BfB schlägt Kulturfonds und weitere Hilfen für Gastronomie und Geschäfte vor

Bensheim. Die BfB-Fraktion geht davon aus, dass auch 2021 zahlreiche
Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie entweder nicht stattfinden werden
oder nur mit einer deutlich reduzierten Zuschauerzahl. Auch wenn der
Impfstoff eine Zulassung erhält werden die Einschränkungen noch länger
bestehen bleiben. „Aus diesem Grunde schlagen wir vor, dass ein Kulturfonds
zur finanziellen Unterstützung der Kulturschaffenden und Kulturtreibenden
und der in diesem Bereich aktiven Vereine gebildet wird um diese zu
unterstützen und gegebenenfalls vor dem finanziellen Ruin zu bewahren“,
erklärt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Kulturschaffende, Geschäfte und die Gastwirtschaften benötigen weiter die
finanzielle Unterstützung unserer Stadt. Die Verordneten Maßnahmen lassen
Einnahmen wegbrechen und gefährden Existenzen. Das ist bedauerlicherweise
fast wöchentlich in der Fußgängerzone nachzuvollziehen, darauf weist
BfB-Stadtverordnete Der. Ulrike Vogt-Saggau hin.

Für die Gastwirtschaften und Gewerbetreibende ist es wichtig, dass wir die
Sondernutzungsgebühren für Freisitze und die Gebühren für die Präsentation
von Warenkörben – wie für das Jahr 2020 – auch für das Jahr 2021 streichen,
betont BfB-Stadtverordnete RuthWohland.

Die BfB-Fraktion hat deshalb folgenden Antrag für die nächste Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung eingereicht:

„A) Der Magistrat wir beauftragt, einen Kulturfonds zur Unterstützung der
Kulturschaffenden und Kulturtreibenden und der in diesem Bereich tätigen
Vereine in Bensheim Im Haushalt 2021 zu schaffen.

Bei der entsprechenden Haushaltsstelle sollen sowohl Gelder aus der
Bürgerstiftung der Stadt Bensheim, Finanzmittel der Stadt Bensheim, die 2021
für Kultur-Veranstaltungen vorgesehen sind aber absehbar nicht stattfinden
werden, und private Spenden bereitgestellt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Spendenaufruf an Firmen und die
Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zur Unterstützung der Kulturtreibenden
und der Vereine zu richten.

Die Sparkasse Bensheim und das GGEW werden gebeten, diesen Kulturfonds zu
unterstützen.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Förderprogramm aufzustellen und zur
Entscheidung den kommunalen Gremien vorzulegen.

B) Der Magistrat wird beauftragt, die in der Stadtverordnetenversammlung am

  1. Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie und
    der Gewerbetreibenden für das Jahr 2021 zu verlängern: Erlassung
    Sondernutzungsgebühr für Freisitze, Erlassung Gebühr für die Präsentation
    von Warenkörben vor den Geschäften und Stärkung des kommunalen Einzelhandles
    und der lokalen Gastronomie durch geeignete Werbemaßnahmen“.

BfB schlägt mehr Bänke am Badesee vor- wichtiges Naherholungsgebiet

Bensheim. Der zu Beginn dieser Wahlperiode fertiggestellte Rundgang um den
Badesee hat diesen Bereich als wichtiges Naherholungsgebiet nicht nur für
die Weststadtbewohner weiter attraktiv gemacht. Die Umrundung des Badesees
wird gerne von Spaziergängern genutzt.

Bei einem Ortstermin mit einer Bewohnerin der Weststadt haben wir Vorschläge
für weitere Standorte für Bänke mit Blick auf den Badesee und auf den
Bergstraßenhang gesammelt. Diese Vorschläge wollen wir in der nächsten
Sitzung des Ortsbeirates der Weststadt einbringen, informieren die
Ortsbeiratsmitglieder der BfB Franz Apfel und Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Mit wenig finanziellen Aufwand kann dieser Bereich im Rahmen der Fortsetzung
des 100-Bänke-Programms unserer Stadt noch attraktiver werden.

Bürgermeisterwahlkampf: Christine Klein und Rolf Richter nehmen Stellung zu den BfB-Fragen:

Bensheim. Zu drei zentralen Themen der Bensheimer Stadtpolitik –
Marktplatz/Haus am Markt, Sanierung und Nutzung des bestehenden Gebäudes der
Sparkasse am Bahnhof und zur 7-zügigen Kita im regionalen Grüngürtel – hatte
die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) Christine Klein
(unabhängig) und Rolf Richter (CDU) Fragen gestellt, die beide vor der
Bürgermeisterstichwahl beantwortet haben.

