflügen zu starten?

2003 betrugen die Gesamtkosten des Sparkassengebäudes 2003 14,2 Millionen, es ging damals um 12.000 qm Bruttogrundfläche, angesetzt auf eine Lebensdauer von 40-50 Jahren.

Von einem offenen Wettbewerb habe ich in diesem Zusammenhang noch nichts gehört. 2017 wurden bei der Sparkasse Bensheim verschiedene Entwürfe von meist Frankfurter Architekturbüros eingereicht, im BA ein kleines Massenmodell vorgestellt.

Die Entwürfe, teilweise im Internet zu bestaunen, sind opulent und unpassend – und viel zu teuer, deshalb Reißleine und Abriss.

Die Zukunft der Banken hat bereits lange begonnen. Filialen werden weiter schließen. Immer wieder sehen wir nicht nur Sparkassenfusionen sondern auch das Zusammengehen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Die BfB erachtet das ganze Konzept für nicht zukunftsfähig.

Deshalb lehnen wir den Bebauungsplan BO 62 „Bahnhofstraße Südwest“ ab und bestehen -wie in unserem Antrag formuliert- auf die Klärung einer sinnvolle Neuausrichtung mit anderen Instituten. Wir wollen ein zukunftsweisendes Konzept für unsere Sparkasse dessen Haltbarkeitsdauer 5-10 Jahre übersteigt.   

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 17.9.2020 „Instandsetzungsgebot“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

das Thema marode Fachwerkhäuser am Marktplatz war lange nicht mehr auf der Tagesordnung. Es besteht weiter dringender Handlungsbedarf – sieht jeder der da mal vorbeigeht!

Natürlich begrüßen wir die Vorgehensweise im GLB-Antrag für die Anordnung des Instandsetzungsgebotes.

Auch das Schreiben vom Team Stadtplanung und Demografie vom 10.09.2020 bringt keine neuen Erkenntnisse.

Nach all den in der Begründung aufgeführten Vorstößen und Beteuerungen, dass hier etwas passieren soll und wird, liegt immer noch kein Ergebnis vor. Wie lange geht das schon so? 8 Jahre bestimmt. Die Gebäude gammeln immer noch vor sich hin und sind dem totalen Zerfall preisgegeben.

Meiner Erinnerung nach sollten alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden – so der Vorgänger von Frau Rauber-Jung.

Ein behördliches Verfahren würde ggf. ein langwieriges Gerichtsverfahren nach sich ziehen, was sich in dem oben erwähnten Schreiben bestätigt. Wie geht es hier konkret weiter? Die Häuser, zumindest die Fassaden müssen erhalten bleiben, weil sie ortsbildprägend sind.

Wir stimmen den GLB-Antrag zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gemeinsame Stellungnahme v. GLB, BfB, FDP u. Stv. Dr. Tiemann zum Thema Denkmalschutz und zur Stellungnahme Fr. Exo u. Fr. Rauber-Jung bzgl. Marktplatz, BA v. 08.10.2020

Bensheim. Die Stellungnahme von Bensheims Erster Stadträtin Frau Rauber-Jung
und der Mitarbeiterin der Unteren Denkmalbehörde Frau Exo bezüglich der
kürzlich öffentlich vorgetragenen deutlichen Kritik von Doris Sterzelmaier
(GLB), Franz Apfel (BfB), Holger Steinert (FDP) und dem Stadtverordneten Dr.
Rolf Tiemann zu deren Verhalten beim Thema Haus am Markt, wollen diese nicht
unwidersprochen hinnehmen, da sachlich und juristisch falsch.

Nach der Argumentation von Frau Exo und Frau Rauber-Jung würde mit jeder
Veränderung der Situation eine neue denkmalschutzrechtliche Lage am
Marktplatz eintreten.

Zuerst bezüglich des damals noch bestehenden Hauses am Markt, dann beim
Status Abriss des Gebäudes, danach bezüglich ursprünglicher Planung für
einen dreigeschossigen Bau und zuletzt hinsichtlich der Planung für ein
eingeschossiges Gebäude.

Dies hätte zur Folge, dass auch durch den Bürgerentscheid wieder eine neue
Konstellation entstehen würde.

