STVV 13.12.18 „Ökologische Beschaffung“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,  meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

„Unser Planet ist unser Zuhause, unser einziges Zuhause. Wo sollen wir denn hingehen, wenn wir ihn zerstören?“

Dieses Zitat fand ich neulich auf einer Seite über Klimaschutz und Klimawandel und ich finde es sehr passend zu unserem heutigen Antrag „ökologische Beschaffung“.

Die natürlichen Ressourcen sind endlich, d.h. wir müssen nachhaltig damit umgehen.

Mit dem Auftrag an den Magistrat möchten wir erstmals verbindlich festschreiben lassen, dass neben der Wirtschaftlichkeit auch ökologische Kriterien gleichberechtigt in die Vergaberichtlinien städtischer Aufträge eingehen.

Der Umfang der öffentlichen Beschaffung ist enorm. Dieses erhebliche Potenzial lässt sich nutzen

  • zum einen um gezielt Umweltbelastungen zu reduzieren,
  • zum anderen aber auch um das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und
  • die Entwicklung innovativer umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen.

Welche Auswirkungen wird es haben?

  • Es hilft zunächst einmal das Klima und die Umwelt zu schützen. Die Ressourcen auf unserer Erde sind begrenzt!
  • Es rechnet sich aber auch wirtschaftlich, z.B.
    • wenn die Produkte möglichst lange genutzt werden und dann auch repariert werden können, was ja oft nicht mehr selbstverständlich ist.
    • Der Kauf energieeffizienter Geräte hilft ebenfalls langfristig zu sparen.
  • Des Weiteren sind die gesundheitlichen Aspekte nicht zu vernachlässigen:
    • Emissionen z.B. bei Inneneinrichtungen, Wandfarben etc und
    • Lärm z.B. bei Druckern

 Wie erfolgt die Bewertung für die Vergabe von Aufträgen?

Das Umweltbundesamt stellt hierzu zahlreiche Informationsmaterialien zur Verfügung, in denen Ausschreibeempfehlungen für Produkte und Dienstleistungen gegeben werden, die nach ökologischen Kriterien geprüft wurden.

Zudem gibt es zahlreiche Kriterien und Siegel, die ganz allgemein umweltfreundliche Produkte kennzeichnen. Dazu gehören zum einen der ökologischen Fußabdruck, der den Einfluss der Produktherstellung auf die CO2-Belastung wiederspiegelt.

Der Wasserfußabdruck – oft weniger bekannt – ist ein Indikator für die Nutzung der Ressource Wasser.

  • Er gibt die Wassermenge an, zu der Erzeugung der Produkte verbraucht wird.
  • Für ein DIN A4 Blatt immerhin 10 l, für die Produktion eines Neuwagens 400 000 l.

Wichtig sind auch das Bio- und Fair Trade-Siegel.

  • Bensheim darf sich seit 2011 „Fair-Trade-Stadt“ nennen. Mit unseren Kaufentscheidungen für Fair Trade Produkte tragen wir zu menschenwürdigen Arbeitsund Lebensbedingungen bei.

Genauso wichtig ist das Siegel die FSC Zertifizierung der Wälder. Nur ungefähr 10 Prozent der bundesdeutschen Waldfläche werden nach den Vorgaben des FSC bewirtschaftet. Erst wenn die Nachfrage nach FSC zertifiziertem Holz ansteigt, gibt es eine Chance, dass dieser Anteil steigen wird.

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und kennzeichnet seit 40 Jahren besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Für die Bewertung wird der gesamte Produktlebenszyklus berücksichtigt– von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Produkte aus den Bereichen IT & Kommunikation, Mobilität, Bauen & Renovieren wurden hiernach bewertet.

Die BfB unterstützt den Antrag „ökologische Beschaffung“

Und wenn die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangeht, kann dies eine Signalwirkung haben für viele Verbraucher und Verbraucherinnen in Bensheim sein ebenfalls auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen.