Die BfB bedankt sich sowohl bei Christine Klein als auch bei Rolf Richter
für die Beantwortung der Fragen. In einer Telefonkonferenz zwischen Vorstand
und Fraktion hat die BfB beschlossen keine Wahlempfehlung für die
Bürgermeisterstichwahl am 15.11.2020 abzugeben. „Wir bleiben unserer
Position treu, dass die Bürgerinnen und Bürger mündig genug sind sich ihre
eigene Meinung zu bilden. Die Antworten von Christine Klein und Rolf Richter
können hilfreich für unentschlossene Wählerinnen und Wähler sein. Eines
wollen wir als BfB noch klarstellen: Wir setzen uns für einen
städtebaulichen Ideenwettbewerb am Marktplatz ein, indem alle drei
Vorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsprozess dargestellt werden. Bei uns
gibt es keine Festlegung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf einer
Bürgerversammlung umfassend über alle Möglichkeiten informiert werden,
danach werden die kommunalen Gremien entscheiden. Bei uns zählt alleine der
Bürgerwille“, stellen die SprecherIn der BfB, Franz Apfel, Norbert Koller
und Dr. Ulrike Vogt-Saggau, fest.

Nachfolgend die Fragen der BfB und die Antworten von Christine Klein und
Rolf Richter:

Frage der BfB: Werden Sie eine ernsthafte Prüfung veranlassen, dass das
bestehende Hauptgebäude der Sparkasse erhalten, saniert und genutzt werden
kann und ihre Schritte dazu transparent kommunizieren ?

Antwort Christine Klein:

Die unübersichtliche, völlig aus dem Ruder gelaufene Situation der Sparkasse
Bensheim sehe ich als eines der gravierendsten Probleme der Stadt an. Für
die Sparkasse selbst, vor allem aber auch für die weitere Gesamtentwicklung
der Bensheimer Innenstadt. Bevor irgendwelche weiteren Entscheidungen
getroffen werden, werde ich mich als neu gewählte Bürgermeisterin und
Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Bensheim mit Priorität umfassend
zur Gesamtsituation sachkundig machen. Hierzu gehört insbesondere die
eingehende Prüfung, ob das derzeit leerstehende Hauptgebäude saniert und
weiterhin genutzt werden kann und welcher finanzielle Aufwand hierfür
notwendig wäre. Im Interesse der Sparkassenmitarbeiterinnen, der Sparkassenkundinnen und der Bürger*innen Bensheims werde ich die Ergebnisse
dieser Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsbewertungen offen und transparent
kommunizieren. Entscheidungen werde ich nur in Abstimmung mit den anderen
Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Vorstand der Sparkasse treffen.
Natürlich ist es auch mein Ziel, den Abriss des Gebäudes zu vermeiden, wenn
die Analysen dies ergeben.

Antwort Rolf Richter:

Die Entscheidung über das Hauptgebäude der Sparkasse ist eine
sparkasseninterne Entscheidung, die die zuständigen Gremien sehr intensiv
diskutiert haben. Die Entscheidung basiert auf mehreren unabhängig
vorneinander durchgeführten Prüfungen, da auch den Sparkassengremien diese
Frage sehr wichtig erschien. Ich habe daher keinen Grund an der jetzigen
Entscheidung etwas zu ändern. Die Sparkasse Bensheim wird sich hinsichtlich
der Kommunikation dieser Entscheidung zur gegebene Zeit äußern.

Frage der BfB: Werden Sie dafür sorgen, dass der städtebauliche
Ideenwettbewerb im Sinne der Bürgerinitiative Marktplatz besser beleben auf
alle drei Varianten des Bürgerbeteiligungsprozesses ausgedehnt wird, danach
auf einer Bürgerversammlung breit und ergebnisoffen diskutiert und beraten
wird bevor die kommunalen Gremien entscheiden?

Antwort Christine Klein:

Ich werde die Bürgerinnen Bensheims aufrufen, am 17. Januar 2021 an der Abstimmung beim Bürgerentscheid teilzunehmen, den die Bürgerinitiative gegen den Widerstand des Magistrats erstritten hat. Sollte dieser Bürgerbescheid die notwendige Mehrheit bekommen, werde ich selbstverständlich das Ergebnis dieser basisdemokratischen Entscheidung respektieren, einen ergebnisoffenen Ideenwettbewerb unterstützen und breit und offen mit den Bürgerinnen die
Ergebnisse diskutieren, bevor im Stadtparlament eine endgültige Entscheidung
getroffen wird.

