BfB für Fortbestand der Liebfrauenschule

Bensheim. „Keine Frage: wir unterstützen den Erhalt der Liebfrauenschule in
der Bensheimer Stadtmitte und setzen uns für die Übernahme durch eine
staatliche Trägerschaft ein und damit für eine dauerhafte Fortsetzung des
anerkannt guten Schulbetriebes als Gymnasium mit angeschlossener Realschule
ein“, informiert BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland.

„Die Liebfrauenschule hat einen guten Ruf. Wir bedanken uns bei den
Lehrkräften, die für das Profil der Schule verantwortlich sind. Dieser gute
Ruf gilt es zu bewahren. Die Liebfrauenschule hat einen wichtigen Platz in
der Schulstadt Bensheim. Bei der Fortführung der Schule sollte auch über
Reformen nachgedacht und diese abgewogen werden. Die Liebfrauenschule wollen
wir parteiübergreifend mit einem neuen Träger erhalten sehen“, erklärt
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Eine gemeinsame Initiative, wie von der CDU angefragt, werden wir
unterstützen. Uns geht es um den Fortbestand der Liebfrauenschule in der
Schulstadt Bensheim. Der Standort ist für eine lebendige Stadtmitte wichtig,
ebenso der Erhalt der Arbeitsplätze der Lehrkräfte“, erklärt Yvonne
Dankwerth vom Vorstand der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB)
abschließend.

Mehrkosten für 7zügige KITA im regionalen Grüngürtel

Schwanheim/Fehlheim. „Wir bleiben an der Seite der Kindergarteneltern und der KITA-Leitungen der KITAs in Schwanheim und in Fehlheim, die sich bei zwei Ortsterminen der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) für zwei KITAs in Schwanheim und Fehlheim und gegen eine 7zügige Groß-KITA im regionalen Grüngürtel ausgesprochen haben. War unsere bisherige Argumentation schwerpunktmäßig auf den Erhalt des regionalen Grünzugs und der Problematik einer 7zügigen Groß-KITA in einem dörflichen Umfeld ausgerichtet so hinterfragen wir nun zusätzlich das Thema Finanzen mit einer Anfrage an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020“, berichtet BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„In 10 Jahren kommen beispielweise eine knappe Million Unterhaltungskosten der beiden Kirchengemeinden in Fehlheim und Schwanheim zusammen, die bei dem 7zügigen Neubau wegfallen würden und auch das aufwendige planungsrechtliche Verfahren, so die Verwaltung, darf nicht unberücksichtigt bleiben, genauso wie gegebenenfalls erforderliche Bodenstabilisierungsmaßnahmen für den Untergrund“, so BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Die BfB-Fraktion hat folgende Fragen an den Magistrat gestellt:
Wie hoch waren die Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger im Jahr 2019 für die beiden kirchlichen KITAs in Schwanheim und für Fehlheim ? Wir bitten darum auch die eventuell bereits vorhandenen Daten für das Jahr 2020 mitzuteilen.
Mit welchem Kostenaufwand ist innerhalb der Verwaltung durch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes bei dem Bau der 7zügigen KITA zu rechnen ?
Zu welchen zeitlichen Verzögerungen führt das laut Verwaltungsvorlage „aufwendige planungsrechtliche“ Verfahren ?
Wurde im Vorgriff auf die Planung ein Bodengutachten beauftragt um eventuelle Risiken beurteilen zu können ?
Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, da der Standtort der 7zügigen KITA im regionalen Grünzug und im Bereich der Alt-Neckar-Schlingen mit moorigen Böden liegt (Pfeiler ? Bodenstabilisierung?) ?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Zeitplanes.
Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage 0265/20 für die Stadtverordnetenversammlung am 2.7.2020 wird als Vorteil für zwei KITAs, je eine in Fehlheim und Schwanheim aufgeführt:
Ø Die Trägerschaft der beiden kirchlichen Träger bleibt erhalten;
Ø Der Weg zur KITA ist für die Familien relativ gesehen kürzer;
Ø Kostenübernahme von 15 % der Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger, diese betrugen in 2018: Schwanheim: 33.128 Euro, Fehlheim: 54.464 Euro.
Als Nachteil für den Standort der 7zügigen KITA „In den Linkengärten“ wird ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren angeführt. Die Verwaltungsvorlage für die STVV am 2.7.2020 wurde zurückgezogen.