Es fehle nach Ansicht der Fraktionsvertreter bei den Bewertungen und
Handlungen der Behörde jeglicher Bezug zu geltendem Recht und das könne man
durchaus als Beliebigkeit, Willkür und Gefälligkeit bezeichnen.

Mit ihrer Erklärung im Bergsträßer Anzeiger am 08.10.2020 bestätigt die
Denkmalschutzbehörde des Kreises unwillentlich den Vorwurf der Opposition,
sie habe vor der Stadtverordnetenversammlung am 17.September 2020 gezielt
eine Stellungnahme zur Bebauung des Marktplatzes abgegeben, um die
Entscheidung der Stadtverordneten im Sinne des amtierenden Bürgermeisters zu
beeinflussen.

Sie schrieb: „Die Denkmalschutzbehörde sei“ … „von der Stadt“ (das heisst
dem Bürgermeister oder der CDU-Baudezernentin) „zu einer Stellungnahme
aufgefordert worden.“

Weiter heißt es wörtlich: „Wir stehen immer im Austausch und haben jeden
Schritt abgestimmt – auch in Vorbereitung des Bürgerentscheids“, betonen Exo
und Rauber-Jung.“

„Dass die Denkmalschutzbehörde so offen erklärt, in die Bensheimer Politik
im Sinne der Verwaltungsspitze einzugreifen, verschlägt uns die Sprache und
wir empfinden das als Dreistigkeit“, sind sich Sterzelmaier, Apfel, Steinert
und Dr. Tiemann in der Bewertung einig.

Die beiden Hauptkritikpunkte, die man Frau Exo von der Unteren
Denkmalbehörde Heppenheim und Frau Rauber-Jung von der Bensheimer
Stadtverwaltung vorwerfen müsse, seien leider von Frau Exo und Frau
Rauber-Jung in ihrer oben genannten Stellungnahme überhaupt nicht
aufgegriffen worden und deshalb müsse man die Fragen in aller Deutlichkeit
nochmals stellen.

  1. Warum gibt die Denkmalbehörde vor Abriss eine Stellungnahme dahingehend
    ab, dass eine Bebauung mit entsprechender Kubatur zwingend notwendig sei und
    will dann nach Abriss und Reißleinenaktion des Bürgermeisters nichts mehr
    davon wissen?

Wo habe sich hier zwischenzeitlich die Rechtslage geändert?

Durch diese Stellungnahme habe die alleine am Recht und Gesetz gebundene
Behörde die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung damals erheblich,
wenn nicht gar entscheidend, in eine Richtung beeinflusst und diese Position
dann einfach wieder geräumt, ohne dass eine Änderung der Sach- und
Rechtslage eingetreten wäre.

  1. Wie soll das „Freilassen“ eines Grundstücks „nicht genehmigungsfähig“
    sein, wie Frau Exo es nun zum wiederholten Mal zu Protokoll gibt?

Die Denkmalbehörde könne die Stadt nicht zu einer Bebauung zwingen, egal in
welcher Weise, ob kleiner Pavillon oder dreistöckiges Gebäude oder etwas
anderes.

Das sei nach Ansicht von Sterzelmaier, Apfel, Steinert und Tiemann schlicht
grober Unfug.

Insofern sei es in den Augen der Stadtverordnetenvertreter vollauf
berechtigt, Frau Exo einen rechtlich nicht begründeten Zickzack- und
Gefälligkeitskurs zu bescheinigen.

—————————————————————-

V.i.S.d.P. Doris Sterzelmaier (GLB-Fraktionsvorsitzende), Franz Apfel
(BfB-Fraktionsvorsitzender, Holger Steinert (FDP-Fraktionsvorsitzender) u.
Dr. Rolf Tiemann (Stadtverordneter der FWG)

„Ausbau der Rastanlage Bergstraße A 5“

BfB-Fraktion 06.10.2020

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitte Sie nachfolgende Anfrage zum Thema „Ausbau der Rastanlage
Bergstraße A 5″ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 05.
November 2020 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 12.03.2020 wurde
von Hessen Mobil der ‚Ausbau der Rastanlage Bergstraße BAB A 5‘ vorgestellt.