Antwort Rolf Richter:

Es besteht keine Notwendigkeit dies zu tun. Wir leben in einer Demokratie
mit Mehrheitsentscheidungen. Es gibt einen Bürgerentscheid, den die BI
Markplatz besser beleben durch das Sammeln ausreichender Unterschriften
angestoßen hat. Hierzu gibt es eine abweichende Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung. Daraus resultiert nun eine Abstimmung am 17.
Januar 2021 , die uns allen darlegen wird,
welche Bebauungsform und welchen Wettbewerb die Bürgerinnen und Bürger von
Bensheim wünschen. Eine 2-geschossige Bebauung, welche den Wegfall des
Schorschblicks bedeutet, wie von der BfB vorgeschlagen, wird dies nach
meiner Überzeugung jedenfalls nicht sein. Es besteht in einer Demokratie
aber überhaupt keine Veranlassung, sich vor der Abstimmung des
Bürgerbegehrens bereits die Meinung des anders Denkenden, die ich
respektiere, selbst zu eigen zu machen.

Frage BfB: Werden Sie sich als gewählte Bürgermeisterin/Bürgermeister für
einen neuen Anlauf für einen anderen Standort der Groß-KITA zwischen
Schwanheim/Fehlheim einsetzen ? Wir meinen damit keinen Standort im
regionalen Grünzug.

Antwort Christine Klein:

Die STVV hat mehrheitlich nach langen Diskussionen und unter Abwägung der
Vor- und Nachteile inklusive der Auswirkungen des Eingriffes in den
Grüngürtel entschieden. Diese Entscheidung gilt es zunächst zu respektieren.
Dennoch werde ich erneut prüfen lassen, welche Flächen alternativ im Bereich
Fehlheim Schwanheim für eine Groß-Kita unter Berücksichtigung aller Aspekte
(Naturschutz, finanzielle, zeitliche, Bedürfnisse der Kinder und Eltern)
geeignet wären. Im Vordergrund steht für mich dabei, Grünflächen und
Naturschutzbereiche mit keinen bzw möglichst geringen Eingriffen zu
erhalten.

Antwort Rolf Richter:

Die Stadtverordnetenversammlung hat unter Abwägung aller Aspekte die Vor-
und Nachteile der Sachentscheidung in mehreren Beschlüssen abgewogen und
entschieden. Es gebietet alleine aus dem Gesichtspunkt des Respekts vor der
dem höchsten Entscheidungsgremium als Bürgermeister dies umzusetzen. Im
übrigen teile ich unter den Gesichtspunkt der Flexibilität, Kosten,
Standortvorteil und der Willensäußerungen der Ortsbeiräte inhaltlich diese
Entscheidung. Es geht nun darum, den Eingriff in die Natur so gering wie
möglich auszugestalten und für die Kinder einen besonderen Kindergarten mit
grösstmöglichen Naturbezug zu entwickeln.

BfB – Wählergemeinschaft stellt Sachthemen in den Vordergrund bei der Bürgermeister-Stichwahl

Bensheim. Die Stichwahl um das Bensheimer Bürgermeisteramt am 15. November 2020 stand im Mittelpunkt der Telefonkonferenz der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB). „Wir werden die Sachthemen in den Mittelpunkt unserer Entscheidung rücken“, betonen die BfB-SprecherIn Franz Apfel Norbert Koller und Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Dazu haben wir an die Kandidatin Christine Klein und den Kandidaten Rolf Richter ein Schreiben mit drei Sachthemen zukommen lassen. In dem Schreiben hießt es:

„Sehr geehrte Frau Klein, sehr geehrter Herr Richter,

wir gratulieren Ihnen beide zum Einzug in die Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Bensheim.

Als BfB haben wir bisher keine Wahlempfehlung abgegeben. Vorstand und Fraktion der BfB werden am Wochenende dazu beraten.

Wir bitten Sie deshalb uns bis Freitag dieser Woche eine Stellungnahme zu – für uns und die Stadtpolitik – wichtige Fragen zukommen zu lassen.