Denkmalschutz beim Haus am Markt – gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen FDP, BfB, GLB sowie Herrn Dr. Tiemann

Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel
an der Neutralität der Denkmalbehörde und sehen widersprüchliche Aussagen
sowie eine ungefragte Einmischung der Behörde in demokratische Prozesse.

Unverständnis und Irritation ruft das Schreiben des Fachbereichs
Denkmalschutz des Kreises Bergstraße an den Magistrat der Stadt Bensheim
hervor.

Die Fraktionen von GLB, BfB, FDP und des FWG-Abgeordneten Dr. Rolf Tiemann
erinnern in diesem Zusammenhang an den von der Denkmalschutzbehörde bisher
offenbarten „Zickzackkurs“, der jegliche klare Positionierung des
Denkmalschutzes vermissen lasse.

Als 2019 auf Initiative der CDU und des Bürgermeisters ein dreistöckiger
Neubau am Marktplatz beschlossen wurde, hieß es in der Vorlage der
Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung, dass es eine Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde gab. Diese bestehe bei einem Abriss auf die
Wiederherstellung des städtebaulichen Gefüges durch einen Neubau. Dieser
muss in vergleichbarer Größe, Gestaltung, Farb- und Materialwahl die
Anforderungen an eine Einfügung in das historische Ensemble erfüllen.

Ganz anders fiel nun im November 2019 eine Antwort auf eine FDP-Nachfrage
zum Projekt Haus am Markt aus: Von der Behörde wurde mitgeteilt, dass die
baurechtliche Prüfung ergeben hat, dass eine Folgebebauung nicht gefordert
werden kann. Entsprechend enthalte auch die Abbruchverfügung keine solche
Bedingung.

Im Schreiben vom 07.09.2020 wurde von der Denkmalbehörde erklärt, dass eine
aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht notwendige Bebauung des
Marktplatzes unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf jegliche Bebauung sei nicht
genehmigungsfähig und außer der Vorgabe einer eingeschossigen, möglichst
filigranen und transparenten Bebauung im östlichen Rand, bei unbedingter
Erhaltung des „Schorschblickes“ gäbe es zum derzeitigen Zeitpunkt keine
Vorgaben. Diese Sicht entspricht den Vorgaben des von CDU und SPD im Februar
2020 beschlossenen Realisierungswettbewerbs, widerspricht aber allen
bisherigen Aussagen der Behörde. Völlig absurd ist also die jetzige Haltung,
der zur Folge an einer Stelle, an der jahrhundertelang ein großes Gebäude
stand, jetzt aus denkmalpflegerischer Sicht ein solches nicht mehr möglich
sein soll.

Bei den vier Fraktionen GLB, BfB, FDP und FWG Herr Tiemann stößt es auf
Unverständnis, dass die Behörde des Kreises ständig ihre Meinung ändert und
keine fachliche Linie zu erkennen ist.

Unverschämt wird es dadurch, dass die Einmischung der Denkmalpflege im
direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Parlamentsentscheidung über die
Terminfixierung für den Bürgerentscheid zum 17. Januar 2021 erfolgt und die
Denkmalpflege gleich noch zum Bürgerbegehren und zur Aussetzung des
Wettbewerbsverfahrens auf Grund des Bürgerentscheids ablehnend Stellung
nehme, obwohl es offensichtlich nicht in ihre Kompetenz falle.

