Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers

Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung

am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-,

Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte

Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Antrag Alte Stobbefabrik | Seite 1Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-

Auerbach

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und

Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst

direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof

Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen

dauerhaft zu sichern.

2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in

Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern

städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den

städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über

den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit

prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit

Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die

Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.

4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den

zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den

ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten

und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.

5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete

Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für

sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen

Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.

6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu

berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige

Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan

darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt

werden.

Begründung:

Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und

wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des

motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich

direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.

Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich

eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens,

um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die

Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.

Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen

und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen

mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.

Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag

ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-

Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.

Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Visualisierung und Vergleich der

Gebäudehöhen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.

September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 dem

Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zur Beratung zuzuordnen und dem Ortsbeirat Auerbach zur

Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Antrag Alte Stobbefabrik | Seite 1Antrag: Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP)

beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, vor der abschließenden Beratung und vor dem Satzungsbeschluss zum

Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ Schnittzeichnungen und 3D-Visualisierungen vorzulegen, die nicht nur

das derzeitige städtebauliche Konzept, sondern die nach den Festsetzungen maximal zulässige Bebauung zeigen.

Darzustellen sind insbesondere die maximal möglichen Gebäudehöhen, Dachformen und Dachaufbauten sowie die

maximal möglichen Baukörperdimensionen.

2. Die Darstellungen sollen mindestens aus Sicht der Schillerstraße, der Otto-Beck-Straße, des Brückwegs und des

Bahnhofsumfelds erfolgen. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich Geländeschnitte mit der bestehenden

Nachbarbebauung dargestellt werden, damit Höhenunterschiede, Abstände und Staffelungen nachvollziehbar

werden.

3. Ergänzend ist eine Vergleichsdarstellung mit mehreren repräsentativen Bestandsgebäuden in Auerbach und in der

unmittelbaren Umgebung des Plangebiets vorzulegen. Für diese Gebäude sollen tatsächliche Gebäude-

beziehungsweise Firsthöhe und Geschosszahl angegeben und den im Bebauungsplan vorgesehenen Höhen von

14, 17 und 19 Metern sowie den gegebenenfalls zusätzlich zulässigen Dach-, Technik- und Solaranlagen

gegenübergestellt werden.

4. Die Unterlagen sollen den politischen Gremien so rechtzeitig vor der abschließenden Beratung zur Verfügung gestellt

werden, dass sie in die Bewertung der Gebäudehöhen und Baukörper einbezogen werden können. Die

Darstellungen sollen nach Möglichkeit auch der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem beziehungsweise

die Internetseite der Stadt zugänglich gemacht werden.

Begründung:

Der Bebauungsplan ermöglicht in Teilen des Quartiers Gebäudehöhen von 14, 17 und 19 Metern. Hinzu kommen nach

den textlichen Festsetzungen mögliche Überschreitungen durch Dachfirste, technische Aufbauten und Anlagen zur

Solarenergienutzung. Die tatsächlich mögliche räumliche Wirkung lässt sich aus Höhenzahlen und zweidimensionalen

Planzeichnungen allein nur eingeschränkt beurteilen.

Gerade im Übergang zur bestehenden Bebauung an der Schillerstraße und bei den höheren Baukörpern im

Quartiersinneren beziehungsweise am Bahnhof ist eine nachvollziehbare Darstellung der maximal zulässigen

Bebauung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gleiches gilt für die Frage, wie sich die geplanten Höhen in den

vorhandenen Maßstab Auerbachs einordnen.

Der Antrag verlangt daher keine Vorfestlegung auf niedrigere oder höhere Gebäude, sondern eine belastbare und

verständliche Grundlage für die spätere politische Abwägung. Auf dieser Basis kann anschließend entschieden werden,

ob Änderungen an Höhen- oder Baukörperfestsetzungen erforderlich sind.

Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Wärmeversorgung des Quartiers Alte Stobbefabrik und kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Wärmeversorgung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ und kommunale Wärmeplanung

Vorbemerkung:

Im Letter of Intent zur Folgenutzung des ehemaligen Sanner-Betriebsgeländes wurde bereits 2021 festgehalten, dass für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energiekonzept erarbeitet werden soll, das eine ressourcensparende Strom- und Wärmeversorgung des neuen Wohngebietes sicherstellt.