Bitte informieren Sie uns zu folgenden Themen:

Ø Werden Sie eine ernsthafte Prüfung veranlassen, dass das bestehende Hauptgebäude der Sparkasse erhalten, saniert und genutzt werden kann und ihre Schritte dazu transparent kommunizieren ?

Ø Werden Sie dafür sorgen, dass der städtebauliche Ideenwettbewerb im Sinne der Bürgerinitiative Marktplatz besser beleben auf alle drei Varianten des Bürgerbeteiligungsprozesses ausgedehnt wird, danach auf einer Bürgerversammlung breit und ergebnisoffen diskutiert und beraten wird bevor die kommunalen Gremien entscheiden?

Ø Werden Sie sich als gewählte Bürgermeisterin/Bürgermeister für einen neuen Anlauf für einen anderen Standort der Groß-KITA zwischen Schwanheim/Fehlheim einsetzen ? Wir meinen damit keinen Standort im regionalen Grünzug.

Bitte informieren Sie uns zu den Themen bis Freitag. Wir sehen Ihre Antworten als Leitfaden bzw. Entscheidungshilfe für die Bürgerinnen und Bürger.

Vielen Dank und viele Grüße

Franz Apfel, Norbert Koller und Dr. Ulrike Vogt-Saggau

SprecherIn der BfB

BfB-Fraktion besichtigt Baustelle Bürgerhaus

Besichtigung des Bürgerhauses, 20.10.2020

Bensheim. Informationen über den Stand der Bürgerhaussanierung holte sich die Stadtverordneten-fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) bei einem Rundgang mit MEGB-Geschäftsführer Helmut Richter ein. „Von dem was wir gezeigt bekamen und worüber wir informiert wurden sind wir überzeugt, dass die Sanierung des Bürgerhauses am bestehenden und 1975 von Bürgermeister Stolle und Stadtbaurat Theo Sartorius gutgewählten Standort eine richtige Entscheidung war. Die Fassadengestaltung überzeugt uns“, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

„Nach den Entscheidungen der städtischen Gremien und vor dem Hintergrund des aktuellen Baufortschritts am Bürgerhaus, wäre zu wünschen, dass wir für unser Bauvorhaben und unseren Pächter alle positiv und verantwortungsvoll der Zukunft entgegen sehen“, erklärt Helmut Richter bei dem Ortstermin. Diesem Ziel schloss sich die BfB-Fraktion vor Ort an.

„Bensheim braucht ein Bürgerhaus !, das seinem Namen mit bürgerfreundlichen Preisen verdient. Die Räumlichkeiten werden in der Stadtgesellschaft vermisst. Durch die umfassende Sanierung erhalten wir einen nachhaltigen Gewinn für die Bensheimer Bürgerschaft, für die Vereine, Schulen, Firmen und Initiativen, die dort ihre Veranstaltungen auch in den nächsten 25 Jahren durchführen wollen, informiert BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland.

Barrierefreiheit ist eine wichtige und entscheidende Neuerung bei der Sanierung: zwei Aufzugsanlagen und Behindertengerechte WC-Anlagen sorgen dafür, dass unser Bürgerhaus von allen Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft genutzt werden kann. Auf die neue Haus- und Veranstaltungstechnik im realen Betrieb, sind wir gespannt, meint BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper.

Seit 2010 setzen wir uns für den Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses ein. Die Sanierungsfortschritte sind deutlich zu sehen. Für das mit 13,28 bis 13,8 Mio Euro veranschlage Projekt gab es 530.000 Euro Zuschüsse für Energiemaßnahmen und 1.457.000 Euro Zuschüsse aus dem Programm Stadtumbau West. Nicht zu vernachlässigen ist die teilweise Vorsteuerabzugs-berechtigung durch die MEGB. Wäre der Beschluss zur Sanierung 2015 nicht an ein oder zwei Stimmen gescheitert wären wir auch nicht voll in die Phase der enormen Preissteigerungen im Baugewerbe gekommen. Diejenigen, die 2015 für ein Scheitern der Sanierung sorgten, mögen sich an die eigene Nase fassen wenn sie die enormen Kostensteigerungen beklagen. Die BfB freut sich auf den voraussichtlichen Eröffnungstermin des Bürgerhauses am 30. Juni 2021, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Auf die Eröffnung des Dalberger Hofes im November sind wir gespannt. Der Dalberger Hof soll zur „guten Stube“ unserer Stadt werden und mit regionalen Speisen punkten. Der Pächter des Dalberger Hofes bewirtschaftet bereits das Parktheater. Im nächsten Jahr kommt dann noch das Bürgerhaus dazu. Wir wünschen dem Pächter einen guten Start für das „Kongress- und Kulturzentrum Bensheim“ trotz den Beschränkungen der Corona-Pandemie, erklärt Stadtrat Andreas Born (BfB).

