STVV 16.12.2021 „TG Beauner Platz“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die Tiefgarage Beauner Platz ist seit vielen Jahren dringend

Sanierungsbedürftig. Rückstellungen bei der MEGB wurden

gebildet. Zum 31.12.2021 endet das Pachtverhältnis eines Teils der TG

Beauner Platz mit der MEGB. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sind

deshalb insgesamt 30.000 Euro für die Verwaltung der TG eingestellt.

Das es bisher noch nicht zur Sanierung gekommen ist wird damit zusammenhängen, dass die TG zwei Eigentümer hat. Das ist eine Stolperfalle wegen verschiedener Interessen.

Als Stadt Bensheim werden wir die TG aufgrund unserer Finanzsituation schwerlich sanieren können. Dann schon eher die MEGB, die dafür auch Rückstellungen gebildet hat, die natürlich nicht reichen.

Aus unserer Sicht ist dringend zu klären, ob diese TG an den neuen Eigentümer verkauft oder verpachtet werden kann. Das wäre sicher ein Königsweg. Wobei im Vertrag auf die Bedeutung der Parkgebühren für die Innenstadt ein wichtiges Auge gelegt werden muß.

Für uns Alle wird es wichtig sein, dass alle Optionen auf den Tisch gelegt werden: Verkauf, Verpachtung, Weiterbetrieb durch die MEGB etc. Wir beantragen, bis spätestens zur Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2022 ein Konzept zur Sanierung bzw. Verkauf der Tiefgarage Beauner Platz bzw. Weiterverpachtung an die MEGB vorzulegen. Wobei diese Aufzählung der Möglichkeiten nur beispielhaft sind, siehe HFA-Beschluss.

STVV 16.12.2021 „Haushaltsrede 2022“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

als erstes bedanken wir uns für die Antworten auf unsere Fragen zum

Haushaltsentwurf 2022 bei Stadtrat Oyan und der Verwaltung.

Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) verringert

sich das maßgebliche ordentliche Ergebnis auf ein Defizit von rund 8,5 Mio

Euro, das sind immerhin 882.986 Euro weniger als vor der HFA-Sitzung.

Und da ist weiteres Sparpotential möglich, wenn zumindest einigen

weiteren Anträgen der BfB und der FWG zugestimmt worden wäre. Das

Jahresergebnis verbessert sich auf ein Defizit von rund 7,6 Mio Euro.

Ein Defizit von 7,6 Mio Euro und das trotz drastischer Erhöhung der

Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.

Meine Damen und Herren,

die Rolle der Opposition ist eine wichtige Rolle. Sie muß auf Versäumnisse

und Fehler hinweisen und dort unterstützen wo richtig gehandelt wird.

Genau das werden wir als BfB tun. Eine Opposition die kuschelt und als

Ersatzkoalition bereitsteht ist keine gute Opposition.

Es ist gerade mal ein halbes Jahr her, da hat die Deutschland-Koalition in

ihrem Vertrag folgendes beschlossen, Zitat: „Hierbei streben wir einen

ausgeglichenen Haushalt an, es sollen keine neuen Schulden gemacht,

sondern diese schrittweise abgebaut werden.“ Und weiter: „Die Hebesätze,

unter anderem die Gewerbesteuer, bleibt stabil – ich wiederhole: bleibt

stabil ! Soweit sich die Möglichkeit ergibt, soll die Grundsteuer gesenkt

werden.“ Diese Vereinbarung wird bereits ein halbes Jahr später eklatant

gebrochen.  Sie legen ein giftiges Paket unter den Weihnachtsbaum.   

Die Anhebung beider Steuerarten in Bensheim ist ein verheerendes Signal für

die Bürgerinnen und Bürger und für die Firmen in Bezug auf die

Glaubwürdigkeit dieser Koalition. Politiker haben kein gutes Image – wir

sprechen gerade darüber warum das so ist.