Nach der „Reißleinen-Aktion“ von Bürgermeister Rolf Richter am 31.08.2019
kam es im Herbst des vergangenen Jahres dann zum Bürgerdialog. Bei der
Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus vor mehr als 150 Besuchern erklärte die
Vertreterin der Denkmalschutzbehörde völlig überraschend und im Widerspruch
zu vorheriger Aussagen der Behörde, die Denkmalpflege habe zuvor keinerlei
Auflagen erteilt und sei für alle Varianten offen. Sie werde den
Bürgerdialog intensiv begleiten und im Bedarfsfall entsprechende fachliche
Hinweise geben.

„Weshalb sich die Behörde seither in Schweigen hüllte und nunmehr erneut –
und völlig ungefragt – eine gegensätzliche Stellungnahme zu ihrer vor
Jahresfrist geäußerten Positionierung abgibt, entzieht sich jeglicher
Logik“, sagt Rolf Tiemann (FWG).

„Es scheint, dass die Denkmalbehörde sich immer den Wünschen des
CDU-Bürgermeisters – mit und ohne Reißleine ziehen – anpasst, anstatt einer
erwartbaren fachlichen Vorgabe treu zu bleiben, die von den Stadtverordneten
nachvollzogen und als Leitlinie betrachtet werden kann“, stellt
GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest.

„Es erscheint völlig irrational, dass sich eine Landesbehörde ohne jeden
aktuellen Anlass (es wurde keinerlei Bauantrag gestellt – und „nichts“ kann
man nicht beurteilen oder ablehnen) in die politische Diskussion und
demokratische Prozesse einmischt“, konstatiert Franz Apfel für die Fraktion
der BfB.

Auch stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die jetzt
formulierte neue Positionierung beruht: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung
an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig,
lediglich die Freihaltung des ‚Schorschblicks‘ ist zu gewährleisten“,
zweifelt FDP-Fraktionschef Holger Steinert an der fachlich seriösen Basis
der jetzt getroffenen Aussage.

Denkmalschutzbehörde wiederspricht sich am laufenden Band

Bensheim. Die sich wiedersprechenden unterschiedlichen Stellungnahmen der Denkmalbehörde des Kreises Bergstraße zur Gestaltung des Platzes am oberen Marktplatz sind auffällig. Jede Wendung des Bürgermeisters bei dem Thema Haus am Markt wird durch eine Stellungnahme dieser Kreisbehörde unterstützt. Das lassen wir so nicht im Raum stehen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bensheim entscheiden über das weitere Vorgehen zum Marktplatz und nicht eine sich immer wieder selbst wiedersprechende Kreisbehörde, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.

Der Abriß des Hauses am Markt und das ehemals geplante dreistöckige Gebäude als Ersatz für das Haus am Markt war ein Projekt von Bürgermeister Richter und der CDU, das die CDU trotz zahlreicher Bürgerproteste durchsetzen wollte. Die damalige Stellungnahme der Kreisdenkmalbehörde vom 24.01.2019 lautete u. a.: „Die Kreisdenkmalbehörde stimmt einem Abbruchantrag nur zu, wenn an gleicher Stelle wieder eine Bebauung erfolgt, die sich in Größe, Proportion und Gestaltung in den bestehenden historischen Kontext des Ensembles einfügt und die städtebauliche Anforderung einer westlich den Marktplatz abschließenden Bebauung erfüllt.“ Es ist zumindest fraglich ob es ohne diese Stellungnahme der Fachbehörde zu einem Abriss des Hauses am Markt gekommen wäre, stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller fest, der die BfB im Bauausschuss der Stadt vertritt.

Eingeschossiger Bau hätte keine Zustimmung erhalten……

Interessant und von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage der Vertreterin der Kreisdenkmalbehörde im BA vom 6.4.2019, Zitat: „Die Fachfrau ließ keine Zweifel daran, dass nach einem Abriss dort wieder ein Gebäude die Lücke schließen muss- und dass die Proportionen des Neubaus stimmen müssen. Einfach freilassen ?“das geht gar nicht“, so Exo. Auch ein eingeschossiger Bau hätte keine Zustimmung durch die Denkmalpflege erhalten. Der vorliegende Entwurf entspreche den Vorstellungen, die die Denkmalpflege für die Stelle hat. Es passe an den Standort, über die Details – wie Farbe und Materialien – werde man noch reden….“.

