„Kleingartenentwicklungskonzept – Antrag der BfB-Fraktion“

BfB-Fraktion 17. Januar 2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema
„Kleingartenentwicklungskonzept – Antrag der BfB-Fraktion“ auf die
Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2021 zu
nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion hat in der Stadtverordnetenversammlung am 22. September
2020 u. a. den Antrag gestellt, den Magistrat zu beauftragen, ein
Kleingarten-Entwicklungskonzept durch die Verwaltung erstellen zu lassen.

Der Antrag der BfB-Fraktion wurde abgeändert und der nachfolgende
einstimmige Beschluss gefasst:

Der Antrag der BfB-Fraktion bezüglich der „Erstellung eines
Kleingarten-Entwicklungskonzeptes für Bensheim“ wird zur Beratung und
abschließenden Abstimmung in den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
verwiesen. Hierzu sind zum Informationsaustausch Vertreter der Bensheimer
Kleingartenvereine einzuladen, um über die Erstellung eines
Kleingarten-Entwicklungskonzeptes für Bensheim zu sprechen. Weiter soll der
Magistrat über städtische verpachtete bzw. vergebene Kleingärten
Saisongärten berichten sowie eine Information und Übersicht hierzu
darstellen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst bei einer Enthaltung.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Was hat der Magistrat bisher zur Umsetzung des Beschlusses
    unternommen ?
  2. Für wann ist die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses
    vorgesehen, zu der Vertreter der Bensheimer Kleingartenvereine eingeladen
    werden ?

„Entscheidung über Neuausrichtung, Aufgaben-Änderung bzw. Abwicklung der MEGB“

BfB-Fraktion 17.01.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Tobias Heinz

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Heinz,

wir bitten darum, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion „Entscheidung über Neuausrichtung, Aufgaben-Änderung bzw. Abwicklung der MEGB“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Februar 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

In der Entscheidungsgrundlage sollen u. a. Informationen und Gegenüberstellungen der positiven Aspekt des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Projekten ebenso aufgelistet sein, wie die Kosten der Gesellschaft der MEGB und die voraussichtliche Höhe der „Abwicklungskosten“.

In der Entscheidungsgrundlage ist ebenfalls darauf einzugehen, wie sich die MEGB zukünftig – ohne großräuminge Baumaßnahmen im Außenbereich – wirtschaftlich tragfähig aufstellen will. Weiterhin soll dargelegt werden, welche Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung die bisherigen Aufgaben der MEGB übernehmen und welche Aufgaben extern vergeben werden könnten.“

Kurzbegründung:

In der Öffentlichkeit wird über die Auflösung der MEGB diskutiert. Aus Sicht der BfB-Fraktion sollten alle Pro- und Contra-Argumente transparent dargestellt werden. Die neugewählte Stadtverordnetenversammlung kann dann auf einer gesicherten Grundlage über den Fortbestand, Aufgaben-Änderung oder die Auflösung der MEGB entscheiden.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der FDP-Fraktion „Abschaffung von Parkgebühren im öffentlichen Bereich der Innenstadt“

BfB-Fraktion 04.01.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten darum, den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der FDP-Fraktion „Abschaffung von Parkgebühren im öffentlichen Bereich der Innenstadt“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen. Sollte vorher eine Stadtverordnetenversammlung stattfinden dann bitten wir um Aufnahme dieses Änderungs-Antrages in die vorher stattfindende Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls als eigenständiger Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„1. Die Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum in der Platanenallee, Grieselstraße, Promenadenstraße, Rodensteinstraße, Neckarstraße und Straße Am Rinnentor wird ab dem Monat März 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird eine Parkscheibenpflicht mit der Höchstparkdauer 3 Stunden eingeführt.

Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung durchzuführen.

