Antrag zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung

zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss und Auswertung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ und vor dem abschließenden Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.

2. Bei dieser Veranstaltung sollen der fortgeschriebene Planungsstand, wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeitigen Entwurf sowie die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen verständlich dargestellt werden. Die Projektverantwortlichen und Planungsbüros sollen hierzu eingeladen werden.

3. Vorgestellt und erörtert werden sollen insbesondere die tatsächlichen Gebäudehöhen und Baukörper, der Anteil und die Ausgestaltung des sozial geförderten Wohnraums, die Verkehrs- und Mobilitätsplanung einschließlich der Verbindung zum Bahnhof, die Grün- und Freiraumplanung, Klima- und Starkregenvorsorge, das Wärme- und Energiekonzept sowie das Konzept für das betreute Seniorenwohnen und die Kindertagesstätte.

4. Die Stadt soll ergänzend eine übersichtliche Beteiligungsbilanz veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche wesentlichen Anregungen aus dem Werkstattgespräch „Politik“, dem Bürgerdialog 2025 und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung übernommen, teilweise übernommen oder nicht übernommen wurden. Bei nicht übernommenen Anregungen soll die jeweilige planerische Begründung kurz dargestellt werden.

5. Die für die Veranstaltung maßgeblichen Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem Termin in verständlicher Form auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt werden. Die Veranstaltung soll barrierefrei zugänglich sein; Möglichkeiten zur digitalen beziehungsweise schriftlichen Beteiligung für Personen, die nicht teilnehmen können, sollen angeboten werden.

6. Die zusätzliche Dialogveranstaltung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Erforderliche erneute Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch, insbesondere bei relevanten Änderungen des Planentwurfs, bleiben hiervon unberührt.

Begründung:

Die Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zählt zu den größeren städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Auerbach. Bereits 2025 wurden mit dem Werkstattgespräch „Politik“ und dem Bürgerdialog umfangreiche informelle Beteiligungsformate durchgeführt. Im Bürgerdialog wurde ausdrücklich angeregt, die Bürgerbeteiligung fortzusetzen und weitere Dialogveranstaltungen anzubieten.

Mit der nun vorgesehenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen können sich Änderungen am Bebauungsplan und an den begleitenden Konzepten ergeben. Eine zusätzliche Veranstaltung vor dem Satzungsbeschluss würde diese Ergebnisse nachvollziehbar machen und einen direkten Austausch über den fortgeschriebenen Planungsstand ermöglichen.

Besonders bei einem Projekt mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, Kindertagesstätte, privaten und öffentlichen Freiräumen sowie einer voraussichtlich mehrjährigen Umsetzung ist eine transparente Darstellung der Abwägung sinnvoll. Eine Beteiligungsbilanz kann sichtbar machen, welche Hinweise aus Politik und Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.

Der Antrag ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, ohne diese zu ersetzen oder das weitere Planverfahren vorwegzunehmen.

Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zur Beratung zuzuordnen und dem Ortsbeirat Auerbach zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, vor der abschließenden Beratung und vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ Schnittzeichnungen und 3D-Visualisierungen vorzulegen, die nicht nur das derzeitige städtebauliche Konzept, sondern die nach den Festsetzungen maximal zulässige Bebauung zeigen. Darzustellen sind insbesondere die maximal möglichen Gebäudehöhen, Dachformen und Dachaufbauten sowie die maximal möglichen Baukörperdimensionen.

2. Die Darstellungen sollen mindestens aus Sicht der Schillerstraße, der Otto-Beck-Straße, des Brückwegs und des Bahnhofsumfelds erfolgen. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich Geländeschnitte mit der bestehenden Nachbarbebauung dargestellt werden, damit Höhenunterschiede, Abstände und Staffelungen nachvollziehbar werden.

3. Ergänzend ist eine Vergleichsdarstellung mit mehreren repräsentativen Bestandsgebäuden in Auerbach und in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets vorzulegen. Für diese Gebäude sollen tatsächliche Gebäude- beziehungsweise Firsthöhe und Geschosszahl angegeben und den im Bebauungsplan vorgesehenen Höhen von 14, 17 und 19 Metern sowie den gegebenenfalls zusätzlich zulässigen Dach-, Technik- und Solaranlagen gegenübergestellt werden.