BfB-Fraktion beantragt Einberufung des Ältestenrates – Mund-Nasen-Schutz 4 Stunden ohne Pausen auch während der Haltung von Reden zu tragen ist unzumutbar

Bensheim. In einem Antrag an die Stadtverordnetenvorsteherin Christine
Deppert schlägt die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim
(BfB) vor, den Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung einzuberufen um
über die Umsetzung der Corona-Regeln zu beraten. Aktuell sollen der
Mund-Nase-Schutz auch während der gesamten Stadtverordnetenversammlung und
bei Reden am Mikrofon getragen werden. „Wir schlagen vor, dass aufgrund der
erhöhten Corona-Zahlen im Kreis Bergstraße der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadtverordnetenversammlung über die wichtigsten Punkte der Tagesordnung
für die Stadtverordnetenversammlung entscheidet“, informiert
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

In dem Schreiben der BfB-Fraktion heißt es:

„Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund deutlich erhöhter Corona-Zahlen im Kreis Bergstraße soll die
nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit Mund-Nasen-Schutz,
selbst am Mikrofon und am Platz, stattfinden.

Die BfB-Fraktion hält diese Maßnahme, mindestens vier Stunden mit
Nasen-Mundschutz auch am Platz und auch am Rednerpult, für unzumutbar.

Wir erinnern daran, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet hat, den
nach § 62. Abs. 1 Satz 2 HGO verpflichtet zu bildenden Finanzausschuss – in
Bensheim der Haupt- und Finanzausschuss – über alle wichtigen Entscheidungen
abstimmen zu lassen. Dieses Verfahren kam in Bensheim bereits zu Beginn der
Pandemie zum Tragen. Zu diesem Zeitpunkt gab es deutlich weniger Infizierte
als jetzt.

Wir schlagen deshalb vor, dass wir dieses Verfahren für die anberaumte
Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020 für die wichtigsten Punkte
der Tagesordnung ebenfalls durchführen.

Sollte unserem Vorschlag nicht gefolgt werden, dann schlagen wir vor, dass
nach jeder Stunde eine Pause von 15 Minuten eingeführt wird und gleichzeitig
ausnahmsweise eine Redezeitbeschränkung festgesetzt wird.

Wir bitten um kurzfristige Einberufung des Ältestenrates.

Viele Grüße

Franz Apfel,

BfB-Fraktionsvorsitzender

Gemeinsame Stellungnahme v. GLB, BfB, FDP u. Stv. Dr. Tiemann zum Thema Denkmalschutz und zur Stellungnahme Fr. Exo u. Fr. Rauber-Jung bzgl. Marktplatz, BA v. 08.10.2020

Bensheim. Die Stellungnahme von Bensheims Erster Stadträtin Frau Rauber-Jung
und der Mitarbeiterin der Unteren Denkmalbehörde Frau Exo bezüglich der
kürzlich öffentlich vorgetragenen deutlichen Kritik von Doris Sterzelmaier
(GLB), Franz Apfel (BfB), Holger Steinert (FDP) und dem Stadtverordneten Dr.
Rolf Tiemann zu deren Verhalten beim Thema Haus am Markt, wollen diese nicht
unwidersprochen hinnehmen, da sachlich und juristisch falsch.

Nach der Argumentation von Frau Exo und Frau Rauber-Jung würde mit jeder
Veränderung der Situation eine neue denkmalschutzrechtliche Lage am
Marktplatz eintreten.

Zuerst bezüglich des damals noch bestehenden Hauses am Markt, dann beim
Status Abriss des Gebäudes, danach bezüglich ursprünglicher Planung für
einen dreigeschossigen Bau und zuletzt hinsichtlich der Planung für ein
eingeschossiges Gebäude.

Dies hätte zur Folge, dass auch durch den Bürgerentscheid wieder eine neue
Konstellation entstehen würde.

Es fehle nach Ansicht der Fraktionsvertreter bei den Bewertungen und
Handlungen der Behörde jeglicher Bezug zu geltendem Recht und das könne man
durchaus als Beliebigkeit, Willkür und Gefälligkeit bezeichnen.