Hierbei wurde folgende Zeitschiene mitgeteilt:

  • Ende 2020 Erstellung Entwurfsplanung
  • Ab 2021 Baurechtsverfahren

Zum 01.01.2021 erfolgt der Übergang der Autobahnaufgaben von Hessen Mobil
auf die Autobahn GmbH bzw. das Fernstraßenbundesamt, d.h. das Autobahnnetz
wird nicht mehr von Hessen Mobil betreut. Diesbezüglich haben wir folgende
Fragen:

Wir fragen den Magistrat:

Ø Wird das Projekt nach dem Wechsel der Zuständigkeit zum 01.01.2021
weiterhin seitens der Autobahn GmbH bzw. das Fernstraßenbundesamt
priorisiert?

Ø Was ist der Sachstand der Entwurfsplanung und des Baurechtsverfahren?

Ø Wird der o. g. Zeitplan eingehalten?

Ø Wie sieht die geplante Zeitschiene der Realisierung des Projektes aus?

BfB für Fortbestand der Liebfrauenschule

Bensheim. „Keine Frage: wir unterstützen den Erhalt der Liebfrauenschule in
der Bensheimer Stadtmitte und setzen uns für die Übernahme durch eine
staatliche Trägerschaft ein und damit für eine dauerhafte Fortsetzung des
anerkannt guten Schulbetriebes als Gymnasium mit angeschlossener Realschule
ein“, informiert BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland.

„Die Liebfrauenschule hat einen guten Ruf. Wir bedanken uns bei den
Lehrkräften, die für das Profil der Schule verantwortlich sind. Dieser gute
Ruf gilt es zu bewahren. Die Liebfrauenschule hat einen wichtigen Platz in
der Schulstadt Bensheim. Bei der Fortführung der Schule sollte auch über
Reformen nachgedacht und diese abgewogen werden. Die Liebfrauenschule wollen
wir parteiübergreifend mit einem neuen Träger erhalten sehen“, erklärt
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Eine gemeinsame Initiative, wie von der CDU angefragt, werden wir
unterstützen. Uns geht es um den Fortbestand der Liebfrauenschule in der
Schulstadt Bensheim. Der Standort ist für eine lebendige Stadtmitte wichtig,
ebenso der Erhalt der Arbeitsplätze der Lehrkräfte“, erklärt Yvonne
Dankwerth vom Vorstand der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB)
abschließend.

Mehrkosten für 7zügige KITA im regionalen Grüngürtel

Schwanheim/Fehlheim. „Wir bleiben an der Seite der Kindergarteneltern und der KITA-Leitungen der KITAs in Schwanheim und in Fehlheim, die sich bei zwei Ortsterminen der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) für zwei KITAs in Schwanheim und Fehlheim und gegen eine 7zügige Groß-KITA im regionalen Grüngürtel ausgesprochen haben. War unsere bisherige Argumentation schwerpunktmäßig auf den Erhalt des regionalen Grünzugs und der Problematik einer 7zügigen Groß-KITA in einem dörflichen Umfeld ausgerichtet so hinterfragen wir nun zusätzlich das Thema Finanzen mit einer Anfrage an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020“, berichtet BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„In 10 Jahren kommen beispielweise eine knappe Million Unterhaltungskosten der beiden Kirchengemeinden in Fehlheim und Schwanheim zusammen, die bei dem 7zügigen Neubau wegfallen würden und auch das aufwendige planungsrechtliche Verfahren, so die Verwaltung, darf nicht unberücksichtigt bleiben, genauso wie gegebenenfalls erforderliche Bodenstabilisierungsmaßnahmen für den Untergrund“, so BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Die BfB-Fraktion hat folgende Fragen an den Magistrat gestellt:
Wie hoch waren die Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger im Jahr 2019 für die beiden kirchlichen KITAs in Schwanheim und für Fehlheim ? Wir bitten darum auch die eventuell bereits vorhandenen Daten für das Jahr 2020 mitzuteilen.
Mit welchem Kostenaufwand ist innerhalb der Verwaltung durch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes bei dem Bau der 7zügigen KITA zu rechnen ?
Zu welchen zeitlichen Verzögerungen führt das laut Verwaltungsvorlage „aufwendige planungsrechtliche“ Verfahren ?
Wurde im Vorgriff auf die Planung ein Bodengutachten beauftragt um eventuelle Risiken beurteilen zu können ?
Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, da der Standtort der 7zügigen KITA im regionalen Grünzug und im Bereich der Alt-Neckar-Schlingen mit moorigen Böden liegt (Pfeiler ? Bodenstabilisierung?) ?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Zeitplanes.
Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage 0265/20 für die Stadtverordnetenversammlung am 2.7.2020 wird als Vorteil für zwei KITAs, je eine in Fehlheim und Schwanheim aufgeführt:
Ø Die Trägerschaft der beiden kirchlichen Träger bleibt erhalten;
Ø Der Weg zur KITA ist für die Familien relativ gesehen kürzer;
Ø Kostenübernahme von 15 % der Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger, diese betrugen in 2018: Schwanheim: 33.128 Euro, Fehlheim: 54.464 Euro.
Als Nachteil für den Standort der 7zügigen KITA „In den Linkengärten“ wird ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren angeführt. Die Verwaltungsvorlage für die STVV am 2.7.2020 wurde zurückgezogen.