4. Die Unterlagen sollen den politischen Gremien so rechtzeitig vor der abschließenden Beratung zur Verfügung gestellt werden, dass sie in die Bewertung der Gebäudehöhen und Baukörper einbezogen werden können. Die Darstellungen sollen nach Möglichkeit auch der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem beziehungsweise die Internetseite der Stadt zugänglich gemacht werden.

Begründung:

Der Bebauungsplan ermöglicht in Teilen des Quartiers Gebäudehöhen von 14, 17 und 19 Metern. Hinzu kommen nach den textlichen Festsetzungen mögliche Überschreitungen durch Dachfirste, technische Aufbauten und Anlagen zur Solarenergienutzung. Die tatsächlich mögliche räumliche Wirkung lässt sich aus Höhenzahlen und zweidimensionalen Planzeichnungen allein nur eingeschränkt beurteilen.

Gerade im Übergang zur bestehenden Bebauung an der Schillerstraße und bei den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise am Bahnhof ist eine nachvollziehbare Darstellung der maximal zulässigen Bebauung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gleiches gilt für die Frage, wie sich die geplanten Höhen in den vorhandenen Maßstab Auerbachs einordnen.

Der Antrag verlangt daher keine Vorfestlegung auf niedrigere oder höhere Gebäude, sondern eine belastbare und verständliche Grundlage für die spätere politische Abwägung. Auf dieser Basis kann anschließend entschieden werden, ob Änderungen an Höhen- oder Baukörperfestsetzungen erforderlich sind.

Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und entsprechend sozial gebunden werden.

2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss transparent darzustellen:

a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet und nachgewiesen werden,

b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,

c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,

d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,

e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des Bauträgers dauerhaft gesichert werden und

f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.

Begründung:

Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.

Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.

Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet, wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.

Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen dauerhaft zu sichern.

2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.

4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.

5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.

6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt werden.

Begründung:

Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.

Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens, um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.

Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.

Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.

Anfrage zum betreuten Seniorenwohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Betreutes Seniorenwohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Betreutes Seniorenwohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im städtebaulichen Konzept sind neben rund 365 Wohnungen zusätzlich etwa 80 betreute Seniorenwohnungen vorgesehen. Das Seniorenwohnen soll mit einem öffentlich nutzbaren Gastronomieangebot verbunden und räumlich mit der Kindertagesstätte im Baufeld 1 kombiniert werden. Aus den bislang vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht eindeutig hervor, welches Betreuungsmodell vorgesehen ist, wer Eigentümer beziehungsweise Betreiber sein soll und wie die Betreuungsangebote dauerhaft gesichert werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welches konkrete Wohn- und Betreuungskonzept ist für die bis zu 80 Seniorenwohnungen vorgesehen? Welche Leistungen umfasst das „betreute Wohnen“ dauerhaft?

2. Steht bereits fest, wer Eigentümer, Bauherr bzw. Projektentwickler und wer späterer Betreiber oder Träger sein soll? Falls ja: wer, und welche Vereinbarungen bestehen bereits?

3. Falls noch kein Betreiber feststeht: Nach welchem Verfahren und anhand welcher fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Ist die Stadt daran beteiligt?

4. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote sollen verbindlich angeboten werden (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, ambulante Pflege, Alltagshilfen, Gemeinschaftsangebote)? Welche Leistungen gehören zum Grundangebot und welche sind zusätzlich kostenpflichtig?

5. Können die Bewohnerinnen und Bewohner Pflegedienste und weitere Dienstleister frei wählen oder ist eine Bindung an einen bestimmten Anbieter vorgesehen?

6. Wie wird die Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit der Betreuungsangebote auch bei einem Wechsel von Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister gesichert? Sind hierzu verbindliche Regelungen vorgesehen?

7. Welche Funktion soll das öffentlich nutzbare Gastronomieangebot übernehmen? Ist zusätzlich eine Nutzung als Begegnungs- oder Mittagsangebot für das Quartier und Auerbach vorgesehen?

8. Wie ist die räumliche und organisatorische Verbindung zwischen Seniorenwohnen und Kindertagesstätte geplant? Sind generationenübergreifende Flächen oder Angebote vorgesehen?

9. Welche Anforderungen gelten für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, Wegen und Stellplätzen? Wie wird die barrierefreie Verbindung zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen berücksichtigt?

