Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion
01.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.
Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„1. Die Haushaltssatzung wird folgendermaßen geändert:

Unter § 5 Steuersätze für die Gemeindesteuern werden unter 1. Grundsteuer b)
für Grundstücke (Grundsteuer B ) auf 480 v. H. (statt 640 v. H.) festgelegt
und unter Punkt 2 Gewerbesteuer auf 375 v. H. ( statt 395 v. H. )
festgelegt.

  1. Der Magistrat wir beauftragt, ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum
    März 2022 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung
    vorzulegen.“

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion und der Grünen Fraktion zum Thema „Streichung Planungskosten Anschluss Westtangente an die Hartbrücke“

BfB-Fraktion GRÜNE Fraktion

1.12.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion und der
Grünen Fraktion zum Thema „Streichung Planungskosten Anschluss Westtangente
an die Hartbrücke“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am

  1. Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Dieser Änderungs-Antrag ersetzt den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel, Doris Sterzelmaier /Moritz Müller,

BfB-Fraktion GRÜNE Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die im Teilfinanzhaushalt Seite 504, Konto-Nr.: 5001605 ausgewiesenen
50.000 Euro für die Planungskosten Anschluss Westtangente an die Hartbrücke
werden gestrichen und eingespart.“

Kurzbegründung:

Der Anschluss wird nicht gewünscht und die Umsetzung der Planung würde
insgesamt ca. 440.000 Euro laut aktuellem Stand betragen.

Antrag der BfB-Fraktion „Konzept Sanierung TG Beauner Platz, Klärung Verkauf an neuen Eigentümer Neumarktzentrum“

BfB-Fraktion
Bensheim, 30.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion „Konzept Sanierung TG
Beauner Platz, Klärung Verkauf an neuen Eigentümer Neumarktzentrum auf die
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der
Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktionsvorsitzender

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, bis spätestens zur
Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2022 ein Konzept zur Sanierung bzw.
Verkauf der Tiefgarage Beauner Platz bzw. Weiterverpachtung an die MEGB
vorzulegen.

Kurzbegründung:

Die Tiefgarage Beauner Platz ist dringend Sanierungsbedürftig. Darauf hat
die BfB seit vielen Jahren hingewiesen. Rückstellungen bei der MEGB wurden
gebildet. Zum 31.12.2021 endet das Pachtverhältnis eines Teils der TG
Beauner Platz mit der MEGB. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sind
deshalb im Ergebnishaushalt Seite 430 insgesamt 30.000 Euro für die
Verwaltung der TG Beauner Platz eingestellt.

Das die TG Beauner Platz zwei Eigentümer hat sehen wir als ein Problem an.
Deshalb ist aus unserer Sicht dringend zu klären, ob diese TG an den neuen
Eigentümer des Neumarktzentrums verkauft werden soll. Wir bitten um eine
Gegenüberstellung der Punkte für die Beibehaltung der Tiefgarage bei der
Stadt Bensheim, für eine Weiterverpachtung an die MEGB bzw. für einen
Verkauf an den neuen Eigentümer des Neumarktzentrums. Wir bitten ebenfalls
um Vorlage eines geschätzten Verkaufspreises.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Dauerhafte Einsparungen für Sach- und Dienstleistungen“

BfB-Fraktion
30.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Dauerhafte Einsparungen für Sach- und Dienstleistungen“ auf die
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der
Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die im Ergebnishaushalt 2022 berücksichtigten Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen werden auf 25 Millionen Euro für 2022 bis 2025
festgeschrieben.

Der Magistrat wird beauftragt, Optionen für Reduzierungen aufzuzeigen mit
Auswirkungen.“

Kurzbegründung:

In den gelben Seiten auf der Seite 2 sind Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen für 2022 in Höhe von 26.309.560 Euro berücksichtigt. Auch
in den Folgejahren bis 2025 gibt es höhere Beträge als 2021.

Wir verweisen auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom
12.7.2021, Punkt 3:

„Dauerhafte Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(die Zielsetzung ist, den Anstieg der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen insgesamt zu verringern; es werden Optionen für
Reduzierungen aufgezeigt mit Auswirkungen).

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Festschreibung der Personalaufwendungen“

BfB-Fraktion
30.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Festschreibung der Personalaufwendungen“ auf die Tagesordnung des
Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der
Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die im Ergebnishaushalt 2022 berücksichtigten Personalaufwendungen werden
auf 13 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2022 bis 2025 festgeschrieben.

Der Magistrat wird beauftragt eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monaten bei
allen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 im
Stellenplan unbesetzten und im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres
freiwerdenden Stellen zu erlassen. Über Ausnahmen entscheidet der
Magistrat.“

Kurzbegründung:

Wir vermissen auch für diesen Bereich die Umsetzung des Beschlusses des
Haupt- und Finanzausschusses vom 12.7.2021, siehe Punkt 2 dieses
Beschlusses. Statt einer Festschreibung sind erhebliche Steigerungen für die
Jahre 2022 bis 2025 von ca. 2 Mio Euro vorgesehen, siehe gelbe Blätter auf
der Seite 2. Hinweis: bereits im Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022
wurde diese Maßnahme mit Erfolg angewandt.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verkauf Immobilien“

