Antrag für die Stadtverordnetenversammlung:

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine
Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von
mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist
im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

BfB-Fraktion
Bensheim, 07.02.2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Ausschüttung
der Sparkasse im Jahr 2023″ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 23, März 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Für die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 stellte die BfB-Fraktion
folgenden Antrag: 

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine
Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von
mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist
im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

Kurzbegründung:

Für das Jahr 2020 wurden 500.000 Euro für die Ausschüttung an alle
Trägerkommunen vorgesehen, für das Jahr 2021 waren es 500.000 Euro. Aus der
Pressemitteilung der Sparkasse Bensheim vom 17. Dezember 2021 ging u. a.
folgendes hervor: „Sparkassenvorstand will künftig eine aktive
Ausschüttungspolitik im Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

Wir fragen den Magistrat:

Ist mittlerweile klar ob eine Ausschüttung der Sparkasse im Jahre 2023 an
den städtischen Haushalt erfolgt und wenn ja in welcher Höhe ? 

Wir verweisen auf die Pressemitteilung der Sparkasse vom 17.12.2021, Zitat:
„Sparkassenvorstand will künftig eine aktive Ausschüttungspolitik im
Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sanierung der Fußgängerbrücke über den Berliner Ring“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 05. Februar 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sanierung der Fußgängerbrücke über den Berliner Ring“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, BfB-Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Am Freitag, 18. März 2022 ereignete sich der Unfall eines LKWs mit der Fußgängerbrücke über den Berliner Ring. Das ist jetzt fast 1 Jahr her. Die Radfahrer müssen seit dieser Zeit einen nicht ungefährlichen Umweg über den Parkplatz am Badesee nehmen. Dort herrscht des öfteren ein reger Autoverkehr mit ein- und ausparken. Nach Ansicht der BfB-Fraktion ist es allerhöchste Zeit den Fuß- und Radweg frei zu machen und die Brücke wieder zu installieren.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Ist der Schadensfall mit der Versicherung des LKW-Fahrers mittlerweile geklärt ? Wenn Nein, welche Schritte unternimmt die Stadtverwaltung zur weiteren Klärung ? 

2.        Der durch die schadhafte Brücke gesperrte Rad- und Fußweg in diesem Bereich bedeutet eine Behinderung für Radfahrer und Fußgänger. Wenn auf absehbare Zeit keine Installierung der Brücke möglich ist: welche ca. Kosten würden durch die Verlegung entstehen, wenn die Brücke auf den Parkplatz am Badesee verbracht wird ? 

3.        Im BA vom 19.3.2022 war zu lesen, dass der Schaden an der Brücke und an dem LKW insgesamt ca. 200.000 Euro betragen würden. Welche Kosten entstanden durch den Unfall an der Brücke und mit welchen Installierungskosten ist zu rechnen ?

4.        Sind die entstehenden Kosten bei der Verlegung der Brücke auf den Parkplatz Badesee durch die Versicherung gedeckt ?

Querungshilfe in der Wormser Straße im Bereich des Fachmarktzentrums

Franz Apfel
1. Februar 2023 

Frau

Ortsvorsteherin 

Ingrid Schich-Kiefer 

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Schich-Kiefer,

ich bitte den Punkt Querungshilfe in der Wormser Straße im Bereich des
Fachmarktzentrums auf die Tagesordnung der nächsten Ortsbeiratssitzung der
Weststadt am 6. März 2023 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

Vertreter der BfB im Ortsbeirat Weststadt 

Antrag: 

Die Verkehrsdezernentin der Stadt Bensheim, Frau 1. Stadträtin Rauber-Jung,
wird gebeten zu prüfen ob der Bau einer Querungshilfe in der Wormser Straße
im Bereich des Fachmarktzentrums möglich ist. Bei der Prüfung ist auch die
Behörde Hessen Mobil einzuschalten. Die städtischen Gremien einschließlich
des Ortsbeirates West sollen über das Ergebnis der Prüfung informiert
werden. 

Kurzbegründung:

Die Wormser Straße im Bereich des Fachmarktzentrums wird von zahlreichen
Anwohnern von den Wohngebieten kommend überquert. Dabei kommt es täglich zu
Beinahe-Unfällen. Eine Querungshilfe für Fußgänger könnte die angespannte
Situation in diesem Bereich entschärfen.

Nachfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anfrage der BfB Fraktion vom 11.10.2022 zur Verwaltungsvorlage Naturschutzprogramm 2023“

BfB-Fraktion                                                                               Bensheim, 13.01.2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Nachfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anfrage der BfB Fraktion vom 11.10.2022 zur Verwaltungsvorlage Naturschutzprogramm 2023“auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Fraktionsvorsitzende

Vorbemerkung:

Ziel unserer Anfrage war es, genaue Zahlen zu erfahren, wie viel Geld aus dem Erlös des Grubenzins in den Naturschutz fließen – und wie viel Geld in anderweitige Projekte (und in welche konkreten Projekte) fließen. Dies ist aus den Antworten vom 16.11.2022 nicht erkennbar.