 

 

STVV 13.12.2018 „Bildung Wahlausschuss 1. Stadtrat“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die Koalition aus CDU, GLB und Bürger für Bensheim beantragen heute die Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl einer neuen ersten Stadträtin/eines neuen ersten Stadtrates.

Nachdem 1. Stadtrat Helmut Sachwitz bekannt gegeben hat, dass er nicht noch einmal kandidiert, ist das Verfahren zur Wiederbesetzung einzuleiten.

Und das der 1. Stadtrat mit seinen Dezernaten hauptamtlich besetzt werden muß, daran besteht kein sachlicher Zweifel. Zur Erinnerung: wir können das ja alle bei jeder STVV nachverfolgen: die meisten Verwaltungsvorlagen kommen naturgemäß aus dem Dezernat des ersten Stadtrates bzw. dessen Dezernat ist zumindest daran beteiligt. Wer diese Position erstens qualifiziert und zweitens ehrenamtlich besetzen will, der macht politische Späßchen. Herr Steinert wird nachher erzählen, dass die BfB ja auch für nur zwei Hauptamtliche war. Ja, Herr Steinert das trifft zu – aber ehrenamtlich nicht beim 1. Stadtrat.

Die Amtszeit unseres 1. Stadtrates endet am 14. Oktober 2019. Deshalb ist es jetzt zielführend den Neuwahlprozess in Form der Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses anzugehen. Der früheste Wahltermin wäre dann am 13. April 2019, der späteste Wahltermin am 13. Juli 2019. Mit unserem Vorschlag 23. Mai 2019 liegen wir deshalb gut um in Ruhe Auszuschreiben, Kandidatinnen und Kandidaten nicht nur in der Schriftform kennen zu lernen, was besonders wichtig ist. Neben dem Fachwissen ist auch die Bereitschaft zum Kompromiß, das persönliche Auftreten und die Fähigkeit auf Bürger zuzugehen von ganz besonderer Bedeutung. Am 23. Mai 2019 haben wir ohnehin STVV, insofern können wir uns dann gegebenenfalls eine Sondersitzung sparen.

Und meine Damen und Herren, es darf ruhig auch eine Frau sein, das täte unserem Magistrat, in dem nur Männer vertreten sind, ganz gut. Aber entscheidend ist das Fachwissen und das persönliche Auftreten.

Die BfB-Fraktion stimmt dem Antrag zu.  

STVV – 13.12.2018 „Parkplatz TSV Auerbach“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,  meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

zu Punkt 1. des FDP-Antrages:

die derzeitigen Markierungen sind zwischen 2,20 und 2,30 m breit. Das ist breit genug. In der Regel genügt das. Wenn neu markiert würde fallen 8 Parkplätze weg. Das ist sicher nicht im Sinne des Antragstellers und schon gar nicht im Sinne der TSV-Auerbach. Wir lehnen ab. Zudem dies 12.000 bis 16.000 Euro kosten würde. Im HH-Plan 2019 nicht enthalten und nicht von der FDP beantragt. 

Zu Punkt 2 des FDP-Antrages: An der Zufahrt zum Parkplatz ist bereits das Zusatzzeichen „Nur PKW“ angebracht. Wir haben uns erkundigt: Von der Stadtpolizei erfolgen Kontrollen. In der Vergangenheit wurden da sogar schon nichtberechtigte Fahrzeuge abgeschleppt. Die FDP gehört doch zu den Parteien, die immer darauf dringen den Schilderwald abzubauen, hier soll er jetzt vergrößert werden. Wir lehnen ab.

Punkt 3 des FDP-Antrages: ein ganz alter Bekannter, was die Sache nicht besser macht. Sie wollen die Skater-Anlage mal wieder verlegen. Bei der letzten Prüfung kamen dabei ca. 160.000 Euro an Kosten heraus. Heute wird uns das wahrscheinlich über 200.000 Euro kosten. Wenn Sie das ernsthaft vorbereitet hätten, dann hätten Sie einen Antrag zum HH-Entwurf 2019 gestellt. Wir lehnen den Umzug ab und stellen aber fest: die FDP kritisiert alle  möglichen Ausgaben, lehnt sogar im Kinderbetreuungsbereich alles Mögliche ab, wenn es aber um Ihre Hobby-Projekte geht ist scheinbar immer Weihnachten. Wir lehnen ab.