BfB-Fraktion
30.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Verkauf Immobilien“ auf die Tagesordnung des Haupt- und
Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilfinanzhaushalt 1501 Grundstücksordnung
Seite 124 300.000 Euro als Verkaufserlös für Immobilien der Stadt Bensheim
einzuplanen. Der Magistrat wird beauftragt bis spätestens zur Sitzungsrunde
Februar 2022 den städtischen Gremien mehrere mögliche Immobilien zum Verkauf
vorzuschlagen.“

Kurzbegründung:

Wir vermissen die Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.7.2021, Punkt 4 Immobilienbestand,…..Verkauf von Gebäuden prüfen

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion und der Grünen Fraktion zum Thema „Streichung Mastleuchte Festplatz Berliner Ring“

BfB-Fraktion GRÜNE Fraktion

01.12.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion und der
Grünen Fraktion zum Thema „Streichung Mastleuchte Festplatz Berliner Ring“
auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021
und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Dieser Antrag ersetzt den Änderungs-Antrag der BfB.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel Doris Sterzelmaier / Moritz Müller

BfB-Fraktion GRÜNE Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die im Teilfinanzhaushalt Seite 464, Konto-Nr.: 5001574 ausgewiesenen
36.750 Euro für die Mastleuchte Festplatz Berliner Ring wird gestrichen und
eingespart.“

Kurzbegründung:

Die Mastleuchte wurde bereits für den Haushalt 2021 gestrichen und wurde
angesichts der Haushaltslage für nicht erforderlich angesehen.

Prüfantrag zur Ausweisung von Naturschutzgebieten

An die Stadtverordnetenvorsteherin
und den Vorsitzenden des HFA Bensheim, den 25.11.21
der Stadt Bensheim
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Prüfantrag zur Ausweisung von Naturschutzgebieten auf die Tagesordnung des HFA am 6.12. und der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.21 zu nehmen.

Der HFA und die die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Schutzgebietskategorie im Bereich
der Hessischen Altneckarschlingen zwischen Fehlheim und Rodau,
zwischen Bensheim und Schwanheim,
sowie im Bereich der vielfältigen gut entwickelten Ausgleichsmaßnahmen der letzten 20 Jahre zwischen Bensheim und Fehlheim
ausgewiesen werden könnten.

Hierzu soll der Magistrat auch darlegen, welche Schritte für eine Ausweisung nötig sind.
Dem HFA ist bis zur Sitzung am 21.März 2022 zu berichten.

Begründung:
Das Gebiet der „Hessischen Altneckarschlingen“ erstreckt sich von Astheim im Kreis Groß-Gerau bis an die hessische Landesgrenze. Teile des Gebietes stehen unter Naturschutz. Sinnvoll ist es, die Lücken zu schließen.
Das Gebiet Hessische Altneckarschlingen verzeichnet landesweit bedeutsame Rastzahlen u.a. für Kiebitz, Kranich und Goldregenpfeifer sowie für viele Wasser- und Wattvogelarten. Auf ihren Zugwegen durchfliegen diese Tiere innerhalb weniger Tage mehrere Länder und sind daher auf Raststationen angewiesen, um Nahrung zu suchen und sich auszuruhen.

Ziel soll es sein, die Schutzgebiete zu vernetzen und und damit langfristig für den Naturschutz zu sichern.
Ein weiteres Ziel ist die vielfältig gut entwickelten Ausgleichsmaßnahmen der letzten 20 Jahre zur Biotopvernetzung, mit einem durchgehend geschützten Lebensraum zu verbinden. Es soll die Artenvielfalt damit erhalten und gefördert werden.
Nach der Natura 2000-Verordnung des Regierungsbezirk Darmstadt ist das Ziel des Gebietes der Altneckarschlingen die Erhaltung der Arten verschiedener Brut-, Rast-und Zugvögel.
Bei der Diskussion um die ICE Trassenvariante, die Bensheim und Fehlheim zerschneiden würde, wurde deutlich, wie wichtig der Erhalt des Naturraumes dort für Bensheim ist und man diesen unbedingt bewahren will. Daher wäre es folgerichtig, diese Flächen unter Schutz zu stellen.

GRÜNE Fraktion BfB Fraktion FWG Fraktion

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verkauf des Hoffart-Geländes“

BfB-Fraktion 25.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verkauf des Hoffart-Geländes“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, den Verkauf des Hoffart-Geländes aktiv anzugehen. Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilfinanzhaushalt 1501 Grundstücksordnung Seite 124 500.000 Euro als Verkaufserlös für das Hoffart-Gelände einzuplanen.“

Kurzbegründung:

Der Verkaufserlös in Höhe von 0,5 Mio Euro wurde 2019 als realistischer Verkaufserlös angegeben.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Klärung Verkauf bzw. Beibehaltung Tiefgarage Guntrum-Gelände“

BfB-Fraktion 23.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Klärung Verkauf bzw. Beibehaltung Tiefgarage Guntrum-Gelände“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Im Teilergebnishaushalt Seite 430, Konto-Nr.: 6161200 sind 100.000 Euro für die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden eingeplant. Diese Position wird gestrichen.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob ein Verkauf der Tiefgarage Guntrum möglich ist, welcher Preis gegebenenfalls erzielt werden könnte, welche Einnahmen und welche Verwaltungskosten und weitere Kosten anfallen und Argumente für einen Verkauf bzw. für die Beibehaltung der Tiefgarage im städtischen Besitz vorzutrage bevor eine Entscheidung über das weitere Vorgehen gefällt wird.“