Räumlicher Abschluss muß nicht unbedingt ein Gebäude sein….

Die Stellungnahmen der Kreisdenkmalbehörde wiedersprechen fundamental der Aussage dieser Vertreterin bei der Veranstaltung des Bürgernetzwerkes zur Gestaltung des Marktplatzes. Die mit Beifall bedachte Äußerung der Fachfrau lautete, BA vom 27.9.2019: „Es sollte einen räumlichen Abschluss des Marktplatzes geben, erklärte sie im Kolpinghaus. Das müsse aber nicht unbedingt ein Gebäude sein. Sie freue sich, den Prozess von Anfang an zu begleiten und sich einzubringen. Einer modernen Architektur würde man sich in Heppenheim wohl ebenfalls nicht verschließen. Man sei in alle Richtungen offen.“

Die aktuelle Stellungnahm der Denkmalbehörde vom 7. September 2020 wurde den Stadtverordneten am 17.9.2020 ausgeteilt. Nun ist plötzlich eine eingeschossige Bebauung möglich und Zitat: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig.“ Mit dieser Stellungnahme greift die Fachbehörde erneut – und sich widerholt widersprechend – in die Kommunalpolitik zugunsten der Wendungen des Bürgermeisters ein. Von einer Fachbehörde erwarten wir eine fachlich nachvollziehbare Stellungnahme, die dann auch Bestand haben sollte und auf die man sich verlassen kann. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Hier wird die Fachbehörde gegen den von der „Bürgerinitiative Marktplatz besser beleben“ durchgesetzte Bürgerentscheid positioniert. Wir kritisieren die politisch Verantwortlichen, die für die sich wiedersprechenden Aussagen der Fachbehörde letztlich verantwortlich sind, schreibt die BfB.

Als BfB unterstützen wir die Forderung der Bürgerinitiative, dass alle drei Vorschläge zur Gestaltung des oberen Marktplatzes in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb aufgenommen werden. Danach haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort auf einer Bürgerversammlung. Das ist der richtige Weg, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen, erklärt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau abschließend.

BfB für mehr neue Kleingärten – Entwicklungskonzept gefordert !

Bensheim. Zu ihrer Fraktionssitzung kommt die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 15. September 2020 um 18.30 Uhr im Hotel Felix, Dammstraße zusammen. Im Vordergrund steht die abschließende Vorbereitung der Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 14. März nächsten Jahres, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Die BfB-Fraktion hat einen Antrag eingereicht mit dem Ziel, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Kleingarten- Entwicklungskonzept durch die Verwaltung erstellen zulassen. Dabei soll es sowohl um Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Anlagen als auch um „neue“ Anlagen, die beispielweise durch bestehende Vereine geführt werden können, gehen. Die Bensheimer Kleingärten erfüllen den zunehmenden Wunsch in der Bevölkerung nach selbsterzeugtem Gemüse und Obst. Wir wollen, dass die langen Wartelisten in den Kleingärtenvereinen abgebaut werden können, darauf weist BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland hin.

Um 20.00 Uhr kommt Bürgermeister Rolf Richter, Bürgermeisterkandidat der CDU, in die Sitzung von BfB-Fraktion und BfB-Vorstand und stellt seine Ziele für die nächste Wahlperiode vor. In einem Fragenkatalog wollen die Kommunalpolitiker der BfB Antworten auf Fragen aus den Bereichen „Lebendige Innenstadt und Sparkasse“, „Flächenverbrauch und sozialer Wohnungsbau“, „Auswege und Ideen zur finanziellen Situation“ und zum Thema „Verwendung des Grubenzinses und Bedeutung der Naturschutzkommission“ von dem Kandidaten erhalten, informiert wer ?