STVV 8.11.2018 Änderung B-Plan – und Flächennutzungsplan „an der Riedwiese-Süd“

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

heute stimmen wir über den Vorschlag zur Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger ab, sowie über den B-Plan und über die Gestaltungsfestsetzungen als Satzung. Weiterhin geht es um die Abstimmung über den Flächennutzungsplan in der Ihnen vorliegen Fassung.

In diesem Verfahren wurde u.a. durch transparente mediale Berichterstattung und Informationen verschiedener Parteien ein Prozess ingang gesetzt, der letztendlich zu einer konstruktiven, verträgliche Lösung geführt hat.

Ausgangspunkt der kontroversen Diskussionen war das Anliegen der Koalition im Rahmen einer Stadtrepartur nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Umzug einer Speditionsfirma aus Fehlheim nach Bensheim zu steuern.

Die Anwohner im Stadtteil klagen seit langem über Störungen durch diesen Betrieb und Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Im Sinne der dort Wohnenden wurde ein Standort im Mischgebiet „ an der Riedwiese-Süd“ ausgewählt, in dem es bereits etliche Gewerbebetriebe gibt.

Was die Installtion einer Brecheranlage hinter dem Kino letztendlich bedeutet, wurde uns erst durch unseren Besuch bei der Firma Gölz am Weidring klar. Zurecht haben sich die Anwohner vehement gegen eine solche Anlage ausgesprochen und massiv demonstriert. Zudem habe sich etliche Firmen vor Ort dagegen ausgesprochen.  

Für uns gilt: Verträglicher Umzug ja, aber nicht um jeden Preis.

Der Magistrat hat daraufhin 2 verschiedene juristische Rechtsgutachten erstellen lassen, um die Ansiedlung einer Brecheranlage effektiv zu verhindern.

Dies ist dadurch möglich, dass eine dinglich Sicherung ins Grundbuch eingetragen wird in der solche Anlagen explizit ausgeschlossen sind. Das B-Planverfahren ist nicht geeignet, weil da Befreiuungen und Anpassungen ermöglicht werden sollen. Das ist das Instrumentarium des B-Planverfahrens.

Die mehrfach genannte „doppelte Naht“ schränkt die Handlungsfähigkeit ein und ist unwirksam.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksameit

STVV 8.11.2018 Sanierung Bürgerhaus – Finanzierung , Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

heute geht es nicht mehr um die grundlegende Entscheidung, ob das Bürgerhaus saniert wird oder nicht. Es geht jetzt um die zügige weitere Umsetzung und darum, jetzt möglichen Schaden von unserer Kommune abzuwenden.

Wer immer noch von einem Baustopp träumt – bei Erstellung neuer Planunterlagen um damit die frühe Gestalt des Hauses möglichst wiederherzustellen – um sich damit vielleicht doch noch an den Auflagen des Denkmalschutzbehöre   vorbeizumogeln, dem sei hier deutlich gesagt:

Wir sind am„point of no return“, und es geht darum, ob die Koalition und das Parlament handlungsfähig sind.

Wir stehen jetzt unter Zeitdruck -umfassende Planungs- und Bauleistungen wurden bereits vergeben- jede weitere Verzögerung kostet unserer Kommune bares Geld. Sollte sich die geplante Fertigstellung im März 2020 um Monate verzögern ist mit geschätzten mehreren Zehntausend € zu rechnen.

Ein exponiertes Gebäude, wie das Bürgerhaus, ist im Focus Von der Denkmalschutzbehörde wird der Ihnen bekannte überdachte Säulenvorbau favorisiert. Dafür gibt es die Genehmigung. Und es ist auch wichtig, hier Qualitätskontrollen vorzunehmen. Weitere Bausünden die nachher teuer beseitigt werden müssen, sollen vermieden werden.