10. Wie soll die Bezahlbarkeit für ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen gesichert werden? Ist ein Anteil geförderter oder sozial gebundener Seniorenwohnungen vorgesehen und zählt dieser zum Sozialwohnungsanteil des Gesamtquartiers?

11. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Größenordnung von bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen? Welche Bedarfe an barrierefreiem, seniorengerechtem und betreutem Wohnen in Auerbach bzw. Bensheim wurden zugrunde gelegt?

12. Wird das konkretisierte Betreiber-, Betreuungs- und Nutzungskonzept einschließlich Gastronomie vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?

BfB berät über „Alte Stobbefabrik“ und kommende Ausschusssitzungen

BENSHEIM. Die BfB – Bürgerinnen und Bürger für Bensheim lädt für Dienstag, 25. August, um 18 Uhr zu ihrer nächsten öffentlichen Fraktionssitzung in die Kleingartenanlage Schloßblick in Bensheim-Auerbach ein.

Im Mittelpunkt stehen die Tagesordnungen der bevorstehenden Sitzungen des Ortsbeirats Auerbach, des Haushalts- und Finanzausschusses, des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Sozialausschusses. Die BfB will die einzelnen Tagesordnungspunkte beraten und prüfen, an welchen Stellen Ergänzungen, Anträge oder Anfragen für die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung notwendig sind.

Ein Schwerpunkt wird dabei der Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ auf dem ehemaligen Sanner-Gelände in Auerbach sein. Für das Gelände ist ein neues Wohnquartier mit mehreren hundert Wohnungen, betreutem Seniorenwohnen, einer Kindertagesstätte und weiteren Nutzungen vorgesehen.

Zur Vorbereitung hatte die BfB bereits am Freitagabend, 21. August, zu einem gemeinsamen Spaziergang entlang des ehemaligen Sanner-Geländes eingeladen. Ca. 20 Interessiertenahmen daran teil. Vor Ort konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Eindruck von der Größe des Areals, den vorgesehenen Bauflächen und den Beziehungen zur bestehenden Bebauung sowie zum Bahnhof Auerbach verschaffen.

Der Rundgang hat gezeigt, wie wichtig es ist, einen solchen Bebauungsplan nicht nur auf Papier zu betrachten. Vor Ort werden die Dimensionen, mögliche Gebäudehöhen, Wegebeziehungen und die Auswirkungen auf das bestehende Umfeld viel verständlicher“, erklärt BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Diskutiert wurden unter anderem die geplanten Gebäudehöhen, der Anteil sozial geförderter Wohnungen, die künftige Wärmeversorgung, die barrierefreie Anbindung an den Bahnhof, das betreute Seniorenwohnen sowie die weitere Bürgerbeteiligung. Die BfB hat zu mehreren dieser Themen bereits Anträge und Anfragen vorbereitet.

Während des Rundgangs ergab sich außerdem spontan die Möglichkeit, mit einem Vertreter der Projektseite ins Gespräch zu kommen. Dieser erläuterte einzelne Aspekte des aktuellen Bebauungsplans und beantwortete Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die BfB bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren und Projektverantwortlichen der „Alten Stobbefabrik“ für die Bereitschaft, sich vor Ort der Diskussion zu stellen und zusätzliche Erläuterungen zur Planung zu geben.

Für BfB-Stadtverordneten Franz Apfel ist entscheidend, offene Punkte frühzeitig zu klären: „Wir wollen die Entwicklung dieses ehemaligen Gewerbestandortes konstruktiv begleiten. Gerade deshalb müssen wir genau hinschauen, wo die Planung noch verbessert werden kann und welche Punkte vor einer endgültigen Entscheidung geklärt werden müssen. Die vorgesehene Entwicklung des Quartiers über einen Zeitraum von rund zehn Jahren bedeutet für die Anwohner eine lange Phase mit Baustellenverkehr, Lärm und weiteren Belastungen. Sollte sich der Zeitraum durch zusätzliche Grundstücke noch verlängern, muss dies bei der weiteren Planung besonders berücksichtigt werden. Auch eine mögliche Betonbrechanlage auf dem Gelände muss deshalb sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es für uns nicht um eine pauschale Ablehnung einer solchen Anlage. Entscheidend ist, welche Lösung insgesamt die geringsten Belastungen für die Nachbarschaft verursacht. Neben Lärm und Staub einer Brechanlage müssen ebenso zusätzliche Lkw-Fahrten berücksichtigt werden, die entstehen würden, wenn Betonmaterial abtransportiert und andernorts aufbereitet wird. Wir halten deshalb einen nachvollziehbaren Vergleich der Varianten für sinnvoll – einschließlich der Möglichkeit, eine bereits bestehende Recyclinganlage in Bensheim zu nutzen.

