Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Höhe Infrastrukturkostenbeitrag Bebauungsplan Altes Stellwerk Dammstraße“

BfB-Fraktion Bensheim, 22.06.2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Höhe Infrastrukturkostenbeitrag Bebauungsplan Altes Stellwerk Dammstraße“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 zu setzen.

Ø Wir bitten darum, dass die Antworten bereits in den Sitzungen des Ortsbeirates West am 28. Juni 2021 und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 1. Juli 2021 vorgelegt werden. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BW 29 Dammstraße/Altes Stellwerk“ sieht vor, dass die Stadt Bensheim auf den zu zahlenden Infrastrukturkostenbeitrag für 28 Wohneinheiten verzichten will.

Wir fragen den Magistrat:

  1. In welcher Höhe würde der Infrastrukturkostenbeitrag für die 28 Wohneinheiten anfallen ?
  2. Auf dem Gelände sollen laut Verwaltungsvorlage 30 Wohneinheiten entstehen. Wie hoch ist der zu zahlende Infrastrukturkostenbeitrag für die zwei Wohnungen ?

„Änderungs-Antrag vorhabenbezogener B-Plan Altes Stellwerk/Dammstraße“

Franz Apfel (BfB) 22. Juni 2021

Frau
Ortsvorsteherin
Ingrid Schich-Kiefer

Betr.: OB-Sitzung am 28. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Schich-Kiefer,

bitte nehmen Sie den nachstehenden Antrag von mir zum Thema „Änderungs-Antrag vorhabenbezogener B-Plan Altes Stellwerk/Dammstraße“ auf die Tagesordnung des Ortsbeirates West am Montag, den 28. Juni 2021:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

„Die Bebauung der Westseite der Hang-Böschung zur Wormser Straße wird abgelehnt. Die derzeitige Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Wildblumenwiese soll beibehalten werden.
Der Investor hat den vollen Infrastrukturkostenbeitrag zu zahlen. Das ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt bzw. den Eigenbetrieb Kinderbetreuung.
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Investor eine Zurücksetzung des Gebäudes von der Wormser Straße zu verhandeln.“

Begründung wird im Ortsbeirat vorgetragen.

Bebauungsplan „Altes Stellwerk/Dammstraße“

Bensheim. Die von der Verwaltung vorgelegten Pläne für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Altes Stellwerk/Dammstraße sind in dieser Form nicht genehmigungsfähig, meint Franz Apfel, der die BfB im Ortsbeirat der Weststadt vertritt.

Die Pläne sind zur Wormser Straße hin zu massiv und bebauen den Hang auf der Westseite zur Wormser Straße. „Hier wünsche ich mir, dass der Magistrat mit dem Investor eine Zurücksetzung des Gebäudes von der Wormser Straße verhandelt, um die dortigen Bäume, Sträucher und die Wildblumenwiese zu erhalten“ so Franz Apfel.

Das der Investor keinen Infrastrukturkostenbeitrag für KITAs leisten soll ist mir schleierhaft. Schließlich ist das eine wichtige Einnahmequelle der Stadt bzw. des Eigenbetriebs Kinderbetreuung.

Antrag der Fraktionen von BfB und FWG zum Thema „Bildung einer Arbeitsgruppe zum Bebauungsplan Seegenberg (ehemaliges CBM-Gelände)“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion 16. Juni 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn

Ausschussvorsitzender

Dr. Thomas Götz

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Dr. Götz,

bitte nehmen Sie den Antrag der Fraktionen von BfB und FWG zum Thema „Bildung einer Arbeitsgruppe zum Bebauungsplan Seegenberg (ehemaliges CBM-Gelände)“ auf die Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 1. Juli 2021 und die Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion FWG-Fraktion

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt zu einer Arbeitsgruppe zum Bebauungsplan Seegenberg (ehemaliges CBM-Gelände) einzuladen. Zu der Arbeitsgruppe sollen eingeladen werden: Vertreter bzw. Vertreterinnen der Anlieger, der Naturschutzverbände, der Ortsbeiräte Mitte und Schönberg, des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses, des Teams Stadtplanung, des Investors (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) sowie – wegen der Straßen- und Verkehrsverhältnisse – Vertreter*innen des ZAKBs, der Feuerwehr, der Polizei und des DRKs (Notarzt).

Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, die eingegangenen Einsprüche gegen die 1. Änderung des B-Planes BS 8 „Seegenberg“ zu sichten, zu bewerten und einen Kompromiss in Richtung Reduzierung der Wohneinheiten und sichere Straßen- und Verkehrsverhältnisse zu erreichen.“

Begründung erfolgt im Bau-, Umwelt und Planungsausschuss und der Stadtverordnetenversammlung.

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB, Grünen
und FWG zum Thema „Alternative zum Feuerwerk am Winzerfest“

BfB-Fraktion, Grüne Fraktion und FWG-Fraktion
16.06.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn HFA-Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen von BfB, Grünen
und FWG zum Thema „Alternative zum Feuerwerk am Winzerfest“ auf die
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2021 und der
Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion Grüne Fraktion FWG-Fraktion

Franz Apfel, Moritz Müller, Dr. Rolf Tiemann,

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,

  1. ob das Brillant-Feuerwerk zum Winzerfest auch durch eine Licht
    -und Lasershow ersetzt werden kann, ohne das die übernommene Verpflichtung
    aus der Stiftung Soldan dadurch beeinträchtig wird.
  2. wie hoch die Kosten einer Licht- und Lasershow im Vergleich zum
    herkömmlichen Feuerwerk sind.

Wenn eine Licht- und Lasershow statt dem Feuerwerk zulässig ist soll die
Licht- und Lasershow bereits 2021 durchgeführt werden.“

Kurzbegründung:

Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels ist ein „Feuerwerk aus der Zeit
gefallen“. Einige Argumente für eine Licht- und Lasershow: kein Ausstoß von
Feinstaub, keine Panik unter Wildtieren und Haustieren.

Aus Umwelt und Tierschutzgründen plädieren wir für die Durchführung einer
Licht- und Lasershow statt eines Feuerwerks.

Wir bitten ebenfalls um Prüfung ob es gegebenenfalls weitere Alternativen
zum Brillant-Feuerwerk gibt.

BfB und FWG: Neuanfang in der Bensheimer Kommunalpolitik – anderer Umgang
mit Anliegern und Naturschutzverbänden !

Bensheim. „Die sehr gute Bürgerbeteiligung bei einem Ortstermin zur Änderung
des Bebauungsplanes Seegenberg ( ehemaliges Gelände der CBM ) machte aus
unserer Sicht deutlich, dass es bei Änderungen von Bebauungsplänen in
Zukunft nicht nur auf die Interessen des Investors ankommen darf. Als BfB
und FWG wollen wir hier für ein Umdenken sorgen. Die Interessen und
Kenntnisse der Anwohner müssen in Zukunft eine stärkere Rolle im
parlamentarischen Prozess bekommen und die Stellungnahmen der
Naturschutzverbände müssen ein größeres Gewicht erhalten“, erklären Dr.
Ulrike Vogt-Saggau für die BfB-Fraktion und Dr. Rolf Tiemann für die
FWG-Fraktion.

Bei dem Ortstermin wurde den teilnehmenden Stadtverordneten und Mitgliedern
von FWG und BfB klar, dass die geplanten Wohneinheiten deutlich reduziert
werden müssen, damit sich die Bebauung optisch in die Umgebung einfügt, der
alte Baumbestand erhalten wird und der zusätzlich durch die neuen Anwohner
entstehende Verkehr in vertretbaren Grenzen bleibt. Denn jeder zusätzliche
Verkehr belastet die ohnehin schon stark angespannte Situation auf der B 47
und insbesondere am Ritterplatz.

Wir schlagen deshalb die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, um das Sachwissen
der Anwohner, der Verwaltung, der Naturschutzverbände und des Investors
zusammen zubringen, damit ein tragfähiger Kompromiss erarbeitet wird.

„Die Einbindung der beiden Ortsbeiräte Stadtmitte und Schönberg in diese
Arbeitsgruppe halten wir ebenfalls für ein wichtiges Signal der
Wertschätzung der Arbeit dieser Gremien, die den direkten Kontakt zu den
Bürgerinnen und Bürgern haben“, darauf weisen Yvonne Dankwerth (BfB) und
Brigitte Hamer (FWG) hin, die beide im Ortsbeirat Stadtmitte vertreten sind.