Zusammen mit der galoppierenden Baupreissteigerung von ca. 5% jährlich ergibt sich die Kostensteierung von knapp über 2.000,000,- €, über die wir jetzt abstimmen.

Es ist allen bekannt, dass die MEGB die Baumaßnahme trägt und nicht die Stadt Bensheim.

Die MEGB bekommt die Mittel aus dem Förderprogramm „Stadtumbau West“in Höhe von 1.457.000 €. Mit dem Förder-programm zwingend verbunden ist der einmalige Eigenanteil von 889.000,- €, der in den Haushalt 2019/20 einzustellen ist.

Der Verlustausgleicht der Stadt beträgt unverändert max. 500.000 €.

Unsere Wählergemeinschaft hat sich von Anfang an für die Sanierung des Bürgerhauses ausgesprochen. Wir bedauern es sehr, dass sich die Mehrheit der Stadtverordneten 2015 der Pro-Sanierungs-Initiative von Bürgermeister Richter nicht angeschlossen hat.

Auch die Mär vom „Billigen Neubau“ glaubt heute niemand mehr. Wer die anspruchvollen Verfahren mit Gestaltungs-beirat und anderen kennt, soll mal verraten, wie der Standort des abgerissen Bürgerhauses gestaltet werden sollte.

Dazu haben wir bis heute nur eine Skizze gesehen, obwohl das aus unsere Sicht untrennbar zusammengehört.

Nach Fertigstellung des Gebäudes bekommen wir eine barrierefreie und energetisch einwandfreie Immobilie auf dem aktuellen Bau-Standard. Das ist es uns wert. Bitte stimmen Sie der Vorlage zu.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

STVV 8.11.2018: Nachtragsplan mit erheblichen Weniger-Einnahmen trotzdem im Plus geblieben! Franz Apfel

BfB-Fraktion, Franz Apfel, es gilt das gesprochene Wort !

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, meine Damen und Herren, wir entscheiden heute über den Nachtragsplan der Stadt Bensheim für das Jahr 2018.

Wir können trotz erheblicher Weniger-Einnahmen im Bereich der beiden Grundstücksgeschäfte Meerbachsportplatz und Hoffart-Gelände in Höhe von zusammen 2,5 Mio Euro und trotz erheblicher Mehrausgaben im Bereich des Eigenbetriebs Kindertagesstätten – hier erhöhen wir den Verlustausgleich um über 1,6 Mio Euro – einen Nachtrag mit einem leichten positiven ordentlichen Ergebnis von 24.665 Euro abschließen. Bensheim bleibt auch unter ungemütlicher werdenden Rahmenbedingungen eine Kinder- und Familienfreundliche Stadt.

Erwähnen will ich auch noch, dass wir auch bei der Einkommensteuer mit 330.000 Euro Weniger-Einnahmen rechnen müssen. Das positive ordentliche Ergebnis ist keine Selbstverständlichkeit wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass der zweitgrößte Bensheimer Gewerbesteuerzahler – SAP – im August 2018 Richtung Frankfurt umgesiedelt ist. Das wird uns 2019 noch stärker treffen und deshalb sind die erwarteten Einnahmen aus den beiden Grundstücksgeschäften Meerbachsportplatz und Hoffart-Gelände im Jahr 2019 auch richtig aufgehoben.

Positiv ist auch, dass die Verlustvorträge aus früheren Jahren durch das Jahresergebnis 2017 mit einem Jahresergebnis von Plus 4.772.335,30 sehr gut ausgefallen ist und wir deshalb den Verlustvortrag auf nunmehr rund 4,9 Mio Euro fast halbieren konnten. Das geht in die richtige Richtung !