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Mehrkosten, Wegfall der Kostenübernahme der kirchlichen Unterhaltungskosten und aufwendige Planungsrechtliche Verfahren bei dem Bau der 7zügigen KITA in Schwanheim/Fehlheim“ im Grüngürtel“

BfB-Fraktion

  1. September 2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Mehrkosten,
Wegfall der Kostenübernahme der kirchlichen Unterhaltungskosten und
aufwendige Planungsrechtliche Verfahren bei dem Bau der 7zügigen KITA in
Schwanheim/Fehlheim“ im Grüngürtel“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage 0265/20 für die Stadtverordnetenversammlung am
2.7.2020 wird als Vorteil für zwei KITAs, je eine in Fehlheim und Schwanheim
aufgeführt:

Ø Die Trägerschaft der beiden kirchlichen Träger bleibt erhalten;

Ø Der Weg zur KITA ist für die Familien relativ gesehen kürzer;

Ø Kostenübernahme von 15 % der Unterhaltungskosten durch die kirchlichen
Träger, diese betrugen in 2018: Schwanheim: 33.128 Euro, Fehlheim: 54.464
Euro.

Als Nachteil für den Standort der 7zügigen KITA „In den Linkengärten“ wird
ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren angeführt. Die
Verwaltungsvorlage für die STVV am 2.7.2020 wurde zurückgezogen.

Wir fragen den Magistrat:

  • Wie hoch waren die Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger
    im Jahr 2019 für die beiden kirchlichen KITAs in Schwanheim und für Fehlheim
    ? Wir bitten darum auch die eventuell bereits vorhandenen Daten für das Jahr
    2020 mitzuteilen.
  • Mit welchem Kostenaufwand ist innerhalb der Verwaltung durch die
    erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des
    Bebauungsplanes bei dem Bau der 7zügigen KITA zu rechnen ?
  • Zu welchen zeitlichen Verzögerungen führt das laut
    Verwaltungsvorlage „aufwendige planungsrechtliche“ Verfahren ?
  • Wurde im Vorgriff auf die Planung ein Bodengutachten beauftragt um
    eventuelle Risiken beurteilen zu können ?
  • Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, da der Standtort der 7zügigen
    KITA im regionalen Grünzug und im Bereich der Alt-Neckar-Schlingen mit
    moorigen Böden liegt (Pfeiler ? Bodenstabilisierung?) ?
  • Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Zeitplanes.

Denkmalschutz beim Haus am Markt – gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen FDP, BfB, GLB sowie Herrn Dr. Tiemann

Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel
an der Neutralität der Denkmalbehörde und sehen widersprüchliche Aussagen
sowie eine ungefragte Einmischung der Behörde in demokratische Prozesse.

Unverständnis und Irritation ruft das Schreiben des Fachbereichs
Denkmalschutz des Kreises Bergstraße an den Magistrat der Stadt Bensheim
hervor.

Die Fraktionen von GLB, BfB, FDP und des FWG-Abgeordneten Dr. Rolf Tiemann
erinnern in diesem Zusammenhang an den von der Denkmalschutzbehörde bisher
offenbarten „Zickzackkurs“, der jegliche klare Positionierung des
Denkmalschutzes vermissen lasse.

Als 2019 auf Initiative der CDU und des Bürgermeisters ein dreistöckiger
Neubau am Marktplatz beschlossen wurde, hieß es in der Vorlage der
Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung, dass es eine Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde gab. Diese bestehe bei einem Abriss auf die
Wiederherstellung des städtebaulichen Gefüges durch einen Neubau. Dieser
muss in vergleichbarer Größe, Gestaltung, Farb- und Materialwahl die
Anforderungen an eine Einfügung in das historische Ensemble erfüllen.