Mit ihrer Erklärung im Bergsträßer Anzeiger am 08.10.2020 bestätigt die
Denkmalschutzbehörde des Kreises unwillentlich den Vorwurf der Opposition,
sie habe vor der Stadtverordnetenversammlung am 17.September 2020 gezielt
eine Stellungnahme zur Bebauung des Marktplatzes abgegeben, um die
Entscheidung der Stadtverordneten im Sinne des amtierenden Bürgermeisters zu
beeinflussen.

Sie schrieb: „Die Denkmalschutzbehörde sei“ … „von der Stadt“ (das heisst
dem Bürgermeister oder der CDU-Baudezernentin) „zu einer Stellungnahme
aufgefordert worden.“

Weiter heißt es wörtlich: „Wir stehen immer im Austausch und haben jeden
Schritt abgestimmt – auch in Vorbereitung des Bürgerentscheids“, betonen Exo
und Rauber-Jung.“

„Dass die Denkmalschutzbehörde so offen erklärt, in die Bensheimer Politik
im Sinne der Verwaltungsspitze einzugreifen, verschlägt uns die Sprache und
wir empfinden das als Dreistigkeit“, sind sich Sterzelmaier, Apfel, Steinert
und Dr. Tiemann in der Bewertung einig.

Die beiden Hauptkritikpunkte, die man Frau Exo von der Unteren
Denkmalbehörde Heppenheim und Frau Rauber-Jung von der Bensheimer
Stadtverwaltung vorwerfen müsse, seien leider von Frau Exo und Frau
Rauber-Jung in ihrer oben genannten Stellungnahme überhaupt nicht
aufgegriffen worden und deshalb müsse man die Fragen in aller Deutlichkeit
nochmals stellen.

  1. Warum gibt die Denkmalbehörde vor Abriss eine Stellungnahme dahingehend
    ab, dass eine Bebauung mit entsprechender Kubatur zwingend notwendig sei und
    will dann nach Abriss und Reißleinenaktion des Bürgermeisters nichts mehr
    davon wissen?

Wo habe sich hier zwischenzeitlich die Rechtslage geändert?

Durch diese Stellungnahme habe die alleine am Recht und Gesetz gebundene
Behörde die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung damals erheblich,
wenn nicht gar entscheidend, in eine Richtung beeinflusst und diese Position
dann einfach wieder geräumt, ohne dass eine Änderung der Sach- und
Rechtslage eingetreten wäre.

  1. Wie soll das „Freilassen“ eines Grundstücks „nicht genehmigungsfähig“
    sein, wie Frau Exo es nun zum wiederholten Mal zu Protokoll gibt?

Die Denkmalbehörde könne die Stadt nicht zu einer Bebauung zwingen, egal in
welcher Weise, ob kleiner Pavillon oder dreistöckiges Gebäude oder etwas
anderes.

Das sei nach Ansicht von Sterzelmaier, Apfel, Steinert und Tiemann schlicht
grober Unfug.

Insofern sei es in den Augen der Stadtverordnetenvertreter vollauf
berechtigt, Frau Exo einen rechtlich nicht begründeten Zickzack- und
Gefälligkeitskurs zu bescheinigen.

—————————————————————-

V.i.S.d.P. Doris Sterzelmaier (GLB-Fraktionsvorsitzende), Franz Apfel
(BfB-Fraktionsvorsitzender, Holger Steinert (FDP-Fraktionsvorsitzender) u.
Dr. Rolf Tiemann (Stadtverordneter der FWG)

BfB für Fortbestand der Liebfrauenschule

Bensheim. „Keine Frage: wir unterstützen den Erhalt der Liebfrauenschule in
der Bensheimer Stadtmitte und setzen uns für die Übernahme durch eine
staatliche Trägerschaft ein und damit für eine dauerhafte Fortsetzung des
anerkannt guten Schulbetriebes als Gymnasium mit angeschlossener Realschule
ein“, informiert BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland.