Sehr zufrieden sind wir, dass wir seit die BfB mit in der Koalition ist, die Grundsteuer B nicht mehr erhöht haben. Das ist auch unser Ziel für die nächsten Jahre und das obwohl wir einen richtig schweren Brocken bei der Gewerbesteuer in Zukunft durch den Wegzug von SAP verkraften müssen.

Im Nachtragsplan gibt es auch einige neue positive Positionen auf drei werde ich kurz eingehen:

Ø 90.000 Euro werden für den beschlossenen Wettbewerb für die Neugestaltung des Beauner Platzes eingestellt. Das ist ein Ergebnis eines KOA-Antrages. Die Neugestaltung dieses Bereiches ist es uns wert.
Ø Entlang des Mönchbachweges – das ist der Weg vom Euler-Gelände am Friedhof entlang werden 45.000 Euro für die Straßenbeleuchtung eingestellt. Damit wird dieser vielbegangene Weg zur Heidelberger Straße, zur Hemsbergschule oder auch zur Innenstadt sicherer.
Ø Wir begrüßen die Bereitstellung von 40.000 Euro für den Aufbau einer Messanlage für Rot- und Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Wormser Straße/Berliner Ring.

Alles andere als positiv ist die Neuveranschlagung von Krediten in Höhe von rund 7 Mio. Das hat mit den nicht aufgestellten Jahresabschlüssen der früheren Jahre zu tun, zumindest teilweise vor der Amtszeit von Stadtrat Oyan. Dort sind genehmigte Kredite verfallen. Unter großer Kraftanstrengung wurden die Jahresabschlüsse in den letzten Jahren nachgeholt. Dafür danke ich der Finanzabteilung und Stadtrat Oyan. Auch der Jahresabschluss 2017 liegt ja nun auch vor und hilft uns. Für mich ist es erstaunlich, dass hier früher nicht mehr Druck aufgebaut wurde, damit die Jahresabschlüsse zeitnaher vorgelegt wurden.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern im Rathaus, bei den Unternehmen in unserer Stadt und deren Mitarbeitern und stimmen dem Nachtrag zu.

STVV 27.9.2018 „Langewann – Fehlheim“ , Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

dem vorliegenden Beschlussvorschlag mit dem Inhalt, die Vorschläge der Verwaltung zum Umgang mit der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen anzunehmen, ist heute hier unser Thema.

Der Entwurf des B-Planes einschließlich Begründung und Umweltbericht werden sollen beschlossen werden. Die Offenlage ist durchzuführen.

Bezugsgrößen und Randbedingungen

In Bensheim wurde in den vergangenen Jahren mit den Stubenwaldgebieten sehr tiefgreifende und umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen. Kommunalpolitiker/innen wissen, dass solche Beschlüsse und Maßnahmen weitere Folge-wirkungen haben. In diesem Zusammenhang entsteht ein verstärkter Siedlungsdruck mit dem Ziel das Gleichgewicht von Arbeit und Wohnen einigermaßen herzustellen.

Der Bedarf an Wohnbauflächen u.a. für Familien mit Kindern steigt daher weiterhin stetig an. Es werden landwirtschaftliche Flächen umgewidmet und als Wohngebiete verbraucht.

Das vorhandene Baugebiet ist so entwickelt worden, dass es so gut wie möglich in die städtebaulich/ökologische Zusammenhänge einpasst. Wir erkennen, dass der nördliche Teil als Wohnbereiche konzipiert ist, die sich um 4 gemeinschaftlich genutzte Höfe gruppieren. Der südliche Teil ist überwiegend konventionell in Parzellen eingeteilt. Die nördlichen Übergänge zu den Feldern, der südlichen Anschluss an das vorhandene Wohngebiet Bereich Wald- und Falltorstraße werden jetzt gut gelöst.

Gem. unserem aktuellen Koalitionsantrag wurden hier die Übergänge von alter zu neuer Bebauung angemessen gelöst, was dem Anliegen des Ortsbeirates entspricht.