Für uns ist es völlig unverständlich das die Grundsteuer B um satte 160

Punkte auf 640 Punkte angehoben werden soll. Jetzt erst 2023. Das ändert an

der Grundaussage aber nichts. Dadurch erhöhen sich die ohnehin hohen

Mietkosten in Bensheim, was von der SPD immer beklagt wird. Sie gehören

aber ab heute mit zu den Verantwortlichen dafür.  

Die Grundsteuer B wird auf die Mieter umgelegt, zusammen mit den viel

höher werdenden Heizkosten ein schlimmes Signal an viele Haushalte. Die

Menschen, die wir zu vertreten haben, denen geht es in der Regel nicht so gut

wie den allermeisten hier im Saal. Und die trifft das richtig hart ! Neben den

Mietern trifft es auch die hart, die sich gerade noch so eine

Eigentumswohnung oder ein Haus leisten konnten.

Und die Generation Bensem (FDP): immer vollmundig im Einsatz für

ausgeglichene Haushalte, für Reduzierung der Schulden, gegen Erhöhung der

Steuern. Ich lobte dann die FDP, die gerade erklärt hatte, dass sie gegen den

Haushalt stimmt, muß dann aber das Lob zurücknehmen. Die FDP enthielt 

sich nur und sicherte dadurch die Mehrheit für den Haushalt – an

Doppelzüngigkeit schwer zu überbieten.

Meine Damen und Herren,

es gibt jetzt Versuche, die Steuererhöhungen auf Versäumnisse der alten

Koalition abzuschieben. Dazu die Fakten aus dem HH 2020:

Der ordentliche Haushalt im Plus ! Der außerordentliche Haushalt im Plus !

Das Jahresergebnis wird mit gut 2,6 Mio Euro geplant. Der Finanzhaushalt

wird zum Jahresende 2020 mit gut 5,6 Mio Euro im Plus geplant.  Alles wurde

natürlich beim Abschluss besser.

Kein Zinsrisiko vorhanden. Ein Kassenkredit mußte 2018 nicht aufgenommen

werden. Die Altfehlbeträge – 2014 lagen die bei sage und schreibe 25 Mio

Euro – vollständig abgebaut. Und die Kasse war gut gefüllt. Soweit dazu.   

Meine Damen und Herren,

es fällt Ihnen jetzt auch auf ihren Fuß, dass Sie auf den Infrastrukturkosten-

zuschuss bei der Bebauung des Alten Stellwerkes/Dammstraße verzichtet

haben. Natürlich werden dort auch Kinder wohnen, was den sonst. Das haben

sie  zu verantworten ! Die Kosten bleiben bei der Stadt.

Meine Damen und Herren,

so etwas gab es im Juli schon mal: eine Koalition bringt ihre Anträge im

HFA durch und lässt den Haushaltsplan scheitern. Da stimmt doch was

in der Systematik nicht ! Und deutlich wird, dass Sie mit der Arbeit des

hauptamtlichen Magistrats nicht zufrieden sind. Da besteht

Übereinstimmung ! 

Heppenheim senkt die Grundsteuer B ab 2022 von 370 auf 360 Prozent,

Heppenheim senkt die Gewerbesteuer von 380 % auf 360 % ab 2022.

Übersetzt bedeutet das, dass die Bensheimer Betriebe bei der Gewerbesteuer

30 und 2023  35 Punkte mehr bezahlen müssen als in Heppenheim. Das ist

eine gefährliche Spanne !

Bei der Grundsteuer B bedeutet das, dass man in Bensheim 280 Punkte mehr

bezahlen muß als in Heppenheim. Und geradezu lässig mit Blick natürlich auf

Bensheim lässt der Heppenheimer Bürgermeister verlauten: wir können die

Erhöhung der Kreisumlage bezahlen. Ja, man kann nicht Äpfel mit Birnen

vergleichen aber auch ja: hier klaffen mittlerweile Welten auseinander, die

deutlich machen, dass woanders gehandelt wurde.