Der Antrag von BfB und FWG für den Bau-, Umwelt und Planungsausschuss am 1.
Juli 2021 und für die Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 lautet:

„Der Magistrat wird beauftragt zu einer Arbeitsgruppe zum Bebauungsplan
Seegenberg (ehemaliges CBM-Gelände) einzuladen. Zu der Arbeitsgruppe sollen
eingeladen werden: Vertreter bzw. Vertreterinnen der Anlieger, der
Naturschutzverbände, der Ortsbeiräte Mitte und Schönberg, des Bau-, Umwelt
und Planungsausschusses, des Teams Stadtplanung, des Investors (LBBW
Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) sowie – wegen der Straßen- und
Verkehrsverhältnisse – Vertreter*innen des ZAKBs, der Feuerwehr, der Polizei
und des DRKs (Notarzt).

Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, die eingegangenen Einsprüche gegen die

  1. Änderung des B-Planes BS 8 „Seegenberg“ zu sichten, zu bewerten und einen
    Kompromiss in Richtung Reduzierung der Wohneinheiten und sichere Straßen-
    und Verkehrsverhältnisse zu erreichen.“

„Wir wollen einen Neu-Anfang in der Bensheimer Kommunalpolitik erreichen.
Bei großen Widerständen zu Bebauungsplänen und deren Änderung sollte diese
Vorgehensweise in Zukunft Schule machen. Schließlich sind die gewählten
Fraktionen die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger“,
stellen FWG- Stadtverordneter Peter Leisemann und BfB-Stadtverordneter
Norbert Koller abschließend fest.

BfB: Licht- und Lasershow statt Feuerwerk am Winzerfest

Bensheim. Die Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 und die Verwaltungsvorlagen für die nächste Sitzungsrunde stehen im Mittelpunkt der nächsten Video-Konferenz der BfB-Fraktion am Dienstag, den 22. Juni 2021 um 18.00 Uhr.

„Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels ist ein Feuerwerk zum Winzerfest aus der Zeit gefallen. Wir sprechen uns stattdessen für eine Licht- und Lasershow aus. Die Argumente dafür nennt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau: kein Ausstoß von Feinstaub, keine Panik unter Wildtieren und Haustieren. Wir plädieren deshalb aus Umwelt- und Tierschutzgründen zukünftig für die Durchführung einer Licht- und Lasershow statt eines Feuerwerks“. Die BfB-Fraktion hat zusammen mit der Grünen Fraktion und der Fraktion der FWG dazu einen Änderungs-Antrag zum Haushalt 2021 eingereicht.

Mit einer gemeinsamen Anfrage von BfB und Grünen zur Vorlage einer aktualisierten Bauwerksprüfliste mit einer Priorisierung befasst sich die BfB-Fraktion. „Vor dem Hintergrund eines älter werdenden Bauwerksbestandes und des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens bekommt die Prüfung der Ingenieurbauwerke eine immer größere Bedeutung. Die nach der DIN 1076 vorgesehenen regelmäßigen Prüfungen sind eine wichtige Voraussetzung, um eventuelle Schäden frühzeitig erfassen zu können, so dass rechtzeitig erforderliche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden können“, stellt Stadtrat Andreas Born fest, der die BfB im Magistrat vertritt.

„Wir beantragen, die im Haushalt 2021 vorgesehenen Finanzmittel für einen Wohnmobilstandort zu streichen. Dafür stehen 200.000 Euro im Haushalt. Wir erinnern an die Einbringungsrede zum Haushaltsentwurf von Stadtrat Oyan: „Vergessen Sie weitere Wünsche, die sie gerne im Haushalt sehen würden und durchforsten Sie alles, was in diesem Haushalt steht auf „streichbares…“. Wir wollen die deutliche Anhebung der Grundsteuer B im Jahr 2024 verhindern. Das geht nicht mit immer neuen freiwilligen Leistungen noch dazu in dieser Größenordnung, stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller abschließend fest.