Grundstücksnutzung

Unser aktueller Koalitionsantrag beschränkt die GRF u. -GFZ auf das Minimum der Baunutzungsverordnung, die Hausbreiten werden weiter reduziert, Gaubenbreiten werden festgelegt.

 Wohneinheiten

Der vorliegende Bebauungsvorschlag, teilt die Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ein und in einige Mehrfamilienhäuser ( incl. etwa 30 sozialverträglicher Wohnungen). Es werden in etwa ca. 150-165 Wohneinheiten entstehen.

 Erneuerbare Energien in Kooperation mit GGEW

Anlagen für Solarenergie und -thermie auf den Dächern sind möglich. Für PV-Anlagen soll ein eigener Stromkreislauf mit zentraler Nachtbatterieanlage installiert werden. Die benötigte Wärme soll mit Blockheizkraftwerken erzeugt werden. Hierzu entwickelt die GGEW ein Konzept, das an die Planung angepasst und weiter modifiziert werden soll.

Grün

Entsteht durch begrünte Dächer. Durch das Gebiet ist ein von West nach Ost verlaufender zentraler Grünzug geplant (gegen Aufheizung).

Naturbelassene Gärten haben Priorität. So sind Schotterungen ausgeschlossen.

Verkehr

Gem. Gutachter ist die Anbindung über Wald- und Falltor-straße ausreichend und eine weitere Anbindung ist verkehrs-technisch nicht erforderlich. Hier handelt sich um den unteren Wohnstraßenbereich mit deutlich unter 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Demnach sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Die Planungsprozesse laufen transparent und wurden fortlaufend diskutiert. Anregungen von Orts- bzw. Gestaltungsbeirat wurden umgesetzt.

Insgesamt haben wir die Vorgaben der Verwaltung und die Stellungnahmen geprüft und sind der Überzeugung, dass das Wohngebiet unseren Anforderungen an ein modernes, zu-kunftsweisendes Wohngebiet im Siedlungsraum entspricht.

Die BfB stimmt den Vorlagen zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

STVV 27.9.2018 „B-Plan Riedwiese Süd“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

entschieden wird zum Schluß – das sagte ich mehrmals zum Thema „An der Riedwiese Süd“ und wir sind immer noch nicht am Schluß.

Heute wollen wir aber als BfB-Fraktion ein klares Signal an die Bewohner der
Weststadt geben: An der Riedwiese Süd wird es keine Brecher-Anlage geben. Anwohner, die Firma Reckeweg und die Karl-Kübel-Schule können aufatmen. Und als zweites wichtiges Signal: wir hoffen als BfB-Fraktion, dass die
Firma Blechschmitt umzieht und das wir damit eine Entlastung der Wohngebiete in Fehlheim, Schwanheim und Rodau erreichen. Allein schon deswegen können wir dem FDP-Antrag mit Dr. Tiemann nicht zustimmen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist sich weitgehend einig. Unterschiedliche Auffassungen gab und gibt es nur noch über den Weg wie eine Brecher-Anlage am sichersten auszuschließen ist. Dr. Berghäuser, Fachanwalt hat hierzu eine klare Ansage gemacht: diese Aussage beinhaltet, dass der Ausschluss der Brecher-Anlage über den B-Plan ein großes Risiko beinhaltet. Dr. Berghäuser, mit dem die Stadt seit vielen Jahren zusammenarbeitet, hat seinen Schwerpunkt im Fachplanungsrecht und im öffentlichen Baurecht. Und darauf vertrauen wir. Es kann ja nicht
sein, dass wir uns auf jemanden berufen, der nicht greifbar ist, das über den
B-Plan ändern in den Sand setzen und dann den Kopf hinhalten müssen. Nein, wir machen das jetzt rechtssicher und dafür halten wir den Kopf hin.