„Die Liebfrauenschule hat einen guten Ruf. Wir bedanken uns bei den
Lehrkräften, die für das Profil der Schule verantwortlich sind. Dieser gute
Ruf gilt es zu bewahren. Die Liebfrauenschule hat einen wichtigen Platz in
der Schulstadt Bensheim. Bei der Fortführung der Schule sollte auch über
Reformen nachgedacht und diese abgewogen werden. Die Liebfrauenschule wollen
wir parteiübergreifend mit einem neuen Träger erhalten sehen“, erklärt
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Eine gemeinsame Initiative, wie von der CDU angefragt, werden wir
unterstützen. Uns geht es um den Fortbestand der Liebfrauenschule in der
Schulstadt Bensheim. Der Standort ist für eine lebendige Stadtmitte wichtig,
ebenso der Erhalt der Arbeitsplätze der Lehrkräfte“, erklärt Yvonne
Dankwerth vom Vorstand der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB)
abschließend.

Mehrkosten für 7zügige KITA im regionalen Grüngürtel

Schwanheim/Fehlheim. „Wir bleiben an der Seite der Kindergarteneltern und der KITA-Leitungen der KITAs in Schwanheim und in Fehlheim, die sich bei zwei Ortsterminen der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) für zwei KITAs in Schwanheim und Fehlheim und gegen eine 7zügige Groß-KITA im regionalen Grüngürtel ausgesprochen haben. War unsere bisherige Argumentation schwerpunktmäßig auf den Erhalt des regionalen Grünzugs und der Problematik einer 7zügigen Groß-KITA in einem dörflichen Umfeld ausgerichtet so hinterfragen wir nun zusätzlich das Thema Finanzen mit einer Anfrage an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020“, berichtet BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„In 10 Jahren kommen beispielweise eine knappe Million Unterhaltungskosten der beiden Kirchengemeinden in Fehlheim und Schwanheim zusammen, die bei dem 7zügigen Neubau wegfallen würden und auch das aufwendige planungsrechtliche Verfahren, so die Verwaltung, darf nicht unberücksichtigt bleiben, genauso wie gegebenenfalls erforderliche Bodenstabilisierungsmaßnahmen für den Untergrund“, so BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Die BfB-Fraktion hat folgende Fragen an den Magistrat gestellt:
Wie hoch waren die Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger im Jahr 2019 für die beiden kirchlichen KITAs in Schwanheim und für Fehlheim ? Wir bitten darum auch die eventuell bereits vorhandenen Daten für das Jahr 2020 mitzuteilen.
Mit welchem Kostenaufwand ist innerhalb der Verwaltung durch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes bei dem Bau der 7zügigen KITA zu rechnen ?
Zu welchen zeitlichen Verzögerungen führt das laut Verwaltungsvorlage „aufwendige planungsrechtliche“ Verfahren ?
Wurde im Vorgriff auf die Planung ein Bodengutachten beauftragt um eventuelle Risiken beurteilen zu können ?
Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, da der Standtort der 7zügigen KITA im regionalen Grünzug und im Bereich der Alt-Neckar-Schlingen mit moorigen Böden liegt (Pfeiler ? Bodenstabilisierung?) ?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Zeitplanes.
Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage 0265/20 für die Stadtverordnetenversammlung am 2.7.2020 wird als Vorteil für zwei KITAs, je eine in Fehlheim und Schwanheim aufgeführt:
Ø Die Trägerschaft der beiden kirchlichen Träger bleibt erhalten;
Ø Der Weg zur KITA ist für die Familien relativ gesehen kürzer;
Ø Kostenübernahme von 15 % der Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger, diese betrugen in 2018: Schwanheim: 33.128 Euro, Fehlheim: 54.464 Euro.
Als Nachteil für den Standort der 7zügigen KITA „In den Linkengärten“ wird ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren angeführt. Die Verwaltungsvorlage für die STVV am 2.7.2020 wurde zurückgezogen.

Denkmalschutz beim Haus am Markt – gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen FDP, BfB, GLB sowie Herrn Dr. Tiemann

Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel
an der Neutralität der Denkmalbehörde und sehen widersprüchliche Aussagen
sowie eine ungefragte Einmischung der Behörde in demokratische Prozesse.

Unverständnis und Irritation ruft das Schreiben des Fachbereichs
Denkmalschutz des Kreises Bergstraße an den Magistrat der Stadt Bensheim
hervor.

Die Fraktionen von GLB, BfB, FDP und des FWG-Abgeordneten Dr. Rolf Tiemann
erinnern in diesem Zusammenhang an den von der Denkmalschutzbehörde bisher
offenbarten „Zickzackkurs“, der jegliche klare Positionierung des
Denkmalschutzes vermissen lasse.