Auch BfB-Stadtverordnete Marion Machalowski sieht die weitere Beteiligung als wichtigen Bestandteil des Verfahrens: „Bei einem Quartier dieser Größenordnung müssen die Menschen in Auerbach nachvollziehen können, was geplant ist und wie ihre Anregungen berücksichtigt werden. Bürgerbeteiligung sollte deshalb während des weiteren Verfahrens fortgesetzt werden.

Die BfB sieht grundsätzlich Chancen darin, das ehemalige Gewerbeareal für neue Wohnnutzungen zu entwickeln. Gleichzeitig müsse bei einem Projekt dieser Größenordnung frühzeitig über bezahlbaren Wohnraum, Klimaschutz und Wärmeversorgung, Grün- und Freiflächen, Barrierefreiheit, Verkehr und die Einbindung des Quartiers in Auerbachgesprochen werden.

Am Dienstag wollen wir die Unterlagen und die Erkenntnisse aus unserem Rundgang gemeinsam auswerten und anschließend entscheiden, welche Punkte wir in den politischen Beratungen konkret einbringen“, so BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Die Fraktionssitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Um eine kurze Anmeldung unter info@bfb-bensheim.de wird gebeten.

BfB lädt zum Spaziergang an der „Alten Stobbefabrik“

Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) wollen geplantes Wohnquartier gemeinsam vor Ort einordnen

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) laden interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem kurzen Spaziergang entlang des ehemaligen Sanner-Geländes, der „Alten Stobbefabrik“, in Auerbach ein.

Treffpunkt ist am Freitag, 21. August 2026, um 19.30 Uhr vor dem langen Geländer am ehemaligen Sanner-Gelände.

Anlass ist der derzeit diskutierte Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“. Auf dem früheren Gewerbegelände soll in den kommenden Jahren ein neues Wohnquartier mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, einer Kindertagesstätte und Grünflächen entstehen.

„Pläne und Zahlen sind das eine – vor Ort bekommt man einen ganz anderen Eindruck von der Größe des Geländes und davon, wie sich die geplante Bebauung in Auerbach einfügen könnte“, erklärt die BfB.

Bei dem Spaziergang soll unter anderem betrachtet werden, wo die geplanten Gebäude entstehen sollen, welche Gebäudehöhen vorgesehen sind und wie sich das neue Quartier zur Schillerstraße, zur bestehenden Wohnbebauung und zum Bahnhof Auerbach orientiert. Auch Themen wie Grünflächen, Klimaanpassung, Verkehr und die direkte Anbindung an den Bahnhof sollen angesprochen werden.

Die BfB begrüßt grundsätzlich die Entwicklung bereits genutzter innerstädtischer Flächen für neuen Wohnraum. Gleichzeitig möchte sie sich gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild davon machen, wie Dichte, Gebäudehöhen und Freiflächen an diesem konkreten Standort wirken.

Der Spaziergang soll bewusst kurz und unkompliziert bleiben. Im Mittelpunkt stehen der Eindruck vor Ort, Fragen und der gemeinsame Austausch.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag um 19.30 Uhr mitzulaufen und sich selbst ein Bild von der geplanten Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zu machen.

Anfrage BA: Stellungname zur Wahl des neuen Bürgermeisters

Sehr geehrte Frau Cimander,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) gratulieren Harry Hegenbarth herzlich zur Wahl zum Bürgermeister der Stadt Bensheim. Mit 58,54 Prozent der Stimmen hat er ein sehr deutliches Ergebnis erzielt und damit ein starkes Vertrauen der Wählerinnen und Wähler erhalten.

Das Wahlergebnis ist aus Sicht der BfB ein klares Signal. Es zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach Veränderung, mehr Bürgernähe und einer neuen Art der Amtsführung mit seiner Kandidatur verbunden haben. In dieser Deutlichkeit ist das Ergebnis bemerkenswert und verdient Respekt. Zugleich ist es auch ein Auftrag an den neuen Bürgermeister, die Erwartungen, die mit seiner Wahl verbunden sind, ernst zu nehmen und die Stadt in den kommenden Jahren verlässlich, transparent und ausgleichend zu führen.