Die Erlöse aus der Kiesförderung in die Erlache sollten nach dem Erstbeschluss aus dem Jahre 1985 für Naturschutzzwecke im Gebiet der Erlache zu verwenden sein. Dieser Beschluss wurde damals ergänzt und erweitert um die Erlöse auch im weiteren Sinne für Maßnahmen mit Naturerholungscharakter sowie für Pflegemaßnahmen zu nutzen.

Mittlerweile werden Maßnahmen gefördert, die teilweise mit dem Ursprungsgedanken der Förderung des Naturschutzes nichts mehr zu tun haben. Wir erinnern daran, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht unbedingt gleichzeitig auch Naturschutzmaßnahmen sind! 

Der Name der ehemaligen „Naturschutzkommission“ wurde geändert in „Klima-, Umwelt- und Energiekommission“. Das Wort „Naturschutz“ ist entfernt worden.

Mit dieser Anfrage möchten wir kritisch hinterfragen, welche Maßnahmen ganz konkret mit diesen Geldern gefördert wurden und werden.

Wir fragen:

  • Welche Maßnahmen wurden 2020 bis 2022 aus Mitteln der Kiesförderung umgesetzt?

Die von Ihnen vorgelegte Tabelle gibt die tatsächlichen Ausgaben nicht wieder. In der Anlage 1 finden Sie eine Aufstellung der Ausgaben aus dem Jahre 2019, die exakt zeigt, wieviel Geld für welches Projekt ausgegeben wurde. Eine derartige Aufstellung wurde mit unserer Anfrage gewünscht.

  • Verwendung der Restmittel der Erlöse

Am 31.12.2016 gab es Restmittel in Höhe von 294.000 €, in 2017 gab es 207.000 €, in 2018 gab es 239.00 € und eine Anfrage der BfB in 6-2021 informierte über ca. 90.000 € in 2020. Eine Angabe für 2019 liegt uns nicht vor.

Wir fragen, was speziell mit diesen Restmitteln gefördert wurde, denn die Überschüsse sind nach Ihren Angaben seit 2020 auf Null gefallen. Was wurde speziell mit über 200 000 € in den Jahren 2019 /2020 gefördert?

Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zur„Anlage Haushaltskonsolidierung“

BfB-Fraktion                                                                                                                         12.12.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, 

nehmen Sie bitte die nachfolgenden Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zur 

„Anlage Haushaltskonsolidierung“ 

auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrike, Vogt-Saggau, 

BfB-Fraktionsvorsitzende 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„A) Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 620 Punkte auf 760 Punkte im Haushaltsjahr 2024 wird bestrichen. Ebenfalls wird die Erhöhung der Gewerbesteuer von 390 Punkte auf 395 Punkte ab dem Jahr 2024 gestrichen.“ 

Kurzbegründung:

Nach der extrem hohen Steigerung der Grundsteuer B im Jahr 2022 soll erneut 2024 die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer angehoben werden. Wir halten diesen Weg der Mehrbelastungen für Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende für falsch und für vermeidbar. 

„B) Der Magistrat wird beauftragt, eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monaten bei allen im Laufe des Haushaltsjahres 2023 und 2024 frei werdenden Stellen zu erlassen. Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind in der Finanzplanung für 2023 und 2024 Minderausgaben bei den Personalkosten von 130.000 Euro einzuplanen. “ 

Kurzbegründung:

Im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre ab 2018 war ebenfalls eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monate vorgesehen. Diese war schärfer gefasst da auch die derzeit unbesetzten Stellen darunter fielen. Im HH-Sicherungskonzept ab 2018 waren 110.000 Euro als Minderausgabe vorgesehen gewesen. Der Änderungs-Antrag der Koalition zum Stellenplan wird mit der Formulierung des Änderungs-Antrages der BfB-Fraktion nicht betroffen. 

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

Kurzbegründung:

Für das Jahr 2020 wurden 500.000 Euro für die Ausschüttung an alle Trägerkommunen vorgesehen, für das Jahr 2021 waren es 500.000 Euro. Aus der Pressemitteilung der Sparkasse Bensheim vom 17. Dezember 2021 ging u. a. folgendes hervor: „Sparkassenvorstand will künftig eine aktive Ausschüttungspolitik im Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“

Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Umsetzung Beschluss Verkauf von Gebäuden prüfen“

BfB-Fraktion                                                                                                                          08.12.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert,  

nehmen Sie bitte die nachfolgenden Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Umsetzung Beschluss Verkauf von Gebäuden prüfen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel, 

stv. BfB-Fraktionsvorsitzender 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„In das Haushaltssicherungskonzept werden folgende Aufträge aufgenommen: der Magistrat wird beauftragt, folgende Objekte zu verkaufen bzw. den Verkauf zu prüfen:

A)       Objekt 3303 Verkauf Alte Gerberei, Platanenallee 5. Der Magistrat wird beauftragt, die jährlichen Aufwendungen für die Alte Gerberei darzustellen und die Höhe der Miete für 2023. 