Als 2019 auf Initiative der CDU und des Bürgermeisters ein dreistöckiger
Neubau am Marktplatz beschlossen wurde, hieß es in der Vorlage der
Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung, dass es eine Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde gab. Diese bestehe bei einem Abriss auf die
Wiederherstellung des städtebaulichen Gefüges durch einen Neubau. Dieser
muss in vergleichbarer Größe, Gestaltung, Farb- und Materialwahl die
Anforderungen an eine Einfügung in das historische Ensemble erfüllen.

Ganz anders fiel nun im November 2019 eine Antwort auf eine FDP-Nachfrage
zum Projekt Haus am Markt aus: Von der Behörde wurde mitgeteilt, dass die
baurechtliche Prüfung ergeben hat, dass eine Folgebebauung nicht gefordert
werden kann. Entsprechend enthalte auch die Abbruchverfügung keine solche
Bedingung.

Im Schreiben vom 07.09.2020 wurde von der Denkmalbehörde erklärt, dass eine
aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht notwendige Bebauung des
Marktplatzes unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf jegliche Bebauung sei nicht
genehmigungsfähig und außer der Vorgabe einer eingeschossigen, möglichst
filigranen und transparenten Bebauung im östlichen Rand, bei unbedingter
Erhaltung des „Schorschblickes“ gäbe es zum derzeitigen Zeitpunkt keine
Vorgaben. Diese Sicht entspricht den Vorgaben des von CDU und SPD im Februar
2020 beschlossenen Realisierungswettbewerbs, widerspricht aber allen
bisherigen Aussagen der Behörde. Völlig absurd ist also die jetzige Haltung,
der zur Folge an einer Stelle, an der jahrhundertelang ein großes Gebäude
stand, jetzt aus denkmalpflegerischer Sicht ein solches nicht mehr möglich
sein soll.

Bei den vier Fraktionen GLB, BfB, FDP und FWG Herr Tiemann stößt es auf
Unverständnis, dass die Behörde des Kreises ständig ihre Meinung ändert und
keine fachliche Linie zu erkennen ist.

Unverschämt wird es dadurch, dass die Einmischung der Denkmalpflege im
direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Parlamentsentscheidung über die
Terminfixierung für den Bürgerentscheid zum 17. Januar 2021 erfolgt und die
Denkmalpflege gleich noch zum Bürgerbegehren und zur Aussetzung des
Wettbewerbsverfahrens auf Grund des Bürgerentscheids ablehnend Stellung
nehme, obwohl es offensichtlich nicht in ihre Kompetenz falle.

Nach der „Reißleinen-Aktion“ von Bürgermeister Rolf Richter am 31.08.2019
kam es im Herbst des vergangenen Jahres dann zum Bürgerdialog. Bei der
Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus vor mehr als 150 Besuchern erklärte die
Vertreterin der Denkmalschutzbehörde völlig überraschend und im Widerspruch
zu vorheriger Aussagen der Behörde, die Denkmalpflege habe zuvor keinerlei
Auflagen erteilt und sei für alle Varianten offen. Sie werde den
Bürgerdialog intensiv begleiten und im Bedarfsfall entsprechende fachliche
Hinweise geben.

„Weshalb sich die Behörde seither in Schweigen hüllte und nunmehr erneut –
und völlig ungefragt – eine gegensätzliche Stellungnahme zu ihrer vor
Jahresfrist geäußerten Positionierung abgibt, entzieht sich jeglicher
Logik“, sagt Rolf Tiemann (FWG).

„Es scheint, dass die Denkmalbehörde sich immer den Wünschen des
CDU-Bürgermeisters – mit und ohne Reißleine ziehen – anpasst, anstatt einer
erwartbaren fachlichen Vorgabe treu zu bleiben, die von den Stadtverordneten
nachvollzogen und als Leitlinie betrachtet werden kann“, stellt
GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest.

„Es erscheint völlig irrational, dass sich eine Landesbehörde ohne jeden
aktuellen Anlass (es wurde keinerlei Bauantrag gestellt – und „nichts“ kann
man nicht beurteilen oder ablehnen) in die politische Diskussion und
demokratische Prozesse einmischt“, konstatiert Franz Apfel für die Fraktion
der BfB.

Auch stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die jetzt
formulierte neue Positionierung beruht: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung
an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig,
lediglich die Freihaltung des ‚Schorschblicks‘ ist zu gewährleisten“,
zweifelt FDP-Fraktionschef Holger Steinert an der fachlich seriösen Basis
der jetzt getroffenen Aussage.