Das zweite juristische Gutachten von RA Stapelfeldt kommt zu der gleichen Einschätzung – das muß man mal zur Kenntnis nehmen und nicht weiter die Änderung des B-Planes wie eine Monstranz vor sich hertragen. RA Stapelfeldt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Nach dem öffentlichen Ortstermin der BfB-Fraktion an der bestehenden Brecher-Anlage der Firma Gölz in Bensheim war für die meisten von uns klar, dass eine zweite Brecher-Anlage nicht kommen wird. Den Fehler, den ich bei uns, als BfB-Fraktion erkenne und den ich mir selber anhefte, ist, dass wir
das nicht sofort öffentlich klargestellt haben. Das war mein Fehler. Wir heilen diesen Fehler heute !

Heute geben wir das klare Signal, dass die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung bzw. den Betrieb einer Bauschuttrecycling-Anlage in diesem Bereich ablehnt. Die Gremien und die Geschäftsführung der MEGB werden gebeten und aufgefordert bei der Vermarktung der Flächen in diesem Bereich vertraglich sicherzustellen, dass keine Bauschuttrecyclinganlage errichtet
und betrieben wird und dies im Grundbuch zugunsten der Stadt Bensheim dinglich gesichert wird. Und weitere Erschwernis: Die Löschung dieses Eintrages im Grundbuch zu Gunsten der Stadt Bensheim kann nur durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Meine Damen und Herren, damit ist ausgeschlossen, dass da was im stillen Kämmerlein an der Öffentlichkeit vorbei geschieht. Und ich bedanke mich ausdrücklich bei der SPD-Fraktion, dass Sie mit uns im BAU für diese Formulierung gestimmt hat und dadurch eine ganz breite Mehrheit zustande kam. Dass die SPD-Fraktion jetzt im nach hinein ebenfalls einen Änderungs-Antrag einreicht, obwohl das zweite juristisches Gutachten eindeutig Stellung bezieht, das soll verstehen wer will. Aber, ich versteh es ja…

Die Bürgerinitiative An der Riedwiese hat erreicht, dass wir das Industriegebiet zurückgenommen haben und hat erreicht, dass wir eine Brecher-Anlage dort ausschließen. Als CDU, GLB und BfB-Fraktion senden wir heute ein klares Signal an die Bewohner der Weststadt: auf die Riedwiese Süd kommt keine Brecher-Anlage. Das schließen wir verlässlich aus. Punkt !

Wir stimmen als BfB dem Antrag der Koalition zu.

Und abschließend: wir sind noch nicht am Ende des Verfahrens. Als BfB- Fraktion suchen wir noch ein Gespräch mit der Firma Reckeweg, die Einspruch gegen den B-Plan eingelegt hat. Wir als BfB-Fraktion hoffen, dass wir dieses
Gespräch vor dem Abschluss des Verfahrens führen können. Wir bleiben als BfB weiter am Ball.

STVV 27.9.2018 „Standorte Altglascontainer“, Helmut Reuter

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

um Altglas zu entsorgen, stehen an verschiedenen Standorten Altglas-Container.
Hier ist zu beachten, dass diese nicht direkt an Wohnhäuser angrenzen. Es besteht durch das Einwerfen eine Lärmbelästigung für die Anwohner.
Auch Zu- u. Abfahrten zu diesen Sammelplätzen sollten gut und ohne Missachtung der Verkehrsregeln erreichbar sein.
An zwei Standorten haben wir Probleme.

  1. Standort
    Hier an der Einmündung Altengaßweg / Hemsbergstr.
    stehen die Container zu nahe an den Wohnhäusern.
    Auch die Ruhezeiten für den Einwurf des Altglases werden nicht eingehalten.
    (Lärmbelästigung).
    Des Weiteren besteht Unfallgefahr, da nicht alle Nutzer
    sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
    Es wird in einer Kurve geparkt.
  2. Standort
    Am Berliner Ring gegenüber dem ALDI-Marktes.
    Diese Container stehen dicht an einer stark befahrenen Straße. Auch haben die Benutzer nur eine kleine Parkmöglichkeit um ihr Altglas zu entsorgen.