Auch im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde nach einem Heizungs- und Wasserkonzept sowie nach möglichen Lösungen wie Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt war die konkrete Wärmeversorgung noch offen; als Möglichkeit wurden unter anderem Heizzentralen für einzelne Bauabschnitte genannt.

Für das Quartier sind nach dem aktuellen Planungsstand rund 365 Wohnungen sowie zusätzlich bis zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen vorgesehen. Parallel erarbeitet die Stadt Bensheim im Konvoi Bergstraße ihre kommunale Wärmeplanung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Liegt für das Quartier „Alte Stobbefabrik“ inzwischen das im Letter of Intent angekündigte auf das Gesamtprojekt zugeschnittene Energie- und Wärmekonzept vor? Falls ja, welche Versorgungsvariante wird derzeit favorisiert und kann das Konzept den politischen Gremien vorgelegt werden? Falls nein, wann soll es erstellt werden?

2. Wie wird das Plangebiet im aktuellen Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung eingeordnet? Wird es als mögliches Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder als Gebiet mit voraussichtlich dezentraler Wärmeversorgung betrachtet? Falls noch keine Einordnung erfolgt ist: Soll diese vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausdrücklich vorgenommen werden?

3. Wurde für das Gesamtquartier oder für einzelne Bauabschnitte die Errichtung eines Quartiers- oder Nahwärmenetzes technisch und wirtschaftlich untersucht? Welche Wärmequellen werden dabei geprüft, beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie, unvermeidbare Abwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen?

4. Sind die GGEW AG beziehungsweise die Wärmeversorgung Bergstraße GmbH bereits konkret in die Prüfung der künftigen Wärmeversorgung des Quartiers eingebunden? Falls ja, mit welchem bisherigen Ergebnis und welche Rolle könnten diese bei Planung, Bau oder Betrieb einer gemeinsamen Wärmeversorgung übernehmen?

5. Falls überwiegend dezentrale Wärmepumpen vorgesehen werden: Welche zusätzlichen elektrischen Leistungen entstehen durch die Wärmeversorgung des Quartiers und wie wird sichergestellt, dass Stromnetz, Transformatoren und Hausanschlüsse auch zusammen mit Elektromobilität und Photovoltaik ausreichend dimensioniert sind?

6. Wie wird verhindert, dass durch eine abschnittsweise Bebauung über mehrere Jahre frühzeitig dezentrale Einzellösungen entstehen, die eine spätere wirtschaftliche Quartierswärmeversorgung erschweren oder zu Doppelstrukturen und Fehlinvestitionen führen? Werden vorsorglich Flächen für Energiezentralen sowie Trassen für mögliche Wärmeleitungen gesichert?

Fortsetzung – Wir fragen den Magistrat:

7. Wie soll bei mehreren Grundstückseigentümern und unterschiedlichen Bauträgern sichergestellt werden, dass ein einheitliches beziehungsweise aufeinander abgestimmtes Wärme- und Energiekonzept über alle Bauabschnitte hinweg umgesetzt wird? Welche verbindlichen Regelungen sind hierzu im städtebaulichen Vertrag vorgesehen?

8. Werden für die in Betracht kommenden Versorgungsvarianten neben Investitionskosten auch Betriebskosten, CO2-Emissionen, langfristige Preisstabilität und die Auswirkungen auf die Wohnnebenkosten verglichen? Wie wird dabei insbesondere die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und Mieter sowie für die sozial gebundenen Wohnungen berücksichtigt?

9. Welche Rolle sollen Photovoltaik, Stromspeicher, Lastmanagement und eine mögliche Kopplung von Strom-, Wärme- und Ladeinfrastruktur im Energiekonzept spielen? Ist vorgesehen, diese Komponenten quartiersbezogen aufeinander abzustimmen statt ausschließlich gebäudeweise zu planen?

