STVV 2.6.2022 „Antrag der Grünen Tempo 30“, Franz Apfel (gehalten von Dr. Ulrike Vogt-Saggau)

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

Tempo 30 in aller Munde. Doch passieren wird aller Voraussicht nach zunächst nichts. 

Dazu müßten die Gesetze geändert werden. Diese sind aber auch von der neuen Bunderegierung mit Grüner Beteiligung immer noch nicht geändert. Ich weiß, an den Grünen hängt das nicht. 

Die BfB-Fraktion ist eindeutig für mehr Tempo 30-Straßen im Stadtgebiet. Wir wollen uns aber alles genau ansehen und bewerten und keine pauschalen Beschlüsse dazu treffen. Wir haben zusammen mit anderen uns für Tempo 30 in der Friedhofstraße eingesetzt und wurden informiert, dass die Voraussatzungen dazu nicht vorliegen würden.

Die Koalition hat eine Anfrage zu Tempo 30 in der Rheinstraße gemacht und wurde umfangreich vom Magistrat informiert, dass die Voraussetzungen dazu nicht vorliegen würden. Ich habe in der Sitzung des HFA am 19. Mai 2022 nochmal nachgefragt – Nein, es gab keine Änderung – die Beantwortung gilt noch. Die Beantwortung ist mit den Kürzeln der Bürgermeisterin und des zuständigen Stadtrates Oyan gekennzeichnet. 

Ich nenne noch drei Beispiele warum der pauschale Antrag nicht vernünftig ist: wer soll denn daran ein Interesse haben auf der Westtangente mit Tempo 30 zu fahren ? Wer will den gesamten Berliner Ring mit Tempo 30 bis zum Autobahnanschluss Zwingenberg fahren ? Wer will mit Tempo 30 von Zell nach Gronau fahren ? Etc. etc.

Der vor uns liegende Antrag ist uns zu pauschal und er ist teilweise fachlich fehlerhaft: unsere Stadt ist nicht für Landes- und Bundestraßen zuständig.

Als BfB haben wir in diese STVV den Beschluss des Hauptausschusses des hessischen Städtetages eingebracht mit dem Ziel: die Kommunen vor Ort sollen selber entscheiden ob sie Tempo 30 einführen.

Wir haben zusammen mit den Grünen Tempo 30 für die Friedhofstraße beantragt und wurden dann vom zuständigen Dezernenten informiert, dass die Gesetzeslage das nicht hergibt.

Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung jetzt endlich das Gesetz so im Interesse der Kommunen und unserer Bürgerinnen und Bürger ändert, das vor Ort dazu entschieden wird. Dieses oberstaatliche Getue, dass Kommunen nicht selber entscheiden dürfen wo Tempo 30 gilt und wo nicht, kann niemand vermittelt werden.

Deshalb: macht endlich Eure Hausaufgaben auf Bundesebene !

STVV 2.6.2022 „Kinder- und Jugendpark in der Taunusanlage“, Franz Apfel (gehalten von Dr. Ulrike Vogt-Saggau)

Frau Stadtverordnetenvorsteherhin, meine Damen und Herren,

als erstes sage ich Danke für das Engagement von Harry Hegenbarth ohne den unsere Stadt im kulturellen und sozialen Bereich um vieles Ärmer wäre. Sein Engagement ist Generationenübergreifend wie bei Mai Way und bei Vogel der Nacht.

Die BfB-Fraktion unterstützt den Grundsatzbeschluss zum Bau eines Kinder- und Jugendparks in der Taunusanlage. 

Für uns als BfB-Fraktion ist es allerdings wichtig, dass die Anwohner von Anfang an mit eingebunden werden. Und zwar nicht im Rahmen der Auslage bei dem Bebauungsplan sondern jetzt von Anfang an. Da gibt es Informationsdefizite und es gibt auch Ängste, denn der Bereich ist durch Lärmbelästigung, Drogenkonsum und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage der Taunusanlage bereits bekannt. 