  1. Der Magistrat wird beauftragt bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2021 den Gremien folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Ø Höhe der Einnahmen der drei letzten Jahre aus den betroffenen Parkscheinautomaten;

Ø Höhe der Ausgaben für Service, Wartung, Reparatur und Neuanschaffungskosten der drei letzten Jahre;

Ø Ist erfahrungsgemäß für die nächsten Jahre mit erhöhten Kosten bei Reparatur, Wartung und Neuanschaffung zu rechnen ?“

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der GLB-Fraktion „Vorbereitung Radwegebau zwischen Hochstädten und Auerbach sowie zwischen Gronau und Zell“

BfB-Fraktion 13.12.2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten darum, den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der GLB-Fraktion „Vorbereitung Radwegebau zwischen Hochstädten und Auerbach sowie zwischen Gronau und Zell“ am Tagesordnungspunkt in der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 aufzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Vorgehensweise der Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) zur Anlegung eines Rad- und Gehweges von Gronau nach Zell und von Hochstädten nach Auerbach.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die vom KMB für die vorbereitenden Untersuchungen angemeldeten 40.000 Euro, jeweils 20.000 Euro für jedes Projekt, in den Haushaltsentwurf 2021 einzustellen.“

Kurzbegründung:

In der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung sowie in den meisten betroffenen Ortsbeiräten waren beide Maßnahmen bereits Thema.

Wir halten die Untersuchung sowohl für einen Geh- als auch einen Radweg für die richtige Vorgehensweise und würden uns freuen, wenn wir hier einen Schritt weiter in Richtung Realisierung kommen können. Dazu müssen die vorhandenen veralteten Planungen – die zudem nicht zum Erfolg führten – überarbeitet und angepasst werden.

„Abschaffung von Parkgebühren im öffentlichen Bereich der Innenstadt“

BfB-Fraktion 09.12.2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten darum, den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der FDP-Fraktion „Abschaffung von Parkgebühren im öffentlichen Bereich der Innenstadt“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„1. Die Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum in der Platanenallee, Grieselstraße, Promenadenstraße, Rodensteinstraße, Neckarstraße und Straße Am Rinnentor wird im Jahr 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird eine Parkscheibenpflicht mit der Höchstparkdauer 3 Stunden eingeführt.

Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung durchzuführen.

  1. Der Magistrat wird beauftragt bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2021 den Gremien folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Ø Höhe der Einnahmen der drei letzten Jahre aus den betroffenen Parkscheinautomaten;

Ø Höhe der Ausgaben für Service, Wartung, Reparatur und Neuanschaffungskosten der drei letzten Jahre;

Ø Ist erfahrungsgemäß für die nächsten Jahre mit erhöhten Kosten bei Reparatur, Wartung und Neuanschaffung zu rechnen ?“

Anfrage bzgl. der Schließung der Hotels und Gaststätten

BfB-Fraktion 07.12.2020
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, nachfolgende Anfrage bzgl. der Schließung der Hotels und Gaststätten auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund eines Aufenthalts in einem Hotel in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund eines Aufenthalts in einem Restaurant oder Café in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund einer Teilnahme an einer Kulturveranstaltung (Theater, Konzert oder Kino) in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund einer Teilnahme an einer kommunalpolitischen Veranstaltung im Landkreis Bergstraße positiv getestet?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Allgemeinverfügung des Landrats, dass auch während der Reden in Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung Mund-Nasen-Masken getragen werden müssen ? Dies ist weder im Landtag in Wiesbaden noch im Bundestag in Berlin der Fall obwohl dort deutlich höhere Infektionszahlen per 100.000 Einwohner vorliegen.
In der Weststadthalle ist genügend Platz um deutlich mehr Abstand als die obligatorischen 1,5 m einzuhalten. Die Weststadthalle ist zumal mit einer Zu- und Abluftanlage ausgerüstet. Hält der Magistrat diese Allgemeinverfügung des Landrats für angemessen ? Die Mitteilung über die Zu- und Abluftanlage haben wir bei der Begründung mit beigefügt.
Begründung:
Im Rahmen des 2. Lockdowns wurden zum wiederholten Male – nun bis mindestens 10. Januar 2021 – sämtliche Hotels, Cafes, Restaurants und Kultureinrichtungen geschlossen. Die Betreiber hatten in den letzten Monaten Hygienekonzepte erarbeitet und für viel Geld umgesetzt – die nun jedoch keine Bedeutung mehr zu haben scheinen.
Man spricht von einem Lockdown „light“, aber für viele Inhaber und Angestellten dieser Einrichtungen ist es mit einem großen finanziellen Verlust oder womöglich auch Existenzverlust verbunden.
Dadurch das Cafes und Restaurants in der Fußgängerzone geschlossen sind kommen deutlich weniger Menschen in die Fußgängerzone zum einkaufen und das ausgerechnet im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Diese Entwicklung beeinträchtigt die Bensheimer Geschäfte, die zwar offen sind, aber weniger Umsatz haben. Die Verlagerung auf den Online-Handel wird dadurch beschleunigt.
Wir sind der Auffassung, dass eine Maßnahme angemessen und zielgerichtet sein muß. Deshalb ist es notwendig nicht im Nebel herumzustochern sondern zu belegen warum die jeweilige Maßnahme berechtigt ist und Sinn macht.
Wir erkennen an, dass COVID 19 eine schwere Krankheit auslösen kann, die zum Tode führen kann. Insofern sind angemessene Maßnahmen zu akzeptieren. Die Angemessenheit muß allerdings auch belegt und kommuniziert werden.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion bezüglich Stadtbuslinie 672″