Barbara Ottofrickenstein-Ripper aus Auerbach verstärkt die BfB-Fraktion

Bensheim. Nachdem unser Fraktionskollege Helmut Reuter aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Stadtverordneter der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) niederlegte rückt Barbara Ottofrickenstein-Ripper in die BfB-Fraktion nach. Wir bedanken uns bei Helmut Reuter für sein ehrenamtliches Engagement und freuen uns, dass er uns als Vorstandsmitglied erhalten bleibt.

Die BfB-Fraktion besteht ab sofort aus drei weiblichen und zwei männlichen Stadtverordneten. Mit Barbara Ottofrickenstein-Ripper bekommen wir eine engagierte Vertreterin aus Auerbach in unsere Stadtverordnetenfraktion, die bisher bereits die BfB im Ortsbeirat Auerbach vertrat, heißt es in der BfB-Mitteilung.

Im Stadtparlament werde ich mich insbesondere um soziale Themen kümmern und mich gegen den weiteren Flächenverbrauch in Bensheim, wie beispielweise In den Zeilbäumen Richtung Zwingenberg und gegen die Bebauung der Bensheimer Südstadt einsetzen, erklärt Barbara Ottofrickenstein Ripper. Am Dienstag, den 15. September nimmt die neue Stadtverordnete an der BfB-Fraktionssitzung erstmals in ihrer neuen Funktion teil.

BfB besichtigt den neuen Nahversorger im Stadtzentrum in Lorsch

Bensheim/Lorsch. Die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) besichtigt am Dienstag, den 8. September 2020 den neuen Nahversorger im Stadtzentrum in Lorsch. Seit vielen Jahren engagieren wir uns um in der Bensheimer Innenstadt einen für die Innenstadtbewohner wichtigen Nahversorger zu erhalten. In Lorsch hat es jetzt in der Römerstraße geklappt. Wir besichtigen am Dienstag, den 8. September 2020 um 16.30 Uhr den Nahversorger in Lorsch, informiert BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland. Mitfahrgelegenheiten gibt es unter info@bfb-bensheim.de

Ab 18.00 Uhr trifft sich die BfB-Fraktion im Hotel Felix in der Dammstraße. Die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung steht dabei im Mittelpunkt der Sitzung. Wir beraten über die eingegangenen Anträge und die Verwaltungsvorlagen zur Stadtverordnetenversammlung.

Immer mehr Menschen haben den Wunsch nach selbsterzeugtem Gemüse und Obst. Die zu verpachtenden Parzellen in den Kleingartenanlagen sind begrenzt und haben lange Wartelisten. Im letzten Jahr hatten wir uns in der Kleingartenanlage „Schlossblick“ umgesehen und erfahren, dass es eine lange Warteliste für Bewerber einer Parzelle bei den Auerbacher Kleingärtnern gibt, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB).

Die Listen zum Erwerb eines Kleingartens waren bereits vor der Corona-Pandemie lang und sind seitdem weiter gestiegen. Die Bensheimer Anlagen sind darüber hinaus ein unentbehrlicher Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Bensheim ist in den letzten Jahren Einwohnermäßig weiter gewachsen. Der Bedarf nach einem Kleingarten ist auch deshalb weiter gestiegen. Unser Ziel ist es, mit einem Kleingarten-Entwicklungskonzept mehr Flächen den bestehenden Vereinen zur Verfügung zu stellen, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB für Verlängerung und Verbesserung VRNnextbike Fahrradvermietungssystem

Bensheim. Die Vorbereitung der Ausschussrunde und die nächste Stadtverordnetenversammlung stehen im Mittelpunkt der Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 1. September 2020 um 18.00 Uhr im Hotel Felix in der Dammstraße.