Unser Änderungs-Antrag zur Verwaltungsvorlage wurde im HFA aufgrund unseres Vorschlags in den Beschluss-Text übernommen. Das ist ein gutes Signal an für die Anwohner. Im Ortsbeirat West wo ich den Antrag stellte, dass eine Informationsveranstaltung der Stadt mit Harry Hegenbarth für die Anwohner stattfinden soll wurde dem ohne Gegenstimme bei nur einer Enthaltung zugestimmt.

Wir stimmen heute grundsätzlich dem Bau eines Kinder- und Jugendparks in der Taunusanlage zu. Danach soll die Konzeption konkretisiert werden, das bedeutet auch Ausgleichsfläche für Versiegelung und Klärung Ausgleich der wegfallenden Stellplätze. Und die Anwohner müssen mit ins Boot. 

Wir sind auf die Detailplanungen gespannt und wünschen Harry Hegenbarth viel Glück bei der Suche nach den Investoren. Das wird in dieser Größenordnung sicher nicht einfach. 

Den Antrag der Koalition unterstützen wir. Bei der Umsetzung über die Bürgerstiftung kann eventuell viel Bürokratie eingespart werden – Dies ist leider nicht möglich, wie gerade von Oyan erläutert!

Bei Punkt b des Änderungs-Antrages bitten wir darauf zu achten, dass da Harry Hegenbarth außen vor ist – der will die Investoren finden und motivieren – das darf dann nicht zu einer Überforderung führen. 

Und Punkt C stimmen wir als BfB ebenfalls zu – mal sehen was da noch übrig bleibt.

Als BfB begrüßen wir ausdrücklich, dass die SPD ihren Antrag vom Ortsbeirat West für ein JUZ in diesem Bereich nicht stellt – das hielten wir für eine Überforderung für diese Flächen und für die Anwohner. 

Wir stimmen als BfB dem Änderungs-Antrag der Koalition zu und stimmen ebenfalls für die Verwaltungsvorlage.

STVV 2.6.2022 „Rad- und Fußweg Brückweg“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

grundsätzlich ist es eine gute Idee, einen Fuß- und Radweg an der Nordseite der Brücke im Brückweg zu installieren und eine bessere Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer einzurichten.

Aus unserer Sicht ist die Umsetzung eines beidseitigen Fuß- und Radweges aber aus bautechnischen Gründen kaum möglich. Brücken haben Kuppen. Diese können nur sehr aufwendig verbreitert werden für einen zusätzlichen Radweg. Es fallen auch hohe Kosten für die Statik an. Diese umfassenden Maßnahmen können nur durchgeführt werden, wenn Fördermittel zu Verfügung stehen.

Weiterhin sollte auch geprüft werden, ob es möglich Rad- und Fußweg komplett zu trennen und eine akzeptable Breite zu erreichen.

Die beidseitige Belegung mit erforderlichen Breiten von jeweils mindestens 4 Metern (ohne Sicherheitsstreifen) schränken die Fahrbahn für PKW-Verkehr ggf. im hohem Maße ein, sodass nur noch eine Einbahnstraße für die Autofahrer/innen möglich ist.

Dieselbe Diskussion hatten wir schon in der Saarstraße.

STVV 2.6.2022 „Verbesserte Radwegeführung und Schutz in der Rheinstraße“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

wir wollen die Erneuerung der Rheinstraße in diesem Abschnitt nicht verhindern. Allerdings empfinden wir die Vorgabe der Verwaltung nur für Variante 1 als widersprüchlich und nicht zielführend. Bei dem steigenden Verkehrsaufkommen in der Stadt durch den motorisierten Verkehr entstehen auch in diesem Straßenabschnitt neue Bedin-gungen. Wie in dem Antrag der BfB mit den Grünen formuliert, müssen Radfahrende hier geschützt durch die Rheinstraße kommen. Dazu gibt das beschlossene Rad- und Vekehrskonzept die Zielsetzung vor. Darin wird die Rheinstraße als eine wichtige Hauptverbindung in die Innenstadt bezeichnet. Deshalb sind die Variante 2 und Tempo 30 sind für uns die bevorzugten Lösungen. Das hat auch der Ortsbeirat West erkannt. Die Vertretung der Grünen, der SPD und der BfB haben mit 6 Stimmen dafür gestimmt.  