Völlig überraschend kam der Wahlsieg für uns nicht. Bereits im Wahlkampf war erkennbar, dass Harry Hegenbarth viele Menschen erreicht hat. Er ist als unabhängiger Bewerber angetreten und konnte offenbar über klassische Parteigrenzen hinweg Wählerinnen und Wähler ansprechen. Dass ihm dies in einem Feld von sechs Kandidaten so deutlich gelungen ist, zeigt aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst gewählt und sich mit den Kandidaten auseinandergesetzt haben.

Die BfB hatte im Vorfeld der Wahl bewusst keine Wahlempfehlung ausgesprochen. Wir haben mit allen sechs Bewerbern öffentliche Einzelgespräche geführt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild von den Kandidaten, ihren Beweggründen, ihren politischen Vorstellungen und ihrer persönlichen Haltung zu machen. Unser Ziel war es, zur Information und Meinungsbildung beizutragen, nicht eine Entscheidung vorzugeben. Am Ende haben die Wählerinnen und Wähler eine klare Entscheidung getroffen.

Vom neuen Bürgermeister erwarten wir Offenheit, Bürgernähe, Verlässlichkeit und eine gute Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung. Bensheim steht vor großen Aufgaben: solide Finanzen, bezahlbarer Wohnraum, eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung, eine gute Entwicklung der Stadtteile, Klimaanpassung, Kinderbetreuung, Mobilität, Innenstadtentwicklung und der Erhalt der Lebensqualität in unserer Stadt. Diese Themen lassen sich nur lösen, wenn Verwaltung, Magistrat, Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung gut zusammenarbeiten.

Wichtig ist aus Sicht der BfB, dass die Stadtverordnetenversammlung als demokratisch gewähltes Organ ernsthaft eingebunden wird. Gute Ideen dürfen nicht danach bewertet werden, aus welcher Fraktion sie kommen, sondern danach, ob sie Bensheim weiterbringen. Wir erwarten deshalb einen fairen, offenen und sachlichen Umgang mit allen Fraktionen.

Als BfB-Fraktion mit vier Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung wollen wir unseren Beitrag zu einer konstruktiven und lösungsorientierten Politik leisten. Wir werden den neuen Bürgermeister dort unterstützen, wo Vorschläge sachlich richtig und gut für Bensheim sind. Gleichzeitig werden wir weiterhin kritisch nachfragen, wenn wir Klärungsbedarf sehen oder andere Schwerpunkte für notwendig halten.

Für die künftige Zusammenarbeit wünschen wir uns einen regelmäßigen Austausch, frühzeitige Information bei wichtigen Vorhaben und die Bereitschaft, unterschiedliche politische Positionen zusammenzuführen. Gerade bei großen Themen wie Haushalt, Innenstadt, Wohnraum, Klimaanpassung und Kinderbetreuung braucht Bensheim keine Lagerbildung, sondern tragfähige Lösungen.

Wir wünschen Harry Hegenbarth für sein neues Amt viel Erfolg, Kraft und eine glückliche Hand. Die BfB ist bereit, konstruktiv, kritisch und verantwortungsvoll an einer guten Zukunft für Bensheim mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

fan Beckmann 

(für die Fraktion der BfB)

Bäume braucht das Land – und Bensheim auch

BfB will Baumschutzsatzung überarbeiten und an die Klimakrise anpassen

Bensheim. Noch vor rund 20 Jahren wurde in Bensheim gerne mit dem Wohnen in einer Stadt mit besonders vielen Sonnenstunden geworben. Was früher nach Sommer, Lebensqualität und Leichtigkeit klang, hat heute eine andere Bedeutung bekommen: Sonnenschein bedeutet im Jahr 2026 immer häufiger auch „wieder ein Tag ohne Regen“.

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) nehmen diese Entwicklung zum Anlass, die Bensheimer Baumschutzsatzung grundlegend zu überprüfen und eine Überarbeitung anzustoßen. Einen wichtigen fachlichen Impuls dazu gab Annette Hennemann, Dipl.-Ingenieurin der Landespflege. Sie macht deutlich, dass Menschen, Tiere und Pflanzen zunehmend unter Hitze, Trockenheit und extremen Wetterlagen leiden.