BfB-Fraktion 28.11.2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

An die Ausschussvorsitzenden des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und
des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Götz und Herr Heinz.

Über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Dr. Götz und sehr geehrter
Herr Heinz,

wir bitten Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag
der SPD-Fraktion bezüglich Stadtbuslinie 672″ auf die Tagesordnungen des
Bau-, Umwelt- du Planungsausschusses am 03.12. 2020, des Haupt- und
Finanzausschusses am 07.12.2020 und der Stadtverordnetenversammlung am
17.12.2020 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und
die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Antrag der SPD-Fraktion wird in die Sitzungsrunde zur
Haushaltsverabschiedung für das Jahr 2021 verschoben.“

Kurzbegründung:

Die BfB-Fraktion steht einer Stadtbuslinie 672 Entlang des Berliner Rings
grundsätzlich positiv gegenüber. Ob die neue Stadtbuslinie im Haushalt 2021
finanziert werden kann wollen wir im Zusammenhang mit der Beratung des
Haushaltes 2021 entscheiden. Es geht immerhin um Finanzmittel in Höhe von
330.000 Euro.

„Meerbachsportplatz – Anpassung der Planung wegen erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen“

BfB-Fraktion 27.11.2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Dr. Götz, Sehr geehrter Herr
Heinz,

nehmen Sie bitte nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zu dem TOP
„Meerbachsportplatz – Anpassung der Planung wegen erforderlicher
Lärmschutzmaßnahmen“ auf die Tagesordnung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses am 03.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses am
07.12.2020 und der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und
die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des bereits geschlossenen
Kaufvertrags das Konzept mit Sahle/Bonava weiter zu entwickeln und in einer
Nachbeurkundung zum Kaufvertrag folgende Punkte zu regeln:

  1. Das Datum der Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 2 Abs. 5 KV wird
    geändert auf den 31.12.2021. Die Voraussetzungen bleiben gleich.
  2. Die Käufer erklären, auf ihr Rücktrittsrecht gemäß § 5 Abs. 4 KV
    zu verzichten und die Kosten für den Vollanschluss an die Bundesstraße 3,
    gleich in welcher tatsächlichen Höhe, voll zu übernehmen.
  3. Die Verkäuferin (Stadt) erklärt klarstellend und die Käufer nehmen
    dies an, dass seitens der Stadt Bensheim keine Zusagen oder Haftungen für
    das Zustandekommen von im weiteren Verlauf des Projektes notwendig werdender
    Gremienbeschlüsse übernommen werden können.

Der Kaufvertrag vom 28.06.2019 soll ansonsten in seiner ursprünglichen Form
weiter gelten.“

Kurzbegründung:

Wir verweisen auf die E-Mail von 1. Stadträtin Frau Rauber-Jung vom 18.11.
bzw. 19.11.2020 und auf die E-Mail vom 27.11.2020 „Informationen des
Vorhabenträgers über die geplante Bebauung“.

Einberufung des Ältestenrates der Stadt Bensheim

BfB-Fraktion Bensheim, den 17. November 2020

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
Rathaus

Betr.: Einberufung des Ältestenrates der Stadt Bensheim

Sehr geehrte Frau Deppert,

die BfB-Fraktion beantragt hiermit nach § 6. Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die zeitnahe Einberufung einer Sitzung des Ältestenrates in Form einer Telefonkonferenz.