 In diesem Abschnitt befinden sich überwiegend Wohnbebauung im  Nordwesten. Es ist bei der Variante 1 zu erkennen, dass insbesondere im Bereich der Bensheim Tafel die Stellplätze angeordnet sind.

Variante 1 der Planunterlagen sieht im Bereich der Tafel straßenseitig einen Parkstreifen vor, bei Variante 2 würden eben diese Stellplätze wegfallen.

Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich hier eine gut durchdachte, gefahrenfreie Radverbindung zu schaffen.

Das ist also eine Frage der Prioritäten. Die Problematik der Parksituation im Bereich der Tafel ist- soweit vorhanden- zu entschärfen. Die Fraktion der Bürger für Bensheim spricht sich trotzdem für Variante 2 aus. Wir wollen, dass der gesamte Straßenabschnitt mit Tempo 30 belegt wird und Radfahrschutzstreifen eingerichtet werden. Wie inVariante 2! Diese soll auch so umgesetzt werden.

Alternativ soll auch eine Fahrradstraße im gesamten Abschnitt der Rheinstraße geprüft werden.  

STVV 2.6.2022 „Altes Stellwerk/Dammstraße“, Norbert Koller

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, meinew Damen und Herren,

grundsätzlich ist es gut, wenn sehr umstrittene Projekte noch einmal auf die Tagesordnung kommen. Zu diesem Projekt gibt es berechtigte Bedenken, die nicht übergangen werden können.

Das Projekt ist überdimensioniert. Es geht um 30 Wohnungen und 47 Stellplätze, Über die Abschaffung des Infrastrukturkosten-beitrages wurde schon ausführlich besprochen. Wir halten die Abschaffung für falsch.  

Gemäß Stellungnahmen seitens des RP gibt es erhebliche Bedenken wegen des bahnseitigen Lärms, von Gesundheitsgefährdung ist hier die Rede. Auch der Kreis Bergstraße sieht Schallschutzwerte, die teilweise in Gewerbegebieten geltenden Orientierungswerte von 50 bis 55 db bei Weitem überschreiten. Auch von Hessen Mobil gibt es erhebliche Bedenken (Fußgängerüberquerung und Abbiegeproblematik, Radfahrende usw.)

Weiterhin wurden zur Vorbereitung der Bebauung zahlreiche Bäume und Sträucher abgeholzt. Auf dem Gelände entstehen kaum zusammen-hängende Grünflächen, Spielmöglichkeiten oder Freizeitflächen. Diese müssen dann an andere Stelle hergestellt werden.

Die Diskussion um die eingeschränkte Nutzung der Wohnungen „Kinder-Verbot“ wie es im BA von Dienstag heißt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es werden Wohnungen gebaut, bei denen dann festgelegt wird, dass sie nur eingeschränkt genutzt werden können.   

Die 2-Zimmer-Wohnungen könnten natürlich für Alleinerziehende genutzt werden, für die es in Bensheim Bedarf gibt. Die Arbeitszimmer zur Bahnseite können durchaus als Kinderzimmer genutzt werden. So ist das auch geplant. Wer kontrolliert, dass in den Wohnungen keine Kinder wohnen werden?

Ich habe noch nie gehört, dass solche „Kontrollen“ in Wohnbauten durch geführt wurden oder werden.

Wer glaubt, dass das funktioniert, ist naiv.