Spätestens Mitte 2020 wo wir mit einem Zuschuss von 19 Mio Euro für die

ausgefallenen Gewerbesteuer gerettet werden mußten, hätte der

Finanzdezernent handeln müssen ! Und wenn der nicht gehandelt hätte

natürlich die Bürgermeisterin.

Und eines ist doch klar: Die große Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger

versteht unter HH-Konsolidierung nicht die Erhöhung der Grundsteuer

B und der Gewerbesteuer sondern Einsparmaßnahmen und Entscheidungen,

die in die Zukunft wirken und weniger Ausgaben verursachen werden.

Beispielweise die Klärung Verkauf des Anteils der TG Guntrum-Gelände und

beispielweise Klärung wie es mit der stark sanierungsbedürftigen TG Beauner

Platz weitergeht. Zu beiden Themen haben wir heute Anträge gestellt. 

Herr Stadtrat Oyan,

Sie haben in ihrer HH-Rede darauf hingewiesen, dass die Geduld der

Kommunalaufsicht sich erschöpft, haben dann an mehreren Stellen

Vorschläge zum Sparen anklingen lassen oder zumindest Fragezeichen

gesetzt, aber keinen dieser Punkte im Haushalt umgesetzt. Keinen !

Und schlimmer: kein einziger der Punkte, die im HfA am 12.7.2021

beschlossen wurden ist umgesetzt worden. Die CDU hat sie deswegen im BA

vom 30.11.2021 zu Recht scharf kritisiert. Das sie auch anders können haben

sie zu Beginn ihrer Amtszeit bewiesen.  

Übrigens orientieren sich die abgelehnten Anträge der BfB ganz klar am

Beschluss des HFA  vom 12.7.2021 und natürlich an den Ausführungen der

Kommunalaufsicht !

Meine Damen und Herren,

es gibt eine Alternative zur Erhöhung der Steuern ! Stadtrat Oyan sagte, wir

müssen einen ausgeglichenen Haushalt 2023 vorlegen. Da gibt es mindestens

zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Wir beschließen heute weitere Einsparvorschläge, auch einige Anträge von der BfB. Wir setzen für die Folgejahre ab 2023 eine Erhöhung der Steuern ein mit unserem klaren Ziel, dass wir im nächsten Jahr ein HH-Konsolidierungskonzept beschließen, dass diesen Namen verdient und die Steuererhöhungen überflüssig macht.
  2. Noch besser wäre es, wir verschieben die Verabschiedung des Haushaltsplanes auf die Februar-Sitzung 2022 und setzen bis dahin alles daran, dass da bereits die erforderlichen Maßnahmen im HH-Konsolidierungskonzept und Summen für die Folgejahre hinterlegt werden können. Und zusätzliche Einsparvorschläge der Fraktionen bis dahin kommen. Wir wären da dabei, aber für die Papiertonne arbeiten wir nicht. Dazu haben wir einen Änderungs-Antrag gestellt.

Meine Damen und Herren,

mit Stand Beratung des HFA wissen wir, das die Gewerbesteuereinnahmen

2021 deutlich höher liegen als im HH beschlossen. So um die 50 Mio Euro. Das

wird uns helfen.

Auf eine Frage der BfB zur Anerkennung des steuerlichen Querverbundes

wissen wir dass das Finanzamt ab 2017 die Anerkennung derzeit prüft. Das

wurde in den zurückliegenden Jahren immer anerkannt und es gab einen

Millionenbetrag für die Stadtkasse. Es gab dazu keine Gesetzesänderung. Das

wird uns helfen !

Den beiden Börsennotierten Unternehmen Sirona und ehemals Tyco geht es

sehr gut – nachzulesen bei deren Quartalszahlen auch im BA. Da lässt sich

etwas mehr als erwartet bei den Gewerbesteuerzahlen 2022 einplanen. Das

wird uns helfen.