10. Ist für das Neubauquartier eine Versorgung über Erdgas oder perspektivisch Wasserstoff vorgesehen oder wird eine neue fossile Gasinfrastruktur ausgeschlossen? Falls entsprechende leitungsgebundene Optionen geprüft werden, auf welcher technischen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Grundlage?

11. Ist vorgesehen, das abschließende Wärme- und Energiekonzept einschließlich der Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen?

Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17 Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.

Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4 Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2 Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen. Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der überbaubaren Flächen nicht begrenzt.

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet werden?

2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?

3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne Gebäudeteile beschränkt werden?

4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?

5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?

6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor? Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?

7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt? Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und Kaltlufttransport untersucht?

8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende Beschlussvorlage einfließen kann?

Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde Mehrgenerationenwohnen ausdrücklich als gewünschte Wohnform genannt. In den fachlichen Impulsen wurden zudem gemeinschaftliche Wohnformen, Co-Housing, Genossenschaften, Baugruppen und Generationenwohnen als mögliche Bausteine eines sozial vielfältigen Quartiers beschrieben.

Im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde von einer selbstorganisierten Interessengruppe ein gemeinschaftliches Wohnprojekt angesprochen. In der Ergebnisdokumentation wird festgehalten, dass gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht und für solche Wohnprojekte auch ein Konzeptvergabeverfahren geprüft werden sollte. Nach Informationen der BfB-Fraktion hatte der Verein Wohnvision Bergstraße Interesse bekundet, auf dem Sanner-Gelände ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu verwirklichen. Im aktuellen Planungsstand ist nicht erkennbar, ob und wie dieses Interesse weiterverfolgt wurde.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der Stadt Bensheim beziehungsweise den Projektverantwortlichen das Interesse des Vereins Wohnvision Bergstraße an einem gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnprojekt auf dem Gelände der „Alten Stobbefabrik“ bekannt? Wann und in welcher Form wurde dieses Interesse gegenüber Stadt, Eigentümern oder Projektentwicklern vorgetragen?

2. Aus welchen Gründen wurde ein entsprechendes Wohnprojekt im derzeitigen städtebaulichen Konzept bislang nicht erkennbar berücksichtigt beziehungsweise weiter konkretisiert?

3. Besteht im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit, für ein gemeinschaftliches oder generationsübergreifendes Wohnprojekt eine geeignete Teilfläche beziehungsweise ein Baufeld vorzusehen? Falls nein, welche planerischen, eigentumsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen?

4. Wurde oder wird für geeignete Teilflächen eine Konzeptvergabe beziehungsweise ein vergleichbares Verfahren geprüft, bei dem nicht ausschließlich der Grundstückspreis, sondern insbesondere soziale, gemeinschaftliche und ökologische Konzeptqualitäten berücksichtigt werden? Falls nein, warum nicht?

5. Wie könnte die Stadt im weiteren Verfahren sicherstellen oder unterstützen, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte bei Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und künftigen Bauträgern tatsächlich eine Chance auf Umsetzung erhalten?

6. Ist vorgesehen, den Verein Wohnvision Bergstraße beziehungsweise andere konkret interessierte gemeinschaftliche Wohninitiativen im weiteren Planungs- und Vermarktungsprozess erneut einzubeziehen?

Antrag zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung

zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss und Auswertung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ und vor dem abschließenden Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.

2. Bei dieser Veranstaltung sollen der fortgeschriebene Planungsstand, wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeitigen Entwurf sowie die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen verständlich dargestellt werden. Die Projektverantwortlichen und Planungsbüros sollen hierzu eingeladen werden.

3. Vorgestellt und erörtert werden sollen insbesondere die tatsächlichen Gebäudehöhen und Baukörper, der Anteil und die Ausgestaltung des sozial geförderten Wohnraums, die Verkehrs- und Mobilitätsplanung einschließlich der Verbindung zum Bahnhof, die Grün- und Freiraumplanung, Klima- und Starkregenvorsorge, das Wärme- und Energiekonzept sowie das Konzept für das betreute Seniorenwohnen und die Kindertagesstätte.