Die Bürger für Bensheim haben weiterhin große Bedenken und lehnen die Vorhaben komplett ab. Hier ist eine gut gestaltete Grünzone die richtige Lösung. Den Stadtverordneten liegen umfangreiche Unterlagen vor, in denen plausible Bedenken formuliert werden. Wir stehen hier alle eine Verantwortung gesundheitlich unbedenkliche Bauvorhaben zu ermöglichen.  

Wir beantragen namentliche Einzelabstimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

STVV 31.3.2022 „Städtebaulicher Ideenwettbewerb“

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren,

als BfB-Fraktion bedanken wir uns als erstes bei der „Bürgerinitiative

Bensheimer Marktplatz besser beleben !“ für ihr Engagement, Kontinuität,

Standhaftigkeit – ohne diese Bürgerinitiative würden wir heute nicht diesen

ergebnisoffenen Beschluss für den städtebaulichen Ideenwettbewerb fassen.

in der STVV am 1.12.2020 wurde mit großer Mehrheit die Durchführung der

mit dem Bürgerbegehren vom 3. Juli 2020 verlangten Maßnahmen

beschlossen.

Schon damals gab es jede Menge Peinlichkeiten an der Stadtspitze, etwa,

dass die BI juristisch eine Verlängerung der Unterschriftensammlung wegen

der Einschränkungen der Corona-Maßnahmen durchsetzen mußte.

Die heutige Bürgermeisterin Klein hat die BI übrigens damals kräftig bei den

Unterschriftensammlungen unterstützt.

Der ergebnisoffene Ideenwettbewerb zum Marktplatz hätte nach dem

Beschluss der STVV im Dezember 2020 schon längst ausgeführt werden

müssen. Und für diese Zeitverzögerung gibt es Verantwortlichkeiten und die

benenne ich ganz klar dort wo die auch zu verorten sind bei Bürgermeisterin

Klein und 1. Stadträtin Rauber-Jung.

Frau Klein und Frau Rauber-Jung,

der „Bensheimer Weg“ hat für die Umsetzung des Beschlusses der STVV nicht

gepasst.

Ich erinnere daran, was ich hier am 15.7.2021 sagte, Zitat: Wir

wollen, dass der Prozess weiter geht, dass Sie als Bürgermeisterin, Frau Klein,

und Sie als 1. Stadträtin, Frau Rauber-Jung, das notwendige tun, damit die BI

mit ins Boot geht, dazu gehört unserer Meinung auch eine klare Trennung des

städtebaulichen Ideenwettbewerbs und des 365 Tage Prozesses. Sonst ist der

heutige Beschluss auf Sand gebaut !“, Zitat Ende.

Und ich verzichte an dieser Stelle, die Stellungnahme aus dem

Innenministerium zum Thema Werkstattverfahren zu zitieren. Eine

Peinlichkeit reiht sich weiter an die andere. Wann hört das endlich auf ?!

Ich verzichte auch auf die Zitierung der verschiedenen Stellungnahmen der

unteren Denkmalschutzbehörde. Schnee von gestern !

Auf was ich allerdings nicht verzichte ist die Aufforderung an Frau Klein und

Frau Rauber-Jung mit der Bürgerinitiative ab jetzt konstruktiv

zusammenzuarbeiten und diese einzubinden.

Meine Damen und Herren,

nach 16 Monaten Zeitverlust nähern wir uns jetzt endlich der Umsetzung des

Beschlusses der STVV vom Dezember 2020 an. Dem Antrag von CDU, SPD und

FDP zum Zeitrahmen unterstützen wir. Kontrolle und Vorgaben sind ein muß !

Darüber hinaus haben FWG und BfB einen Änderungs-Antrag gestellt, den sie

bitte, Frau Deppert, einzeln abstimmen lassen.

Zum 1. Punkt: die untere Denkmalschutzbehörde soll nicht dem

stimmberechtigen Preisgericht angehören – sondern nur als Sachverständige

beratend mitwirken. Aufgrund der vielschichtigen Wendungen muß ich dies

nicht weiter erläutern.