Und dann müssen wir Einsparungen vornehmen, das

Haushaltskonsolidierungskonzept, die 10 Punkte aus dem HFA müssen

schlicht und einfach umgesetzt werden.

Und für die direkt vor uns liegende Zukunft: unser Stadt muß eine

Wertabschöpfung auf dem Sanner-Gelände durchsetzen. Da wird

Gewerbegebiet zu Wohngebiet in guter Lage. Da wird es geschätzt um die 300

Euro Gewinnsteigerung pro qm geben. Da gilt es im Interesse unserer Stadt zu

handeln und weniger darum schöne Bilder mit dem ehemaligen !

„Familienunternehmen“ zu produzieren!

Und die Erhöhung der Gewerbesteuer um 20 Punkte auf 395 % kann uns voll

auf die Füße fallen. Börsennotierte Unternehmen können steuerlich legal

Änderungen vornehmen die dazu führen, dass wir in Bensheim in den

nächsten Jahren trotz Erhöhung plötzlich weniger Gewerbesteuer haben.

Davor warnen wir ausdrücklich !    

Meine Damen und Herren,

es geht natürlich nicht so, dass  Sie beispielweise den Antrag der BfB zu den

Personalkosten ablehnen. Wir haben dort mit der 6monatigen

Wiederbesetzungssperre eine Maßnahme beantragt, die wir als Stadt im

ausgelaufenen Haushaltssicherungskonzept bei besseren Zahlen erfolgreich

angewendet haben. Das ist die Maßnahme zur praktischen Umsetzung des

Punktes Personalkosten im Beschluss HFA am 12.7.2021, das lehnen sie ab.

Sie leisten sich parteiisch geprägte Patzer.  

Stattdessen beantragen Sie die Streichung einer Stelle, die mit einem

Sperrvermerk belegt und gar nicht besetzt ist, dieser Änderungs-Antrag ist

zum Glück von Ihnen zurückgezogen worden, den dahinter verbirgt sich eine

Pflichtaufgabe.  

Sie haben am 12.7.2021 im HFA u.a. beschlossen, dass Immobilien auf den

Prüfstand gestellt werden und der Verkauf geprüft werden muß. Das ist eine

von vielen richtigen Maßnahmen. Zwei Anläufe dazu haben wir mit Anträgen

unternommen. Sie lehnen immer ab. Sie lehnen ab ohne eigene konkrete

Vorschläge zu machen. 

Meine Damen und Herren,

wir haben als BfB-Fraktion keinen einzigen Antrag auf Steigerung der Kosten

gestellt sondern nur Kürzungen und strukturelle Änderungen vorgeschlagen.

Der notwendige Klimaschutz ist mit der Bundestagswahl nicht zu Ende.

Deshalb stimmen wir dem Antrag der Grünen auf Erhöhung der Ausgaben für

Photovoltaik-Anlagen zu. Und der Klimaschutztag könnte unter

Verantwortung der GGEW durchgeführt werden, wir haben dazu einen

Änderungs-Antrag gestellt.

Den Antrag der Koalition auf einen Sperrvermerk bei der Schönberger

Schloßmauer haben sie zurückgezogen, das war auch notwendig, denn die

Bauwerksüberprüfung ergab eine dauerhafte Beeinträchtigung der

Stützmauer.

Bei Ihrem Änderungs-Antrag zu den KITA-Gebühren bitten wir der

Stellungnahme der Verwaltung zu folgen. Da spricht einiges dafür, dass die

Erhöhungen erst ab August 2022 vorgenommen werden. Wir haben dazu

einen Änderungs-Antrag gestellt.     

Ansonsten sehen wir bei den Einspar-Anträgen eine große Übereinstimmung

mit den Anträgen der Koalition und weisen aber ausdrücklich daraufhin, dass

da noch mehr möglich gewesen wäre.  