    Es sollte geprüft werden, ob bessere Abstellflächen für diese Altglas-Container vorhanden sind.
    Die Verwaltung überarbeitet auch ein neues Konzept zur Aufstellung von kombinierten Sammelstellen für Altkleider und Elektroschrott.
    Hierbei kann auch die Prüfung für die Altglas-Container mit einbezogen werden.

    Wir die BfB begrüßen diesen Antrag und werden ihn zustimmen.

STVV 27.9.2018 „Zukunftswerkstatt Innenstadtdialog“ , Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

der Innenstadt-Dialog der Stadt Bensheim – eine Veranstaltungs- und Aktionsreihe – hat viele Ideen und Vorschläge ergeben.  Im Haushaltsplan unserer Stadt stehen für die Umsetzung der Vorschläge derzeit 50.000 Euro bereit. Die BfB-Fraktion geht davon aus, das im Haushaltsplan für das Jahr 2019 weitere finanzielle Mittel zur Umsetzung der vielen Vorschläge vorgesehen werden.

Die Veranstaltung zum Innenstadtdialog Bensheim 2030 hätte meiner Meinung nach einen besseren Besuch und damit Beteiligung verdient gehabt. Verstehen sie mich nicht falsch: es waren immer viele Bürger da, die Bensheim voranbringen wollen.

Gefehlt haben aber die, die angeben, dass „sie das Volk wären“ – sogenannte „Mutige Bürger“ – ich meine die, die mit dem Wolf tanzen wollen – also „ganz Mutige“. Wer so viel Kritik an allem möglichen übt, der hätte sich doch da einbringen können und meine Damen und Herren, einbringen müssen – aber Fehlanzeige. Und deshalb gehe ich sofort von der Fehlanzeige zur Sachpolitik.

Meine Damen und Herren, die Koalition aus CDU, GLB und Bürger für Bensheim legt ihnen heute einen gemeinsamen Antrag zur Beschlußfassung vor, der acht Vorschläge aus dem Bereich Mobilität – Fuß- und Radverkehr – Parken, Stadtgestaltung, Kinder- und Jugendliche, Stadtklima und Stadtmarketing jetzt bereits angehen soll.

Auf vier Punkte gehe ich kurz ein:

  1. Wir wollen den Magistrat beauftragen, eine Modernisierung oder Ergänzung von Spielelementen des Spielplatzes für Kleinkinder am Heinrich-von-Gaggern-Platz vorzunehmen. Das ist der sehr gut besuchte Spielplatz am Wambolder Hof Cafe. Damit stärken wir weiter die Innenstadt und kommen den Interessen der Familien und Alleinerziehenden mit kleinen Kindern entgegen.
  2. Die Ausweitung des gebührenfreien W-Lan-Netzes soll geprüft werden und hier insbesondere in der Bahnhofstraße und in der Stadtbibliothek. Besonders die Stadtbibliothek liegt uns hier am Herzen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zugänglichkeit zum Wasser an der „Lauter“ zu prüfen. Zusätzlich soll in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden mehrere Bäume entlang der Lauter zwischen Grieselstraße und Rinnentor nachzupflanzen. Unsere Stadt braucht mehr Stadtgrün und die Zugänglichkeit zur Lauter ist ein interessanter Gedanke der Stadtgestaltung. Klar muß da auch an die Sicherheit gedacht werden, deshalb ist das ein Prüfauftrag.
  4. Wir wollen den Magistrat beauftragen, punktuell die Bepflanzung des Straßenrandes und an den Fassaden der städtischen Gebäude zu prüfen.  

Meine Damen und Herren, wir sind am Beginn zum Prozeß der Umsetzung der Vorschläge aus dem Innenstadt-Dialog. Und klar ist: unser Ziel ist die Ansiedlung eines Nahversorgers in der Innenstadt. Das wollen wir in dieser Wahlperiode noch auf den Weg gebracht sehen. Das ist ein vordringliches Ziel der Bürgerschaft in der Innenstadt.

Ich bitte um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag von Bürger für Bensheim, CDU und GLB.