Eines der Sach-Themen ist die Weiterführung des Fahrradvermietungssystems VRNnextbike. Das Fahrradvermietungssystem hat sich nicht nur bewährt sondern hat jährlich deutlich steigende Nutzerzahlen zu verzeichnen. So konnten in Bensheim im Jahr 2019 insgesamt 453 neue Registrierungen verbucht werden. Insgesamt wurde das System von über 1400 Personen genutzt. Die Ausleihen wurden um 24 % auf knapp 2900 gesteigert. Es ist wichtig, dass sich dieser positive Trend weiter fortsetzt. Hierzu gehört auch eine Modernisierung des Fahrradvermietungssystems VRNnextbike, informiert BfB-Stadtrat Andreas Born, der für den Bereich Verkehr zuständige Dezernent.

„Wir werden uns die Verwaltungsvorlage genau ansehen. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie hat das Fahrrad als Verkehrsmittel einen weiteren Boom erfahren. Deshalb wollen wir, dass die Stadt Bensheim in diesem Bereich weiter investiert“, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin.

Ab 19.00 Uhr stellt sich der Bürgermeisterkandidat der FDP, Stefan Stehle, bei der BfB vor. „Wir gehören zu den wenigen politischen Gruppierungen, die offen in die Gespräche mit allen BürgermeisterkandidatInnen hineingehen. Wir laden alle KandidatInnen zu verschiedenen Terminen ein und wollen uns ein eigenes Bild über die jeweiligen Persönlichkeiten und Kompetenzen verschaffen“, erklärt BfB-Sprecher Norbert Koller.

Mehrgenerationenhaus: BfB unterstützt Weiterförderung !

Bensheim. Das Bensheimer Mehrgenerationenhaus kann seine Angebote mindestens
bis Ende 2028 fortsetzen. Die Bunderegierung hat die Programmlaufzeit vom
1.1.2021 bis zum 31.12.2028 verlängert und gleichzeitg die jährlichen
Fördermittel von 30.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht, informiert
BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau, die die BfB im Sozialausschuss
der Stadtverordnetenversammlung vertritt.

Gleichzeitig muß die Stadt Bensheim – wie in den Vorjahren- eine
Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro jährlich leisten. Wir unterstützen
die Verwaltungsvorlage damit das breite Angebot im Mehrgenerationenhaus
fortgeführt und ausgebaut werden kann, erklärt BfB-Stadtverordneter Franz
Apfel.

Die Arbeit des Mehrgenerationenhauses erstreckt sich auf die Bereiche:

Ø Vereinbarkeit von Familie und Beruf;

Ø Vereinbarkeit von Familie und Pflege;

Ø Selbstbestimmtes Leben im Alter;

Ø Jugendgerechte Gesellschaft;

Ø Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und
Beschäftigung;

Ø Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte;

Ø Partizipation und Demokratieförderung;

Ø Digitale Bildung und Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und
Wirtschaft.

BfB-Fraktion: Parkpauschale für TG Beauner Platz prüfen

Bensheim. „Wir schlagen vor, dass Bensheim eine Parkpauschale für die
Tiefgarage Beauner Platz einführt. Das würde den Besuchern von
Veranstaltungen im Parktheater und im Bürgerhaus, das nächstes Jahr eröffnet
wird, entgegenkommen. Solche Parkpauschalen gibt es ebenfalls im
Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen in Darmstadt am Theater, in
Mannheim (Nationaltheater und Wasserturm) und in Frankfurt an der Alten
Oper, darauf weist Joachim Uhde hin, der die BfB im Magistrat der Stadt
vertritt.

Eine auf Bensheim zugeschnittene Parkpauschale wäre auch ein Gewinn für die
Innenstadt und die Gastronomie. Die Innenstadt könnte in den Abendstunden
davon profitieren, meint Ingrid Bader, die die BfB im Ortsbeirat Stadtmitte
vertritt.

Die BfB-Fraktion hat für die Einführung einer Parkpauschale einen
Prüf-Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020

eingereicht, informiert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.