Zu 2. Wir wollen nicht dass die MEGB in der Gruppe der Sachverständigen

vertreten ist. Wir wollen einen ergebnisoffenen Ideenwettbewerb – die

MEGB hat klare Interessen die sich mit der Idee eines ergebnisoffenen

Wettbewerbs nicht decken und die MEGB ist mit der Stadtspitze ohnehin

mehr als ausreichend vertreten.

Das Empfehlungsteam Marktplatz ist bei der Umsetzung des städtebaulichen

Wettbewerbs schlicht fehl am Platz.

Und als 3. Punkt wollen wir klar festlegen, dass die überarbeiteten Entwürfe

aus dem Wettbewerb erneut der Öffentlichkeit präsentiert werden und zwar

auf einer Bürgerversammlung in der Form einer 3-D Animation. Dann haben

die Bürgerinnen und Bürger das Wort bevor wir alle entscheiden.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungs-Anträgen von BfB und

FWG. Wir werden aber auch bei Ablehnung das Vorhaben mit auf den Weg

bringen. Für uns als BfB ist es wichtig, dass keine Ausgrenzungen

vorgenommen werden, etwa bei der Auslobung des Wettbewerbs. Da hat die

BI eine wichtige Wächterfunktion.

STVV 31.3.2022 „Kita Berliner Ring“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Damen und Herren,

wenn etwas mal ganz schnell gehen soll dann geht auch etwas mal im Hau-

Ruck-Verfahren – so geschehen bei den Maßnahmen am Berliner Ring wie

Tempo 30, Fußgängerübergang mit Mittelinsel, Dooring-Zone und

Verschwenkung der Fahrbahn – alles Maßnahmen, die das absehbare

Verkehrsproblem im Bereich der kurz vor der Eröffnung stehenden KITA

Berliner Ring etwas abmildern sollen. Insofern unterstützen wir diese

Maßnahmen, gleichzeitig weisen wir ausdrücklich nochmal darauf hin, dass

es mit diesen Maßnahmen alleine nicht gelingen wird die entstehenden

Verkehrsprobleme in den Griff zu bekommen.

Mein Kollege, Norbert Koller, hat bereits in der STVV am 19.12.2019 auf die

entstehende Verkehrsproblematik aufmerksam gemacht. Die KITA am

Berliner Ring mit dieser Größenordnung hat einen problematischen Standort.

Das ist auch ein wichtiger Hinweis für die geplante Groß-KITA zwischen

Felheim und Schwanheim – aus solchen Problemen muß man lernen !

Die KITA ist fertig gebaut. Jetzt geht es für uns darum, die voraussehbaren

Probleme und auch absehbare Gefährdungen zu reduzieren.

Dazu taugt der Antrag von Teilen der Koalition – von CDU und FDP – nicht. Die

Annahme dieses Antrages würde dazu führen, dass die absehbaren

Verkehrsprobleme ins Chaos und in Gefährdungslagen führen würden. Aber

Schnee von gestern.

Die bereits umgesetzten Maßnahmen hält die BfB-Fraktion für wichtige

Maßnahmen um die Sicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Wir kritisieren

ausdrücklich die sehr späte Vorlage und die Zurückziehung der Vorlage Nr.

0586/21. Die Kindertagesstätte steht kurz vor der Eröffnung.

Die im Verkehrsgutachten zugrundegelegte Belegungsdauer von 7,5 Minuten

für die Stellplätze halten wir als deutlich zu niedrig. Das wird so nicht

funktionieren. Kinder sind keine Stückgutware.

Aus diesem Grund müssen kurzfristig weitere Parkplätze zur Verfügung

gestellt werden um kein Verkehrschaos bei den morgendlichen und

abendlichen Spitzenstunden im Bring- und Holverkehr mit absehbaren

Gefährdungen in diesem Bereich zu provozieren.