„Verwendung Grubenzins aus der Nutzungsentschädigung Kiesgewinnung aus der Erlache“

BfB-Fraktion Bensheim 15. Juni 2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verwendung Grubenzins aus der Nutzungsentschädigung Kiesgewinnung aus der Erlache“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Dr. Ulrike Vogt-Saggau,
stv. Fraktionsvorsitzende

Vorbemerkung:

Der veranschlagte Betrag aus der Nutzungsentschädigung Kiesgewinnung aus der Erlache beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 230.000 Euro.

Wir fragen den Magistrat:
Wie hoch waren die tatsächlich eingenommenen Nutzungsentschädigungen aus der Kiesgewinnung aus der Erlache in den Jahren 2016 bis 2020 ? Wir bitten um jährliche Angabe der tatsächlich vereinnahmten Finanzmittel.
Wie hoch waren die verausgabten Finanzmittel aus dieser Nutzungsentschädigung in den Jahren 2016 bis 2020 ? Wir bitten um jährliche Auflistung für welche Bereiche diese Finanzmittel verwendet wurden.
Nicht verausgabte Finanzmittel aus der Kiesgewinnung Erlache werden jeweils auf das Folgejahr übertragen. Wie hoch ist dieser Betrag aktuell?
Gibt es einen Plan, wie diese nicht verausgabten Finanzmittel in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt werden können ?
Aktuell werden für die Projekte der Naturschutzverbände jährlich zusammen ca. 20 000 € veranschlagt. Warum wird dieser Betrag nicht erhöht (Bedarf ist vorhanden) – auch um Restmittel abzubauen ?
In welchem Umfang werden Projekte an externe Firmen vergeben?(Oft wird argumentiert, dass nicht genügend Personal zur Bearbeitung zur Verfügung steht.)
Welche Bereiche werden über die Nutzungsentschädigung Kiesgewinnung aus der Erlache finanziert ? Wann wurde jeweils darüber von der Stadtverordnetenversammlung entschieden ?

BfB-Fraktion 15. Juni 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Streichung der Finanzmittel Park & Ride Parkplatz Dammstraße“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Die im Teilfinanzhaushalt auf Seite 125/126 unter 5001020 eingestellten Finanzmittel für den Ankauf Park & Ride Parkplatz Dammstraße in Höhe von 80.000 Euro werden für 2021 gestrichen.“

Kurzbegründung:

Zitat aus der Antwort auf eine BfB-Anfrage zum Haushalt 2021: „Die Bahn AG hatte den Verkauf des gesamten Areals und altem Stellwerk zum Verkauf ausgeschrieben. Da der Parkplatz an dieser Stelle erhalten bleiben soll hat die Stadt Bensheim mit der Bahn Ankaufsverhandlungen aufgenommen. Diese sind schließlich jedoch gescheitert, da sich die Bahn nach monatelangen Vertragsverhandlungen und vorhandener Einigkeit über den Kaufpreis dazu entschieden hat, sich nicht mehr an die Kaufpreisabsprache gebunden zu sehen. Die Verhandlungen ruhen momentan. Der Status quo ist aufgrund eines Mietvertrages über den Parkplatz momentan jedoch nicht gefährdet. Darüber hinaus gibt es eine dort gültige Vorkaufsrechtsatzung.“

Die BfB-Fraktion wendet sich nicht gegen den Ankauf dieses Park & Ride-Parkplatzes in der Dammstraße. Aufgrund des Mietvertrages und der Vorkaufsrechtsatzung ist die Situation derzeit gesichert. Die Verhandlungen ruhen. Das bedeutet, dass es 2021 höchstwahrscheinlich nicht zu einem Abschluss kommen wird, zumal die eingestellten Finanzmittel eher nicht ausreichen werden.

Die BfB-Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass die eingestellten Finanzmittel für das Jahr 2021 gestrichen werden können.

„Reduzierung der Finanzmittel für Flächenankäufe im Investitionsprogramm 2020 bis 2024“

BfB-Fraktion 15. Juni 2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Reduzierung der Finanzmittel für Flächenankäufe im Investitionsprogramm 2020 bis 2024“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der im Investitionsprogramm unter 5001019 der Stadt Bensheim für die Jahre 2020 bis 2024 eingesetzte Betrag von 200.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 werden auf jeweils 100.000 Euro reduziert.“

Kurzbegründung:

Wir halten die Reduzierung der Finanzmittel angesichts der Haushaltslage für geboten.