In Zeiten, in denen die Kontakte wegen der Corona-Pandemie deutlich eingeschränkt werden sollen, bitten wir im Gespräch nochmal zu beraten ob es nicht geboten ist, den Abstimmungstermin über den Bürgerentscheid am 17. Januar 2021 mit der Kommunalwahl zusammenzulegen.

Sollten wir zu diesem Ergebnis kommen, müßte eine zeitnah stattfindende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Beschlüsse dazu fassen.

Die Fraktionen von BfB, FDP, GLB und der Stadtverordnete Dr. Tiemann (FWG) hatten bereits gute Argumente vorgetragen um eine Zusammenlegung des Bürgerentscheides mit der Kommunalwahl zu erreichen. Um diese Argumente geht es in unserem Schreiben jetzt nicht. Es geht darum, dass die Kontaktbeschränkungen sehr stark eingeschränkt wurden und es keine Anzeichen gibt, dass diese in absehbarer Zeit gelockert würden. Bitte vermeiden Sie eine erneute juristische Auseinandersitzung der BI gegen die Stadt Bensheim, bei der unsere Stadt trotz eingeholter Stellungnahmen schon einmal verloren hat. Das ist kein guter Weg !

Aus diesem Grunde schließt sich die BfB-Fraktion der Bitte der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ an.

Aufgerissene Gräben müssen wieder zugeschüttet werden. Hier könnten wir damit anfangen !

Viele Grüße

Franz Apfel,
BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag „Bildung eines Kulturfonds im Bensheimer Haushalt zur Unterstützung von Kulturtreibenden und Vereinen in Bensheim sowie weitere Unterstützung der Gastwirtschaften und Geschäfte“

BfB-Fraktion 10.11.2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag „Bildung eines Kulturfonds im Bensheimer
Haushalt zur Unterstützung von Kulturtreibenden und Vereinen in Bensheim
sowie weitere Unterstützung der Gastwirtschaften und Geschäfte“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„A) Der Magistrat wir beauftragt, einen Kulturfonds zur Unterstützung der
Kulturschaffenden und Kulturtreibenden und der in diesem Bereich tätigen
Vereine in Bensheim Im Haushalt 2021 zu schaffen.

Bei der entsprechenden Haushaltsstelle sollen sowohl Gelder aus der
Bürgerstiftung der Stadt Bensheim, Finanzmittel der Stadt Bensheim, die 2021
für Kultur-Veranstaltungen vorgesehen sind aber absehbar nicht stattfinden
werden, und private Spenden bereitgestellt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Spendenaufruf an Firmen und die
Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zur Unterstützung der Kulturtreibenden
und der Vereine zu richten.

Die Sparkasse Bensheim und das GGEW werden gebeten, diesen Kulturfonds zu
unterstützen.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Förderprogramm aufzustellen und zur
Entscheidung den kommunalen Gremien vorzulegen.

B) Der Magistrat wird beauftragt, die in der Stadtverordnetenversammlung am

  1. Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie und
    der Gewerbetreibenden für das Jahr 2021 zu verlängern: Erlassung
    Sondernutzungsgebühr für Freisitze, Erlassung Gebühr für die Präsentation
    von Warenkörben vor den Geschäften und Stärkung des kommunalen Einzelhandles
    und der lokalen Gastronomie durch geeignete Werbemaßnahmen“.

Kurzbegründung:

Die BfB-Fraktion geht davon aus, dass auch 2021 zahlreiche Veranstaltungen
wegen der Corona-Pandemie entweder nicht stattfinden werden oder nur mit
einer deutlich reduzierten Zuschauerzahl.

Aus diesem Grunde schlagen wir vor, dass ein Kulturfonds zur finanziellen
Unterstützung der Kulturschaffenden und Kulturtreibenden und der in diesem
Bereich aktiven Vereine gebildet wird um diese zu unterstützen und
gegebenenfalls vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

Kulturschaffende, Geschäfte und die Gastwirtschaften benötigen weiter die
finanzielle Unterstützung unserer Stadt. Die Verordneten Maßnahmen lassen
Einnahmen wegbrechen und gefährden Existenzen.