Gerade die Stadt heize sich besonders stark auf, Menschen, die in der Stadtmitte wohnen, seien den Belastungen besonders ausgesetzt. Dort, wo viele Flächen versiegelt sind, wo wenig Schatten vorhanden ist und wo sich Wärme zwischen Gebäuden, Straßen und Plätzen staut, werde der Sommer schnell zur gesundheitlichen und alltäglichen Herausforderung.

Die Antwort darauf ist aus Sicht der BfB klar: Bensheim braucht mehr wirksames Grün und vor allem einen besseren Schutz bestehender Bäume. „Wir brauchen dringend Schatten, Verdunstung und kühle Orte, um wieder durchatmen zu können. Wir brauchen Bäume, Bäume und nochmals Bäume“, erklärt Annette Hennemann.

Bäume sind nicht nur ein schöner Bestandteil des Stadtbildes, sondern eine notwendige Infrastruktur für die Stadt der Zukunft. Sie spenden Schatten, binden Staub und CO₂, produzieren Sauerstoff, speichern Wasser, verdunsten Feuchtigkeit und kühlen dadurch ihre Umgebung spürbar. Gerade in Hitzesommern leisten große Bäume damit etwas, was technische oder gestalterische Ersatzlösungen nicht annähernd erreichen.

„Kein Sonnensegel, kein künstlicher Wassersprühnebel und kein noch so großes Gehölz in künstlichen Pflanzkästen kann die Dimension der Leistung eines Baumes erreichen“, betont Annette Hennemann. Diese Feststellung bringt aus Sicht der BfB den Kern der Debatte auf den Punkt: Wer über Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und Gesundheit in der Stadt spricht, muss über Bäume sprechen.

„Bäume sind einer der besten Schutzfaktoren gegen Hitze, Trockenheit und Starkregen“, erklärt BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann. „Sie sind keine Dekoration, sondern ein entscheidender Bestandteil einer klimaangepassten Stadtentwicklung. Gerade angesichts zunehmender Trockenperioden und extremer Wetterereignisse müssen wir prüfen, ob unsere aktuelle Baumschutzsatzung noch ausreichend wirksam ist.“

Nach Auffassung der BfB reicht es nicht aus, immer wieder neue Bäume zu pflanzen. Das sei wichtig, aber gerade in der Stadt werde es zunehmend schwieriger, junge Bäume dauerhaft groß und widerstandsfähig zu bekommen. Hitze, Trockenheit, verdichtete Böden, enge Pflanzräume, Leitungen im Untergrund und Nutzungskonflikte erschweren das Anwachsen. Umso wichtiger sei es, die vorhandenen, großen und klimawirksamen Bäume konsequent zu erhalten.

Der Schutz bestehender Bäume und eine verlässliche Nachpflanzung bei notwendigen Fällungen seien daher zentrale Aufgaben der Stadtentwicklung der Zukunft – auch in Bensheim.

Die bestehende Bensheimer Baumschutzsatzung ist grundsätzlich ein wichtiges Instrument. Sie ist aber in die Jahre gekommen und muss auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Aus Sicht der BfB geht es dabei nicht nur um juristische Formulierungen, sondern um die praktische Frage, ob am Ende tatsächlich mehr Bäume erhalten bleiben, Ersatzpflanzungen erfolgen und Ausgleichszahlungen sichtbar in neues Grün investiert werden.

Die BfB hat deshalb bereits die Fraktionen und Wählergemeinschaften in Bensheim angeschrieben und um Unterstützung für eine Weiterentwicklung der Baumschutzsatzung geworben. Dabei geht es der BfB nicht um ein fertiges Endergebnis, sondern um den gemeinsamen Einstieg in eine sachliche Beratung auf Grundlage eines konkreten Vorschlags. Geprüft werden sollen unter anderem der Schutzumfang, Ersatzpflanzungen, die Verwendung von Ausgleichszahlungen und der Umgang mit Ausnahmen.

Ein besonderer Punkt ist aus Sicht der BfB die Frage, welche Bäume geschützt werden. Künftig sollten mehr Bäume in den Schutz einbezogen werden – ausdrücklich auch Weiden, Pappeln und Nadelbäume. Entscheidend dürfe nicht allein sein, ob eine Baumart in alten Kategorien als besonders schützenswert gilt. Entscheidend müsse auch sein, welche Funktion ein Baum konkret erfüllt: Schatten, Kühlung, Lebensraum, Wasserverdunstung, Staubbindung und Beitrag zum Stadtklima.