Meine Damen und Herren,

die Koalition will 2024 den HH-Ausgleich schaffen und dann die Steuern 

wieder auf das heutige Maß zurückführen, so steht es in ihrem HH-

Konsolidierungs-Antrag. Realität ist, dass Sie 2022 und dann nochmal 2023

die beiden Steuern erhöhen werden. Wer soll das also glauben ?, siehe ihr

Koalitionsvertrag  – das glaubt Ihnen niemand.

Haben sie doch alle drei die Erhöhung der Steuern ausgeschlossen.  Bei dem

HH-Konsolidierungskonzept werden wir uns aus dem Grunde enthalten, dass

die Grundlage des Antrages die Erhöhung der Steuern ist. Ansonsten hätten

wir zu diesem Punkte weitere Vorschläge gemacht, Stichwort: Stärkung der

Zusammenarbeit im Mittelzentrum Bergstraße, z. B. beim Bauamt mit

Zwingenberg, Einhausen und Lautertal. Es gibt da viele Punkte. Merkwürdig

ist Ihr Antrag für einen Immobilienfonds für die Dorfgemeinschaftshäuser –

was soll den daran attraktiv sein ? das ist eine gelbe Luftblase, bestenfalls

ein Taschenspielertrick. 

Meine Damen und Herren,

wir können es schaffen, den Haushalt wieder ins Lot zu bringen und zwar

ohne Steuererhöhungen und ohne die guten Strukturen unserer Stadt zu

zerstören.

Zwei der Möglichkeiten dazu habe ich für die BfB aufgezeigt.

Entscheiden muß die neue Koalition. Wir als BfB sind dazu bereit daran

mitzuarbeiten im Interesse der Bensheimerinnen und Bensheimer.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verschiebung der Haushaltsberatung in die Sitzung im Februar 2022“

BfB-Fraktion 14.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verschiebung der Haushaltsberatung in die Sitzung im Februar 2022“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Haushaltsplan der Stadt Bensheim mit sämtlichen Anlagen und die dafür eingereichten Anträge werden in die Sitzungsrunde Februar 2022 verschoben.

Der Magistrat wird beauftragt für die Sitzungsrunde Februar möglichst viele des 10-Punkte-Programmens (Beschluss im HFA vom 12.7.2021) und des Beschlusses des HFA vom 6.12.2021 abzuarbeiten und vorzulegen.“

Kurzbegründung:

Mit der Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt 2022 erhält der Magistrat/die Verwaltung Luft an der Umsetzung der Beschlüsse zu arbeiten um einen Haushalt 2022 ohne Steuererhöhungen vorzulegen. Die Fraktionen erhalten dadurch ebenfalls die Gelegenheit an weiteren Sparbeschlüssen zu arbeiten.

Änderungs-Antrag der Koalition „Änderung der KITA-Gebühren“

BfB-Fraktion 15.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Änderungs-Antrag der Koalition „Änderung der KITA-Gebühren“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Beschlusstext zum Antrag der Koalition Punkt 17 b soll folgendermaßen ergänzt werden:

Die Gebührenerhöhung für die Kinder über 3 Jahren und für die Schulkinder soll erst ab August 2022 in Kraft treten.“

Kurzbegründung:

Wir verweisen auf die Stellungnahme des Eigenbetriebs Kinderbetreuung vom 13.12.2021.

Insbesondere verweisen wir darauf, dass die Gebührenerhöhung durch die STVV beschlossen werden muß und diese nicht zum Jahresbeginn in Kraft treten kann. Weiterhin muß aufgrund der bestehenden Betriebsverträge eine Änderung der Gebührensatzung auch von den freien Trägern übernommen werden.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Änderungs-Antrag der Koalition „Energie- und Klimaschutztag“

BfB-Fraktion 15.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Änderungs-Antrag der Koalition „Energie- und Klimaschutztag“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Antrag Nr. 23 der Koalition wird folgendermaßen ergänzt. Der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem GGEW in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass das GGEW den Energie- und Klimaschutztag ab 2022 durchführt.“