4. Die Stadt soll ergänzend eine übersichtliche Beteiligungsbilanz veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche wesentlichen Anregungen aus dem Werkstattgespräch „Politik“, dem Bürgerdialog 2025 und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung übernommen, teilweise übernommen oder nicht übernommen wurden. Bei nicht übernommenen Anregungen soll die jeweilige planerische Begründung kurz dargestellt werden.

5. Die für die Veranstaltung maßgeblichen Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem Termin in verständlicher Form auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt werden. Die Veranstaltung soll barrierefrei zugänglich sein; Möglichkeiten zur digitalen beziehungsweise schriftlichen Beteiligung für Personen, die nicht teilnehmen können, sollen angeboten werden.

6. Die zusätzliche Dialogveranstaltung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Erforderliche erneute Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch, insbesondere bei relevanten Änderungen des Planentwurfs, bleiben hiervon unberührt.

Begründung:

Die Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zählt zu den größeren städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Auerbach. Bereits 2025 wurden mit dem Werkstattgespräch „Politik“ und dem Bürgerdialog umfangreiche informelle Beteiligungsformate durchgeführt. Im Bürgerdialog wurde ausdrücklich angeregt, die Bürgerbeteiligung fortzusetzen und weitere Dialogveranstaltungen anzubieten.

Mit der nun vorgesehenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen können sich Änderungen am Bebauungsplan und an den begleitenden Konzepten ergeben. Eine zusätzliche Veranstaltung vor dem Satzungsbeschluss würde diese Ergebnisse nachvollziehbar machen und einen direkten Austausch über den fortgeschriebenen Planungsstand ermöglichen.

Besonders bei einem Projekt mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, Kindertagesstätte, privaten und öffentlichen Freiräumen sowie einer voraussichtlich mehrjährigen Umsetzung ist eine transparente Darstellung der Abwägung sinnvoll. Eine Beteiligungsbilanz kann sichtbar machen, welche Hinweise aus Politik und Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.

Der Antrag ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, ohne diese zu ersetzen oder das weitere Planverfahren vorwegzunehmen.

Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zur Beratung zuzuordnen und dem Ortsbeirat Auerbach zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, vor der abschließenden Beratung und vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ Schnittzeichnungen und 3D-Visualisierungen vorzulegen, die nicht nur das derzeitige städtebauliche Konzept, sondern die nach den Festsetzungen maximal zulässige Bebauung zeigen. Darzustellen sind insbesondere die maximal möglichen Gebäudehöhen, Dachformen und Dachaufbauten sowie die maximal möglichen Baukörperdimensionen.

2. Die Darstellungen sollen mindestens aus Sicht der Schillerstraße, der Otto-Beck-Straße, des Brückwegs und des Bahnhofsumfelds erfolgen. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich Geländeschnitte mit der bestehenden Nachbarbebauung dargestellt werden, damit Höhenunterschiede, Abstände und Staffelungen nachvollziehbar werden.

3. Ergänzend ist eine Vergleichsdarstellung mit mehreren repräsentativen Bestandsgebäuden in Auerbach und in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets vorzulegen. Für diese Gebäude sollen tatsächliche Gebäude- beziehungsweise Firsthöhe und Geschosszahl angegeben und den im Bebauungsplan vorgesehenen Höhen von 14, 17 und 19 Metern sowie den gegebenenfalls zusätzlich zulässigen Dach-, Technik- und Solaranlagen gegenübergestellt werden.

4. Die Unterlagen sollen den politischen Gremien so rechtzeitig vor der abschließenden Beratung zur Verfügung gestellt werden, dass sie in die Bewertung der Gebäudehöhen und Baukörper einbezogen werden können. Die Darstellungen sollen nach Möglichkeit auch der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem beziehungsweise die Internetseite der Stadt zugänglich gemacht werden.

Begründung:

Der Bebauungsplan ermöglicht in Teilen des Quartiers Gebäudehöhen von 14, 17 und 19 Metern. Hinzu kommen nach den textlichen Festsetzungen mögliche Überschreitungen durch Dachfirste, technische Aufbauten und Anlagen zur Solarenergienutzung. Die tatsächlich mögliche räumliche Wirkung lässt sich aus Höhenzahlen und zweidimensionalen Planzeichnungen allein nur eingeschränkt beurteilen.