Kurzbegründung:

Im Haushaltsplan sind 65.000 Euro für die Erneuerung der Verglasung eingestellt. Die jährlichen Aufwendungen 2021 betrugen in der Immobilienliste 75.558 Euro. Hier ist mit einer wesentlichen Steigerung zu rechnen. Die alte Gerberei entwickelt sich zusehends zum Faß ohne Boden. Ein Verkauf der Alten Gerberei würde den Haushalt dauerhaft entlasten. Ein privater Eigentümer könnte gegebenenfalls wegen Anreize Abschreibung Denkmalschutz-Objekt gefunden werden. Gegebenenfalls wäre das Gebäude privat auch anders nutzbar. 

B)       Objekt 3312 Stadtkeller, Dalberger Gasse 11. Der Magistrat wird beauftragt, den Verkauf des Stadtkellers zu prüfen wenn keine Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen. 

Kurzbegründung: 

Dieses für die Stadt Bensheim sehr teure Experiment (Rieselkeller) sollte durch einen Verkauf abgeschlossen werden.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zur „Anlage Haushaltskonsolidierung Verkauf des Hoffart-Geländes 2024“

BfB-Fraktion                                                                                                                         06.12.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, 

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zur „Anlage Haushaltskonsolidierung Verkauf des Hoffart-Geländes 2024“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Koller,  

BfB-Fraktionsvorsitzender 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Im Haushaltskonsolidierungskonzept werden für das Jahr 2024 mindestens 0,5 Mio Euro für den Verkauf des Hoffart-Geländes eingeplant.“

Kurzbegründung:

Wir bitten den Magistrat eine aktualisierte Verkaufssumme mitzuteilen die dem aktuellen Immobilienwert wieder gibt. Im Jahr 2019 wurde der Wert mit 0,5 Millionen Euro angegeben. 

Wir vermissen generell die Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.7.2021, Punkt 4 Immobilienbestand…Verkauf von Gebäuden prüfen. 

Gespeichert unter: Änderungs-Antrag BfB-Fraktion 2022, Haushaltskonsolidierungskonzept, Hoffart-Gelände 2024.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Streichung Mittel für den Sozialen Wohnungsbau, da sehr hohe Restmittel vorhanden“

BfB-Fraktion                                                                                                                          29.11.2022

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender 

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Streichung Mittel für den Sozialen Wohnungsbau, da sehr hohe Restmittel vorhanden“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrike Vogt-Saggau, 

BfB-Fraktionsvorsitzende 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

A)       „Die im Teilfinanzhaushalt 2023 auf der Seite 174, Konto 5001438 ausgewiesenen 300.000 Euro für den Sozialen Wohnungsbau werden gestrichen.“ 

Kurzbegründung:

Im Jahr 2022 wurden bisher keine der eingestellten Finanzmittel für den Sozialen Wohnungsbau verausgabt. Zudem wurden im Jahresabschluss 2021 Mittel in Höhe von 235.000  Euro übertragen. Es sind genügend Restmittel für den sozialen Wohnungsbau vorhanden. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Neue Anforderungen an Hallenspielstätten bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF)“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 02.12.2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Neue Anforderungen an Hallenspielstätten bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF)“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller,

BfB-Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Bereits seit mindestens 2020 ist bekannt, dass die Anforderungen für Hallenspielstätten bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF) sich ab der Spielsaison 2024/2025 ändern. Die Weststadthalle erfüllt die neuen Anforderungen derzeit nicht. 

Wir fragen den Magistrat:

1.        Welche Überlegungen gibt es seit Beginn des Jahres 2020 um die Anforderungen der HBF ab der Spielsaison 2024/2025 zu erfüllen ? 

2.        Welche konkreten Anforderungen der HBF bestehen derzeit nicht in der Weststadthalle ? 

3.        Gibt es einen Zeitplan zur Umrüstung Kostenvolumen wäre zu rechnen ?der Weststadthalle ? 

4.        Kann die Weststadthalle nachgerüstet werden um die Anforderungen der HBF zu erfüllen ? 

Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Streichung der Mittel für unvorhergesehene B-Pläne

BfB-Fraktion                                                                                                                          25.11.2022

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender 

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte die nachfolgenden Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 zu den Themen „Streichung der Mittel für unvorhergesehene B-Pläne,“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Koller, 

BfB-Fraktionsvorsitzender 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

A)       Die Mittel für unvorhergesehene B-Pläne auf der Seite 488, Konten-Nr.: 6120000 in Höhe von 60.000 Euro werden gestrichen.“ 

Kurzbegründung:

Sollten wirklich Mittel für unvorhergesehene B-Pläne notwendig werden, so können diese zielgenauer in einem Nachtragsplan bereitgestellt werden. Zudem stehen Mittel für kleinere Bebauungsplanverfahren unter der Konten-Nummer: 6771000 in Höhe von 15.000 Euro bereit. 

B)       Die Mittel für die Evulation Bensheimer Weg in Höhe von 15.000 Euro unter der Konten-Nummer: 6120000 werden gestrichen.

Kurzbegründung: 

Wir sehen keinen Grund den „Bensheimer Weg“ zu evaluieren. Bis heute ist unklar ob der „Bensheimer Weg“ für irgendein Projekt zielführend und erfolgreich sein wird.