„Jeder Baum zählt“, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. „Wenn ein gesunder Baum gefällt wird, verliert die Stadt nicht nur Grün, sondern auch Schatten, Kühlung und Lebensqualität. Deshalb muss bei jeder Fällung klar sein, ob sie wirklich notwendig ist und wie verlässlich Ersatz geschaffen wird.“

Die BfB verweist auch auf die europäische Entwicklung. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur setzt bereits europaweit ein Zeichen und fordert von Kommunen, die Baumkronenbedeckung in den Städten bis 2030 zu erhalten und danach kontinuierlich zu vergrößern. Für die BfB zeigt dies, dass Baumschutz längst nicht mehr nur eine lokale Geschmacksfrage ist, sondern Teil einer umfassenden Klimaanpassungspolitik.

Gerade in einer Stadt wie Bensheim, die weiter wächst und sich baulich entwickelt, müsse der Schutz von Grünstrukturen frühzeitig mitgedacht werden. Innenentwicklung, Wohnungsbau und neue Infrastruktur seien wichtig. Sie dürften aber nicht dazu führen, dass alte Bäume, gewachsene Grünstrukturen und kühlende Flächen immer weiter verschwinden. Stadtentwicklung müsse künftig stärker die Frage beantworten, wie Bensheim auch bei großer Hitze lebenswert bleibt.

Aus Sicht der BfB betrifft das besonders die Innenstadt, dicht bebaute Wohnquartiere, Schulwege, Spielplätze, Bushaltestellen, Parkplätze, Plätze und Straßenräume. Dort entscheiden Schatten, Bäume und Grün oft darüber, ob Menschen sich gerne aufhalten, Wege zu Fuß zurücklegen oder öffentliche Räume im Sommer überhaupt nutzen können.

„Baumschutz ist auch eine soziale Frage“, so Beckmann. „Nicht jeder Mensch hat einen eigenen Garten oder einen kühlen Rückzugsort. Gerade deshalb müssen öffentliche Räume so gestaltet werden, dass sie auch an heißen Tagen nutzbar bleiben. Große Bäume sind dafür unverzichtbar.“

Die BfB möchte die Überarbeitung der Baumschutzsatzung ausdrücklich nicht als parteipolitisches Einzelprojekt verstanden wissen. Vielmehr freue man sich auf den Austausch und die Beratung mit den anderen Fraktionen und Wählergemeinschaften. Gerade nach vielen Tagen mit Temperaturen um oder nahe 40 Grad müsse deutlich sein, dass der Schutz von Bäumen alle Menschen in Bensheim betreffe.

Eine verbesserte Baumschutzsatzung könne nicht alle Probleme lösen. Sie könne aber ein wichtiger Baustein sein, damit Bensheim auf Hitze, Trockenheit und extreme Wetterereignisse besser vorbereitet wird. Dazu gehöre, bestehende Bäume ernsthaft zu schützen, Ersatzpflanzungen verlässlich zu regeln und Ausgleichszahlungen tatsächlich für ökologische Verbesserungen und neue Bäume einzusetzen.

Bensheim habe bereits eine Baumschutzsatzung. Das sei gut. Aber sie sei in die Jahre gekommen. Wenn die Bestandsbäume der Stadt besser geschützt werden sollen, müsse die Satzung jetzt verbessert werden.

Die BfB hat hierfür einen konkreten Änderungsvorschlag erarbeitet und den anderen Fraktionen zur Beratung vorgelegt. Dabei geht es um mehr Schutz, mehr Verbindlichkeit und eine bessere praktische Umsetzung. Das Ziel sei eine Stadt, in der Bäume nicht erst dann Thema werden, wenn sie gefällt werden sollen, sondern als wichtiger Teil von Gesundheit, Klimaschutz, Klimaanpassung und Lebensqualität verstanden werden.

Bäume braucht das Land – und Bensheim auch. Die BfB unterstützt diesen Appell und will daraus konkrete kommunalpolitische Arbeit machen.

BfB startet nach der Sommerpause – Baumschutzsatzung im Mittelpunkt

Bensheim. Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) nehmen nach der Sommerpause ihre öffentliche Fraktionsarbeit wieder auf. Die nächste öffentliche Sitzung findet am Dienstag, 11. August 2026, um 18 Uhr in der Kleingartenanlage „Schloßblick“ in Bensheim-Auerbach statt.