Kurzbegründung:

Der Energie- und Klimaschutztag ist für viele Menschen ein wichtiger Anhaltspunkt zum informieren und vergleichen wenn es um Energieeinsparende Investitionen geht. Das GGEW ist hier der richtige Ansprechpartner und wäre der richtige Ausrichter.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verschiebung der Haushaltsberatung in die Sitzung im Februar 2022“

BfB-Fraktion 14.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Verschiebung der Haushaltsberatung in die Sitzung im Februar 2022“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Haushaltsplan der Stadt Bensheim mit sämtlichen Anlagen und die dafür eingereichten Anträge werden in die Sitzungsrunde Februar 2022 verschoben.

Der Magistrat wird beauftragt für die Sitzungsrunde Februar möglichst viele des 10-Punkte-Programmens (Beschluss im HFA vom 12.7.2021) und des Beschlusses des HFA vom 6.12.2021 abzuarbeiten und vorzulegen.“

Kurzbegründung:

Mit der Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt 2022 erhält der Magistrat/die Verwaltung Luft an der Umsetzung der Beschlüsse zu arbeiten um einen Haushalt 2022 ohne Steuererhöhungen vorzulegen. Die Fraktionen erhalten dadurch ebenfalls die Gelegenheit an weiteren Sparbeschlüssen zu arbeiten.

BfB zieht Bilanz nach einem Jahr Bürgermeisterin Klein im Amt

Bensheim. Am 14. Dezember 2021 wurde Bürgermeisterin Christine Klein in ihr neues Amt eingeführt. Nach einem Jahr nimmt die BfB-Fraktion eine Bewertung ihrer Arbeit in einer sicher nicht leichten Konstellation in der Stadtverordnetenversammlung vor.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Kehrtwende in den Sparkassengremien für eine Sanierung des Hauptgebäudes in der Bahnhofstraße. Christine Klein hatte dazu der BFB vor der Stichwahl u. a. folgende Antwort gegeben: „Natürlich ist es auch mein Ziel, den Abriss des Gebäudes zu vermeiden, wenn die Analysen dies ergeben.“ Wir beglückwünschen den neuen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bensheim, Erich Schulz und Verwaltungsratsvorsitzende Bürgermeisterin Christine Klein zu ihrer Entscheidung. In diesem Fall hat die neue Bürgermeisterin Wort gehalten, stellen die Stadtverordneten der BfB fest.

Ganz anders sieht es bei der Umsetzung der Ziele des Bürgerbegehrens zum Marktplatz aus, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 mit großer Mehrheit übernommen wurde. Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“, dass von über 3200 Bensheimer Bürgerinnen und Bürgern per Unterschrift unterstützt wurde, sieht einen ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Bensheimer Marktplatzes vor. Im Wettbewerb soll eine Freifläche, eine einstöckige und eine zweistöckige Bebauung dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen dann auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden bevor die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. Vor der Stichwahl zur Bürgermeisterin sprach sich Christine Klein klar für die Umsetzung des Bürgerbegehrens aus, Zitat: „den die Bürgerinitiative gegen den Widerstand des Magistrats erstritten hat.“ Davon ist heute bedauerlicherweise bei der Bürgermeistein keine Rede mehr. Sie tut im Gegenteil derzeit alles, damit dieser Beschluss nicht umgesetzt wird und setzt nun auf ein anderes Verfahren, das Gefahr läuft vor Gericht bzw. den Aufsichtsbehörden gestoppt zu werden. Die bereits jetzt eingetretene Verzögerung von über einem Jahr hat die neue Bürgermeisterin zusammen mit der 1. Stadträtin Rauber-Jung zu verantworten, stellt die BfB-Fraktion fest. Hier erwarten wir von Bürgermeisterin Klein, dass Sie ihre eigene Reißleine erneut zieht und sich zu den beschlossenen Zielen des Bürgerbehrens bekennt und diese natürlich umsetzt.