Die kurzfristige Überprüfung einer Ampel Ecke Berthold-Brecht-Ring/Berliner

Ring ist ebenfalls eine wichtige Maßnahme um mehr Verkehrssicherheit zu

erreichen.

Unser Änderungs-Antrag unterstützt ausdrücklich die bereits umgesetzten

Maßnahmen und stellt auch die Finanzen dazu bereit. Denn das war ja bei

CDU und FDP kritisch gesehen worden, dass der Magistrat diese Maßnahmen

nicht alleine beschließen und umsetzen darf.

Wir bitten um Einzelabtstimmung.

STVV 31.3.2022 „Neue Stadtbuslinie“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren,

die neue Koalition hat in Ihrer Koalitionsvereinbarung u.a. folgendes

beschlossen, Zitat: „Der nördliche Berliner Ring (ab Schwanheimer Straße)

wird dauerhaft mit dem Stadtbus angebunden – einschließlich

Sporteinrichtungen und Ärztehaus….“ Zitat Ende.

Die SPD hat im HFA im Juli 2021 den Antrag für die Stadtbuslinie gestellt –

dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Berücksichtigung der Stadtbuslinie zum nördlichen Berliner Ring war im

Haushalt 2022 abgebildet und so von der Koalition beschlossen – damals noch

mit dem Betrag von 330.000 Euro.

Die heute zur Abstimmung vorliegende Verwaltungsvorlage geht nun von

einem Betrag in Höhe von 220.000 Euro aus, das sind 1/3 weniger. Im HFA am

21.3.2022 ging der Vertreter des VRN sehr ausführlich auf die Linienführung

und auf die geringeren Kosten als bisher angenommen ein.

Durch eine Nachfrage der BfB-Fraktion erhielten wir folgende Antwort zu

dem Thema Ruf-Taxi, Zitat: „Die Ruf-Taxi-Linie 6970 wird mit der Einführung

der Stadtbuslinie Berliner Ring Nord eingestellt.“ Zitat Ende.

Damit wird es auch in diesem Bereich weniger Kosten geben. Die Linie wurde

sehr gut angenommen. Und noch ein wichtiger finanzieller Hinweis: Die neue

Stadtbuslinie wird durch die Infrastrukturkostenhilfe des Kreises gefördert.

Wie hoch die Förderung ausfällt ist leider noch nicht bekannt, warum auch

immer… Die neue Stadtbuslinie fährt attraktive Ziele am Berliner Ring nach

Norden an. Als BfB-Fraktion hoffen wir, dass diese Linie gut angenommen

wird.

Bei den 3 Optionen ist die Bestellung bis zum Ende des Konzessionsvertrages

2028 die Günstigste Option. Die Gründe sind bekannt: längere Abschreibung.

Das hindert trotzdem niemand vorher eine Überprüfung z. B. 2025

vorzunehmen um die Gewissheit zu erhalten, dass diese Linie auch

angenommen wird. Auch hier haben wir nachgefragt und haben folgende

Antwort bekommen:

„Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Linie durch

NutzerInnen nicht im erwarteten Ausmaß angenommen wird, können die im

Rahmen der Linie 672 zubestellten Mehrkilometer auch ohne finanzielle

Mehraufwendungen auf andere Gebiete der Stadt aufgeteilt werden.“ Zitat

Ende.

Meine Damen und Herren,

es ist aus unserer Sicht schon sinnvoll, dass wir Ende 2025 eine Überprüfung

vornehmen wie die neue Buslinie angenommen wird. Dann können wir noch

handeln und falls erforderlich gegensteuern. Wir bitten deshalb um

Unterstützung unseres Antrages dazu.