Ein Schwerpunkt der Sitzung wird die Bensheimer Baumschutzsatzung sein. Die BfB hat die Sommerpause genutzt, um die bestehende Satzung genauer zu prüfen und sich mit der Frage zu beschäftigen, wie der Schutz von Bäumen in Bensheim zeitgemäß weiterentwickelt werden kann.

„Bäume sind einer der besten Schutzfaktoren gegen Hitze, Trockenheit und Starkregen“, erklärt Annette Hennemann. „Gerade angesichts zunehmender, sehr langer Trockenperioden und extremer Wetterereignisse müssen wir daher prüfen, ob unsere aktuelle Baumschutzsatzung noch ausreichend wirksam ist.“

„Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass wir beim Schutz von Bäumen genauer hinschauen müssen“, sagt BfB-Stadtverordnete Marion Malachowski. „Es reicht nicht, Ersatzpflanzungen nur festzuschreiben. Wichtig ist auch, dass sie kontrolliert werden und dass Ausgleichszahlungen tatsächlich sichtbar in neues Grün und zusätzliche Bäume investiert werden.“

Die BfB will deshalb beraten, ob die bestehende Satzung klarer, verbindlicher und praxistauglicher gefasst werden sollte. Dabei sollen unter anderem Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen, Kontrollen und die tatsächliche Nachverfolgung von genehmigten Baumfällungen eine Rolle spielen. Ziel sei es, einen Baumschutz zu schaffen, der nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag auch Wirkung entfaltet.

Ein weiteres Thema wird der frühere Kaufhaus-Krämer-Komplex sein. Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024 hatten die Wählergemeinschaften Bürgerinnen und Bürger für Bensheim, Vernunft und Augenmaß sowie die FWG eine Klärung im Zusammenhang mit dem Kaufhaus-Krämer-Komplex beantragt. „Als BfB sahen wir bereits zu diesem Zeitpunkt einen erheblichen Klärungsbedarf, ob saniert oder verkauft wird. Nach über eineinhalb Jahren ist die Entscheidung endlich gefallen: Der Komplex um das ehemalige Kaufhaus Krämer wird verkauft. Das tragen wir mit, auch wenn diese Entscheidung erst sehr spät gefallen ist und dadurch weitere Kosten entstanden, sind“, informiert BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Aus dem Artikel der städtischen MEGB vom 29. Juli 2026 gehe hervor, dass der Investorenwettbewerb für ein transparentes Verfahren sorgen soll. Interessierte Investoren können ihre Angebote bis zum 31. August 2026 einreichen. „Die Fristsetzung halten wir für sehr kurz gegriffen. Insofern sind wir gespannt, wie viele Investoren sich daran beteiligen beziehungsweise überhaupt beteiligen können“, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin.

Neben der Baumschutzsatzung und dem Kaufhaus-Krämer-Komplex sollen in der Sitzung weitere kommunalpolitische Themen vorbereitet werden. Dazu gehören die Auswertung der Antworten auf mehrere BfB-Anfragen aus der letzten Stadtverordnetenversammlung, die weitere Entwicklung des früheren Thermoplastik-Geländes, Fragen zur Zukunft der Innenstadt sowie die barrierefreie Anbindung des Bahnhofs Auerbach im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung östlich des Berliner Rings.

Auch die Bürgermeisterwahl am 16. August wird Thema sein. Die BfB hatte vor der Sommerpause mit allen sechs Bürgermeisterkandidaten öffentliche Einzelgespräche geführt und zieht daraus eine positive Bilanz. Eine Wahlempfehlung spricht die BfB nicht aus. Stattdessen ruft sie die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich umfassend zu informieren und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Kommunalpolitik lebt davon, dass Menschen sich einmischen, Fragen stellen und ihre Stadt mitgestalten“, so Beckmann. Die öffentlichen Fraktionssitzungen der BfB sollen auch nach der Sommerpause ein Angebot an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bleiben, sich über aktuelle Themen zu informieren und eigene Anliegen einzubringen.

Die BfB lädt daher alle Interessierten herzlich zur öffentlichen Fraktionssitzung am Dienstag, 11. August, um 18 Uhr in die Kleingartenanlage „Schloßblick“ ein.