Auch bei dem Thema 7zügige Kindertagesstätte im Grüngürtel zwischen Fehlheim und Schwanheim hätten wir uns eine klare Positionierung der Bürgermeisterin für den eindeutigen Beschluss aus beiden Ortsteilen erhofft. Christine Klein antwortete der BFB dazu u. a. vor ihrer Wahl: „Das Ergebnis (Prüfung alternativer Flächen) muss, mit den betroffenen Bürgern und den politischen Gruppierungen mit dem Ziel eines tragfähigen Kompromisses diskutiert werden“ Beide Ortsbeiräte, beide Kirchen, beide Elternvertretungen und beide KITA-Leitungen sprechen sich für zwei kleinere KITAs, eine in Fehlheim und eine in Schwanheim, aus. Hier erwarten wir als BfB-Fraktion ganz klar, dass die Bürgermeisterin die Entscheidungen der Ortsbeiräte respektiert und dementsprechend die weiteren Planungen der Kitas im Sinne der Bürger und Bürgerinnen fortführt, heißt es abschließend in der BfB-Mitteilung.

BfB: Deutschland-Koalition bricht bereits nach einem halben Jahr den eigenen Koalitionsvertrag !

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 14. Dezember statt. Die Vorbereitung der letzten Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr steht dabei im Mittelpunkt der Sitzung.

Die „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP hat zu Beginn ihrer Wahlperiode zur Haushaltssituation folgendes in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten: „Hierbei streben wir einen ausgeglichenen Haushalt an, es sollen keine neuen Schulden gemacht, sondern diese schrittweise abgebaut werden.“ Und weiter: „Die Hebesätze, unter anderem die Gewerbesteuer, bleibt stabil. Soweit sich die Möglichkeit ergibt, soll die Grundsteuer gesenkt werden.“ Diese Vereinbarung die ab der neuen Wahlperiode ab April 2021 gilt wird ein halbes Jahr später bereits eklatant gebrochen, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.

„Die neue Koalition will sowohl die Grundsteuer B sehr kräftig anheben und damit die ohnehin schon sehr hohen Mietnebenkosten weiter erhöhen. Das das die SPD mitmacht ist uns völlig unverständlich“, bemerkt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller und verweist darauf, dass die Anhebung der Grundsteuer B direkt auf die Miete in Form der Nebenkosten durchschlägt. Im Zuge der Energiewende und der Weltlage werden zudem die Energiekosten weiter steigen. Das betrifft insbesondere Familien, die im Eigentum wohnen und dafür lange sparen müssen, ebenso die Mieter. Als BfB haben wir dafür gesorgt, dass in der abgelaufenen Wahlperiode die Grundsteuer B aus diesem Grunde nicht angehoben wurde.

Die Anhebung der Gewerbesteuer verstößt ebenfalls gegen den Vertrag der neuen Koalitionäre. Damit wären wir in der näheren Umgebung der „Spitzenreiter“ bei der Gewerbesteuer. Heppenheim senkt sowohl die Gewerbsteuer und die Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr. Die Anhebung beider Steuerarten in Bensheim ist ein verheerendes Signal für die Bürgerinnen und Bürger und für die Firmen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit dieser Koalition, stellt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau fest.

„Anfrage der BfB-Fraktion zur derzeitigen und zukünftigen Nutzung des Geländes des FC-Italia“

BfB-Fraktion 03.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Rathaus

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie nachfolgende „Anfrage der BfB-Fraktion zur derzeitigen und zukünftigen Nutzung des Geländes des FC-Italia“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Wir bedanken uns für den Sachstands-Bericht zur Situation des FC-Italia !