Gerade im Übergang zur bestehenden Bebauung an der Schillerstraße und bei den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise am Bahnhof ist eine nachvollziehbare Darstellung der maximal zulässigen Bebauung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gleiches gilt für die Frage, wie sich die geplanten Höhen in den vorhandenen Maßstab Auerbachs einordnen.

Der Antrag verlangt daher keine Vorfestlegung auf niedrigere oder höhere Gebäude, sondern eine belastbare und verständliche Grundlage für die spätere politische Abwägung. Auf dieser Basis kann anschließend entschieden werden, ob Änderungen an Höhen- oder Baukörperfestsetzungen erforderlich sind.

Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und entsprechend sozial gebunden werden.

2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss transparent darzustellen:

a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet und nachgewiesen werden,

b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,

c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,

d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,

e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des Bauträgers dauerhaft gesichert werden und

f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.

Begründung:

Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.

Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.

Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet, wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.

Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen dauerhaft zu sichern.

2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.

4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.

5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.

6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt werden.

Begründung:

Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.

Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens, um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.

Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.

Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.

Anfrage zum betreuten Seniorenwohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Betreutes Seniorenwohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Betreutes Seniorenwohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im städtebaulichen Konzept sind neben rund 365 Wohnungen zusätzlich etwa 80 betreute Seniorenwohnungen vorgesehen. Das Seniorenwohnen soll mit einem öffentlich nutzbaren Gastronomieangebot verbunden und räumlich mit der Kindertagesstätte im Baufeld 1 kombiniert werden. Aus den bislang vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht eindeutig hervor, welches Betreuungsmodell vorgesehen ist, wer Eigentümer beziehungsweise Betreiber sein soll und wie die Betreuungsangebote dauerhaft gesichert werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welches konkrete Wohn- und Betreuungskonzept ist für die bis zu 80 Seniorenwohnungen vorgesehen? Welche Leistungen umfasst das „betreute Wohnen“ dauerhaft?

2. Steht bereits fest, wer Eigentümer, Bauherr bzw. Projektentwickler und wer späterer Betreiber oder Träger sein soll? Falls ja: wer, und welche Vereinbarungen bestehen bereits?

3. Falls noch kein Betreiber feststeht: Nach welchem Verfahren und anhand welcher fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Ist die Stadt daran beteiligt?

4. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote sollen verbindlich angeboten werden (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, ambulante Pflege, Alltagshilfen, Gemeinschaftsangebote)? Welche Leistungen gehören zum Grundangebot und welche sind zusätzlich kostenpflichtig?

5. Können die Bewohnerinnen und Bewohner Pflegedienste und weitere Dienstleister frei wählen oder ist eine Bindung an einen bestimmten Anbieter vorgesehen?

6. Wie wird die Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit der Betreuungsangebote auch bei einem Wechsel von Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister gesichert? Sind hierzu verbindliche Regelungen vorgesehen?

7. Welche Funktion soll das öffentlich nutzbare Gastronomieangebot übernehmen? Ist zusätzlich eine Nutzung als Begegnungs- oder Mittagsangebot für das Quartier und Auerbach vorgesehen?

8. Wie ist die räumliche und organisatorische Verbindung zwischen Seniorenwohnen und Kindertagesstätte geplant? Sind generationenübergreifende Flächen oder Angebote vorgesehen?

9. Welche Anforderungen gelten für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, Wegen und Stellplätzen? Wie wird die barrierefreie Verbindung zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen berücksichtigt?

10. Wie soll die Bezahlbarkeit für ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen gesichert werden? Ist ein Anteil geförderter oder sozial gebundener Seniorenwohnungen vorgesehen und zählt dieser zum Sozialwohnungsanteil des Gesamtquartiers?

11. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Größenordnung von bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen? Welche Bedarfe an barrierefreiem, seniorengerechtem und betreutem Wohnen in Auerbach bzw. Bensheim wurden zugrunde gelegt?

12. Wird das konkretisierte Betreiber-, Betreuungs- und Nutzungskonzept einschließlich Gastronomie vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?