Meine Damen und Herren,

Im HFA hatte ich vorgeschlagen, dass dem Ansinnen von CDU und FDP

entgegen gekommen werden könnte, indem wir die Vorlage in die heutige

Sitzung des HFA verschieben und dazu die Ortsbeiräte von Auerbach und

Weststadt einladen. Von der CDU und FDP kam dazu keine Unterstützung –

das zeigt, dass beide Fraktionen aus dem Beschluss der STVV, den sie

selber maßgeblich getragen und mit der SPD vereinbart haben, und damit aus

dem Koalitionsvertrag herauswollen. Das Gegeneinander in dieser Koalition

ist nicht nur in diesem TOP unübersehbar. Das Beste wäre die Koalition

würde beendet und es gäbe eine Zusammenarbeit in den Sachfragen über

Parteigrenzen hinweg. Von unserer Seite kann die neue Stadtbuslinie zum

Sommerfahrplanwechsel am 12. Juni 2022 starten

STVV 31.3.2022 „Herausnahme von städtischen Waldbeständen aus der Bewirtschaftung“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Das Thema „Wald“ steht schon lange auf der Agenda der BfB.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir uns dafür eingesetzt, dass in Bensheim städtische Wälder aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden.

In der STVV März 2017 – also genau vor 5 Jahren – hatten wir eine Anfrage auf Prüfung gestellt, welche weiteren Waldbestände aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden können – inclusive einem Zeitplan.

So wurden 2018 ca. 9 ha. Pappel- und Erlenbuchenwald an der Erlache zum Naturwald. 2020 kamen ca. 1,3 ha im Schwanheimer Wald hinzu – ein Waldstück mit über 200 jährigen Buchen und Eichen.

Nachdem die Agrarlandschaft bis auf Restflächen extrem artenarm geworden ist, kommt den Wäldern heute eine große Bedeutung zu. Naturwälder leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Biodiversität.

Gemäß einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Mai 2020 wurden nun in Zusammenarbeit mit dem Revierförster weitere Waldflächen festgelegt, die zukünftig zum Naturwald werden.

Wir begrüßen diese Entscheidung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Beitrag für mehr Naturschutz in unserer Region.

Die Stadt Bensheim ist Eigentümerin von einem Waldbestand von ca. 900 ha.

  • 20,51 ha davon sind jetzt Naturwald = 2,3 %

Die Fläche des Naturwaldes wird sich nun in etwa verdoppeln.

Unser Ziel bleibt es mindestens 10 % des städtischen Waldes aus der Bewirtschaftung zu nehmen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen und diesen Weg konsequent verfolgen.

STVV 31.3.2022 „Umgestaltung des Spielbereiches am Wambolter Hof und des Zugangs zur Lauter im Bereich des Kinderspielplatzes“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

In einem gemeinsamen Antrag mit der FWG möchten wir einen Beschluss aus der Stadtverordnetenversammlung vom November 2020 nochmals auf die Tagesordnung bringen.

Es geht um folgende 2 Aspekte:

  • zum einen um die sehr teure Umgestaltung des Spielbereiches am Wambolter Hof,
  • zum anderen um die Umgestaltung des Uferbereiches. Nur wenige Meter vom Kleinkinderspielplatz entfernt soll ein Zugang zur Lauter gebaut werden.

Ich möchte mit dem 2. Punkt beginnen.

Diesen Zugang zur Lauter lehnen wir aus Sicherheitsgründen strikt ab.

Als BfB hatten wir bereits 2020 einen Änderungs-Antrag gestellt damit diese Maßnahme gestoppt wird. Wir wiederholen es heute nochmals.

Es ist zu gefährlich – und dieser Meinung sind nicht nur wir. Viele besorgte Bürger und Bürgerinnen in Bensheim sind der gleichen Meinung – wie wir in Leserbriefen und auch in einem Ortstermin erfahren konnten.

Ich zitiere Ihnen ausschnittsweise aus einem Leserbrief, der erst letzte Woche im BA erschien.

Überschrift: Öffnung der Lauter. Eine Gefahrenquelle für unsere kleinen Kinder

Zitat:

…dieses Projekt bedeutet eine große Gefahrenquelle für unsere kleinen Kinder….

…Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten wären sicher in Ordnung – aber keine Todesfalle.

…Was passiert, wenn Kinder ins Wasser fallen und ertrinken? Wenn der TÜV ein solches Projekt genehmigt hat, wäre das sehr bedenklich.

Zitat Ende

Ja, was sagt der TÜV dazu? Ich zitiere aus der Stellungnahme des TÜV:

„Der TÜV SÜD schätzt die Risiken durch den geplanten Zugang zum Lauterufer für auf dem Spielbereich am Wambolder Hof spielende Kinder als gering ein, weil durch die geltende Aufsichtspflicht das allgemeine Verkehrsrisiko auf öffentlich zugänglichen Gewässern nicht wesentlich erhöht wird.

Kinder unter 3 Jahren unterliegen der ständigen Aufsichtspflicht. Bei älteren Kindern ist der Grad der erforderlichen Aufsicht vom Grad der körperlichen sowie geistigen Verfassung und Reife abhängig.“

Zitat Ende.

Der TÜV schiebt das Risiko auf die Eltern – auf deren Aufsichtspflicht – ab. Ja, die Eltern haben selbstverständlich die Aufsichtspflicht.

Nun wissen aber alle, die mir ihren Kindern oder Enkeln einen Spielplatz besuchen, wie es dort abläuft. Die Kinder spielen – mal hier mal dort. Ein Gewusel – besonders wenn man mit zwei kleinen Kindern unterwegs ist.

Ja – und auch die erwachsenen Begleitpersonen freuen sich bei einem Spielplatzbesuch auf den Austausch mit anderen Eltern. Das gehört einfach dazu!

Am Wambolter Hof befindet sich das Stadtcafe mit einer Terrasse und es wird u.a. deswegen so gut besucht, weil „man“ sich da gut treffen und unterhalten kann, während die Kleinkinder auf dem Spielplatz spielen.  

Die Aufsichtspflicht – auch wenn gesetzlich vorgeschrieben – ist da nicht immer im vollen Umfang gegeben. Wir sind Menschen und keine Maschinen!

Im Bereich eines Kleinkinderspielplatzes – und generell in der Nähe eines Spielplatzes – darf es absolut keine Gefahrenquellen geben.

Wir warnen deshalb ausdrücklich vor dem Zugang zur Lauter.

Dazu kommt, die die Fließgeschwindigkeit der Lauter – besonders bei Hochwasser – nicht zu unterschätzen ist.

Kinder spielen gerne mit Wasser – und das sollen sie auch!

Wir haben in Bensheim einen schönen Wasserspielplatz für die Kleinsten in der Hauptstraße, der im Sommer – wenn das Wasser fließt – sehr gut angenommen wird.

Bereits in der STVV am 5.11.2020 hatten wir einen Änderungs-Antrag gestellt in dem wir die Streichung dieses Zugangs zur Lauter  beantragt haben. Unser Antrag wurde damals nicht unterstützt.

Ich bitte Sie Ihre damalige Entscheidung nochmals zu überdenken – es kann Leben retten!

Nun zu einem weiteren Punkt: Wir beantragen einen Stopp für die Umgestaltung des Spielplatzes. Dieser Spielplatz ist in einem guten Zustand und wird – so wie er ist – sehr gut angenommen.

Für die Umgestaltung des Spiel- und des Uferbereiches sind laut

Verwaltungsvorlage 440.000 Euro vorgesehen.

Es kann nicht sein, dass für solche Projekte die Grundsteuer B

und die Gewerbesteuer kräftig erhöht werden.

Alles in allem: Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben – es kommen bessere Zeiten.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt können wir diese Ausgaben nicht unterstützen.

Wir bitten um getrennte Abstimmung.

  1. Beschluss über die Umgestaltung des Spielbereichs
  2. Beschluss über den Zugang zur Lauter. Für diesen Punkt beantragen wir eine namentliche Abstimmung