Wir fragen den Magistrat:

Wie wird der neu angelegte Fußballplatz des FC-Italia derzeit genutzt ?
Gibt es Vereinbarungen mit anderen Sportvereinen zur Nutzung des FC-Italia-Geländes ? Mit wem (TSV-Auerbach ? FSG ?) ?
Auf wie lange sind diese Vereinbarungen angelegt ?
Wie kann der Magistrat erreichen, dass die Sicherungspflicht auf dem Gelände sichergestellt wird ?

BfB: Dem Votum der Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbegehren Marktplatz Rechnung tragen !

Bensheim. Seit Dezember 2020 gibt es einen mit großer Mehrheit gefassten
Beschluss der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung, der die Ziele des
ersten erfolgreichen Bürgerbegehrens in Bensheim übernommen hat
(Abhilfebeschluss). In diesem Beschluss wird den über 3200 Bensheimer
Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die sich bei dem Bürgerbegehren
der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ für einen
ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des
Bensheimer Marktplatzes ausgesprochen haben. Danach sollen die Entwürfe für
eine Freifläche, für eine einstöckige oder eine zweistöckige Bebauung am
Marktplatz auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden bevor die
kommunalen Gremien eine Entscheidung treffen. Ein Jahr wurde an Zeit in den
Sand gesetzt. Die Kommunalpolitik hat somit die aktuelle Situation nicht zu
verantworten sondern Bürgermeisterin Klein und 1. Stadträtin Rauber-Jung,
stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller fest.

„Als BfB-Fraktion fordern wir die Umsetzung der Ziele des erfolgreichen
Bürgerbegehrens wie in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020
beschlossen. Niemand darf die über 3200 Bensheimer Bürgerinnen und Bürger
übergehen“, macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau deutlich.

Als BfB-Fraktion haben wir deutlich gemacht, dass der „Bensheimer Weg“ für
den Marktplatz nicht gehen kann, da hier eindeutige Beschlüsse auf der Basis
des Bürgerbegehrens vorliegen. Wer daran etwas ändern will, aus welchen
Interessen auch immer, der sorgt dafür, dass das weitere Vorgehen zum
Bensheimer Marktplatz vor Gericht bzw. vor den Aufsichtsbehörden mit
weiteren Zeitverzögerungen landen wird. Die neue Bürgermeisterin Christine
Klein muß den Kurs der Pleiten, Pech und Pannen beim Thema Marktplatz nicht
fortsetzen sondern einfach sauber den Beschluss abarbeiten und die
Bürgerinnen und Bürger danach in einer Bürgerversammlung einbeziehen, stellt
BB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.

Der Magistrat hat mittlerweile zwei juristische Stellungnahmen zu dem Thema
eingeholt. Aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetages geht hervor,
dass bei einer Abwendung vom gefassten Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom Ideenwettbewerb zu einem Werkstattverfahren,
eine Klage der Bürgerinitiative als rechtlich zulässig sieht.

Zitat aus der Stellungnahme: „Der Abhilfebeschluss hatte zum Gegenstand den
Willen der Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens zu entsprechen.
Gemäß deren Antrag und dessen Begründung war das Ziel des Begehrens eine
wahrscheinliche Bebauung des Marktplatzes zu verhindern und im Wege der
Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs eine Partizipation der
Bürgerschaft bei der Entwicklung des Marktplatzes zu erreichen, welche im
Ergebnis entweder auf eine alternative Planung oder ein Verzicht auf eine
Bebauung gerichtet war. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein
Werkstattverfahren durchzuführen, greift zwar den Gedanken der
Bürgerpartizipation auf, auch ermöglichst dieser bei einer möglichen
Bebauung auf die Wahrung bestimmter Blickachsen Rücksicht zu nehmen, jedoch
findet der Gedanke der Initiatoren auf eine Bebauung gänzlich zu verzichten
im Werkstattverfahren keine angemessene Berücksichtigung. Insoweit
widerspricht die Durchführung eines Werkstattverfahrens dem
Abhilfebeschluss.“ Zitat Ende.