Ganz anders fiel nun im November 2019 eine Antwort auf eine FDP-Nachfrage
zum Projekt Haus am Markt aus: Von der Behörde wurde mitgeteilt, dass die
baurechtliche Prüfung ergeben hat, dass eine Folgebebauung nicht gefordert
werden kann. Entsprechend enthalte auch die Abbruchverfügung keine solche
Bedingung.

Im Schreiben vom 07.09.2020 wurde von der Denkmalbehörde erklärt, dass eine
aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht notwendige Bebauung des
Marktplatzes unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf jegliche Bebauung sei nicht
genehmigungsfähig und außer der Vorgabe einer eingeschossigen, möglichst
filigranen und transparenten Bebauung im östlichen Rand, bei unbedingter
Erhaltung des „Schorschblickes“ gäbe es zum derzeitigen Zeitpunkt keine
Vorgaben. Diese Sicht entspricht den Vorgaben des von CDU und SPD im Februar
2020 beschlossenen Realisierungswettbewerbs, widerspricht aber allen
bisherigen Aussagen der Behörde. Völlig absurd ist also die jetzige Haltung,
der zur Folge an einer Stelle, an der jahrhundertelang ein großes Gebäude
stand, jetzt aus denkmalpflegerischer Sicht ein solches nicht mehr möglich
sein soll.

Bei den vier Fraktionen GLB, BfB, FDP und FWG Herr Tiemann stößt es auf
Unverständnis, dass die Behörde des Kreises ständig ihre Meinung ändert und
keine fachliche Linie zu erkennen ist.

Unverschämt wird es dadurch, dass die Einmischung der Denkmalpflege im
direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Parlamentsentscheidung über die
Terminfixierung für den Bürgerentscheid zum 17. Januar 2021 erfolgt und die
Denkmalpflege gleich noch zum Bürgerbegehren und zur Aussetzung des
Wettbewerbsverfahrens auf Grund des Bürgerentscheids ablehnend Stellung
nehme, obwohl es offensichtlich nicht in ihre Kompetenz falle.

Nach der „Reißleinen-Aktion“ von Bürgermeister Rolf Richter am 31.08.2019
kam es im Herbst des vergangenen Jahres dann zum Bürgerdialog. Bei der
Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus vor mehr als 150 Besuchern erklärte die
Vertreterin der Denkmalschutzbehörde völlig überraschend und im Widerspruch
zu vorheriger Aussagen der Behörde, die Denkmalpflege habe zuvor keinerlei
Auflagen erteilt und sei für alle Varianten offen. Sie werde den
Bürgerdialog intensiv begleiten und im Bedarfsfall entsprechende fachliche
Hinweise geben.

„Weshalb sich die Behörde seither in Schweigen hüllte und nunmehr erneut –
und völlig ungefragt – eine gegensätzliche Stellungnahme zu ihrer vor
Jahresfrist geäußerten Positionierung abgibt, entzieht sich jeglicher
Logik“, sagt Rolf Tiemann (FWG).

„Es scheint, dass die Denkmalbehörde sich immer den Wünschen des
CDU-Bürgermeisters – mit und ohne Reißleine ziehen – anpasst, anstatt einer
erwartbaren fachlichen Vorgabe treu zu bleiben, die von den Stadtverordneten
nachvollzogen und als Leitlinie betrachtet werden kann“, stellt
GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest.

„Es erscheint völlig irrational, dass sich eine Landesbehörde ohne jeden
aktuellen Anlass (es wurde keinerlei Bauantrag gestellt – und „nichts“ kann
man nicht beurteilen oder ablehnen) in die politische Diskussion und
demokratische Prozesse einmischt“, konstatiert Franz Apfel für die Fraktion
der BfB.

Auch stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die jetzt
formulierte neue Positionierung beruht: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung
an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig,
lediglich die Freihaltung des ‚Schorschblicks‘ ist zu gewährleisten“,
zweifelt FDP-Fraktionschef Holger Steinert an der fachlich seriösen Basis
der jetzt getroffenen Aussage.